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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zwangsvollstreckung von NS-Entschädigungsansprüchen durch Pfändung deutschen Staatsvermögens in Italien

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

02.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1564202.12.2019

Zwangsvollstreckung von NS-Entschädigungsansprüchen durch Pfändung deutschen Staatsvermögens in Italien

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Dr. Diether Dehm, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Deutsches Staatsvermögen in Italien kann grundsätzlich herangezogen werden, um die Forderungen von NS-Opfern gegenüber Deutschland auf dem Wege der Zwangsvollstreckung zu bedienen. Das hat das Oberste Kassationsgericht in Rom mit einer Entscheidung vom 25. Juni 2019 festgestellt (https://sentenze.lalegepertutti.it/sentenza/cassazione-civile-n-21996-del-03-09-2019).

In dem Verfahren ging es um einen Einspruch der Deutschen Bahn AG gegen eine Vollstreckungsmaßnahme, die Überlebende und Angehörige des SS-Massakers vom 10. Juni 1944 im griechischen Distomo veranlasst hatten. Den Klägerinnen und Klägern wurde in Griechenland rechtskräftig Entschädigung in Höhe von rund 28 Mio. Euro zugesprochen (Landgericht Levadia, Urteil vom 30. Oktober 1997; der Fall wurde von den Fragestellerinnen und Fragestellern bereits vielfach in Kleinen Anfragen thematisiert, zuletzt unter Bundestagsdrucksache 19/7527). Der Anwalt der Opfer hatte nach Informationen der Fragestellerinnen und Fragesteller Geldmittel der Deutschen Bahn AG, die aus dem Fahrkartenverkauf für Zugstrecken von Italien nach Deutschland resultieren, pfänden lassen (vgl. auch Antwort zu Frage 4c auf Bundestagsdrucksache 18/7852 und Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/10140). Das hiergegen eingelegte Rechtsmittel der Deutschen Bahn AG wurde vom Kassationsgericht nun verworfen.

Nach Angaben des AK Distomo geht der Fall nunmehr zurück an das Vollstreckungsgericht in Rom. Dort ist noch der Einwand anhängig, die Deutsche Bahn hafte generell nicht für Schulden Deutschlands. Sollte das Gericht auch diesen Einwand zurückweisen, „müsste die Entschädigungssumme für die Klägerinnen und Kläger aus Distomo ausgezahlt werden“ (www.nadir.org/nadir/initiativ/ak-distomo/veroeffentlichungen2019/docs/pm-12092019.pdf). Das Urteil hat darüber hinaus Präzedenzcharakter für die Forderungen italienischer NS-Opfer, denen von italienischen Gerichten bereits Entschädigung zugesprochen wurde.

Sollte es soweit kommen, rechnen die Fragestellerinnen und Fragesteller damit, dass die Bundesregierung erneut versuchen wird, vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen Italien vorzugehen, um Entschädigungszahlungen zu vermeiden oder von Seiten Italiens eine Kompensation für beschlagnahmtes Vermögen zu erzwingen wie bereits im Jahr 2011. Der IGH hatte in seinem Urteil vom 3. Februar 2012 ausdrücklich „bedauert, dass Deutschland entschieden hat, jegliche Entschädigung“ für bestimmte Opfergruppen zu verweigern, und regte an, die Entschädigungslücke durch weitere Verhandlungen zu schließen (www.icj-cij.org/files/case-related/143/143-20120203-JUD-01-00-EN.pdf), wozu die Bundesregierung aber bisher nicht bereit war (vgl. Bundestagsdrucksache 19/7527). Der Verweis des IGH auf die sog. Staatenimmunität wird in Italien in Bezug auf Nazi-Verbrechen nicht angewandt, da ansonsten die Rechte der Betroffenen verletzt würden, wie der italienische Verfassungsgerichtshof im Jahr 2014 festgestellt hat (CC 22. Oktober 2014, Nr. 238).

Die Fragestellerinnen und Fragesteller würden es begrüßen, wenn die Bundesregierung die von italienischen Gerichten bestätigten Entschädigungsansprüche von Überlebenden der deutschen Besatzungsverbrechen bzw. den Angehörigen der Ermordeten und Verschleppten erfüllen würde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

War die Bundesregierung in das erwähnte Verfahren vor dem Obersten Kassationsgericht in irgendeiner Weise involviert oder stand sie diesbezüglich mit der Deutschen Bahn AG in Verbindung, und wenn ja, inwiefern?

2

Hat die Bundesregierung eine Auswertung oder Bewertung der genannten Entscheidung des Obersten Kassationsgerichts vorgenommen, auch vor dem Hintergrund nun möglicherweise drohender Zwangsvollstreckungsverfahren gegen die Deutsche Bahn AG und womöglich weiterer Unternehmen, die in deutschem Staatsbesitz sind bzw. von den Klägern deutschem Staatsbesitz zugeschrieben werden (falls ja, bitte erläutern)?

3

Hat die Bundesregierung bereits Strategien gegen Auswirkungen des Urteils in Erwägung gezogen oder vorbereitet, und wenn ja, welcher Art sind diese?

4

Sieht sich die Bundesregierung zu (ggf. weiteren) Schlussfolgerungen, politischen oder juristischen Schritten in Zusammenhang mit dem Urteil bzw. Vollstreckungsverfahren veranlasst, und wenn ja, zu welchen?

5

Auf welche Summe beläuft sich schätzungsweise das deutsche Staatsvermögen in Italien (einschließlich des Vermögens bundeseigener Unternehmen)?

6

Wie viele Immobilien befinden sich in Italien in deutschem Staatsbesitz (einschließlich des Vermögens bundeseigener Unternehmen)?

7

Wie hat sich das Verfahren um die Pfändung bzw. Beschlagnahmung der aus dem Fahrkartenverkauf resultierenden Geldmittel der Deutschen Bahn AG in Italien aus Sicht der Bundesregierung entwickelt?

Um welche konkreten Summen ist es dabei gegangen?

Wurden diese von italienischer Seite (etwa Trenitalia) erstattet oder auf dem Weg der Verrechnung „zurückgegeben“, oder sind sie bis zum heutigen Tag der Verfügbarkeit der Deutschen Bahn AG real entzogen?

Hat die Bundesregierung Schritte der Deutschen Bahn AG zur Abwehr der italienischen Maßnahmen unterstützt (bitte ggf. ausführlich erläutern)?

8

Hat die Bundesregierung Schritte unternommen, um deutsches Staatseigentum (ggf. wirksamer als bisher) vor Beschlagnahmungen und Zwangsvollstreckung in Entschädigungsangelegenheiten zu schützen, und wenn ja, welche, und um welches Staatseigentum geht es dabei?

9

Hat die Bundesregierung in Zusammenhang mit dem Verfahren vor dem Obersten Kassationsgericht bzw. dem erwähnten Urteil und möglichen Zwangsvollstreckungsverfahren gegen deutsche Vermögenswerte in Italien die Möglichkeit einer Klage vor dem Internationalen Gerichtshof geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

10

Hat sich die Bundesregierung eine Meinung dazu gebildet, ob sie im Fall von Beschlagnahmungen, Pfändungen, Zwangsvollstreckungsverfahren u. Ä. von deutschem Staatseigentum eine Klage vor dem Internationalen Gerichtshof einreichen oder zumindest prüfen würde (bitte ggf. ausführen und soweit möglich angeben, ab welchem Stadium einer Zwangsvollstreckungsverfahrens eine solche Klage aus Sicht der Bundesregierung für zweckmäßig gehalten wird)?

11

Finden in Italien derzeit weitere juristische Auseinandersetzungen statt, bei denen es um Vollstreckungsmaßnahmen (Zwangsvollstreckung, Hypotheken, Beschlagnahmungen usw.) gegen deutsches Staatseigentum geht (bitte ggf. konkret ausführen sowie Anlass, Gegenstand der Forderungen und Sitz des Gerichts sowie möglichst Aktenzeichen nennen)?

12

Finden in Italien nach Kenntnis der Bundesregierung weitere juristische Auseinandersetzungen statt, bei denen es um Vollstreckungsmaßnahmen (Zwangsvollstreckung, Hypotheken, Beschlagnahmungen usw.) gegen Eigentum deutscher Unternehmen geht, das nach dem Willen von Klägern zur Begleichung von (aus Sicht der Kläger bestehenden) deutschen Verbindlichkeiten herangezogen werden soll (bitte ggf. konkret ausführen und Anlass, Gegenstand der Forderungen und Sitz des Gerichts sowie möglichst Aktenzeichen nennen)?

13

Wie verhält sich die Bundesregierung gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen

deutsches Staatseigentum;

Eigentum deutscher Unternehmen, das – ggf. entgegen der Auffassungen der Bundesregierung – von Klägern bzw. italienischen Gerichten dem deutschen Staat zugeschrieben wird?

14

Stand oder steht die Bundesregierung anlässlich des Urteils des Obersten Kassationsgerichts im Dialog mit der italienischen Regierung, und falls ja, wie hat die italienische Regierung das Urteil bzw. seine Auswirkungen kommentiert, und welche Auffassungen vertritt sie in dieser Angelegenheit?

15

Will die Bundesregierung ihre Position ändern und den Überlebenden des SS-Massakers in Distomo bzw. den Angehörigen der Ermordeten individuelle Entschädigungen anbieten?

16

Wie viele Klagen in Zusammenhang mit Entschädigungsforderungen von NS-Opfern bzw. deren Angehörigen sind seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7527 neu erhoben worden, wie viele Urteile sind seither ergangen (bitte soweit möglich einzeln ausführen, welches Unrecht die Kläger erlitten haben und wie die Urteile lauten, bei letzteren auch die entscheidenden Gerichte und Aktenzeichen angeben), und wie viele Verfahren laufen derzeit?

17

Auf welche Summe belaufen sich die derzeit in Italien letztinstanzlich abgeschlossenen Urteile gegen Deutschland in Zusammenhang mit Entschädigungsforderungen von NS-Opfern (bitte soweit möglich einzeln ausführen, welches Unrecht die Kläger erlitten haben)? Ist die Bundesregierung bereit, den Klägern die gerichtlich zuerkannten Entschädigungen zu zahlen?

Berlin, den 18. November 2019

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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