Bewaffneter Angriff auf das deutsche Seenotrettungsschiff „Alan Kurdi“
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 26. Oktober 2019 haben bewaffnete libysche Milizen das deutsche Rettungsschiff „Alan Kurdi“ bei einem Einsatz angegriffen. Die Besatzung von zwei Schnellbooten mit libyschem Hoheitszeichen hatten die Seenotretter des deutschen Vereins „Sea Eye“ sowie auf Booten und im Wasser befindliche Geflüchtete außerhalb der Zwölfmeilenzone bedroht und Schüsse in die Luft und auf das Wasser abgegeben. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt jetzt die deutsche Bundespolizei „See“ in dem Fall. Medienberichten zufolge gehören die libyschen Angreifer zur Seepolizei Zuwara („Ermittlungen zu Angriff auf ‚Alan Kurdi‘“, www.mittelbayerische.de vom 8. November 2019).
Mit der Seepolizei beschrieb das Auswärtige Amt in Antworten auf parlamentarische Initiativen in der Vergangenheit die libysche Polizeiküstenwache (General Administration for Coastal Security, GACS; vgl. Bundestagsdrucksachen 19/4421, 18/11953 und 19/3047).
Mit der GACS sowie der Küstenwache und Hafensicherheit (Libyan Coast Guard and Port Security, LCGPS) existieren in Libyen zwei Behörden mit überlappenden Funktionen (http://gleft.de/3jp). Die Polizeiküstenwache des Innenministeriums ist eine Strafverfolgungsbehörde, die innerhalb der Zwölfmeilenzone und entlang der Küste tätig ist. Die Küstenwache des Verteidigungsministeriums ist hingegen für die Hoheitsgewässer zuständig.
In einer „Meeresstrategie“ will die libysche Einheitsregierung in Tripolis die Verantwortungsbereiche der LCGPS und der GACS nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller neu ordnen. Kern der Reform ist die Verfolgung von Schleusung und irregulärer Migration auf hoher See, die von der LCGPS übernommen wird. Für die Strafverfolgung ist aber die GACS zuständig. Ein weiterer Streitpunkt ist die Hafensicherheit, die von beiden Behörden übernommen wird. Die deutschen Seenotretter könnten aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zwischen die Fronten der maritimen Sicherheitssektorreform in Libyen, in der zwei konkurrierende Akteure von der EU unterstützt werden, geraten sein.
Das Innenministerium sowie das Verteidigungsministerium in Libyen werden bei dieser Sicherheitssektorreform von der Europäischen Union unterstützt. Zentrale Akteure sind die EU-Militärmission EUNAVFOR MED, die mit dem Verteidigungsministerium zusammenarbeitet. In der Polizeimission EUBAM Libyen, an der auch die deutsche Bundespolizei teilnimmt (Bundestagsdrucksache 17/14417), kooperiert die EU mit dem libyschen Innenministerium.
Verschiedene Organe der Europäischen Union engagieren sich außerdem in einer „Maritime Sub-Working Group on Libya“ („Maritime Sub-Working Group Kick-Off Meeting“, EUBAM Libyen vom 16. April 2018).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Über welche neuen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zum Angriff bewaffneter libyscher Milizen auf das deutsche Rettungsschiff „Alan Kurdi“ (Schriftliche Frage 56 des Abgeordneten Andrej Hunko, vom 7. November 2019, Schriftliche Frage 63 der Abgeordneten Cornelia Möhring auf Bundestagsdrucksache 19/14931, Schriftliche Frage 41 des Abgeordneten Dr. Diether Dehm auf Bundestagsdrucksache 19/15250)?
a) Wer ermittelt in Deutschland, Libyen und/oder Italien zu dem Vorfall?
b) Auf welche Weise hat die Bundesregierung die Europäische Union bzw. ihre Agenturen in die Aufklärung des Vorfalls eingebunden?
c) Trifft es zu, dass ein Anfangsverdacht gegen die Seepolizei in Zuwara besteht („Ermittlungen zu Angriff auf ‚Alan Kurdi‘“, www.mittelbayerische.de vom 8. November 2019)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt geworden, inwiefern der Angriff auf das deutsche Rettungsschiff „Alan Kurdi“, wie berichtet, von einem Aufklärungsflugzeug der EU-Militärmission EUNAVFOR MED beobachtet wurde (https://twitter.com/tilleymarc/status/1195740770927550464?s=11), und wie wurde dies in den zuständigen EU-Ratsarbeitsgruppen behandelt?
Handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung bei der libyschen Seepolizei um die Polizeiküstenwache bzw. Einheiten der General Administration for Coastal Security (GACS)?
Wo befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Hauptquartier der GACS, und wo ist deren operatives Zentrum, bzw. welche Änderungen haben sich zur Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/3047 ergeben?
a) Wie viele Angehörige hat die GACS nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie viele davon wurden nach der Revolution ab 2012 aus kämpfenden Milizen übernommen?
b) Aus welchen (auch früheren) Milizen besteht die Truppe hauptsächlich?
c) Inwiefern übernehmen diese Milizen die Kontrolle nur bestimmter Sektoren oder Häfen entlang der Küste?
d) Über wie viele Patrouillenschiffe, Patrouillenboote, Schnellboote und Fiberglasboote verfügt die GACS nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit, und welche früheren oder zukünftigen Lieferungen hat die italienische Regierung in den zuständigen EU-Ratsarbeitsgruppen bekannt gemacht?
e) An welchen Standorten befinden sich diese Boote?
Über welche Sektoren im Osten des Landes übt die GACS nach Kenntnis der Bundesregierung keine Kontrolle aus?
a) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die GACS die landseitige Küste bis zu 30 Kilometer weit ins Landesinnere kontrolliert, für diese Aufgaben aber kaum Fahrzeuge hat (http://gleft.de/3jp)?
b) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung, wie den Fragestellerinnen und Fragestellern bekannt, zu, dass bei Kämpfen 2017 große Teile der Ausstattung der GACS zerstört wurden und auch viele Mitarbeiter des Hauptquartiers die Behörde verlassen haben?
c) Wer hat die GACS bis dahin geführt, und wer übernahm anschließend die Kontrolle?
Sind der Bundesregierung Vorwürfe bekannt, wonach die GACS an Schleusungen beteiligt ist („Libyan Coast Security Chief denies reports of involvement in human trafficking“, www.libyaobserver.ly vom 8. Februar 2018), und falls ja, wer ermittelt hierzu?
a) Befürwortet die Bundesregierung, die GACS und ihre Handlungen mit einem Monitoring and Advising-Mechanismus zu beobachten, und falls ja, wer könnte diese Beobachtung aus ihrer Sicht übernehmen?
b) Ist die libysche Polizeiküstenwache nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin Teil des europäischen Coast Guard Cooperation Networks, das von Frontex 2016 gegründet wurde (Bundestagsdrucksache 19/3047, Antwort zu Frage 21)?
Welche Trainings hat das italienische Innenministerium nach Kenntnis der Bundesregierung für Angehörige der GACS durchgeführt, und was hat die italienische Regierung in den zuständigen EU-Ratsarbeitsgruppen hierzu bekannt gemacht?
a) Welche Zusammenarbeitsformen der Europäischen Union oder einzelner Mitgliedstaaten mit der GACS werden vom italienischen Innenministerium geleitet?
b) Inwiefern arbeitet die GACS im „Gemeinsamen Operationellen Raum zur Bekämpfung von illegaler Einwanderung und Schmuggel“ mit, und inwiefern erhält diese Initiative Mittel im Rahmen des Nothilfe Treuhandfonds der EU für Afrika (EUTF)?
Wo befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Hauptquartier der LCGPS, und wo ist deren operatives Zentrum, bzw. welche Änderungen haben sich zur Antwort zu Bundestagsdrucksache 19/3047 ergeben?
a) Wie viele Angehörige hat die LCGPS, und wie viele davon wurden nach der Revolution ab 2012 aus kämpfenden Milizen übernommen?
b) Aus welchen (auch früheren) Milizen besteht die Truppe hauptsächlich?
c) Inwiefern übernehmen diese Milizen die Kontrolle nur bestimmter Sektoren oder Häfen entlang der Küste?
d) Über wie viele Patrouillenschiffe, Patrouillenboote, Schnellboote und Fiberglasboote verfügt die LCGPS nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit, und welche früheren oder zukünftigen Lieferungen hat die italienische Regierung in den zuständigen EU-Ratsarbeitsgruppen bekannt gemacht?
e) An welchen Standorten befinden sich diese Boote?
Übernimmt die LCGPS nach Kenntnis der Bundesregierung alle mit dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen verbundenen Vereinbarungen und setzt diese um?
a) Übernimmt die LCGPS außerhalb der Zwölfmeilenzone die Grenz- und Fischereikontrolle und verfolgt Umweltverschmutzung, oder ist ihre Tätigkeit hauptsächlich auf die Seenotrettung beschränkt?
b) Über welche Sektoren im Osten des Landes übt die LCGPS keine Kontrolle aus?
Worin bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung die unterschiedlichen Verantwortungsbereiche der GACS und der Küstenwache und Hafensicherheit (Libyan Coast Guard and Port Security, LCGPS)?
a) Wo überlappen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Funktionen der GACS und der LCGPS?
b) Welche maritime Behörde ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die Verfolgung von Schleusung und irregulärer Migration auf hoher See zuständig, und welche Behörde für die Hafensicherheit?
c) Welche gemeinsamen Zentren betreiben die GACS und die LCGPS?
Was ist der Bundesregierung über eine „Meeresstrategie“ der libyschen Einheitsregierung in Tripolis bekannt, in der diese nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller die Verantwortungsbereiche der LCGPS und der GACS neu ordnen will?
a) Inwiefern beteiligt sich die Bundesregierung an dieser „Meeresstrategie“ bzw. an anderen Initiativen der libyschen Reform des maritimen Sicherheitssektors?
b) Inwiefern nimmt die Bundesregierung an der „Maritime Sub-Working Group on Libya“ teil, und welche Akteure werden hierzu nach ihrer Kenntnis eingeladen?
Über welche neueren Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung über Abd al Rahman Salem Ibrahim al-Milad („al-Bija“), der als Mitglied oder auch Kommandant der libyschen Küstenwache beschrieben wird und der in der Sanktionsliste des VN-Sicherheitsrates erfasst ist (Bundestagsdrucksache 19/12116)?
a) Welcher Küstenwache gehört oder gehörte al-Milad an, in welchem Hafen ist diese stationiert, und welche Gebiete werden von dieser kontrolliert?
b) Was ist der Bundesregierung aus ihrer Beteiligung an EU-Missionen im Mittelmeer, den zuständigen EU-Ratsarbeitsgruppen oder sonstigen, von der Tageszeitung „Guardian“ berichteten Zusammenarbeitsformen darüber bekannt, an welchen Treffen des italienischen Innenministeriums al-Milad im Jahr 2017 und darüber hinaus teilgenommen hat („Human trafficker was at meeting in Italy to discuss Libya migration“, www.theguardian.com vom 4. Oktober 2019)?
c) Welche eigenen Nachforschungen stellt die Bundesregierung nach der Meldung des „Guardian“ und weiteren Medienberichten („Qual è il ruolo dell’Italia nelle operazioni della guardia costiera libica?“, www.internazionale.it vom 13. November 2019) an, inwiefern al-Milad tatsächlich für Menschenhandel und Schleusungen oder auch Angriffe auf Seenotrettungsmissionen verantwortlich ist?
d) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der vorübergehend suspendierte al-Milad vom libyschen Verteidigungsministerium am 15. Oktober 2019 rehabilitiert wurde und seitdem wieder leitender Kommandant der Küstenwache in Zawiya ist („Chi è Bija, tra petrolio e schiavi un uomo al centro del sistema“, http://espresso.repubblica.it/ vom 25. Oktober 2019)?
In welchen Projekten bzw. Trainingseinheiten wurden die LCGPS oder die GACS nach Kenntnis der Bundesregierung von der EU-Polizeimission EUBAM Libyen oder der Militärmission EUNAVFOR MED sowie von Frontex ausgebildet?
a) Wie viele Angehörige der GACS wurden in EUNAVFOR MED oder EUBAM Libyen sowie von Frontex ausgebildet, und was ist der Bundesregierung über Adressaten eines neuen Trainingspaketes bekannt?
b) Wer leitete die jeweiligen Maßnahmen?
c) Welche Maßnahmen für die LCGPS und die GACS werden oder wurden aus dem EUTF gefördert?
d) Wie haben die Internationale Organisation für Migration und der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen die Maßnahmen unterstützt?
Inwiefern ist die Bundesregierung nach dem Abzug der Bundeswehr aus dem Einsatz in EUNAVFOR MED am 30. Juni 2019 („Bundeswehr zieht letzte Soldaten von Flüchtlingsmission ‚Sophia‘ ab“, RND vom 1. Juli 2019) weiterhin in die strategische Planung oder den Informationsaustausch der Mission eingebunden?
a) Welche über die in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen hinausgehenden Informationen erhält die Bundesregierung, und woher stammen diese (etwa dem Operationshauptquartier in Rom)?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Militärmission EUNAVFOR MED zum Ende ihrer Beteiligung hinsichtlich des Erreichens der drei Missionsziele (Schleuserbekämpfung, Unterstützung der libyschen Küstenwache, Aufklärung von Waffenschmuggel), und welche Einschränkungen sieht sie diesbezüglich?
c) Welche Voraussetzungen müssen aus Sicht der Bundesregierung erfüllt sein, bevor sie den Deutschen Bundestag um die Zustimmung zu einer erneuten Beteiligung der Bundeswehr an EUNAVFOR MED bittet?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie das EU-Projekt „Unterstützung des integrierten Grenz- und Migrationsmanagements in Libyen“ (SIBMMIL) die Flotten der GACS und der LCGPS und deren Überwachungskapazitäten stärken will (http://gleft.de/3js)?
Welche libyschen Stellen haben die 5 Mio. Euro, die die Bundesregierung der Internationalen Organisation für Migration zur „Registrierung von Schutzbedürftigen“ zur Verfügung stellt, nach Kenntnis der Bundesregierung abgerufen bzw. sind davon begünstigt (Bundestagsdrucksache 19/13414, Antwort zu Frage 6)? Kann die Bundesregierung präzisieren, welche libysche Küstenwache das von ihr finanzierte Registrierungssystem nutzt bzw. ob auch die GACS Zugang dazu hat?
Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Frontex im Rahmen des Europäischen Grenzüberwachungssystems EUROSUR die libysche Küste mittels Satelliten- und Luftbildern beobachtet und diese Informationen den libyschen Behörden zur Verfügung stellt (Ratsdokument 11471/18)?
a) Richtet Libyen ein nationales Koordinationszentrum (NCC), in dem alle an der Grenzverwaltung beteiligten libyschen Agenturen zusammenarbeiten und kommunizieren, für den Empfang der Daten ein?
b) Soll diese Kontaktstelle den Plänen zufolge an das europäische Kommunikationsnetzwerk „Seepferdchen Mittelmeer“ verbunden werden?
c) Welche libyschen Behörden nutzen die Informationen?
Haben italienische Ministerien oder Behörden in den zuständigen EU-Ratsarbeitsgruppen nach Kenntnis der Bundesregierung einen Zeitplan für den Anschluss Libyens an „Seepferdchen Mittelmeer“ bekannt gemacht?
Was ist der Bundesregierung über den Standort und die Ausrüstung eines libyschen Schiffskoordinationszentrums (Vessel Traffic Coordination Center, VTC) für den internationalen Seeverkehr bekannt, und welche Ministerien bzw. Behörden sind dort beteiligt?
Was ist der Bundesregierung über Projekte und Adressaten im Rahmen der Initiative „EU4Border Security“ in Libyen bekannt (http://gleft.de/3jt)?
Welche nicht zur Europäischen Union gehörenden Staaten nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung an dem Europäischen Forum für Küstenwachdienste (ECGFF), dessen Vorsitz die Bundespolizei innehatte, und dem Forum für Küstenwachdienste im Mittelmeerraum (MedCGFF) teil (Bundestagsdrucksache 19/4092, Antwort zu Frage 8; Ratsdokument 10494/18)?
Ist der Bundesregierung ein Zeitplan bekannt, wann die Europäische Union die Flotten der LCGPS sowie der GACS mit „Seenotrettungsschiffen“ ausrüsten will („Further development of the capacity and the integration of the LCGPS and GACS fleets by supply of new SAR vessels“, http://gleft.de/3kz), und inwiefern soll dies aus EUTF-Mitteln umgesetzt werden?
Inwiefern sieht die Bundesregierung Probleme bei der gleichzeitigen Unterstützung der GACS und der LCGPS durch die Europäische Union, etwa indem bei der Neuordnung von Verantwortungsbereichen Konflikte zwischen dort konkurrierenden Milizen ausgelöst oder begünstigt werden?
Was ist der Bundesregierung über den aktuellen Zeitplan der Fertigstellung einer Rettungsleitstelle (MRCC) in Libyen bekannt (Bundestagsdrucksache 19/10495, Antwort zu Frage 17), und wie bewertet sie den Umstand, dass diese unter militärischem Kommando angesiedelt wird (http://gleft.de/3kz)?
Welche Häfen entlang der libyschen Küste (auch jene, die nicht von der LCGPS oder der GACS kontrolliert werden) sind aus Sicht der Bundesregierung keine „sicheren Orte“ gemäß dem Internationalen Übereinkommen von 1979 über den Such- und Rettungsdienst auf See und dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (Bundestagsdrucksachen 19/1146, Antwort zu Frage 5 sowie 19/571, Antwort zu Frage 4)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung aus ihrer Beteiligung an EU-Missionen im Mittelmeer oder den zuständigen EU-Ratsarbeitsgruppen zu den Vorwürfen gegenüber Behörden in Malta, die die lybische Küstenwache angewiesen haben sollen, Schutzsuchende, die sich auf einem Boot befunden haben, nach Libyen zu bringen, obwohl sich diese bereits in einer europäischen Seenotrettungszone befunden haben („Rückführung nach Libyen – schwere Vorwürfe gegen Malta“, www.spiegel.de vom 23. Oktober 2019)? Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Vereinbarungen zwischen Malta und Libyen, Schutzsuchende in libysches Hoheitsgebiet zurückzubringen („Exposed: Malta’s secret migrant deal with Libya“, https://timesofmalta.com vom 10. November 2019)?
Wie arbeitet die Bundesregierung daran, die nach Ansicht der Fragesteller bestehende „Lücke“ hinsichtlich einer europäischen Seenotrettung „zu schließen“, oder ist sie der Ansicht, dass es genügt, die vorhandenen Seenotrettungskapazitäten zu nutzen und Seenotrettung nicht zu kriminalisieren oder auf sonstige Weise zu behindern, wie sie es in der Antwort auf die vom 11. November 2019 auf die Schriftliche Frage 41 des Abgeordneten Dr. Diether Dehm auf Bundestagsdrucksache 19/15250 mitgeteilt hat?