Zugangswege für internationale Studierende
der Abgeordneten Kai Gehring, Dr. Anna Christmann, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Filiz Polat, Omid Nouripour, Katja Dörner, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Deutschland ist weltweit viertbeliebtestes Gastland für internationale Studierende – ein Kompliment für die gute Arbeit von Universitäten und Fachhochschulen hierzulande. In ihrer Internationalisierungsstrategie verspricht die Bundesregierung, „es sollen mehr qualifizierte ausländische Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach Deutschland kommen. Diese sollen sowohl in den Wissenschaftsbetrieb integriert werden als auch ihr internationales Know-how in innovative deutsche Unternehmen einbringen“ (siehe www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Internationalisierungsstrategie.pdf, S. 30).
Ein Beitrag, das zu erreichen, sind aus Sicht der Fragesteller zügige und zuverlässige Zulassungsverfahren an den Hochschulen. Ein wichtiger Akteur in diesem Feld ist der Verein „Uni-Assist“, der 2003 von 41 Hochschulen gegründet wurde, um internationale Hochschulbewerbungen zu prüfen. Seinerzeit gestartet mit einer Anschubfinanzierung des Bundes gehören dem Verein inzwischen über 180 Hochschulen an. „Uni-Assist“ unterhält eine Geschäftsstelle in Berlin mit rund 150 fest angestellten Beschäftigten sowie weiteren Saisonkräften.
Medien berichten von hoher Fluktuation und Verlust wertvollen Know-hows. Eine sinnvolle Personalplanung sei kaum möglich (siehe Tagesspiegel vom 20. August 2019 „Servicestelle für internationale Studienbewerbungen streikt“). Wie den Fragestellern aus gut informierten Kreisen berichtet wurde, ist die Finanzierung von „Uni-Assist“ über Beiträge der Hochschulen und Gebühren der internationalen Studierenden nicht mehr tragbar.
Kontraproduktiv ist aus Sicht der Fragesteller, dass internationale Studierende wegen formaler und bürokratischer Hürden verspätet ins Semester starten. Aufgrund später Versendung der Hochschulzulassungen und langer Visa-Wartezeiten können laut Untersuchung „Ausgebremst statt durchgestartet – Herausforderungen für ausländische Studierende jenseits von Kultur- und Bildungsfragen“ des Stifterverbands für die deutsche Wissenschaft mehr als ein Drittel (38 Prozent) der Studierenden aus Nicht-EU-Ländern erst nach Semesterbeginn einreisen, 18 Prozent davon kommen sogar mehr als zwei Wochen später nach Deutschland. Verspätete Ankunft ist laut Stifterverband „ein Stressfaktor, der bis hin zum Drop-Out führen kann.“
Um zügiger zum Studium nach Deutschland zu kommen, ist die Visavergabe eine wichtige Stellschraube. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte im Sommer letzten Jahres mit der Kleinen Anfrage „Wartezeiten bei der Vergabe von Visa für Studien- und Forschungsaufenthalte in Deutschland“ (Bundesdrucksache 19/15306 19. Wahlperiode 19.11.2019 tagsdrucksache 19/4799) herausgefunden, dass jemand, der in Deutschland studieren oder forschen möchte, mitunter Monate oder gar Jahre warten muss, um ein Visum überhaupt beantragen zu können.
Die Bundesregierung soll mit dieser Anfrage Stellung beziehen, wie es um die Zugangswege für internationale Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bestellt ist, ob und welche Konsequenzen aus den Querelen bei „Uni-Assist“ sowie den aktuellen Befunden aus der Untersuchung des Stifterverbands zu ziehen sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Erachtet es die Bundesregierung als problematisch und als potenzielle Gefahr für ein erfolgreiches Studium internationaler Studierender, dass laut der Untersuchung „Ausgebremst statt durchgestartet“ des Stifterverbands für die deutsche Wissenschaft 38 Prozent der Studierenden aus Nicht-EU-Ländern erst nach Semesterbeginn nach Deutschland einreisen können?
Welche Ursachen sieht die Bundesregierung dafür, dass 38 Prozent der Studierenden aus Nicht-EU-Ländern erst nach Semesterbeginn nach Deutschland einreisen können, und welche Konsequenzen zieht sie sowohl für sich als auch gemeinsam mit Ländern und Hochschulen daraus?
Wie bewertet es die Bundesregierung, dass es laut der Untersuchung des Stifterverbands vom Zulassungsbescheid über die Visaerteilung und anschließend bis zur Einreise durchschnittlich 88 Tage dauert – besonders viel Zeit nimmt mit 62 Tagen der Visaprozess in Anspruch –, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, wie sich die Dauer dieses Proceses in den letzten 20 Jahren entwickelt hat?
Welche Hinweise oder Kenntnisse hat die Bundesregierung, wie lange der Prozess zwischen Zulassungsbescheid bis hin zur Einreise in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Schweiz, den USA und Kanada dauert?
Welche Standards und Empfehlungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der EU bezüglich des formalen Ablaufs und der Dauer von Prozessen zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Mitgliedsländern zum Zwecke von Studium und Forschung, und wie werden diese in Deutschland umgesetzt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass 52 Prozent der internationalen Studierenden weniger als 90 Tage vor Studienbeginn ihre Zulassung erhalten, obwohl laut Untersuchung des Stifterverbands die Hochschulzulassung mindestens drei Monate im Voraus vorliegen müsse, damit internationale Studierende ausreichend Zeit haben, um Visum, Anreise, Vorbereitungskurse etc. so zu planen, dass sie rechtzeitig zu Semesterbeginn am Studienort sein können?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die Unterschiede zwischen den Ländern bei der Zulassung internationaler Studierender – so erhalten in Bremen nur 29 Prozent der internationalen Studierenden ihre Zulassung weniger als drei Monate vorm Studienstart, während es in Sachsen 65 Prozent sind (siehe „Ausgebremst statt durchgestartet – Herausforderungen für ausländische Studierende jenseits von Kultur- und Bildungsfragen“ des Stifterverbands für die deutsche Wissenschaft, Abbildung 3)?
Inwiefern steht die Bundesregierung im Gespräch mit den Ländern, damit alle Hochschulen Zulassungs- und Ablehnungsbescheide mindestens 90 Tage vor Studienbeginn verschicken, bzw. beabsichtigt sie, solche Gespräche aufzunehmen?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob es zwischen den Ländern einen Erfahrungsaustausch über dieses Thema gibt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Vorschlägen des Stifterverbands, dass die Hochschulen Kontingente für internationale Studierende bereits im Vorfeld reservieren oder auch separate Zulassungsverfahren für internationale Studierende mit früheren Fristen einführen?
Inwiefern wird die Bundesregierung dazu das Gespräch mit Ländern, Hochschulen und Austauschorganisationen suchen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit von „Uni-Assist“, der Servicestelle, die internationale Hochschulbewerbungen prüft und 2003 mit Bundesgeldern ihre Arbeit aufgenommen hat?
Wie verläuft aus Sicht der Bundesregierung ihre Zusammenarbeit mit „Uni-Assist“ – finanziert aus Bundesmitteln prüft der Verein bis 31. Dezember 2019 die Hochschulbewerbungen von Geflüchteten –, und gab es Probleme oder Anlässe für Beanstandungen?
Sollen Geflüchtete auch künftig aus Bundesmitteln ihre Bewerbungen bei „Uni-Assist“ begutachten lassen können?
Wenn nein, aus welchen Gründen?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Welche Kosten werden internationalen Studieninteressierten von „Uni-Assist“ für die Prüfung der Unterlagen in Rechnung gestellt (bitte nach Bachelor/Staatsexamen, Master, Studienkolleg, studienvorbereitender Deutschkurs, Vorstudium aufschlüsseln)?
Welche Hochschulen erstatten nach Kenntnis der Bundesregierung den Bewerbern die Gebühren – nach welchen Kriterien, für welche Studienabschlüsse und für welche Studiengänge?
Inwiefern hält die Bundesregierung es für sinnvoll, dass die Kostenübernahme vereinheitlicht wird?
Welche einzelnen hoheitlichen Aufgaben sind „Uni-Assist“ übertragen?
Inwieweit hat die Bundesregierung im Rahmen der Kostenerstattung der Prüfung der Hochschulbewerbungen von Geflüchteten überprüft, dass die auf „Uni-Assist“ übertragene hoheitliche Aufgabe des Hochschulzugangs nach rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgt?
Welches Ergebnis hatte die Prüfung?
Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob auch die Länder bzw. die Hochschulen darauf achten, dass die auf „Uni-Assist“ übertragene hoheitliche Aufgabe des Hochschulzugangs nach rechtsstaatlichen Prinzipien erledigt wird?
Welche Probleme bzw. Beanstandungen sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der den Fragestellern zugetragenen Kritik von Nutzerinnen und Nutzern von „Uni-Assist“ in Bezug auf schlechte oder schwankende Qualität bei den Prüfungen der Unterlagen sowie Verzögerungen bei der Bearbeitung?
Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis genommen von der hohen Fluktuation unter den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bei „Uni-Assist“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie bewertet die Bundesregierung diese, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Wie viele feste Stellen und wie viele Saisonkräfte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung bei „Uni-Assist“, und inwiefern wirbt die Bundesregierung dafür, den Anteil der Saisonkräfte zu reduzieren und mehr unbefristete Stellen zu schaffen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Hochschulen angesichts der zunehmenden Anzahl von internationalen Studieninteressierten, die zum Studium nach Deutschland kommen wollen, überfordert wären, die Bewertung der Bewerbungen wieder selbst zu übernehmen, und sollte es darum weiter einen Dienstleister wie „Uni-Assist“ geben, der aufgrund der Erfahrung der Mitarbeiter viel an Kompetenzen und Erfahrungen bei der Prüfung von Bewerbungen internationaler Studierender besitzt, die es an keiner Hochschule so gebündelt gibt?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit sind nach Auffassung der Bundesregierung die Aufgaben von „Uni-Assist“ Standardaufgaben eines internationalisierten Hochschul- und Wissenschaftssystems, die dauerhaft, systematisch und planbar verlässlich zu organisieren sind?
Inwiefern erachtet es die Bundesregierung für sinnvoll, alternative Finanzierungsmöglichkeiten für „Uni-Assist“ zu erarbeiten, auch um den hohen Stellenwert, den die Bundesregierung der Internationalisierung der deutschen Wissenschaftslandschaft beimisst, gerecht zu werden – zumal sich im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 33 des Grundgesetzes (GG) nach Auffassung der Fragesteller eine Mitzuständigkeit des Bundes ableiten lässt?
Inwiefern ist die Arbeitsfähigkeit von „Uni-Assist“ nach Kenntnis der Bundesregierung Thema innerhalb der Kultusministerkonferenz oder einer anderen Form des Austausches zwischen den Ländern, und mit welchen Vorschlägen wird die Entwicklung und Neuaufstellung von „Uni-Assist“ diskutiert und erarbeitet?
Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung ihren Beitrag für die (Weiter-)Entwicklung von „Uni-Assist“ zu leisten, auch um den hohen Stellenwert zu verdeutlichen, den die Bundesregierung der Internationalisierung der deutschen Wissenschaftslandschaft beimisst, zum Beispiel durch eine gemeinsame Finanzierung mit den Ländern oder eine vollständige Übernahme der Kosten durch den Bund?
Welche Wartezeiten auf einen Termin zur Abgabe eines Visumantrags für einen Studien- oder Forschungsaufenthalt in Deutschland hält die Bundesregierung für angemessen, um dem „Interesse der Bundesregierung an einer möglichst problemlosen Gestaltung der Einreise qualifizierter ausländischer Studierender und Forscherinnen und Forscher“ zu entsprechen (siehe Bundestagsdrucksache 19/3847, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 25 und 26 des Abgeordneten Kai Gehring)?
Welche zeitliche Definition bzw. Erwartung legt die Bundesregierung ihrem Bemühen zugrunde, „die Wartezeiten an allen Visastellen möglichst kurz zu halten“ (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage „Wartezeiten bei der Vergabe von Visa für Studien- und Forschungsaufenthalte in Deutschland“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/4799)?
In wie vielen Fällen seit 2010 konnten nach Kenntnis der Bundesregierung internationale Studierende bzw. Forscherinnen und Forscher, deren Studien- bzw. Forschungsaufenthalt über den DAAD, die AvH oder eine vergleichbare deutsche Mittlerorganisationen gefördert werden sollten, nicht pünktlich einreisen oder den Aufenthalt überhaupt nicht antreten?
Welche konkreten Veränderungen und Verbesserungen sind an den Auslandsvertretungen mit besonders langen Wartezeiten auf einen Termin zur Abgabe eines Studien- oder Forschungsvisums umgesetzt worden (siehe Anlage 2 zu Frage 3 Aktuelle Wartezeiten für Studierende, Studienbewerber/innen und Gastwissenschaftler/innen aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Wartezeiten bei der Vergabe von Visa für Studien- und Forschungsaufenthalte in Deutschland“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/4799), und wie schlägt sich das in den Wartezeiten und der Anzahl der Visumsanfragen und der tatsächlich bearbeiteten Anträge nieder?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass von den 20 Auslandsvertretungen, die 2018 besonders lange Wartezeiten aufwiesen, 11 in Ländern liegen, in denen besonders viele Muslime leben (siehe Anlage 2 zu Frage 3, Aktuelle Wartezeiten für Studierende, Studienbewerber/innen und Gastwissenschaftler/innen aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Wartezeiten bei der Vergabe von Visa für Studien- und Forschungsaufenthalte in Deutschland“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/4799)?
Gibt es interne bzw. öffentliche Handreichungen der Bundesregierung bzw. des deutschen Diplomatischen Korps, dass bei bestimmten Visa-Anfragen die Ernsthaftigkeit der Absicht, in Deutschland zu studieren bzw. zu forschen, besonders kritisch zu hinterfragen ist?
Wenn ja. auf welche Personen, Gruppen bzw. Länder beziehen sich diese?
Wie lange dauert es nach den neuesten verfügbaren Zahlen bei den einzelnen deutschen Auslandsvertretungen, um einen Termin zur Abgabe eines Visum-Antrags für einen Studien- oder Forschungsaufenthalt in Deutschland zu erhalten (bitte als Liste sortiert nach Ländern und unterteilt nach dortigen einzelnen Auslandsvertretungen angeben)?
In welchen Auslandsvertretungen sieht die Bundesregierung aktuell Handlungsbedarf, um die Wartezeiten bei Terminvergabe und Visabearbeitung zu verkürzen, und mit welchen Maßnahmen und Mitteln soll das an den einzelnen betroffenen Vertretungen erreicht werden?