Erkenntnisse und Konsequenzen der Bundesregierung zum antisemitischen und rechtsterroristischen Anschlag in Halle
der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Monika Lazar, Filiz Polat, Renate Künast, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 9. Oktober 2019 hat der aus antisemitischen und rassistischen Motiven handelnde Rechtsextremist S. B. in Halle (Saale) (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-10/halle-attentaeter-gesteht-anschlag-und-rechtsextremistisches-motiv) versucht, mit Waffengewalt in eine Synagoge einzudringen mit dem Ziel, möglichst viele Mitglieder der jüdischen Gemeinde zu töten, die sich an Jom Kippur in der Synagoge versammelt hatten. Mehr als 50 Menschen hatten sich zu dem Zeitpunkt in dem Gotteshaus aufgehalten, um den höchsten jüdischen Feiertag zu begehen. Als dieser Plan – nur um Haaresbreite und aufgrund der guten Eigensicherung der Synagoge – scheiterte, hat er eine Passantin und den Gast eines Döner-Imbisses getötet und weitere schwer verletzt (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-10/schuesse-halle-tote-synagoge-sachsen-anhalt).
Im Nachgang der Tat wurde das Sicherheitskonzept der Polizei vor Ort kritisiert. Die Synagoge wurde auch an einem hohen Feiertag wie Jom Kippur lediglich bestreift, einen Polizeischutz vor der Synagoge gab es nicht (www.zeit.de/politik/deutschland/2019-10/einsatzkraefte-halle-polzeiarbeitanschlag-synagoge-holger-stahlknecht/komplettansicht; https://www.sueddeutsche.de/politik/synagoge-halle-angriff-1.4634616).
Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen den geständigen Tatverdächtigen wegen zweifachen Mordes sowie versuchten Mordes in neun Fällen. Die Tat wurde durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) als Terrorakt eingestuft.
Datum, Ziel und die antisemitischen Motive der Tat hatte S. B. zuvor im Internet bekanntgegeben. So veröffentlichte er bereits vor der Tat ein Bekennerschreiben in englischer Sprache im Internet, möglicherweise um hiermit besonders viele Personen zu erreichen. Darin führte er seine antisemitischen und rechtsextremen Motive und seinen Glauben an die antisemitische Vorstellung einer „jüdischen Weltverschwörung“ aus. Die Ausführung der Tat übertrug er per Helmkamera live auf einer Internet-Streamingplattform.
S. B. führte eine erhebliche Anzahl Waffen und Sprengsätze mit sich, die nach Presseberichten bis auf eine mittels eines computergesteuerten Fräsgerätes selbstgebaut waren (vgl. www.spiegel.de/panorama/justiz/anschlag-in-halle-saale-bis-auf-eine-waffe-waren-alle-selbstgebaut-a-1291268.html).
Auch wenn S. B. die Tat allein durchführte, sieht ihn beispielsweise der Rechtsextremismusexperte Mathias Quent als „Teil eines virtuellen Netzwerks“ (vgl. www.spiegel.de/panorama/justiz/halle-saale-anschlag-auf-synagoge-einzeltaeter-sind-nicht-allein-a-1290818.html).
Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat sich am 16. Oktober 2019 mit der Tat und den Hintergründen beschäftigt. Anwesend waren dabei auch der Generalbundesanwalt, das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Bundespolizei (jeweils vertreten durch die Behördenleiter). Nach Einschätzung der fragenstellenden Fraktion hat die Sitzung wesentliche Fragen unbeantwortet gelassen. Sie hat zudem gezeigt, dass weiterhin erheblicher Handlungsbedarf seitens der Bundesregierung mit Blick auf die Arbeit der Sicherheitsbehörden im Bereich Rechtsterrorismus und bei der Rechtsextremismusprävention besteht. Einige Maßnahmen hat die Bundesregierung in einem Maßnahmenpaket angekündigt. Diese Ankündigungen sind jedoch nach Auffassung der Fragesteller nicht ausreichend und werfen zudem Fragen hinsichtlich der geplanten Umsetzung auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen42
Welche Parallelen sieht die Bundesregierung in dem Anschlag auf die Synagoge in Halle zu den Taten in Christchurch 2019, München 2016 und Utøya 2011 insbesondere hinsichtlich der Tatdurchführung, der vom Täter rezipierten und vertretenen Ideologie, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
a) Welche Bezugnahmen finden sich in dem vom Täter in Halle veröffentlichten Dokument, insbesondere auf andere schwere bzw. schwerste Straftaten?
b) Welche Rolle spielt die Vorstellung einer sogenannten Überfremdung bzw. die Verschwörungstheorie eines vermeintlichen „Bevölkerungsaustauschs“ in der Ideologie des Täters von Halle, und welche weiteren politischen Kreise argumentieren mit demselben Muster?
c) Welche Rolle spielen antisemitische Ideologien und Verschwörungstheorien in den Bekennerschreiben bzw. Manifesten der Täter?
Wie bewertet die Bundesregierung im Kontext der Tat von Halle die Eigenproduktion von Waffen, und inwiefern sieht sie gesetzgeberischen Handlungsbedarf?
a) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung zudem den technischen Möglichkeiten bei, mit Hilfe einer Druckvorlage (Datei) und einem 3D-Drucker ohne hohe Kosten sehr präzise Teile herzustellen können, und
b) welche Relevanz kann dies insbesondere in Verbindung mit neuen frei verkäuflichen oder gebrauchten Waffenteilen haben, die beispielsweise aus einer unzureichend deaktivierten Schusswaffe stammen oder illegal importiert sein können?
Inwiefern beobachtet die Bundesregierung Webseiten und Downloadangebote für Waffenbau-Vorlagen für 3D-Drucker, und wenn ja, durch welche Behörden?
Inwiefern ist bekannt, ob der Täter in Halle versucht hat, eine waffenrechtliche Erlaubnis zu erlangen, und wenn ja, auf welchem Wege?
Welche Erkenntnisse gibt es zu Baujahr, Herkunft, Vorbesitzer, Kaliber und Munition der nicht selbst hergestellten Waffe des Täters?
Wie ist der Erkenntnisstand zu den weiteren bei dem Täter gefundenen Waffen und der beim Täter gefundenen Munition?
Über welche Informationen bzw. Handbücher zum Bau von Waffen und Sprengvorrichtungen verfügte S. B. nach Kenntnis der Bundesregierung?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Frage möglicher Netzwerkstrukturen unterhalb der juristischen Schwelle einer strafbaren Beteiligung (insbesondere im Sinne von Anstiftung und Beihilfe) zu, und inwiefern sieht die Bundesregierung Grund zu der Annahme, dass gerade die Beschränkung auf diese nicht strafbare Unterstützung im Fall gewaltbereiter rechter Täter ein bewusst eingesetztes Mittel ist, um die staatliche Aufklärung bzw. Gefahrenabwehr zu erschweren?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Kontakte des Täters zu regionalen und überregionalen rechtsextremen Kreisen, beispielsweise, aber nicht ausschließlich zu der Identitären Bewegung und der sog. Kontrakultur in Halle vor?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Kontakte des Täters zu internationalen rechtsextremen Personen oder Kreisen vor?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über ein mögliches Telefonat des Täters während der Tat und den bzw. die Gesprächspartner oder Gesprächspartnerin bzw. Gesprächspartnerinnen?
Wie ist die aktuelle Erkenntnislage über eine mögliche Zahlung an den Täter in Bitcoin und die Herkunft dieser Zahlung?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche sonstige Geldgeberinnen oder Geldgeber des Täters?
Inwiefern kann ausgeschlossen werden, dass deutsche Sicherheitsbehörden über verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler, Quellen (im umfassenden Sinne) o. Ä. vor dem Anschlag Kenntnisse über die Person des Täters in Halle hatten?
Gab es nach Erkenntnis der Bundesregierung über den Grundwehrdienst hinausgehende Kontakte zwischen dem Täter und Angehörigen der Bundeswehr?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine verfassungsfeindliche Haltung des Täters in seiner Zeit im Grundwehrdienst?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme des Täters an Chatgruppen, wie beispielsweise „Nord“, Süd“, „Ost“ oder „West“, oder über Kontakte zu Teilnehmern dieser Chatgruppen?
Inwiefern liegen der Bundesregierung aktuelle Erkenntnisse zur Atomwaffen Division Deutschland im Kontext möglicher Anschlagsplanungen vor?
Wie lautet die aktuelle Gefährdungsbewertung des BKA für jüdische Einrichtungen in Deutschland, und wann wurde diese zuletzt aktualisiert?
In welchen Abständen wird die Gefährdungsbewertung des BKA für jüdische Einrichtungen überprüft, und welche Kriterien fließen in die Bewertung ein?
Gibt es einen Austausch des BKA mit jüdischen Gemeinden oder dem jüdischen Zentralrat oder eine sonstige Einbeziehung im Zuge der Gefährdungsbewertung?
Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis über die bundesweite Situation des Schutzes von jüdischen Gemeinden und Einrichtungen bzw. über den Stand der an einzelne Gemeinden gezahlten Fördersummen zur Durchführung eigener Sicherheitsmaßnahmen?
Welche Änderungen zum besseren Schutz von jüdischen Einrichtungen sind durch die Bundesregierung in Planung, und wie lautet der Zeitplan für die Umsetzung?
Wie schätzt die Bundesregierung das antisemitische Personenpotential in der Bundesrepublik Deutschland ein?
Wie viele hiervon schätzt sie als gewaltbereit ein?
Hält die Bundesregierung an der im Verfassungsschutzbericht 2018 niedergelegten Behauptung fest, nach der „die antisemitische Agitation im rechtsextremistischen Spektrum seit Jahren einer Wellenbewegung in Abhängigkeit von tagespolitischen Ereignissen [folgt]. Derzeit wird rechtsextremistische Propaganda durch andere Feindbilder und Themenkomplexe dominiert, von denen sich rechtsextremistische Agitatoren aktuell mehr Anknüpfungspunkte an den öffentlichen Diskurs versprechen.“?
Welche Forderungen aus dem interfraktionellen Antrag „Antisemitismus entschlossen bekämpfen“ (Bundestagsdrucksache 19/444) plant die Bundesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode umzusetzen, und welcher Zeitplan ist hierfür vorgesehen?
Welche weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung des Antisemitismus in Deutschland sind geplant?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Antisemitismus im öffentlichen Dienst?
Inwiefern gibt es Erhebungen über antisemitische Vorfälle in Bundesbehörden, und wenn nein, warum nicht?
Wie viele Disziplinarverfahren wurden in Bundesbehörden wegen des Verdachts von Antisemitismus geführt?
Welche der Bundesministerien und Behörden haben einen Antisemitismusbeauftragten?
Inwiefern soll das im Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität ausgewiesene Ziel, „die Qualität und Wirksamkeit aller Präventionsmaßnahmen langfristig und dauerhaft zu sichern und zu stärken“, konkret umgesetzt werden, und welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2019/massnahmenpaket-bekaempfung-rechts-und-hasskrim.pdf?__blob=publicationFile&v=5)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass zahlreiche Träger, die in der Vergangenheit Projekte gegen Antisemitismus durchgeführt haben, in den letzten Wochen vom Bundesprogramm „Demokratie leben!“ beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Nachricht bekamen, dass sie in der kommenden Förderperiode nicht berücksichtigt werden?
Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Arbeit von Projekten und insbesondere Modellprojekten zur Prävention von Antisemitismus nicht von den Umschichtungen und Kürzungen betroffen sind?
Wie plant die Bundesregierung, Präventionsprogramme gegen Antisemitismus zukünftig langfristig und verlässlich zu fördern und so dem beim Jüdischen Weltkongress gegebenen Versprechen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, eines verstärkten Engagements gegen den Antisemitismus in Deutschland, gerecht zu werden?
Wie wird die Förderung der Präventionsprogramme, z. B. „Demokratie leben!“, in Zukunft finanziell verstetigt, wie im Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität angekündigt ist, und welche Rolle spielt dabei das Demokratiefördergesetz, das die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey seit Jahren verspricht und das auch von Experten und Expertinnen gefordert wird (www.deutschlandfunk.de/demokratie-leben-experten-halten-groko-zusagen-im-kampf.2849.de.html?drn:news_id=1065179)?
Bis wann soll die kurzfristige Prüfung, „wo und wie eine Nachjustierung der Präventionsmaßnahmen und weiterer Maßnahmen erforderlich ist“, abgeschlossen sein?
Ändern das o. g. Ziel und die Zurücknahme der Kürzungen der finanziellen Förderung im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ die Situation für die Träger von Modellprojekten, die im Interessenbekundungsverfahren für Projekte in den Themenfeldern Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit für die zweite Förderperiode ab 2020 abgelehnt wurden?
Inwiefern sind insbesondere Mittelerhöhungen für Projekte gegen Antiziganismus, Antisemitismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit und Rassismus gegen Schwarze Menschen geplant, um vulnerable Personen, die durch Rechtsextremisten in besonderem Maße bedroht sind, besser zu schützen?
Welche Rolle spielen nach Auffassung der Bundesregierung Migrantinnen- und Migrantenselbstorganisationen und neue deutsche Organisationen in der Prävention von Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, und welche der bisher geförderten Projekte der Migrantinnen- und Migrantenselbstorganisationen und der neuen deutschen Organisationen werden nach aktuellem Stand ab 2020 nicht mehr gefördert?
Inwiefern sollen in der zweiten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ nun doch finanzielle Mittel für Projekte zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit und zur Bekämpfung von Sexismus und Antifeminismus und/oder für ein Kompetenznetzwerk zu Sexismus und/oder Antifeminismus bereitgestellt werden, auch vor dem Hintergrund, dass Antifeminismus, Sexismus und die Feindschaft gegen Geschlechtergerechtigkeit ein relevanter Baustein rechtsextremer Ideologie mit Brückenfunktion in die Mitte der Gesellschaft ist (www.amadeu-antonio-stiftung.de/gender-matters-51023/)?
43. Bei welchen anderen Programmen können sich Träger darüber hinaus um Fördermittel für Projekte zur Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus bewerben?
a) Welche Programme sind dies?
b) In welcher Höhe sind dort Mittel bereitgestellt?
44. Wie beurteilt die Bundesregierung ihre Programme zur Prävention im Hinblick darauf, dass der Täter von Halle davon offenkundig nicht erreicht werden konnte?