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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Vernetzung rechtsextremer Vereine und Organisationen

(insgesamt 18 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

23.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1552027.11.2019

Vernetzung rechtsextremer Vereine und Organisationen

der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Monika Lazar, Claudia Roth (Augsburg), Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Thomas Haldenwang hat bei der Befragung durch das Parlamentarische Kontrollgremium am 29. Oktober 2019 geäußert, dass es keine trennscharfe Unterscheidung mehr zwischen Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten und dem bürgerlichen Lager gäbe und warnte gleichzeitig vor einer zunehmend bedrohlicheren Lage infolge des aktuellen gewaltbereiten Rechtsextremismus (vgl. www.zdf.de/nachrichten/heute/kampf-gegen-rechts-wird-komplexer-kontrollgremium-bundestag-beraet-100.html).

Dies wurde unter anderem auch bei den Ausschreitungen in Chemnitz 2018 deutlich.

Darüber hinaus gibt es immer wieder Erkenntnisse zur Vernetzung zwischen unterschiedlichen Gruppierungen und Einzelpersonen innerhalb der rechten Szene. Nur ein Beispiel dafür ist der NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben, der mittlerweile in einer völkischen Siedlungsbewegung aktiv ist und Kontakte zu Mitgliedern der „Artgemeinschaft“ pflegt, welche als Bindeglied verschiedener rechtsextremer Strömungen gilt (vgl. www.fr.de/politik/biobauern-nazi-ideologie-10964122.html, www.welt.de/politik/deutschland/article202829232/Artgemeinschaft-Neo-Germanen-im-Visier-des-Verfassungsschutzes.html).

Nach Auffassung der fragenstellenden Fraktion findet eine Vernetzung von Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten auch unter dem Deckmantel religiöser oder quasireligiöser Gruppierungen statt. Dabei ist der ländliche Raum einer der zentralen Aktionsorte von Rechtsextremen, insbesondere des völkischen Rechtsextremismus. Insbesondere werden in diesem Zusammenhang auch Kinder und Jugendliche zu einem frühen Zeitpunkt indoktriniert.

Auch vermeintlich bürgerliche Akteure wie schlagende Burschenschaften, die dem Dachverband Deutsche Burschenschaft angehören, fallen durch Vernetzung zu rechtsextremen und rechtsterroristischen Gruppierungen auf (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/die-strategie-beginnt-aufzugehen-wie-die-rechte-szene-ihrennachwuchs-rekrutiert/25087410.html; https://jungle.world/artikel/2019/32/identitaere-soldaten).

Dies alles verdeutlicht, wie wichtig es ist, rechtsextreme Vereine und Organisationen über Landesgrenzen hinweg zu analysieren, um Kenntnisse auch zur überregionalen Vernetzung rechtsextremer Gruppierungen zu erlangen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Vereine und Organisationen werden von der Bundesregierung bzw. dem Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft?

Nach welchen Kriterien erfolgt die Einstufung als rechtsextrem?

Welche Behörden analysieren Vereine und Organisationen, die als rechtsextrem gelten?

Inwiefern findet eine Zusammenarbeit mit europäischen Behörden im Bereich Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus statt?

Anhand welcher Kriterien und Merkmale wird eine Person als rechtsextrem eingestuft bzw. zum rechtsextremen Personenpotenzial gezählt?

2

Inwiefern betrachtet die Bundesregierung das Phänomen der völkischen Siedlerinnen bzw. Siedler als eine relevante Entwicklung im Hinblick auf die Verbreitung und Entwicklung rechter Ideologien?

Welche Vereine und sonstige Strukturen, in denen sich völkische Siedlerinnen bzw. Siedler organisieren, sind der Bundesregierung bekannt?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Personenpotenzial völkischer Siedlungsbewegungen ein (bitte nach Bundesländern und Regionen aufschlüsseln)?

Welche völkischen Siedlungen sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Namen und Orten auflisten)?

Welche völkischen Siedlungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Landesämtern für Verfassungsschutz bzw. vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet?

Inwiefern organisieren sich völkische Siedlerinnen bzw. Siedler nach Kenntnis der Bundesregierung als quasireligiöse Gemeinschaften, um unter diesem Deckmantel rechtsextremes Gedankengut zu verbreiten?

Wie viele völkische Siedlerinnen bzw. Siedler sind nach Kenntnis der Bundesregierung Trägerinnen bzw. Träger einer Waffenerlaubnis?

Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung ein gewaltbereites Personenpotenzial bei den völkischen Siedlern, und wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung dieses Personenpotenzial ein?

Wie schätzt die Bundesregierung das rechtsterroristische Bedrohungspotenzial völkischer Siedlerinnen bzw. Siedler ein?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Personenpotenzial von Anhängerinnen und Anhängern der rechtsesoterischen Anastasia-Bewegung unter völkischen Siedlerinnen bzw. Siedlern ein?

Welche Treffen und Veranstaltungen wie Festivals, Konzerte, Kongresse und Vernetzungstreffen der völkischen Siedlungsbewegung sind der Bundesregierung seit 2016 bekannt geworden? Wann, und wo fanden diese Veranstaltungen jeweils statt, und welche Organisationen waren beteiligt?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu personellen Überschneidungen zwischen völkischen Siedlerinnen bzw. Siedlern und (auch ehemaligen) Mitgliedern der Identitären Bewegung?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu personellen Überschneidungen zwischen völkischen Siedler/-innen bzw. Siedlern und (auch ehemaligen) Mitgliedern rechter Parteien wie NPD bzw. JN, „Die Rechte“ und „Dritter Weg“?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu personellen Überschneidungen zwischen völkischen Siedlerinnen bzw. Siedlern und (auch ehemaligen) Mitgliedern rechtsextremer Jugendorganisationen wie Wiking-Jugend und Heimatreue Deutsche Jugend (HDJ)?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu personellen Überschneidungen zwischen völkischen Siedlerinnen bzw. Siedlern und (auch ehemaligen) Mitgliedern religiös-völkischer Organisationen wie der zur „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“ oder dem „Bund für Deutsche Gotterkenntnis“?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu personellen Überschneidungen zwischen völkischen Siedlerinnen bzw. Siedlern und (auch ehemaligen) Mitgliedern rechtsextremer Bürgerinitiativen und Demonstrationsbündnisse (z. B. „Nein zum Heim“- und GIDA-Gruppen)?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu personellen Überschneidungen zwischen völkischen Siedlerinnen bzw. Siedlern und (auch ehemaligen) Mitgliedern militanter Neonazi-Netzwerke wie Combat 18, Blood & Honour oder Hammerskins?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu personellen Überschneidungen zwischen völkischen Siedlerinnen bzw. Siedlern und (auch ehemaligen) Mitgliedern rechtsextremer Bürgerwehren?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu personellen Überschneidungen zwischen völkischen Siedlerinnen bzw. Siedlern und (auch ehemaligen) Mitgliedern rechtsextremer Kameradschaften?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu personellen Überschneidungen zwischen völkischen Siedlerinnen bzw. Siedlern und (auch ehemaligen) Mitgliedern der Reichsbürger-Szene?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Personenpotenzial der „Artgemeinschaft“ ein (bitte nach Bundesländern und Regionen aufschlüsseln)?

Wie viele Mitglieder der „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens- Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“ sind im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis?

Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung ein gewaltbereites Personenpotenzial bei der „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens- Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“, und wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung dieses Personenpotenzial ein?

Wie schätzt die Bundesregierung das rechtsterroristische Bedrohungspotenzial der „Artgemeinschaft“ ein?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Treffen und Veranstaltungen der „Artgemeinschaft“ seit 2016?

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Organisationsform und den Vorsitzenden der „Artgemeinschaft“ vor?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Medienangebote (z. B. Verlage, Zeitschriften, Internetangebote) die mit der „Artgemeinschaft“ assoziiert sind?

Wie schätzt die Bundesregierung das rechtsterroristische Bedrohungspotenzial von Mitgliedern der „Artgemeinschaft“ ein?

Sind der Bundesregierung Verfahren bekannt, die aufgrund politischer Straftaten gegen Mitglieder der „Artgemeinschaft“ geführt wurden, und inwiefern wurden diese dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet (bitte nach Straftatbestand, Ort und Datum aufschlüsseln)?

Inwiefern findet eine Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten, insbesondere den Diensten aus den Nachbarstaaten, bezüglich rechtsextremer Mitglieder statt?

Welche Ergebnisse folgen aus dieser Zusammenarbeit?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum „Bund für Deutsche Gotterkenntnis“ (Ludendorffer)?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Personenpotenzial der „Ludendorffer“ ein (bitte nach Bundesländern und Regionen aufschlüsseln)?

Wie viele Mitglieder der „Ludendorffer“ sind im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis?

Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung ein gewaltbereites Personenpotenzial bei den „Ludendorffern“, und wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung dieses Personenpotenzial ein?

Wie schätzt die Bundesregierung das rechtsterroristische Bedrohungspotenzial der „Ludendorffer“ ein?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Treffen und Veranstaltungen der „Ludendorffer“ seit 2016?

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Organisationsform und den Vorsitzenden der „Ludendorffer“ vor?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Medienangebote (z. B. Verlage, Zeitschriften, Internetangebote), die mit den „Ludendorffern“ assoziiert sind?

Sind der Bundesregierung Verfahren bekannt, die aufgrund politischer Straftaten gegen Mitglieder der „Ludendorffer“ geführt wurden, und inwiefern wurden diese dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet (bitte nach Straftatbestand, Ort und Datum aufschlüsseln)?

Inwiefern findet eine Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten, insbesondere den Diensten aus den Nachbarstaaten, bezüglich rechtsextremer Mitglieder statt?

Welche Ergebnisse ergeben sich aus dieser Zusammenarbeit?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Jugendverbände „Sturmvogel“, „Freibund e. V.“, „Die Fahrenden Gesellen, Bund für Deutsches Leben und Wandern e. V.“, „Deutscher Mädelwanderbund“ sowie „Deutsche Gildenschaft“?

Werden die oben genannten Jugendverbände vom Bundesamt für Verfassungsschutz bzw. von den Landesämtern für Verfassungsschutz beobachtet?

Wie viele Mitglieder dieser Jugendverbände sind im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis?

Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung ein gewaltbereites Personenpotenzial bei diesen Jugendverbänden, und wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung dieses Personenpotenzial ein?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Treffen der Mitglieder der oben genannten Jugendverbände seit 2016 (bitte für jede Organisation einzeln aufführen)?

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Gründerinnen bzw. Gründer des „Sturmvogels“ vor?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen von Mitgliedern der oben genannten Jugendverbände zu anderen rechtsextremen Vereinen und Gruppierungen?

6

In welchen rechten Parteien, Vereinen und sonstigen Organisationen hat die Bundesregierung seit 2016 ehemalige Angehörige der HDJ sowie der Wiking-Jugend festgestellt?

7

Inwiefern liegen der Bundesregierung Kenntnisse über rechtsextreme Personen in Schützenvereinen vor, und wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung das rechtsextreme Personenpotenzial in Schützenvereinen ein (bitte nach Orten aufschlüsseln)?

8

Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung im Bereich rechtsextremer Burschenschaften?

Welche Burschenschaften werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz bzw. von den Landesämtern für Verfassungsschutz beobachtet?

Welche Burschenschaften werden von der Bundesregierung als rechtsextrem eingestuft?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Rechtsextremistinnen bzw. Rechtsextremisten bei Burschenschaften ein?

Wie viele Mitglieder schlagender Burschenschaften sind im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis?

Wie viele davon schätzt die Bundesregierung als gewaltbereit ein?

Inwiefern liegen der Bundesregierung Informationen über Verbindungen zwischen Mitgliedern von Burschenschaften und der Identitären Bewegung vor?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Kontakte zwischen Mitgliedern von Burschenschaften und völkischen Siedlerinnen bzw. Siedlern?

Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Waffenbesitz von Mitgliedern (rechtsextremer) Burschenschaften?

Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse über rechtsextreme Äußerungen und Vorfälle bei Treffen des Dachverbands Deutsche Burschenschaften?

Inwiefern findet eine Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten, insbesondere den Diensten aus den Nachbarstaaten, bezüglich rechtsextremer Mitglieder statt?

Welche Ergebnisse folgen aus dieser Zusammenarbeit?

9

Inwiefern hat sich die Bewertung der Identitären Bewegung durch die Bundesregierung seit 2017 verändert?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuellen Mitgliederzahlen der Identitären Bewegung?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Veranstaltungsteilnahme von Mitgliedern der Identitären Bewegung an Treffen und Veranstaltungen von völkischen Siedlerinnen und Siedlern?

Wie viele Mitglieder der Identitären Bewegung in Deutschland sind im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis?

10

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den Verein „Ein Prozent“ vor?

Inwiefern hat sich die Kenntnislage der Bundesregierung über den Verein „Ein Prozent“ seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/1921 verändert?

Inwiefern hat sich die Auffassung der Bundesregierung zur Verfassungsschutzrelevanz des Vereins „Ein Prozent“ seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/1921 verändert?

11

Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Treffen und Veranstaltungen im Haus „Flamberg“ der zur Identitären Bewegung gehörenden Kontrakultur Halle seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/1921 vor, und welche Kenntnisse liegen zu Personen aus anderen rechtsextremen Gruppierungen vor, die an diesen Treffen und Veranstaltungen teilgenommen haben?

12

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über das Jugendmagazin „Blaue Narzisse“ vor?

Inwiefern wird das Magazin vom Verfassungsschutz untersucht bzw. beobachtet?

Inwiefern wird in der Zeitschrift aus Sicht der Bundesregierung rechtsextremes Gedankengut verbreitet?

Inwiefern sind Autorinnen bzw. Autoren der Zeitschrift in rechtsextremen Gruppierungen organisiert?

13

Zu welchen neuen Kenntnissen ist die Bundesregierung seit der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3359 bezüglich der „Atomwaffen Division“ in Deutschland gekommen?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Personenpotenzial der „Atomwaffen Division“ in Deutschland ein?

Wie viele Mitglieder der „Atomwaffen Division“ in Deutschland sind im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis, und welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den Waffenbesitz von Mitgliedern vor?

Wie schätzt die Bundesregierung das rechtsterroristische Bedrohungspotenzial der „Atomwaffen Division“ in Deutschland ein?

Mit Personen aus welchen anderen rechtsextremen Gruppierungen und Vereinen stehen Mitglieder bzw. Sympathisantinnen und Sympathisanten der „Atomwaffen Division“ in Deutschland in Kontakt?

Inwiefern bestehen Kontakte zwischen Mitgliedern bzw. Sympathisantinnen und Sympathisanten der „Atomwaffen Division“ in Deutschland mit Personen aus dem rechtsextremen Spektrum im Ausland?

14

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Aktivitäten der rechtsextremen „Feuerkrieg Division“ vor?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Personenpotenzial der „Feuerkrieg Division“ in Deutschland ein?

Wie viele Mitglieder bzw. Sympathisantinnen und Sympathisanten der „Feuerkrieg Division“ Deutschland sind im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis, und welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den Waffenbesitz von Mitgliedern vor?

Wie schätzt die Bundesregierung das rechtsterroristische Bedrohungspotenzial der „Feuerkrieg Division“ ein?

Mit Personen aus welchen anderen rechtsextremen Gruppierungen und Vereinen stehen Mitglieder bzw. Sympathisantinnen und Sympathisanten der „Feuerkrieg Division“ in Deutschland in Kontakt?

Inwiefern bestehen Kontakte zwischen Mitgliedern bzw. Sympathisantinnen und Sympathisanten der „Feuerkrieg Division“ in Deutschland mit Personen aus dem rechtsextremen Spektrum im Ausland?

15

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Aktivitäten der rechtsextremen Gruppe „Combat 18“ vor?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das aktuelle Personenpotenzial von „Combat 18“ ein, insbesondere vor dem Hintergrund der losen Verbindung der Mitglieder?

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Treffen von „Combat 18“-Mitgliedern im Jahr 2019 vor?

Wie viele Mitglieder der „Combat 18“ in Deutschland sind im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis, und welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den Waffenbesitz von Mitgliedern vor?

Inwiefern liegen der Bundesregierung Kenntnisse über Schießübungen von Mitgliedern von „Combat 18“ vor?

Wie schätzt die Bundesregierung das rechtsterroristische Bedrohungspotenzial von „Combat 18“ ein?

Inwiefern bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte von „Combat 18“-Mitgliedern zu rechtextremen Gruppierungen im Ausland?

16

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die rechtsextreme Gruppe „Nordadler“ vor?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Personenpotenzial der „Nordadler“-Gruppe?

Wie viele Mitglieder der „Nordadler“-Gruppe in Deutschland sind im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis, und welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den Waffenbesitz von Mitgliedern vor?

Wie schätzt die Bundesregierung das rechtsterroristische Bedrohungspotenzial der „Nordadler“-Gruppe ein?

Mit Personen aus welchen anderen rechtsextremen Gruppierungen und Vereinen stehen Mitglieder bzw. Sympathisantinnen und Sympathisanten der „Nordadler“-Gruppe in Kontakt?

17

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte deutscher Rechtsextremistinnen bzw. Rechtsextremisten zu rechtsextremistischen Organisationen in der Russischen Föderation?

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Ablegern, Sektionen oder sonstigen Unterorganisationen rechtsextremistischer Organisationen in der Russischen Föderation auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland? Wenn ja, welche Organisationen sind in welchen Regionen aktiv, und über welches Personenpotenzial verfügen sie?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme von Angehörigen rechtsextremistischer Organisationen aus der Russischen Föderation an Treffen und Veranstaltungen wie Festivals, Konzerte, Kongresse und Vernetzungstreffen rechter Parteien, Vereine und sonstiger Organisationen in Deutschland seit 2014? Wann, und wo fanden diese Veranstaltungen jeweils statt, und welche Organisationen waren beteiligt?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern an Treffen und Veranstaltungen wie Festivals, Konzerte, Kongresse rechtsextremistischer Organisationen in der Russischen Föderation seit 2014? Wann, und wo fanden diese Veranstaltungen jeweils statt, und welche Organisationen waren beteiligt?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern an paramilitärischen Trainings, Kampfsport- und Schießübungen rechtsextremistischer Organisationen in der Russischen Föderation seit 2014? Wann, und wo fanden diese Übungen jeweils statt, und welche Organisationen waren beteiligt?

Halten sich Angehörige rechtsextremistischer Organisationen aus der Russischen Föderation dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland auf? Handelt es sich dabei um Bundesbürgerinnen bzw. Bundesbürger, Unionsbürgerinnen bzw. Unionsbürger oder Angehörige von Drittstaaten?

In wie vielen Fällen sind seit 2014 Einreiseverbote gegen Angehörige rechtsextremistischer Organisationen aus der Russischen Föderation verhängt worden?

18

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte deutscher Rechtsextremistinnen bzw. Rechtsextremisten zu rechtsextremistischen Organisationen in der Ukraine, insbesondere zu den Gruppen „Rechter Sektor“, „Svoboda“, „Regiment Asow“, „National Corps“, „C14“ sowie „Misanthropic Divison“?

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Ablegern, Sektionen oder sonstigen Unterorganisationen der oben genannten Organisationen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland? Wenn ja, welche Organisationen sind in welchen Regionen aktiv, und über welches Personenpotenzial verfügen sie?

Mit Personen aus welchen rechtsextremen Gruppierungen, Parteien und Vereinen in Deutschland stehen Mitglieder bzw. Sympathisantinnen und Sympathisanten der oben genannten Gruppen in Kontakt?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme von Angehörigen der oben genannten Organisationen an Treffen und Veranstaltungen wie Festivals, Konzerte, Kongresse und Vernetzungstreffen rechter Parteien, Vereine und sonstiger Organisationen in Deutschland seit 2014? Wann, und wo fanden diese Veranstaltungen jeweils statt, und welche Organisationen waren beteiligt?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern an Treffen und Veranstaltungen wie Festivals, Konzerte, Kongresse und Vernetzungstreffen der oben genannten Organisationen seit 2014? Wann, und wo fanden diese Veranstaltungen jeweils statt, und welche Organisationen waren beteiligt?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern an paramilitärischen Trainings, Kampfsport- und Schießübungen der oben genannten Organisationen seit 2014? Wann, und wo fanden diese Übungen jeweils statt, und welche Organisationen waren beteiligt?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern an Kampfhandlungen der oben genannten Organisationen seit 2014?

Halten sich Angehörige der oben genannten Organisationen dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland auf? Handelt es sich dabei um Bundesbürgerinnen bzw. Bundesbürger, Unionsbürgerinnen bzw. Unionsbürger oder Angehörige von Drittstaaten?

In wie vielen Fällen sind seit 2014 Einreiseverbote gegen Vertreterinnen bzw. Vertreter der oben genannten Organisationen verhängt worden?

Berlin, den 12. November 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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