Einhaltung sozialer, ökologischer und menschenrechtlicher Prinzipien in der Wirtschaft
der Abgeordneten Michel Brandt, Heike Hänsel, Fabio De Masi, Klaus Ernst, Sabine Leidig, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Petra Pau, Victor Perli, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Dr. Kirsten Tackmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Hubertus Zdebel, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Auch deutsche Unternehmen nehmen nach Ansicht der Fragesteller entlang ihrer weltweiten Lieferketten die Verletzung sozialer, ökologischer und menschenrechtlicher Standards in Kauf, um Profite für sich und Investoren zu sichern (www.oxfam.de/unsere-arbeit/themen/menschenrechtsverletzungen-fuerprofite). Beim Abbau von Rohstoffen sowie der Herstellung, Weiterverarbeitung und dem Vertrieb von Produkten werden nach Ansicht der Fragesteller die Rechte u. a. von Beschäftigten sowie lokalen und indigenen Bevölkerungsgruppen immer wieder missachtet. Unternehmen entziehen sich nach Ansicht der Fragesteller ihrer Verantwortung entlang der Lieferketten auch, indem sie soziale, ökologische und menschenrechtliche Zuständigkeit auf Lieferanten und Subunternehmen in anderen Ländern abwälzen.
Mit der Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte hat sich die Bundesregierung verpflichtet, die Einhaltung menschenrechtlicher Prinzipien in der Wirtschaft sicherzustellen.
Die Bundesregierung hat dazu einen auf freiwilliger Selbstbeteiligung deutscher Unternehmen fußenden „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP) entwickelt. Um die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans durch deutsche Konzerne zu kontrollieren, führt die Bundesregierung eine Unternehmensbefragung durch. Die Methodik und Durchführung dieser Befragung ist nach Ansicht der Fragesteller jedoch stark umstritten (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/grosse-koalition-kanzleramt-will-menschenrechtsbericht-weichspuelen-a-1260737.html).
Von 7 100 Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden in Deutschland müssen lediglich 400 an der Befragung teilnehmen, wovon wiederum nur 200 Unternehmen die Befragung positiv abschließen müssen, um die Zielsetzung des NAPs zu erfüllen (www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/monitor/videosextern/geschacher-um-menschenrechte-wie-deutschland-un-standards-ausbremst-100.html).
Eine am 4. November 2019 erschienene Studie der größten 20 deutschen Unternehmen bestätigt nach Ansicht der Fragesteller, dass nicht einer der Konzerne die in internationalen Standards festgelegten menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten adäquat umgesetzt hat (www.business-humanrights.org/en/germansnapshot). Aus Sicht der Fragestellenden kann die Bundesregierung durch den NAP ihre Pflicht zur Einhaltung menschenrechtlicher Prinzipien in der Wirtschaft nicht erfüllen.
Auch die Rohstoffstrategie der Bundesregierung 2010, an deren Fortschreibung momentan gearbeitet wird, ist nach Ansicht der Fragesteller prioritär auf die Sicherung von Rohstoffen ausgelegt, anstatt auf einen verantwortungsvollen Rohstoffbezug. Dabei hat der Rohstoffabbau nach Ansicht der Fragesteller besonders nachteilige Auswirkungen auf Arbeits- und Menschenrechte sowie auf die Umwelt (www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/wirtschaft/rohstoffe/). Da die verstärkte Nutzung von kohlenstoffarmen Technologien laut Weltbank jedoch zu steigender Nachfrage bei Rohstoffen wie Aluminium, Chrom, Kobalt, Kupfer, Eisen, Lithium, Mangan, Nickel, die Platingruppenmetalle und Seltenen Erden sowie Silber, Titan und Zink führen wird (h t t p : / / documents.worldbank.org/curated/en/207371500386458722/pdf/117581-WPP159838-PUBLIC-ClimateSmartMiningJuly.pdf), müssen soziale, ökologische und menschenrechtliche Faktoren aus Sicht der Fragestellenden eine zentrale Rolle in der Rohstoffpolitik der Bundesregierung spielen.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 übernimmt Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft. Die Bundesregierung hat einen Schwerpunkt ihrer Ratspräsidentschaft darauf gelegt, die Regelung von Sorgfaltspflichten voranzubringen (www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/bundesminister-fuer-faire-lieferketten.html). Aus Sicht der Fragestellenden darf diese Ankündigung jedoch nicht in unverbindlichen Absichtserklärungen münden, sondern muss eine EU-Verordnung zum Ziel haben.
Vom 14. bis 18. Oktober 2019 fand die fünfte Verhandlungsrunde der Vereinten Nationen für ein Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte, dem „Binding Treaty“, in Genf statt (www.ohchr.org/en/hrbodies/hrc/wgtranscorp/pages/igwgontnc.aspx). Ziel ist ein verbindliches Abkommen für menschenrechtliche Unternehmenspflichten. Durch die globale Reichweite würden nach Ansicht der Fragesteller alle unterzeichnenden Staaten gleichermaßen verpflichtet, wodurch gleiche Wettbewerbschancen für Unternehmen – ein „level playing field“ – gewährleistet würden. Auch in dieser Verhandlungsrunde nahmen die EU und die Bundesregierung wieder nicht aktiv an den Verhandlungen teil, obwohl die UN-Arbeitsgruppe ihre Forderungen in den Vertragsentwurf aufgenommen hatte. Damit bremsen die EU und die Bundesregierung aus Sicht der Fragestellenden den Prozess aus und verhindern die Weiterentwicklung internationaler Normen zum Schutz der Menschenrechte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Warum wurde der ursprüngliche Termin für den Beginn der Unternehmensbefragung im Rahmen den NAP-Monitorings am 6. Mai 2019 nicht eingehalten?
Wann, und an wie viele Unternehmen wurde der Fragebogen verschickt?
Wann war die ursprüngliche Frist zur Beantwortung der Unternehmensbefragung?
Wie viele Unternehmen hätten in der ersten Runde der Unternehmensbefragung den Fragebogen ausfüllen sollen, um die Mindestanforderungen der Methodik zu erfüllen?
Wie viele Unternehmen haben den Fragebogen bis zur ursprünglichen Frist ausgefüllt?
Warum, und bis wann wurde die Frist für die Beantwortung des Fragebogens durch Unternehmen im Rahmen des Monitorings des Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte verlängert?
Wie viele Unternehmen haben den Fragebogen bis zur verlängerten Frist ausgefüllt?
An welchem Termin findet die Auswertung der Unternehmensbefragung im Interministeriellen Ausschuss statt, und inwieweit hat die Fristverlängerung für die Unternehmensbefragung den Termin beeinflusst?
Wie wirkt sich die Fristverlängerung für die Beantwortung des Fragebogens durch Unternehmen konkret auf die weitere Planung des NAP-Monitoring-Prozesses aus?
Wann werden die Ergebnisse der Unternehmensbefragung der aus Regierung, Zivilgesellschaft und Unternehmensverbänden bestehenden Arbeitsgruppe (AG) Wirtschaft und Menschenrechte vorgestellt, und welche Gestaltungsspielräume werden diesen Stakeholdern für die nächste Befragungsrunde eingeräumt?
Wann, und wie werden die Ergebnisse der Unternehmensbefragung der Öffentlichkeit präsentiert beziehungsweise veröffentlicht?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Ergebnissen der am 4. November 2019 vom Business and Human Rights Research Centre und der ZHAW School of Management and Law veröffentlichten Studie „Respect for Human Rights: A Snapshot of the Largest German Companies“ (www.business-humanrights.org/en/german-snapshot), laut welcher keines der 20 größten deutschen Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht angemessen nachkommt?
Wann wird die Fortschreibung der Rohstoffstrategie 2010 voraussichtlich veröffentlicht?
Welche konkreten Maßnahmen und Ziele sieht die Bundesregierung in der Rohstoffstrategie vor, um eine sozial, ökologisch und menschenrechtlich verträgliche Rohstoffbeschaffung sicherzustellen (bitte Maßnahmen mit Beschreibung auflisten und jeweils anführen, ob es sich um verbindliche oder unverbindliche Maßnahmen handelt)?
Welche Schwerpunkte setzt die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020 in den Bereichen Menschenrechte, Entwicklungszusammenarbeit und Wirtschaft im Einzelnen?
Welche konkreten Maßnahmen und Ziele strebt die Bundesregierung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft 2020 in den Bereichen Menschenrechte, Entwicklungszusammenarbeit und Wirtschaft an (bitte jeweils anführen, ob verbindliche oder unverbindliche Maßnahmen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die kürzlich stattgefundenen Verhandlungen in Genf zum Binding Treaty, insbesondere im Vergleich zu vorherigen Verhandlungsrunden?
Wie bewertet die Bundesregierung den „Revised Draft“ des Binding Treaty, insbesondere gegenüber dem „Zero Draft“ (bitte ausführen)?
Wann wird der Auswärtige Dienst der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung eine Analyse des „Revised Draft“ vorlegen?
Hat die Bundesregierung grundsätzliche Vorbehalte gegenüber den Binding Treaty-Verhandlungen beziehungsweise gegenüber dem „Revised Draft“ (bitte begründen)?
Vertreterinnen oder Vertreter welcher Ressorts und mit welchem Führungsgrad waren an welchen Tagen bei der fünften Verhandlungsrunde des Binding Treaty in Genf anwesend, und inwieweit haben sich diese in die Verhandlungen eingebracht?
Bis wann ist mit einer Klärung des Verhandlungsmandats für den Binding Treaty durch die EU zu rechnen (bitte ausführen, wann der Prozess voraussichtlich beginnt, und wie lange der Prozess voraussichtlich dauert)?
Setzt sich die Bundesregierung für ein EU-Verhandlungsmandat ein (bitte ausführen)?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die EU in der sechsten Verhandlungsrunde aktiv an den Verhandlungen teilnimmt?
Plant die Bundesregierung die weitere Finanzierung der zur Ausgestaltung des Binding Treaty mandatierten UN-Arbeitsgruppe, auch unabhängig von der Entscheidung über das EU-Verhandlungsmandat?