Auswirkungen der steigenden Wolfspopulation auf die Pferdehaltung
der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Nicole Bauer-Hocker, Dr. Gero Clemens, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Michael Theurer, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Wölfe reißen nicht nur kleinere Weidetiere wie Ziegen oder Schafe, sondern auch Pferde (www.spiegel.de/wissenschaft/natur/niedersachsen-woelfe-toeten-pferd-streit-um-abschuss-a-1253065.html). Verursachen Nutztiere einen Schaden, gilt für den Halter gemäß § 833 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eine Verschuldenshaftung, die eine Pflichtverletzung des Halters voraussetzt. Bei aus Liebhaberei gehaltenen Pferden gilt dagegen die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Halters nach § 833 Satz 1 BGB. Pferde sind Fluchttiere. Dringt ein Wolf auf eine Pferdekoppel, kann dies den Fluchtinstinkt von Pferden auslösen. So aufgescheuchte Pferde können nach Ansicht der Fragesteller dann leicht Schäden verursachen, zum Beispiel Unfälle im Straßenverkehr.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele Pferde wurden nach den Erhebungen der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes über den Wolf in den Jahren 2013 bis 2019 jährlich von Wölfen angegriffen, und wie viele Pferde davon wurden vom Wolf getötet oder mussten nachträglich eingeschläfert werden?
Lässt sich eine naturnahe Haltung von Pferden aus Sicht der Bundesregierung mit der weiteren Ausbreitung des Wolfes vereinbaren?
Wenn ja, welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung für die Halter von Pferden, und wie will sie denen begegnen?
Wenn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine naturnahe Haltung von Pferden weiter zu ermöglichen?
Plant die Bundesregierung, die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung gemäß § 833 Satz 1 BGB bei mittelbar durch Wölfe und unmittelbar durch sog. Luxustiere verursachten Schäden durch eine spezialgesetzliche Haftungsprivilegierung dahingehend einzuschränken, dass bei durch Wölfe mittelbar verursachten Schäden (z. B. durch Aufscheuchen von aus Liebhaberei gehaltenen Pferden) eine Verschuldenshaftung gilt?
Wenn ja, im Rahmen welcher Gesetzesinitiative soll die Haftungsprivilegierung eingeführt werden?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung das „Weiderisiko“ im Zusammenhang mit Wolfsangriffen auf große Weidetiere wie beispielsweise Pferde?
Wodurch kann nach Ansicht der Bundesregierung eine ausreichende Hütesicherheit in der Pferdehaltung erreicht werden?