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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Menschenrechtslage und Friedensprozess in Sri Lanka

Bewertung der aktuellen Menschenrechtslage in Sri Lanka, Flüchtlingslager, Inhaftierung politischer Gefangener, Folter, Situation der tamilischen Bevölkerung, Minderheitenschutz, Folgen des Bürgerkrieges und Friedensprozess, Kriegsverbrechen, Menschenrechtsverteidiger, Wiederaufbau, Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Sri Lanka, Wahlkampf, Handelspräferenzen der EU (GSP-Plus-Präferenzsystem), Kernarbeitsnormen der ILO, EU-Maßnahmen zur Krisenbewältigung

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

27.04.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/136313. 04. 2010

Menschenrechtslage und Friedensprozess in Sri Lanka

der Abgeordneten Katrin Werner, Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die gewaltsame Beendigung des jahrzehntelangen Bürgerkriegs durch die srilankische Armee und mit ihr verbündete bewaffnete Gruppen verursachte eine langanhaltende, extreme humanitäre Krisensituation für die tamilische Zivilbevölkerung. Von Mai bis Dezember 2009 waren zeitweilig bis zu 300 000 Tamilinnen und Tamilen, darunter mindestens 30 000 Kinder, unter unerträglichen humanitären und menschenrechtlichen Bedingungen in Internierungslagern eingepfercht, zu denen die Behörden internationalen Mitarbeitern der Vereinten Nationen und humanitären Hilfsorganisationen nur äußerst restriktiv Zutritt gestatteten. Verlässliche Zahlenangaben über die in dieser Zeit verstorbenen Lagerinsassen sind kaum vorhanden. Als Ergebnis des zunehmenden internationalen Drucks hat die Regierung Sri Lankas Ende 2009 mit der beschleunigten Freilassung von internierte Zivilistinnen und Zivilisten begonnen. Darüber hinaus wurden in den bestehenden Lagern die Außenumzäunungen zwischenzeitlich meist abgebaut, ebenso wie die Insassen die Lager auch für längere Zeiträume verlassen dürfen. Wegen des unzureichenden Wiederaufbaus der kriegszerstörten Häuser in den ehemaligen Kampfzonen kehrten mitunter zuvor freigelassene tamilische Binnenvertriebene sogar wieder freiwillig in die Lager zurück.

Von einer Bewältigung der materiellen Kriegsschäden und öffentlichen Aufarbeitung des Kriegsgeschehens ist die sri-lankische Gesellschaft noch weit entfernt. Für große Teile der tamilischen Zivilbevölkerung herrscht weiterhin Mangel am Allernotwendigsten: an einer ausreichenden Versorgung mit Lebensmitteln, Zugang zu sauberem Trinkwasser, dem Erhalt von medizinischer Hilfe und Medikamenten sowie der Unterbringung in bewohnbaren festen Unterkünften. Ein weiteres Problem bildet die soziale Wiedereingliederung von ehemaligen Kämpferinnen und Kämpfern der Bürgerkriegsparteien und von Kindersoldaten. Sowohl mit der Regierung verbündete bewaffnete Gruppierungen wie „Tamil Makkail Viduthalai Pulikal“ (TMVP) als auch die oppositionellen Befreiungstiger von Tamil Eelam („Liberation Tigers of Tamil Eelam“ – LTTE) wurden in der Vergangenheit von internationalen Menschenrechtsorganisationen für extralegale Tötungen, gewerbsmäßig organisierte Entführungen, Rekrutierung von Kindersoldaten und Aktionen des „Verschwindenlassens“ verantwortlich gemacht (vgl. Amnesty International Report 2009 zu Sri Lanka).

Außer einer bloßen Versöhnungsrhetorik hat die Regierung Sri Lankas nach Ende des Bürgerkriegs nur wenig praktische Schritte unternommen, um einen tragfähigen gesellschaftlichen Versöhnungsprozess zwischen der singhalesischen Bevölkerungsmehrheit und der tamilischen Minderheit einzuleiten. Menschenrechtsorganisationen berichten, dass die Regierung Sri Lankas vielmehr versuche, unabhängige Untersuchungen über mutmaßliche, von hochrangigen Militärangehörigen persönlich begangene oder befohlene, Kriegsverbrechen gegen die tamilische Zivilbevölkerung zu verhindern und sich einer effektiven Zusammenarbeit mit internationalen Strafverfolgungsbehörden zu entziehen. Des Weiteren soll die Regierung in einigen Fällen mutmaßliche Kriegsverbrecher als Diplomaten ins Ausland gesandt haben, damit diese Immunität vor internationaler Strafverfolgung erlangen (vgl. Internationaler Menschenrechtsverein Bremen e. V., Internet: www.humanrights.de/doc_de/countries/sri-lanka/dias/war_criminal_dias.html). Hinzu kommt, dass in Sri Lanka Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger sowie regierungskritische Journalistinnen und Journalisten, die sich für eine juristische Aufarbeitung der Kriegsverbrechen und die Menschenrechte der tamilischen Bevölkerung einsetzen, offen angefeindet und zum Teil mit Morddrohungen massiv eingeschüchtert werden.

Die politische Führung unter Präsident Mahinda Rajapaksa zeigt bislang kaum Bereitschaft, die sozialen Ursachen des Tamilenkonflikts zu beseitigen, der unter anderem mit zu den Hinterlassenschaften der früheren Kolonialmacht Großbritannien gehört. Dem Konflikt liegt eine strukturierte Diskriminierung zugrunde, die vor allem die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte der tamilischen Minderheit negiert. Schon seit der Unabhängigkeitserlangung Sri Lankas wurden die Tamilinnen und Tamilen als vermeintlich privilegierte Minderheit zunehmend systematisch aus ihren früheren Berufen im Staatsdienst und in den staatlichen Universitäten gedrängt, ebenso wie sie pauschal als innere Gegner der nationalen Einheit gesellschaftlich stigmatisiert wurden. Darüber hinaus war der öffentliche Gebrauch ihrer eigenen Muttersprache zeitweilig verboten bzw. starken Einschränkungen unterworfen. Ein effektiver Minderheitenschutz, der ihre wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte gewährleisten könnte, ist derzeit noch nicht in Sicht. Obwohl die größte im Parlament vertretene tamilische Partei, die der LTTE nahestehende „Tamil National Alliance“ (TNA) ihr früheres Ziel der Schaffung eines unabhängigen Staates „Tamil Eelam“ offiziell aufgegeben hat, verweigert die Regierung bis heute den politischen Dialog. Die Konflikttransformation von einem bis vor kurzem gewaltsam ausgetragenen Konflikt in einen gewaltfreien, im parlamentarischen Raum zu lösenden Konflikt droht deshalb zu scheitern, was schlimmstenfalls zur Wiederaufnahme bewaffneter Kampfhandlungen führen könnte.

Die deutsche Bundesregierung hat sich im Rahmen der Europäischen Union (EU) verpflichtet, den Verzicht auf die temporäre Suspendierung der EU-Handelspräferenzen für Sri Lanka von konkreten Verbesserungen beim Menschenrechtsschutz und der humanitären Lage der tamilischen Bevölkerung inklusive einem Versöhnungs- und Friedensprozess abhängig zu machen. Die EU gewährt Sri Lanka seit 2005 erweiterte Handelspräferenzen (sog. GSP-Plus-Vereinbarung) vor allem im Bereich Bekleidung, die eine vollständige Zollbefreiung für die Einfuhr sri-lankischer Textilwaren in den EU-Binnenmarkt beinhalten. Das GSP-Plus-Präferenzsystem verlangt von den Vertragspartnern im Gegenzug die Unterzeichnung und Ratifizierung von insgesamt 16 Rahmenabkommen zu Menschenrechten und Arbeitnehmerrechten, mit denen unter anderem die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten werden müssen, sowie von 11 weiteren Abkommen zu „guter Regierungsführung“ und zum Umweltschutz. Angesichts der Tsunami-Katastrophe wurden in Sri Lanka die Vergünstigungen in einem Schnellverfahren in Kraft gesetzt, ohne dass jemals die hierfür eigentlich erforderlichen Bedingungen auch nur ansatzweise erfüllt gewesen wären. Vor dem Hintergrund des aktuellen EU-Beschlusses vom 15. Februar 2010, der der Regierung Sri Lankas nunmehr eine letzte Schonfrist von sechs Monaten einräumt, um die Suspendierung der Zollpräferenzen abzuwenden, besteht deutlicher Klärungsbedarf über die zukünftige Haltung der Bundesregierung. Dies gilt ebenfalls für die Akkreditierung sri-lankischer Diplomaten in der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf ihre Überprüfung auf eine mögliche Beteiligung an früheren Kriegsverbrechen und die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit internationalen Strafverfolgungsbehörden zur Verbrechensaufklärung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtslage in Sri Lanka im Allgemeinen und die Situation der tamilischen Bevölkerung im Besonderen?

2

Wie viele tamilische Zivilistinnen und Zivilisten halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung momentan noch in Flüchtlingslagern auf, und wie beurteilt sie die humanitären und menschenrechtlichen Unterbringungsbedingungen?

3

Über welche Zahlenangaben verfügt die Bundesregierung bezüglich der in der Schlussphase des Bürgerkriegs getöteten Zivilistinnen und Zivilisten, und auf welche Quellen stützen sich ihre diesbezüglichen Angaben?

4

Über welche Zahlenangaben verfügt die Bundesregierung bezüglich der nach offizieller Verkündigung des Kriegsendes in Flüchtlingslagern verstorbenen Personen, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor zu den Umständen ihres Todes?

5

Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung bezüglich der Größenordnung rekrutierter Kindersoldaten der Bürgerkriegsparteien, und welche Maßnahmen zur Unterstützung ihrer gesellschaftlichen Reintegration hat die Regierung Sri Lankas bislang ergriffen?

6

Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung über derzeit in Auffanglagern festgehaltene frühere LTTE-Kämpferinnen und Kämpfer, und wie beurteilt sie deren humanitäre und menschenrechtliche Situation?

7

Welche Anstrengungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Regierung Sri Lankas bislang unternommen, um Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich aufarbeiten zu lassen,

a) die mutmaßlich von Angehörigen der regulären staatlichen Armee Sri Lankas begangen wurden,

b) die mutmaßlich von regierungsloyalen, irregulären bewaffneten Gruppierungen begangenen wurden,

c) die mutmaßlich von ehemaligen Angehörigen der LTTE begangenen wurden?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Bereitschaft der Regierung Sri Lankas, zur Verbrechensaufklärung mit internationalen Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Gefährdungssituation von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern, die sich für die Aufklärung von Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen einsetzen?

10

In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Ende des Bürgerkriegs Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger ermordet oder Opfer physischer und psychischer Gewaltanwendung, und wie bewertet die Bundesregierung die Bereitschaft der sri-lankischen Behörden, die mutmaßlichen Straftäter zu verfolgen und die Opfer zu schützen?

11

Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung hinsichtlich des Fortbestands von irregulären bewaffneten Gruppierungen in Sri Lanka, und um welche Gruppen handelt es sich dabei?

12

Über welche Angaben verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Zahl inhaftierter politischer Gefangener, und wie beurteilt sie die menschenrechtliche Situation in sri-lankischen Gefängnissen?

13

Inwiefern reicht nach Kenntnis der Bundesregierung der bloße Vorwurf einer LTTE-Anhängerschaft als Grund für willkürliche Festnahmen und Inhaftierung von Tamilinnen und Tamilen aus, und von welchen Fallzahlen ist dabei auszugehen?

14

Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung bezüglich der Anwendung von Folterpraktiken in sri-lankischen Gefängnissen und folterähnlichen Verhörmethoden seitens der sri-lankischen Sicherheits- und Polizeibehörden?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Maßnahmen der Regierung Sri Lankas bezüglich der Wiederherstellung der Lebensgrundlagen in den früheren Kampfzonen, insbesondere bei der Entminung, Wiedernutzbarmachung von Reisanbauflächen und des Wiederaufbaus von zerstörten Wohnhäusern?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung die momentanen Arbeitsbedingungen und die Sicherheitslage von ausländischen humanitären Hilfsorganisationen in Sri Lanka?

17

In welchem finanziellen Umfang unterstützen die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union Sri Lanka bei der Bewältigung der humanitären Krisensituation und der Wiederherstellung der Lebensgrundlagen in den ehemaligen Kampfzonen?

18

Über welche Kontrollmechanismen verfügen die Bundesregierung und die Europäische Union, um zu gewährleisten, dass die Finanzmittel zweckbestimmt eingesetzt werden?

19

Wie bewertet die Bundesregierung die Durchführung der Präsidentschaftswahlen vom 26. Januar 2010 bezüglich der Einhaltung demokratischer Mindeststandards?

20

Wie bewertet die Bundesregierung die Durchführung der vorgezogenen Parlamentswahlen am 8. April 2010 bezüglich der Einhaltung demokratischer Mindeststandards?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wettbewerbschancen der Parteien im Wahlkampf, und zu wessen Ungunsten bestanden ggf. politische Benachteiligungen?

22

Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der gegenwärtigen wichtigsten Haupterwerbsquellen der tamilischen Bevölkerung?

23

Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitigen Berufschancen und die Repräsentation von Tamilinnen und Tamilen im Staatsdienst, in Verwaltungsberufen, im Schulwesen und an Universitäten, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

24

Wie bilanziert die Bundesregierung im Fall Sri Lankas die bisherigen Ergebnisse des GSP-Plus-Präferenzsystems hinsichtlich seiner Zielstellung, zur Förderung von Menschenrechten und nachhaltiger Entwicklung beizutragen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die Wirksamkeit derartiger politischer Instrumente?

25

Wie beurteilt die Bundesregierung den konkreten Ratifizierungsstand zur Erfüllung der Rahmenbedingungen für die GSP-Plus-Handelsvergünstigungen in den einzelnen Bereichen, und wo sieht sie die größten Umsetzungsdefizite in Sri Lanka?

26

Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Bemühungen der Regierung Sri Lankas, die temporäre Suspendierung der EU-Sonderpräferenzen abzuwenden, und welche Position vertritt die Bundesregierung zur Fortsetzung der GSP-Plus-Vereinbarung mit Sri Lanka?

27

Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der Kernarbeitsnormen der ILO in der sri-lankischen Wirtschaft und die Möglichkeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur gewerkschaftlichen Organisation?

28

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten der GSP-Plus-Vereinbarung der gewerkschaftliche Organisationsgrad sri-lankischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entwickelt (bitte möglichst nach Jahren und einzelnen Wirtschaftssektoren aufschlüsseln)?

29

Wie beurteilt die Bundesregierung die Eigentumskonzentration in der srilankischen Textilindustrie, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die soziale Verteilung von exportbedingten Einkommenszuwächsen?

30

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Bemühungen der Regierung Sri Lankas, einen innergesellschaftlichen Aussöhnungsprozess zwischen Singhalesen und Tamilen einzuleiten, und um welche konkreten Schritte handelt es sich dabei?

31

Inwiefern hat die Bundesregierung versucht, bei ihren Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Regierung Sri Lankas auf die Notwendigkeit eines effektiven Minderheitenschutzes und ggf. die Schaffung einer administrativen Autonomie für die tamilische Minderheit innerhalb der territorialen Integrität Sri Lankas hinzuweisen?

32

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung sri-lankische oder deutsche Nichtregierungsorganisationen bzw. Konfliktforschungsinstitutionen, die vor Ort einen Beitrag zur Lösung des Konflikts leisten wollen?

33

Wie viele neue Diplomatinnen und Diplomaten hat die Regierung Sri Lankas nach offizieller Beendigung des Bürgerkriegs in die Bundesrepublik Deutschland entsandt, und anhand welcher Kriterien erfolgte ihre Akkreditierung?

34

Inwiefern ist die Bundesregierung bei der Akkreditierung sri-lankischer Diplomatinnen und Diplomaten Hinweisen nach einer möglichen Beteiligung an früheren Kriegsverbrechen durch internationale Strafverfolgungsbehörden und Medien nachgegangen, und zu welchem Ergebnis ist sie dabei gekommen?

Berlin, den 13. April 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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