Opfer des Krieges in Afghanistan
der Abgeordneten Jan van Aken, Paul Schäfer (Köln), Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Harald Koch, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im vergangenen Jahr hat sich die Sicherheitslage in weiten Teilen Afghanistans und im Grenzgebiet zu Pakistan weiter verschlechtert. ISAF geht immer offensiver gegen mutmaßliche Aufständische vor. Die Intensivierung der militärischen Operationen auf beiden Seiten führt zwangsläufig zu mehr Opfern in der Zivilbevölkerung. Über das Ausmaß wird die Öffentlichkeit jedoch kaum informiert. Dies gilt auch für das deutsche Regionalkommando Nord. Auch dort haben die Kämpfe zugenommen, die Zahl der zivilen Opfer ist deutlich gestiegen.
Nicht zuletzt der Bombenangriff bei Kundus im September 2009 wirft dringende Fragen darüber auf, ob deutsche Streitkräfte im Rahmen der ISAF-Militäroperation ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten nachkommen. In der Nacht vom 3. auf den 4. September 2009 wurden auf Befehl eines deutschen Oberst bei einem Bombardement im deutschen Zuständigkeitsbereich (Regional Command North) bei Kundus bis zu 142 Zivilpersonen getötet. Die umstrittene Informationspolitik der Bundesregierung nach dem Bombenangriff, die mittlerweile auch Gegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist, verstärkt zudem Zweifel darüber, ob die Bundesregierung umfassend und ehrlich über den Einsatz und die zivilen Opfer informiert.
Die Bundesregierung muss die Öffentlichkeit endlich über die Opfer des Krieges in Afghanistan aufklären, Transparenz über die Praxis der Entschädigungen herstellen und erklären, wie sie, auch im Hinblick auf den angekündigten Strategiewechsel, die Zivilbevölkerung in Afghanistan schützen will.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie viele Personen wurden in Afghanistan unter Beteiligung deutscher Einsatzkräfte seit 2002 bei Unfällen verletzt bzw. getötet (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Jahren, Region und Art des Unfalls und nach Alter und Geschlecht der Opfer)?
a) Wie viele davon waren mutmaßlich Zivilpersonen?
b) Wie viele davon waren mutmaßlich Angehörige der „regierungsfeindlichen Kräfte“?
c) Wie viele davon waren ISAF-Angehörige?
d) Wie viele davon waren Angehörige der afghanischen Sicherheitsbehörden?
Wie viele Personen wurden in Afghanistan seit 2002 unter Beteiligung deutscher Einsatzkräfte bei Kampfhandlungen bzw. in Gefechtssituationen verletzt bzw. getötet (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Jahren, Region und Art des Vorfalls und nach Alter und Geschlecht der Opfer)?
a) Wie viele davon waren mutmaßlich Zivilpersonen?
b) Wie viele davon waren mutmaßlich Angehörige der „regierungsfeindlichen Kräfte?“
c) Wie viele davon waren Angehörige der afghanischen Sicherheitskräfte?
d) Bei wie vielen war eine Zuordnung nicht möglich?
Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit so genannten Force Escalations (Anwendung militärischer Gewalt bei akuter Bedrohung von Einsatzkräften) seit 2002 in Afghanistan verletzt bzw. getötet (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Jahren, Region und Art des Vorfalls und nach Alter und Geschlecht der Opfer)?
a) Wie viele davon waren mutmaßlich Zivilpersonen?
b) Wie viele davon waren mutmaßlich Angehörige der „regierungsfeindlichen Kräfte“?
c) Wie viele davon waren Angehörige der afghanischen Sicherheitskräfte?
d) Bei wie vielen war eine Zuordnung nicht möglich?
In welchen Situationen in Afghanistan kann nach Ansicht der Bundesregierung von einer akuten Bedrohung von Einsatzkräften ausgegangen werden?
Wie viele Personen sind nach Einschätzung der Bundesregierung, der NATO und anderer internationaler Organisationen seit 2002 durch ISAF-Einheiten in Afghanistan verletzt oder getötet worden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Region und nach Alter und Geschlecht der Opfer)?
a) Wie viele davon waren mutmaßlich Angehörige der „regierungsfeindlichen Kräfte“?
b) Wie viele davon waren mutmaßlich Zivilpersonen?
c) Wie viele davon waren ISAF-Angehörige?
d) Wie viele davon waren Angehörige der afghanischen Sicherheitskräfte?
e) Bei wie vielen war eine Zuordnung nicht möglich?
Wie viele Personen sind nach Einschätzung der Bundesregierung, der NATO und anderer internationaler Organisationen seit 2002 durch Einheiten der Afghan National Army, der Afghan National Police oder anderer Sicherheitsbehörden in Afghanistan bei Kampfhandlungen verletzt oder getötet worden (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Jahren und Region und nach Alter und Geschlecht der Opfer)?
a) Wie viele davon waren mutmaßlich Angehörige der „regierungsfeindlichen Kräfte“?
b) Wie viele davon waren mutmaßlich Zivilpersonen?
c) Wie viele davon waren ISAF-Angehörige?
d) Wie viele davon waren Angehörige der afghanischen Sicherheitskräfte?
e) Bei wie vielen war eine Zuordnung nicht möglich?
Wie viele Personen sind nach Einschätzung der Bundesregierung, der NATO und anderer internationaler Organisationen seit 2002 Anschlägen und Angriffen nichtstaatlicher bewaffneter Gruppierungen in Afghanistan zum Opfer gefallen und wurden dabei verletzt oder getötet (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Region und nach Alter und Geschlecht der Opfer)?
a) Wie viele davon waren mutmaßlich Angehörige der „regierungsfeindlichen Kräfte“?
b) Wie viele davon waren mutmaßlich Zivilpersonen?
c) Wie viele davon waren ISAF-Angehörige?
d) Wie viele davon waren Angehörige der afghanischen Sicherheitskräfte?
e) Bei wie vielen war eine Zuordnung nicht möglich?
Wie viele Personen sind nach Einschätzung der Bundesregierung, der NATO und anderer internationaler Organisationen seit 2002 durch OEF- oder ISAF-Einheiten in Pakistan verletzt oder getötet worden?
a) Wie viele davon waren mutmaßlich Zivilpersonen?
b) Wie viele davon waren mutmaßlich Angehörige der „regierungsfeindlichen Kräfte“ aus Afghanistan?
c) Wie viele davon waren Angehörige der pakistanischen Sicherheitsbehörden?
Wie viele Personen sind nach Einschätzung der Bundesregierung, nach Informationen der NATO und anderer internationaler Organisationen seit 2002 Anschlägen und Angriffen nichtstaatlicher bewaffneter Gruppierungen in Pakistan zum Opfer gefallen und wurden dabei verletzt oder getötet (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Jahren und Region und nach Alter und Geschlecht der Opfer)?
a) Wie viele davon waren mutmaßlich Zivilpersonen?
b) Wie viele davon waren Angehörige der pakistanischen Sicherheitsbehörden?
c) Wie viele davon waren Angehörige von OEF- oder ISAF-Streitkräften?
In wie vielen Fällen wurden Opfern, ihren Angehörigen oder Dritten seit 2002 Entschädigungen in welcher Höhe durch ISAF-Staaten gezahlt
a) für durch Unfälle verletzte oder getötete Personen und für Sachbeschädigung (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Jahren und ISAF-Staat und nach Alter und Geschlecht der Opfer);
b) für bei Kampfhandlungen bzw. in Gefechtssituationen verletzte oder getötete Personen und verursachte Sachbeschädigungen (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Jahren und ISAF-Staat) und aufgrund welcher Bewertung der Umstände?
In wie vielen Fällen wurden Opfern, ihren Angehörigen oder Dritten seit 2002 Entschädigungszahlungen verweigert und aufgrund welcher Bewertung der Umstände (bitte unter Angabe der rechtlichen Grundlagen und der jeweiligen Fälle)?
Auf welcher völkerrechtlichen bzw. verfassungsrechtlichen Grundlage entscheidet die Bundesregierung über Entschädigungszahlungen und deren Höhe?
a) Nach welchen rechtlichen Kriterien wird ermittelt, ob Entschädigungen gezahlt werden?
b) Nach welchen Kriterien wird über die Höhe und die Empfänger der zu zahlenden Entschädigung entschieden?
Gibt es Fälle, aus denen sich eine Rechtspflicht zur Zahlung von Entschädigungen ergibt?
a) Wenn ja, welche sind dies (bitte unter Angabe der rechtlichen Grundlagen und der jeweiligen Fälle)?
b) Wenn nicht, bitte mit Begründung, aus welchen jeweiligen Gründen trotzdem Entschädigungen gezahlt wurden/werden?
Wie lauten die so genannten Tactical Directives zur Vermeidung ziviler Opfer, und wie werden sie innerhalb von ISAF insgesamt und wie im deutschen Zuständigkeitsbereich Regionalkommando Nord umgesetzt?
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Umsetzung der „Tactical Directive“ zur Vermeidung von zivilen Opfern, und auf welchen Grundlagen gelangt sie zu der Auffassung, dass dadurch zivile Opfer besser oder schlechter vermieden werden konnten?
Werden alle Personen, die unter Beteiligung deutscher Einsatzkräfte verletzt oder getötet werden, erfasst, und wenn nicht, warum nicht?
Welche Verfahren wurden im Rahmen von ISAF vereinbart für die Bewertung und Nachuntersuchung bei sicherheitsrelevanten Vorfällen, insbesondere solchen, bei denen Personen verletzt oder getötet wurden?
Anhand welcher Kriterien entscheidet die Bundesregierung darüber, ob Vorfälle, bei denen es verletzte bzw. getötete Personen gegeben hat, untersucht werden, und wie geht sie bei diesen Untersuchungen vor?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2002 unternommen, um eigene belastbare Daten über unter Beteiligung deutscher Einsatzkräfte verletzte oder getötete Personen zu ermitteln?
Wie viele zivile Opfer wurden bislang von der NATO Civilian Casualty Cell in Afghanistan erfasst, und wie verteilen sich diese auf die Regionalkommandos (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt und nach Alter und Geschlecht der Opfer)?
In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung seit der deutschen Beteiligung an ISAF eigenständig Untersuchungen über mögliche zivile Opfer bei ISAF-Operationen durchgeführt, und zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen?
In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung gemeinsam mit der ANA und/ oder dem ISAF-Hauptquartier solche Untersuchungen durchgeführt, und zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Verpflichtung aus den Zusatzprotokollen zu den Genfer Abkommen vom 12. September 1949 den Schutz von Zivilpersonen betreffend in vollem Umfang nachgekommen wird?
Wie bewertet die Bundesregierung Kapitel II Artikel 50 Nummer 1 des I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen, in dem es zur Definition und Identifikation von Zivilpersonen heißt: „Im Zweifelsfall gilt die betreffende Person als Zivilperson“?
Werden Opfer von „Force Escalations“, Kampfhandlungen, Gefechtssituationen oder Unfällen, bei denen nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, ob es sich um Zivilpersonen handelt, als solche erfasst?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass unter Beteiligung deutscher Einsatzkräfte verletzte oder getötete Personen nicht fälschlicherweise als Aufständische oder „Angehörige der regierungsfeindlichen Kräften“ eingestuft werden?
Anhand welcher Kriterien entscheidet die Bundesregierung darüber, ob sie eine Person als Zivilperson oder als Aufständischen bzw. „Angehörigen der regierungsfeindlichen Kräfte“ einstuft?