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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Befristete Beschäftigung von aus Unternehmen kommenden Personen in den Bundesministerien

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

12.12.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1521615.11.2019

Befristete Beschäftigung von aus Unternehmen kommenden Personen in den Bundesministerien

der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Martina Renner, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung berichtet seit 2008 an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über den Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung. Sie stellt die Berichte seit 2014 auch in ihrem Internetangebot öffentlich zur Verfügung. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der Bundesverwaltung vom 17. Juli 2008 regelt nähere Einzelheiten zum Einsatz externer Personen. Externe Person ist danach, wer „außerhalb des öffentlichen Dienstes in einem Arbeitsverhältnis steht und vorübergehend und unter Aufrechterhaltung seines bisherigen Arbeitsverhältnisses in der Bundesverwaltung tätig ist“. Die Personen sollen danach regelmäßig nicht über sechs Monate eingesetzt werden. Notwendiges Fachwissen der Bundesverwaltung soll grundsätzlich durch eigenes Personal abgedeckt werden.

Nicht erfasst von der Definition der externen Personen werden „entgeltliche Auftragsverhältnisse, die Beratungs- oder sonstige Dienstleistungen zum Gegenstand haben und befristete Arbeitsverträge“ (vgl. ebenda).

Nicht erfasst werden von der Definition auch solche Personen, die direkt zuvor bei im Geschäftsbereich des jeweiligen Bundesministeriums tätigen Unternehmen und anderen juristischen Personen beschäftigt waren, jedoch (nur) aktuell kein Anstellungsverhältnis mehr dort haben. Wenn solche Personen in den Bundesministerien nur vorübergehend beschäftigt sind, stellt sich die Frage möglicher Interessenkonflikte im Hinblick auf die Einflussnahme auf Gesetzentwürfe und Rechtsverordnungen und Einzelmaßnahmen wie etwa die Vergabe von Aufträgen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie viele Personen sind oder waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesministerien seit Beginn der 19. Wahlperiode befristet beschäftigt, die direkt zuvor bei einer im Geschäftsbereich des jeweiligen Bundesministeriums tätigen juristischen Person beschäftigt waren, und in welcher Funktion jeweils?

2

Durch welche Maßnahmen schließt die Bundesregierung ggf. aus, dass solche Beschäftigte in den Bundesministerien mit Gesetzentwürfen oder Rechtsverordnungen inhaltlich befasst werden (im Rahmen der Entwurfserstellung, Vorarbeiten, Gutachten, Expertisen, Änderungen o. Ä.), die direkt vorher bei einem Unternehmen oder einer sonstigen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums tätigen juristischen Person beschäftigt oder von dieser beauftragt waren, die vom konkreten Regelungsgegenstand des Gesetzentwurfs oder der Rechtsverordnung grundsätzlich betroffen ist oder sein kann?

3

Wie oft, und in welchen Fällen waren solche Beschäftigte in den Bundesministerien seit Beginn der 19. Wahlperiode mit Gesetzentwürfen oder Rechtsverordnungen befasst (im Rahmen der Entwurfserstellung, Vorarbeiten, Gutachten, Expertisen, Änderungen o. Ä.), die direkt vorher bei einer juristischen Person beschäftigt oder von dieser beauftragt waren, die vom Regelungsgegenstand des Gesetzentwurfs oder der Rechtsverordnung grundsätzlich betroffen ist oder sein kann?

4

Wie oft, und in welchen Fällen waren solche Beschäftigte in den Bundesministerien seit Beginn der 19. Wahlperiode mit Einzelentscheidungen (wie etwa der Vergabe von Aufträgen) befasst, die direkt vorher bei einer juristischen Person beschäftigt oder von dieser beauftragt waren, die von der Einzelentscheidung betroffen ist, also beispielsweise profitiert?

5

In wie vielen Fällen haben Beschäftigte oder Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer, die aus den in Frage 1 genannten juristischen Personen befristet beschäftigt wurden, ein Bundesministerium oder eine Bundesbehörde über bestehende Interessenverknüpfungen und Interessenkonflikte im Einzelfall informiert (bitte nach Datum, Grund des Interessenkonfliktes und Einsatzministerium(-behörde) aufführen)?

Berlin, den 5. November 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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