Atomtransporte und Umgang mit hiesigem abgereicherten Uran
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Lisa Badum, Dr. Bettina Hoffmann, Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte zu Atomtransporten innerhalb Deutschlands sowie entsprechenden Importen, Exporten und Transitverkehr bereits mehrere Kleine Anfragen, zuletzt im Oktober 2019, siehe Bundestagsdrucksache 9/13409. Diese Anfragen zielten ebenso wie die vorliegende darauf ab, für Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu sorgen bei den Atomtransporten, von denen Deutschland betroffen ist. Zwecks Aufwandsreduktion wurde bei der vorgenannten Kleinen Anfrage erstmals darauf verzichtet, möglichst alle betreffenden Transporte seit Beginn der elektronischen Erfassung der jeweiligen Bundesbehörden abzufragen.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/14454, Erkenntnissen aus älteren Antwortdrucksachen (vgl. hierfür Vorbemerkung auf Bundestagsdrucksache 19/13409 sowie dort referenzierte vorherige Bundestagsdrucksachen) und dem Umstand, dass in manchen Antwortdrucksachen Angaben zu Transporten von radioaktiven Abfällen nicht enthalten sind, haben sich Nachfragen ergeben. Diese Kleine Anfrage verfolgt mithin auch das Ziel, bestimmte Lücken in den veröffentlichten Angaben zu Atomtransporten zu schließen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Transporte von radioaktiven Abfällen, Reststoffen etc. gemäß der EU-Richtlinie 2006/117/Euratom hat es gemäß der händischen Erfassung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in den letzten Jahren gegeben (bitte möglichst umfassend angeben; vgl. hierzu aus dem Zeitraum 2008 bis 2011 die letzten derartigen veröffentlichten Transporte, die u. a. auf Bundestagsdrucksache 19/5231, Seiten 1041 bis 1052, enthalten sind)?
Warum werden diese Transporte von radioaktiven Abfällen, Reststoffen etc. gemäß der EU-Richtlinie 2006/117/Euratom vom BAFA nur händisch und nicht elektronisch erfasst (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/14454)?
Ist seitens des BAFA eine Umstellung auf eine elektronische Erfassung geplant?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, voraussichtlich ab wann, und für welche Transportdaten bzw. Transportaspekte, und sollen darin nur ab Beginn der künftigen elektronischen Erfassung stattfindende Transporte oder auch zurückliegende erfasst werden?
Warum fehlt bei den Transporten von radioaktiven Abfällen, Reststoffen etc. gemäß der EU-Richtlinie 2006/117/Euratom, die u. a. auf Bundestagsdrucksache 19/5231, Seiten 1041 bis 1052, angegeben wurden, das jeweilige Datum (falls es lediglich auf Bundestagsdrucksache 19/5231 nicht angegeben, aber beim BAFA mit erfasst wurde, bitte Tabelle mit entsprechender Datumsergänzung erneut darlegen)?
Was ist die Erklärung dafür, dass in der Tabelle der vom BAFA erfassten Ausfuhren auf Bundestagsdrucksache 18/5360 ein Transport von rund 300 Tonnen abgereichertem Uran von der Urananreicherungsanlage Gronau nach Frankreich mit dem Anzeige- bzw. Abfertigungsdatum 21. Januar 2014 aufgeführt wird, in der analogen Tabelle der vom BAFA erfassten Ausfuhren auf Bundestagsdrucksache 19/1766 dieser Transport jedoch nicht enthalten ist (vgl. auf Bundestagsdrucksache 18/5360 Tabellenabschnitt auf Seite 304 von 466 (Seite 58 des betreffenden Teils der Drucksache) und auf Bundestagsdrucksache 19/1766 Tabellenabschnitt auf Seite 1054), und ggf. wo auf Bundestagsdrucksache 19/1766 findet sich dieser Transport stattdessen wieder?
Was ist die Erklärung dafür, dass in der Tabelle der vom BAFA erfassten Ausfuhren auf Bundestagsdrucksache 18/5360 ein Transport von rund 401 Tonnen abgereichertem Uran von der Urananreicherungsanlage Gronau nach Frankreich mit dem Anzeige- bzw. Abfertigungsdatum 17. Februar 2015 aufgeführt wird, in der analogen Tabelle der vom BAFA erfassten Ausfuhren auf Bundestagsdrucksache 19/1766 dieser Transport jedoch nicht enthalten ist (vgl. auf Bundestagsdrucksache 18/5360 Tabellenabschnitt auf Seite 316 von 466 (Seite 4 des betreffenden Teils der Drucksache) und auf Bundestagsdrucksache 19/1766 Tabellenabschnitt auf Seite 1054), und ggf. wo auf Bundestagsdrucksache 19/1766 findet sich dieser Transport stattdessen wieder?
Inwiefern und ggf. aus welchen Gründen fehlen in den Tabellen der vom BAFA erfassten Transporte auf den Bundestagsdrucksachen 19/1766 und 19/5231 Transporte oder sind dort Transporte unvollständig angegeben – beispielsweise fehlende Angaben in der Spalte „Absender/Versender“ (ggf. bitte vollständige Auflistung aller in den vorgenannten Tabellen fehlenden oder unvollständig angegebenen Transporte)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den weiteren Umgang mit dem seit Anfang 2008 von der Urananreicherungsanlage Gronau nach Frankreich exportierten abgereicherten Uran (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/5360 und 19/5231)?
a) Wie viele Tonnen davon wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Frankreich von Uranhexafluorid in Uranoxid konvertiert, und jeweils wo lagern jeweils welche Mengen dieses Uranoxids?
b) Wie viele Tonnen abgereichertes Uranhexafluorid aus Gronau wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach Ankunft in Frankreich von dort aus (evtl. auch über Großbritannien) weiter nach Russland transportiert und ggf. in welchem Zeitraum?
Ist die Bundesregierung – insbesondere sind es das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – seit dem Jahr 2008 der Frage nachgegangen, ob und ggf. inwiefern das seit Anfang 2008 von der Urananreicherungsanlage Gronau nach Frankreich exportierte abgereicherte Uran teilweise von dort aus nach Russland exportiert wurde (ggf. bitte alle Erkenntnisse und wesentlichen Eckdaten angeben)?
Falls ja, inwiefern ging sie der Frage nach (bitte differenziert nach Ressort und Erkenntnisquelle wie beispielsweise Gemeinsamer Ausschuss der Urenco-Troika-Staaten, Kontakt zur Urenco-Geschäftsführung oder bilaterale Kontakte nach Frankreich oder Russland angeben)?
Falls nein, warum nicht (bitte differenziert nach Ressort angeben)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, an welchen Standorten in Russland jeweils welche Mengen abgereichertes Uran lagern, die in Russland bei der Verarbeitung bzw. Wiederanreicherung von (einfach) abgereichertem Uran aus der Urananreicherungsanlage Gronau angefallen sind (vgl. beispielweise auf Bundestagsdrucksache 19/5231 dokumentierte, bis August 2009 durchgeführte Transporte abgereicherten Urans aus der Urananreicherungsanlage Gronau nach Russland sowie Bundestagsdrucksache 19/14454 für seit Mai 2019 durchgeführte derartige Transporte)?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass laut den Angaben der BAFA-Tabellen zu Ausfuhren auf Bundestagsdrucksachen 18/5360 und 19/5231 im Zeitraum Anfang 2008 bis September 2018 insgesamt gut 12.700 Tonnen abgereichertes Uran von der Urananreicherungsanlage Gronau nach Frankreich exportiert wurden, wobei nach Februar 2015 laut den Angaben der BAFA-Tabellen keine derartigen Ausfuhren mehr erfolgten (falls nein, bitte begründen)?
Entspricht die in Frage 9 genannte Gesamtmenge von gut 12.700 Tonnen der tatsächlichen Gesamtmenge derartiger Transporte von Gronau nach Frankreich im Zeitraum Anfang 2008 bis September 2018?
Falls nein, welche derartigen Transporte abgereicherten Urans von der Urananreicherungsanlage Gronau nach Frankreich gab es im Zeitraum Anfang 2008 bis September 2018 (um tabellarische Übersicht wird gebeten)?
Welche Atomtransporte gab es nach der elektronischen Erfassung ATLAS der Zollverwaltung unabhängig davon, dass mit ATLAS keine eindeutige Unterscheidung von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen, radioaktiven Abfällen und Reststoffen etc. (um tabellarische Übersicht aller in ATLAS im Moment elektronisch erfassten Atomtransporte mit allen in ATLAS elektronisch erfassten Transportaspekten wird gebeten; vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/14454)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung des Uranmarktes kurz-, mittel- und langfristig in Bezug auf Produktion, Bedarf, Preise und Abbaugebiete/Herkunftsländer (vgl. derartige Analysetätigkeiten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 17/10573)?
Inwiefern erwartet die Bundesregierung eine oder keine Verknappung der Uranvorräte in den kommenden Jahren (bitte begründen)?
Welche konkreten, generischen, beispielhaften oder abstrakten Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welcher Aufwand notwendig ist, um abgereichertes Uran in Form sogenannter Uranhexafluorid-Tails (UF6-Tails) – insbesondere aber nicht ausschließlich beispielsweise mit einem Anreicherungsgrad von rund 0,3 Prozent – auf eine Uranhexafluorid-Fraktion mit einem Anreicherungsgrad von rund 0,7 Prozent anzureichern (ggf. bitte die bekannten Aufwandsaspekte wie Zeit, Energie, Anlagentyp und -kapazität etc. differenziert nach Ausgangsanreicherungsgraden und vollständig angeben)?
Welche konkreten, generischen, beispielhaften oder abstrakten Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welcher Aufwand notwendig ist, um doppelt abgereicherte UF6-Tails auf eine UF6-Fraktion mit einem Anreicherungsgrad von rund 0,7 Prozent anzureichern (ggf. bitte alle bekannten Aufwandsaspekte wie Zeit, Energie, Anlagentyp und -kapazität etc. differenziert nach Ausgangsanreicherungsgraden und vollständig angeben)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche sicherheitstechnischen Defizite die russische Atomaufsicht Gosatomnadsor an den Umständen/Bedingungen, unter denen Uranhexfluorid an russischen Standorten gelagert wurde, vor etwa eineinhalb Jahrzehnten konkret kritisierte (vgl. TV-Bericht des ZDF-Magazins Frontal21 vom 12. Juni 2007 und Artikel „Strahlende Züge“, DER SPIEGEL 43/2009, Seite 38)?
Was hat die Bundesregierung seit 2009 aus Schadensvorsorgegründen konkret unternommen, um vor dem Hintergrund, dass auch abgereichertes Uran aus deutscher Herkunft sowie bei dessen Wiederanreicherung in Russland anfallendes doppelt abgereichertes Uran in Russland gelagert wurde bzw. wird (vgl. neben vorgenannten Medienberichten aus den Jahren 2007 bzw. 2009 beispielsweise Artikel „Anreicherungsanlage Gronau: Uran-Müll geht wieder nach Russland“ vom 22. Oktober 2019, https://taz.de/Anreicherungsanlage-Gronau/!5632058/), derartige Erkenntnisse zu gewinnen?
Inwiefern sieht sich die Bundesregierung ggf. heute in der Verantwortung, russische Stellen aus den vorgenannten Gründen nach derartiger Informationen zu fragen, falls ihr hierzu noch keine Erkenntnisse vorliegen (bitte begründen)?
Welche wesentlichen Veränderungen der sicherheitstechnischen Bedingungen gab es seit den Jahren 2003/2004 nach Kenntnis der Bundesregierung an den Lagerungsbedingungen für UF6-Behälter an jeweils welchen russischen Standorten, an die auch abgereichertes Uran aus deutscher Herkunft sowie bei dessen Wiederanreicherung anfallendes doppelt abgereichertes Uran gelagert wird?
Auf welche konkreten Quellen kann sich die Bundesregierung dabei stützen (um vollständige und konkrete Angabe wird gebeten)?
Waren Vertreter der Bundesregierung seit den Jahren 2003/2004 bei diesen russischen Standorten/Anlagen vor Ort, und falls ja, jeweils wer jeweils wann bei jeweils welchen Anlagen, aus welchen Gründen und mit jeweils welchen Ergebnissen und Erkenntnissen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern an den russischen Standorten mit Atomanlagen, an die nach Medienberichten in der Vergangenheit abgereichertes Uran aus der Urananreicherungsanlage Gronau direkt oder indirekt gelangte (vgl. vorgenannte Medienberichte aus den Jahren 2007, 2009 und 2019), jeweils ausschließlich zivile Zwecke verfolgt werden (zum Tätigkeitsbereich der Bundesregierung in diesem Kontext bzw. möglichen Erkenntnisquellen vgl. beispielsweise deutsche Unterstützung für Sicherungsmaßnahmen an russischen Atomanlagen im Rahmen der G8-Abrüstungsinitiative G8GP, www.grs.de/aktuelles/abruestungsinitiative-g8gp-beendet)?
Wie, und mit welcher tatsächlichen Verlässlichkeit lässt sich sicherstellen, dass die Bundesregierung von etwaigen Umwidmungen
a) des aus der Urananreicherungsanlage Gronau stammenden abgereicherten Urans, das in Russland gelagert wird, und
b) des bei der Wiederanreicherung des aus der Urananreicherungsanlage Gronau stammenden abgereicherten Urans anfallenden doppelt abgereicherten Urans überhaupt erfahren wird?