Reform des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung „Zukunft zusammen global gestalten“
der Abgeordneten Schahina Gambir, Claudia Roth, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Ulle Schauws, Jamila Schäfer, Boris Mijatović und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat im Januar 2026 den Reform- und Strategieplan des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unter dem Titel „Zukunft zusammen global gestalten“ vorgelegt. Darin kündigt das BMZ an, die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) bis zum Sommer 2027 strukturell, finanziell und inhaltlich neu auszurichten. Vier Ziele sollen die künftige Ausrichtung prägen: 1) Armut, Hunger und Ungleichheiten überwinden sowie Rechtsstaatlichkeit und zivilgesellschaftliche Räume schützen, 2) Frieden und Stabilität – nachhaltig Sicherheit fördern, 3) Wirtschaftliche Zusammenarbeit für nachhaltiges und gerechtes Wachstum ermöglichen sowie 4) Strategische Allianzen für globale Lösungen und das multilaterale System stärken.
Mit diesem Reformplan leitet die Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller eine Zäsur in der deutschen Entwicklungspolitik ein. Während das BMZ die Notwendigkeit betont, auf veränderte geopolitische Realitäten zu reagieren und die EZ daher strategischer und interessenbasierter aufzustellen, mehren sich die Stimmen aus der Zivilgesellschaft und von internationalen Partnern, die eine Aushöhlung bewährter Prinzipien der partnerschaftlichen und bedarfsorientierten Zusammenarbeit und damit nachhaltigen Schaden für die Rolle Deutschlands als verlässlichen Partner befürchten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Verpflichtungen Deutschlands aus der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und des Grundsatzes, die Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) als leitenden Rahmen der EZ zu verfolgen.
Der im Reformplan betonte stärkere Fokus auf deutsche und europäische Eigeninteressen, die angekündigte weitere Absenkung der Haushaltsmittel sowie die Verschiebung von bilateralen hin zu stärker multilateralen bzw. zweckgebundenen Ansätzen in Kernbereichen wie Gesundheit und Bildung oder die regionale Priorisierung der Zusammenarbeit im Bereich Ernährungssouveränität werfen grundlegende Fragen zur Wirksamkeit, Verlässlichkeit und menschenrechtlichen Fundierung der deutschen EZ auf. Auch auf europäischer Ebene zeigen sich ähnliche Tendenzen, wenngleich das BMZ sich laut seinem Reformplan weiterhin für eine entwicklungsorientierte Ausgestaltung der Global-Gateway-Initiativen der Europäischen Union einsetzen möchte.
Gleichzeitig betont der Reformplan eine intensivere Einbindung wirtschaftlicher Akteure und eine stärkere Verknüpfung mit sicherheits- und geopolitischen Zielsetzungen. Deutliche Schwerpunktverschiebungen zeigen sich in der regionalen Zusammenarbeit, etwa die Konzentration auf das geografisch nähere Umfeld Europas und auf die Gruppe der Least Developed Countries (LDCs) sowie die Verengung der Kooperation mit aufstrebenden Volkswirtschaften auf weitgehend kreditfinanzierte Instrumente. In Lateinamerika und Südostasien soll sich die internationale Zusammenarbeit künftig dem Klima und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit widmen. Die genannten thematischen Verengungen könnten nach Ansicht der Fragesteller die Förderung zivilgesellschaftlicher Freiräume und demokratischer Strukturen, die Bereitstellung öffentlicher Güter und die Erreichung entwicklungspolitischer Ziele gefährden. Besonders kritisch wird zudem gesehen, dass zentrale Themen wie sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte sowie die entwicklungspolitische Inlandsarbeit, gerade angesichts der massiven Hetze von rechts gegen die Entwicklungspolitik, im Reformplan kaum oder keine Erwähnung finden.
Die Fragesteller sehen zwar einige nachvollziehbare Ansätze zur Fokussierung, es stellen sich jedoch erhebliche Fragen zur konkreten Ausgestaltung, zu möglichen Zielkonflikten sowie zur Nachvollziehbarkeit dieser Priorisierungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen40
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Reform und ihre vier Ziele mit den Verpflichtungen aus der Agenda 2030 (SDGs) kohärent sind (bitte darlegen, wie SDGs-Mapping, Zielkonfliktanalysen und Monitoring erfolgen), und wie verzahnt die Bundesregierung die Gestaltung der Post-2030-Agenda mit den Klimazielen?
Nach welchen konkreten Kriterien definiert die Bundesregierung die im Reformplan genannten „deutschen Interessen“ (wirtschaftlich, sicherheitspolitisch, geostrategisch)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Interessen der Partnerländer und der dortigen Zivilgesellschaft bei der Festlegung von Schwerpunkten, Instrumenten und Konditionalitäten der entwicklungspolitischen und internationalen Zusammenarbeit gleichberechtigt berücksichtigt werden und wertegeleiteten gemeinsamen Interessen ausreichend Rechnung getragen wird?
In welcher Form werden Ansätze zur Dekolonialisierung der EZ sowie strukturelle Fragen wie globale Entschuldung und faire Handelsregeln in die Reform integriert, da diese im Papier „Zukunft zusammen global gestalten“ weitgehend unberücksichtigt bleiben?
Wann und mit welchem Auftrag und welchen Zielen wird die angekündigte entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission einberufen?
a) Wie setzt sich diese bezüglich der Vertretung des Globalen Südens und der Zivilgesellschaft zusammen?
b) Mit welchen Bundesressorts befindet sich das BMZ diesbezüglich aktuell im Austausch (bitte auflisten)?
c) Erwägt die Bundesregierung vor dem Hintergrund dekolonialer Ansätze, die Kommission als „Süd-Nord-Kommission“ zu bezeichnen, und wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Veränderungen ergeben sich durch die Reform im Hinblick auf künftige entwicklungspolitische Regierungsverhandlungen mit den Partnerländern, und welche Akteure werden z. B. künftig verstärkt, neu oder anders als bisher einbezogen?
Wie will das BMZ die im Reformplan festgelegte stärkere europäische Ausrichtung der deutschen EZ konkret umsetzen?
a) Welche konkreten Auswirkungen hat dies auf den Aufbau, die Struktur und Arbeitsprozesse des BMZ (bitte konkret benennen)?
b) Wie beabsichtigt das BMZ konkret, die Kohärenz von bilateraler, europäischer und multilateraler EZ zu verbessern?
c) Wie beabsichtigt das BMZ, die Geberkoordinierung im Rahmen des Team-Europe-Ansatzes zu intensivieren, und wie werden gerade vor dem Hintergrund der stärkeren Fokussierung auf Eigeninteressen Partnerländer einbezogen?
d) Wie beabsichtigt das BMZ, die Abstimmungsprozesse mit anderen Bundesressorts zu gestalten, um auf europäischer Ebene geeint aufzutreten und sogenannte German Votes zu verhindern?
e) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, Global-Gateway-Initiativen konkret entwicklungsorientiert auszugestalten, und welchen konkreten Beitrag soll das „Team Deutschland“ hierzu leisten?
Wie soll die entwicklungspolitische Wirksamkeit und Evidenz aller Official Development Assistance(ODA)-Maßnahmen künftig gesteigert werden?
a) Mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, die ODA-Kohärenz sowie die Politikkohärenz für nachhaltige Entwicklung zwischen den Ressorts zu steigern?
b) Welche Maßnahmen zur Förderung der internationalen Arbeitsteilung und Geberharmonisierung plant die Bundesregierung, angesichts neuer geografischer Prioritäten auf EU- und internationaler Ebene zu ergreifen, um einerseits schwache staatliche Strukturen in LDCs nicht zu überfordern und andererseits keine neuen Lücken zu lassen?
c) Mit welchen konkreten Maßnahmen soll künftig mehr Evidenz geschaffen werden?
d) Wie definiert die Bundesregierung den im Reformplan genannten „Mehrwert für Deutschland und das Entwicklungssystem“, und wie wird dieser Mehrwert gemessen?
e) Welche Institutionen definiert die Bundesregierung als „Reform Champions“, und anhand welcher Indikatoren wird deren Mehrwert für Deutschland gemessen?
Wie und durch welche Mechanismen (bitte Kriterien, Prüfprozesse und Abwägungsregeln darstellen) wird sichergestellt, dass die stärkere Einbindung der deutschen und europäischen Privatwirtschaft
a) zu mehr nachhaltiger lokaler Wertschöpfung führt,
b) menschenrechtlichen und sozial-ökologischen Mindeststandards (z. B. Sorgfaltspflichten, FPIC (Free, Prior and Informed Consent), Schutz indigener Rechte, Beschwerdemechanismen) entspricht,
c) partnerschaftlichen Prioritäten und demokratischen Prinzipien entspricht,
d) dazu führt, dass die eingesetzten Mittel der EZ einen Mehrwert haben, zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum vor Ort beitragen und nicht lediglich als Instrument der Exportförderung fungieren?
Wie plant die Bundesregierung, das Ziel der ODA-Quote von 0,7 Prozent sowie die Zusage von 0,2 Prozent für LDCs einzuhalten, wenn der BMZ-Etat nach den Haushaltskürzungen 2025 und 2026 auch in der Finanzplanung kontinuierlich weiter sinken soll?
Inwiefern hält die Bundesregierung, angesichts sinkender Haushaltsmittel, eine Ausweitung des Gewährleistungsrahmens für notwendig, um auch künftig als verlässlicher internationaler Partner die gemachten internationalen Zusagen für ODA, Klima und Biodiversität einhalten zu können?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch den im Reformkontext genannten perspektivischen Rückgang des BMZ-Etats auf die Erreichung der im Reformplan formulierten vier Ziele, und wie soll der BMZ-Etat infolgedessen konkret ausgestaltet werden (bitte nach Zielen darstellen)?
Wie plant die Bundesregierung, multilaterale Organisationen zu stärken?
a) Plant die Bundesregierung eine anteilige Erhöhung von Kernbeiträgen, wie im Reformplan angekündigt, wenn ja, für welche Organisationen, und ab wann (bitte konkret auflisten)?
b) Warum setzt das BMZ verstärkt auf zweckgebundene Beiträge an multilaterale Institutionen, obwohl Evaluierungen (z. B. des Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusammenarbeit [DE-Val]) Kernbeiträge als effektiver für das multilaterale System einstufen?
c) Welche Überlegungen gibt es, die BMZ-Referate, die die Aufsicht über multilaterale Banken (World Bank Group [WBG], Asiatische Entwicklungsbank [ADB], Afrikanische Entwicklungsbank [AfDB], Interamerikanische Entwicklungsbank [IDB]) umsetzen, zukünftig neu aufzustellen, zu bündeln und bzw. oder als strategisch wichtiges Betätigungsfeld zur Stärkung des Multilateralismus aufzuwerten und inwiefern wirken sich diese Überlegungen auf die künftig verfügbaren Kapazitäten aus?
Werden durch den Reformprozess Förderbereiche auch im Bundeshaushalt neu gefasst und zusammengeführt, und wenn ja, welche Förderbereiche sollen aus welchen Gründen in welchen Titeln zusammengefasst werden?
Wie will das BMZ die in der Reform festgelegte stärkere europäische Ausrichtung der EZ in die Verhandlungen des neuen EU-Haushalts (Mehrjähriger Finanzrahmen [MFR]) einbringen?
Welche innovativen Finanzierungsinstrumente plant die Bundesregierung, mit welchen Akteuren voranzutreiben, um mehr Mittel für die EZ, das Klima und den Biodiversitätsschutz international zu erreichen?
Wie und mit welchen konkreten Mitteln und Maßnahmen wird sich die Bundesregierung im Rahmen ihres Einsatzes für eine Reform der internationalen Finanzarchitektur, wie er im BMZ-Reformplan formuliert ist,
a) in den Verhandlungen zur UN-Steuerrahmenkonvention (UN = United Nations) für die im BMZ-Reformplan vorgesehenen Ziele für gerechte nationale Steuersysteme einsetzen – insbesondere durch Regeln zur fairen Besteuerung multinationaler Konzerne und sehr vermögender Einzelpersonen,
b) für die Bekämpfung von illegalen Finanzströmen (Illicit Financial Flows) einsetzen und
c) für eine Reform der Schuldenarchitektur und des Common Frame Work der G20 zur Schuldenrestrukturierung einsetzen?
Wie begründet die Bundesregierung den vollständigen Rückzug aus der bilateralen EZ im Bereich Gesundheit?
a) Bis wann und mit welcher Begründung soll die vorgesehene Abwicklung der bilateralen Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheit erfolgen (bitte nach Land und Zeitpunkt auflisten)?
b) Welche Ausnahmen sind ggf. für fragile Kontexte und LDCs (z. B. Sahel-Region) vorgesehen?
c) Wie wird die nachhaltige Fortführung bislang bilateral geförderter Maßnahmen im Bereich Gesundheit sichergestellt?
d) Welchen Mehrwert verspricht sich die Bundesregierung von dem Ansatz, ihr Engagement im Gesundheitsbereich vor allem über multilaterale Organisationen umzusetzen?
e) Inwiefern stellt das BMZ sicher, dass durch den alleinigen Fokus im Gesundheitsbereich auf multilaterale Organisationen die individuellen Belange der Partnerländer berücksichtigt werden?
Inwiefern wird das BMZ globale öffentliche Güter im Bereich der Gesundheit schützen, wenn die Bundesregierung die Aufhebung von geistigen Eigentumsrechten und Patenten ablehnt?
Warum finden sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte im Reformplan keine explizite Erwähnung, und wie wird deren Förderung dennoch verbindlich in der Programmplanung verankert?
Was versteht die Bundesregierung unter der im Reformplan angekündigten Fortführung einer feministischen Entwicklungspolitik, und wie wird dieser Ansatz konkret in der Programmplanung, Mittelverwendung und Erfolgskontrolle verankert?
Warum erscheint soziale Sicherung im BMZ-Reformplan lediglich als Kriseninstrument und findet im Schwerpunkt Armut keine systematische Berücksichtigung, obwohl umfangreiche wissenschaftliche Evidenz zeigt, dass soziale Sicherung eines der kostenwirksamsten Instrumente zur Reduzierung von Armut und Hunger sowie zur Bekämpfung von Ungleichheit ist?
a) Was bedeutet der BMZ-Reformplan konkret für das über viele Jahre international herausragende Engagement des BMZ in der sozialen Sicherheit?
b) Werden bilaterale Vorhaben, die am Aufbau sozialer Sicherungssysteme mitwirken, beendet, obwohl es sich um langfristige, systembildende Ansätze zur Überwindung von Armut handelt?
c) Wird das BMZ sein multilaterales Engagement mit der International Labour Organization (ILO) im Rahmen des Global Accelerator on Jobs and Social Protection, dessen aufwändige Aufbauphase maßgeblich vom BMZ vorangetrieben wurde, aufgeben, noch bevor die angestrebten Wirkungen in den Partnerländern erreicht werden?
Wie wird die EZ im Bereich Ernährung künftig gestaltet?
a) Wie wird die bilaterale Zusammenarbeit zur Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität in LDCs außerhalb Afrikas künftig ausgestaltet, und welche Länder sind konkret von einer Beendigung oder Umstrukturierung betroffen (bitte konkret auflisten)?
b) Welche nicht bilateralen Maßnahmen und Programme der Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität außerhalb Afrikas beabsichtigt die Bundesregierung, im Zuge der BMZ-Reform weiterhin fortzuführen?
c) Inwiefern beabsichtigt das BMZ, flexibel auf Ernährungskrisen außerhalb des afrikanischen Kontinents zu reagieren, und wie wird diese Reaktion finanziell abgesichert (bitte konkrete Finanzierungsquellen auflisten)?
d) Wie wirkt sich die geplante Überführung der Sonderinitiative Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme (SI AGER) in einen dauerhaften Haushaltstitel und ihre stärkere Ausrichtung auf multilaterale Kooperationen auf bestehende bilaterale Vorhaben sowie auf die Förderung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft in diesem Themenbereich aus?
e) Welche konkreten finanziellen und programmatischen Schwerpunkte setzt die Bundesregierung neben Schulernährungsprogrammen im Bereich der ersten 1 000 Tage, der Fortifizierung, der Bezahlbarkeit von Nahrungsmitteln, der Förderung ländlicher Entwicklung sowie der Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgung (WASH), und wie werden diese Ansätze im Rahmen der BMZ-Reform strategisch miteinander verzahnt?
f) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Global-Gateway-Initiativen systematisch zur Stärkung der Ernährungssouveränität der lokalen Bevölkerung beitragen, und wie will sie dies auch konkret in die Verhandlungen um den neuen EU-Haushalt (MFR) einbringen?
g) Wie will das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung den im Reformpapier angekündigten Nexus Wasser-Klima-Ernährung zielgerichtet und innovativ weiterentwickeln, und mit welchen Regionalorganisationen will das Bundesministerium hierfür zusammenarbeiten?
Welche finanziellen und programmatischen Schwerpunkte setzt die Bundesregierung im Rahmen der BMZ-Reform im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung, insbesondere im Hinblick auf besonders verwundbare und fragile Partnerländer, und in welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung, die Finanzierung entsprechender Maßnahmen von Zuschussfinanzierung auf rückzahlbare Kredite umzustellen?
Welche Elemente der globalen Klima- und Umweltarchitektur benötigen nach Ansicht des BMZ eine Reform, und für welche konkreten Maßnahmen möchte sich das BMZ diesbezüglich einsetzen?
Welche konkreten strategischen Kriterien legt das BMZ bei der Priorisierung seiner Beteiligung an multilateralen Fonds und Plattformen im Klima- und Umweltbereich zugrunde, und inwieweit werden diese Kriterien der Öffentlichkeit bekanntgemacht?
a) Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre finanzielle Beteiligung an einzelnen Fonds und Plattformen im Klima- und Umweltbereich im Rahmen dieser Priorisierung zu reduzieren, umzuschichten oder zu beenden, und wenn ja, welche Titel, Fonds und Plattformen sind davon weshalb betroffen?
b) Was bedeutet die stärkere strategische Priorisierung bei der Beteiligung an Fonds und Plattformen im Klima- und Umweltbereich für die Klimaanpassung im Globalen Süden, und inwiefern ist diese als strategisch anzusehen?
Welche Rolle sollen Verluste und Schäden (Loss and Damage) sowie die Unterstützung besonders verwundbarer Staaten im Rahmen der Reformarchitektur und der Finanzierungsprioritäten spielen (bitte Instrumente, Zuständigkeiten und Mittelansätze darstellen)?
Wie soll die im Reformplan angekündigte „klarere Arbeitsteilung“ zwischen dem BMZ und dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) im Klima- und Umweltbereich konkret ausgestaltet werden?
a) Welche Zuständigkeiten im Bereich internationale Klima- und Biodiversitätsfinanzierung werden künftig jeweils vom BMZ und BMUKN wahrgenommen (bitte auflisten)?
b) Welche Auswirkungen hat die geplante Arbeitsteilung auf die Steuerung und politische Ausrichtung deutscher Beiträge zu internationalen Klima- und Umweltfonds sowie zu einschlägigen UN-Institutionen und multilateralen Entwicklungsbanken?
Wie stellt das BMZ sicher, dass den konfliktträchtigen Folgen der Klimakrise und den Sicherheitsrisiken im Sinne von Frieden und Stabilisierung sowie Prävention entgegengewirkt wird, und welche spezifischen Klimamaßnahmen sollen in fragilen und konfliktbetroffenen Kontexten umgesetzt und mit friedensfördernden Maßnahmen verbunden werden?
Beabsichtigt die Bundesregierung, das Versprechen von mindestens 6 Mrd. Euro jährlich für die internationale Klimafinanzierung und von mindestens 1,5 Mrd. Euro jährlich für die internationale Biodiversitätsfinanzierung in den kommenden Haushaltsjahren einzuhalten, und wenn ja, wie wird dies haushälterisch abgesichert?
Inwieweit ist durch die BMZ-Reform der verhältnismäßige Aufwuchs des deutschen Beitrags zur internationalen Klimafinanzierung im Rahmen des New Collective Quantified Goals, wonach die Klimafinanzierung bis 2035 verdreifacht werden soll, gefährdet, und was bedeutet dies für die internationale Glaubwürdigkeit Deutschlands im Bereich der Klimadiplomatie?
Welchen strategischen Stellenwert misst die Bundesregierung dem Schutz tropischer Wälder für den Schutz der Biodiversität und des Klimas bei, und plant sie im Zuge der Reform eine Ausweitung, Reduzierung oder Umstrukturierung bestehender Waldschutzprogramme, und wenn ja, welcher?
Welchen strategischen Stellenwert misst die Bundesregierung dem weltweiten Schutz von Mooren und Feuchtgebieten für den Schutz der Biodiversität und des Klimas bei, und plant sie im Zuge der Reform eine Ausweitung, Reduzierung oder Umstrukturierung bestehender Programme, und wenn ja, welcher?
Welche Wiederaufbau-Unterstützung wird künftig für Kontexte in Asien und Lateinamerika zur Verfügung gestellt, wenn das BMZ sich laut Reformplan zwar als „Wiederaufbau-Ministerium“ sieht, gleichzeitig jedoch plant, seinen regionalen Fokus auf die EU-Nachbarschaft, auf Nordafrika und den Nahen Osten (Middle East and North Africa [MENA]), die Sahel-Zone und das Horn von Afrika zu beschränken und sein Engagement in diesem Kontext in Asien und Lateinamerika zu beenden?
Inwiefern wird das BMZ den im Reformplan formulierten Fokus auf die „Unterstützung von Geflüchteten und Binnenvertriebenen und von Aufnahmeländern“ in Ländern in Asien und Lateinamerika umsetzen, während dort gleichzeitig das Engagement mit Bezug auf Ziel 2 „Frieden und Stabilität“ beendet werden soll?
Wie soll die im Reformplan angekündigte stärkere Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements in der deutschen EZ im Inland und Ausland erfolgen?
a) Mit welchen Instrumenten sollen zivilgesellschaftliches Engagement gefördert und lokale zivilgesellschaftliche Organisationen gestärkt werden, und aus welchen Haushaltstiteln werden diese Maßnahmen finanziert?
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die im Reformplan benannte Bedeutung zivilgesellschaftlicher Räume und lokaler zivilgesellschaftlicher Organisationen in der Praxis zu stärken, insbesondere in Kontexten von Shrinking Spaces (bitte Instrumente und Schutzmechanismen darstellen)?
c) Welche Auswirkungen hat der Reformprozess auf die Förderung entwicklungspolitischer Inlandsarbeit, Bildungs- und Informationsarbeit sowie auf die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Trägern in Deutschland (bitte geplante Änderungen nach Titeln bzw. Programmen darstellen)?
d) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass zivilgesellschaftliche Organisationen in Partnerländern strukturiert an der Konzeption, Umsetzung und Evaluierung von Maßnahmen beteiligt werden?
e) Wie und mit welchen Instrumenten garantiert die Bundesregierung das Prinzip „Stay Engaged“ für die Zivilgesellschaft in Ländern wie Brasilien, Peru oder Mexiko, wenn die Zusammenarbeit dort künftig primär auf Kredite für Klima- und Wirtschaftsthemen reduziert wird?
f) Mit welchen konkreten Überlegungen sollen Titel zur Förderung der Zivilgesellschaft, wie die Titel private Träger sowie Sozialstrukturträger, ggf. zusammengelegt werden, wenn doch externe Evaluierungen ergeben haben, dass es deutliche Unterschiede bezüglich der Akteure, Instrumente, Zielgruppen und Ziele dieser gibt?
g) Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um lokale Akteure und die Zivilgesellschaft strukturiert in die Konzeption der Global-Gateway-Initiativen einzubinden?
Welche quantifizierbaren Reformvorgaben und Zeitpläne hat sich das BMZ für die interne Verwaltungsreform (z. B. Verkürzung von Abstimmungsprozessen) gesetzt, und wie wirken sich diese konkret auf den Aufbau, die Struktur und Arbeitsprozesse des BMZ aus?
Mit welchen Zielen und konkreten Maßgaben soll der angekündigte verstärkte Wettbewerb um die Mittel der technischen Zusammenarbeit (TZ-Mittel) ausgestaltet werden?
Wie soll das angekündigte neue vorausschauende Analysetool zur Krisenprävention eingesetzt werden, und welche Unterschiede gibt es zum bestehenden Instrument der gemeinsamen Analyse und abgestimmten Planung (GAAP) mit dem Auswärtigen Amt (AA)?
Wie wird der Deutsche Bundestag während der Umsetzungsphase von Januar 2026 bis Sommer 2027 in die Reformsteuerung einbezogen (bitte geplante Berichtsformate, Frequenz und Inhalte darstellen)?