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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auswirkungen des sogenannten Agrarpaketes auf die landwirtschaftliche Produktion in Deutschland

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

20.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1545326.11.2019

Auswirkungen des sogenannten Agrarpaketes auf die landwirtschaftliche Produktion in Deutschland

der Abgeordneten Carina Konrad, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, Karlheinz Busen, Nicole Bauer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marcel Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Michael Theurer, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze und die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner stellten am 4. September 2019 eine Reihe vom Kabinett beschlossener Maßnahmen vor. Das sogenannte Agrarpaket, bestehend aus dem Aktionsprogramm Insektenschutz, dem Tierwohlkennzeichengesetz und der Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes, hat nach Ansicht der Fragesteller zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Produktion von tierischen und pflanzlichen Produkten in Deutschland.

Befürchtet wird nach Ansicht der Fragesteller, dass vor allem das Aktionsprogramm Insektenschutz Einschnitte für die konventionelle Landwirtschaft mit sich bringen wird. Es sieht eine Vielzahl von Maßnahmen vor, vor allen Dingen den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln stark einzuschränken. So soll ab 2021 die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, genauer von Herbiziden und Insektiziden, die nach Ansicht der Bundesregierung die „Biodiversität schädigen“, in „ökologisch besonders schutzbedürftigen Bereichen“ verboten sein. Zudem wird geplant, den Wirkstoff Glyphosat bis spätestens 31. Dezember 2023 zu verbieten. Die vorgelegten Pläne beinhalten nach Aussagen des Bundesumweltministeriums auch Änderungen bei den Anwendungsregelungen von Pflanzenschutzmitteln und deren Zulassung in Deutschland (www.bmu.de/publikation/aktionsprogramm-insekten-schutz/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie hat sich der Flächenumfang von Schutzgebieten – FFH-Gebiete (FFH = Fauna-Flora-Habitat), Naturschutzgebiete, Nationalparks, Nationale Naturmonumente, Naturdenkmäler und gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes – innerhalb der letzten zehn Jahre in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Kategorie und Flächenumfang des Schutzgebietes, Art der landwirtschaftlichen Nutzung und Bundesland angeben)?

1

a) Wie hat sich der Flächenumfang dieser Schutzgebiete, der landwirtschaftlich genutzt wird, innerhalb der letzten zehn Jahre nach Kenntnis der Bundesregierung geändert (bitte nach Kategorie des Schutzgebietes, Art der landwirtschaftlichen Nutzung und Bundesland angeben)?

1

b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Anteil an konventionell genutzten Flächen in diesen Schutzgebieten?

2

Wie groß ist die landwirtschaftlich genutzte Fläche, die als Folge des „Aktionsprogramms Insektenschutz“ der Bundesregierung im Rahmen von FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Nationalparks, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes, die von den geplanten Einschränkungen des Pflanzenschutzmitteleinsatzes betroffen sein werden und die das Aktionsprogramm Insektenschutz als „ökologisch besonders schutzbedürftige Bereiche“ beschreibt (bitte die Flächengröße, die nach Plänen des Aktionsprogramms betroffen wäre, nach Art dessen Bewirtschaftung, und Bundesland, in welchem, diese liegt, angeben)?

3

Für welche Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel sollen nach den Plänen der Bundesregierung die Anwendungsbestimmungen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln geändert werden, wie es unter Nummer 4.4 des Aktionsplanes vorgesehen ist (www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/aktionsprogramm_insektenschutz_kabinettversion_bf.pdf) (bitte nach Wirkstoff, Pflanzenschutzmittel und Art und Umfang der geplanten Änderung angeben)?

4

Geht mit den geplanten Maßnahmen nach Einschätzung der Bundesregierung eine Extensivierung der landwirtschaftlichen Produktion in Deutschland hervor?

4

Welchen Einfluss haben die vorgestellten Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Flächeneffizienz in Deutschland, also auf die gesamte Erntemenge pro landwirtschaftlich genutzter Fläche?

5

Welche Auswirkungen hat eine Extensivierung der landwirtschaftlichen Produktion auf Gunststandorte in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung im Hinblick auf den Bericht des Weltbiodiversitätsrates IPBES, wonach eine Ausweitung der Produktionsfläche in den Tropenregionen wesentlich für den globalen Biodiversitätsrückgang verantwortlich ist (www.ufz.de/export/data/2/228053_IPBES-Factsheet_2-Auflage.pdf)?

6

Welche Kriterien sind nach Ansicht der Bundesregierung geeignet, um einen möglichen negativen Einfluss der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel auf die Biodiversität zweifelsfrei belegen zu können?

7

Welchen konkret messbaren Anteil hat nach Erkenntnis der Bundesregierung der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln an einem möglichen Rückgang der Biodiversität, und welche dafür- bzw. dagegen-sprechenden wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor?

8

Hält die Bundesregierung den Erlass von Kompensationsmaßnahmen in Folge einer möglicherweise die Biodiversität schädigenden Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auch bei einem nicht direkt mittelbaren Zusammenhang für rechtlich zulässig?

9

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Urteilen des Verwaltungsgerichts Braunschweig (9A11/19 und 9A11/18), wonach die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln nicht mit einer Biodiversitätsauflage, also einer faktischen Flächenstilllegung, verknüpft werden darf?

10

Bis wann plant die Bundesregierung, einen Entwurf zum Insektenschutz-Gesetz gemäß des „Aktionsplanes Insektenschutz“ vorzulegen?

11

Welche genauen Rechtsänderungen erachtet die Bundesregierung als notwendig, um den Insektenschutz in den Planungsverfahren gemäß Nummer 2.4 des Aktionsprogramms Insektenschutz (www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/aktionsprogramm_insektenschutz_kabinettversion_bf.pdf) ausreichend zu berücksichtigen?

12

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung durch die geplante Verankerung des Insektenschutzes in den Planungsverfahren die Gefahr, dass sich künftige Bau- und Infrastrukturprojekte, wie z. B. der Energieleitungsausbau, weiter verzögern könnten?

Falls ja, wie plant die Bundesregierung, dem entgegenzuwirken?

13

Auf welcher Ebene wurden die Bundesländer in den Abstimmungsprozess zum Aktionsprogramm Insektenschutz einbezogen?

14

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Beschlüsse der Agrarministerkonferenz vom 12. April 2019 in Landau/Pfalz in der Ausgestaltung des Aktionsprogramms Insektenschutz (www.agrarministerkonferenz.de/documents/endgueltiges-ergebnisprotokoll_1556268137.pdf) ausreichend berücksichtigt worden sind?

15

Wie sollen die veranschlagten 100 Mio. Euro zum Aktionsprogramm Insektenschutz haushälterisch dargestellt werden?

In welchem Einzelplan sollen die Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung abgebildet werden?

16

Konnte bereits ein Einvernehmen zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hinsichtlich sämtlicher Inhalte einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung gemäß § 22 Absatz 1 des Entwurfs für ein Gesetz zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens hergestellt werden, und falls ja, bestand dieser Konsens bereits am 4. September 2019?

Berlin, den 14. November 2019

Christian Lindner und Fraktion

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