Zum Inhalt des Mietenberichts 2018
der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Marc Bernhard, Frank Magnitz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Mietenbericht 2018 (Bundestagsdrucksache 19/11750, S. 20, Kapitel 2.1) wird zur Ermittlung der Höhe des Mietenniveaus auf die Daten des Soziooekonomischen Panels (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zurückgegriffen. Zur Begründung wird ausgeführt, dass Angaben zum Mietenniveau in Deutschland in regelmäßigen Abständen die Zusatzerhebung Wohnen des Mikrozensus liefern würde (ebd.). Die letzte Erhebung wäre aus dem Jahr 2014, sodass die zur Verfügung stehenden Daten nicht mehr aktuell sind.
Bereits für den Mietenbericht 2016 wurde mit der gleichen Begründung auf die SOEP-Erhebung zurückgegriffen (Bundestagsdrucksache 18/13120, S. 99).
Nach dem Mietenbericht 2016 ergab sich auf der Grundlage dieser Daten und unter Berücksichtigung des Anstiegs der Bruttokaltmieten laut Mietindex des Statistischen Bundesamtes eine durchschnittliche Bruttokaltmiete von 6,88 Euro/m² monatlich für das Jahr 2016 (ebd.).
Der Mietenbericht 2018 geht für das Jahr 2016 demgegenüber von einer durchschnittlichen Bruttokaltmiete von 7,25 Euro/m² monatlich aus (Bundestagsdrucksache 19/11750, S. 20). Auf der Grundlage dieser Daten und unter Berücksichtigung des Mietpreisindex des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2017 ermittelt der Bericht dann für das Jahr 2017 eine durchschnittliche Bruttokaltmiete von 7,36 Euro/m² monatlich (ebd.).
Sofern man den Wert von 6,88 Euro/m² monatlich zugrunde legt, ergibt sich nach Ansicht der Fragesteller bei einem Anstieg auf 7,36 Euro/m² monatlich ein prozentualer Anstieg von 6,98 Prozent. Legt man jedoch den Wert von 7,25 Euro/m² und Monat zugrunde, so ergibt sich nach Ansicht der Fragesteller ein deutlich geringerer prozentualer Anstieg von lediglich 1,5 Prozent.
Bei den kalten Betriebskosten geht der Mietenbericht 2016 von 1,12 Euro/m² aus (Bundestagsdrucksache 18/13120, S. 99). Der Mietenbericht 2018 geht demgegenüber für 2016 von kalten Betriebskosten in Höhe von 1,08 Euro/m² und für 2017 von 1,09 Euro/m² aus (Bundestagsdrucksache 19/11750, S. 20). Die kalten Betriebskosten für das Jahr 2017 sind also nach den vorliegenden Berichten der Bundesregierung sogar um 2,7 Prozent niedriger als die kalten Betriebskosten für das Jahr 2016. Das ist nach Ansicht der Fragesteller umso weniger verständlich, als der Mietenbericht 2018 für das Jahr 2017 von einer Preissteigerung der kalten Betriebskosten um 0,8 Prozent gegenüber 2016 ausgeht.
Diese Differenzen sind aus Sicht der Fragesteller nicht nachvollziehbar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie das Soziooekonomische Panel des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung die Höhe des Mietenniveaus berechnet?
a) Wenn ja, welche Daten liegen dieser Ermittlung zugrunde?
b) Wenn ja, wie ermittelt das Sozio-oekonomische Panel des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung die zugrunde liegenden Daten?
Ist die durchschnittliche Höhe der Bruttokaltmiete für das Jahr 2016 im Mietenbericht 2016 richtig angegeben (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Ist die durchschnittliche Höhe der Bruttokaltmiete für das Jahr 2017 im Mietenbericht 2018 richtig angegeben (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie kommt die dargelegte Differenz bei den Werten für die durchschnittliche Bruttokaltmiete in den Mietenberichten 2016 und 2018 zustande?
Ist die durchschnittliche Höhe der kalten Betriebskosten für das Jahr 2016 im Mietenbericht 2016 richtig angegeben (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Ist die durchschnittliche Höhe der kalten Betriebskosten für das Jahr 2017 im Mietenbericht 2018 richtig angegeben (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie kommt die dargelegte Differenz bei den Werten für die kalten Betriebskosten in den Mietenberichten 2016 und 2018 zustande?