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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Fall eines kürzlich in Italien verhafteten deutsch-chilenischen Ex-Militärs

(insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

30.12.2019

Aktualisiert

02.05.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/1570906.12.2019

Fall eines kürzlich in Italien verhafteten deutsch-chilenischen Ex-Militärs

der Abgeordneten Jan Korte, Michel Brandt, Andrej Hunko, Heike Hänsel, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Martina Renner, Helin Evrim Sommer, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen, Beteiligung an Entführung und mehrfachen Mordes während der Militärdiktatur von Augusto Pinochet in Chile wurde K. R. im Oktober 2014 in Chile rechtskräftig zu zehn Jahren und einem Tag Haft verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass er 1973 maßgeblich an der Entführung und Ermordung von 23 Arbeitern in den Wasserkraftwerken El Toro und El Abanico der Empresa Nacional de Electricidad (Endesa) in der Nähe von Los Angeles/Chile beteiligt war (www.memoriaviva.com/criminales/criminales_k/klug_walter.htm).

Von den 23 wurden sieben hingerichtet, der Rest verschwand zwischen dem 11. September und dem 17. November 1973. Das Massaker gehört zu den wenigen Verbrechen der Diktatur, die in der Nach-Pinochet-Ära zu einer Verurteilung der Täter geführt haben. Der Haftstrafe soll sich K. R., der sowohl die chilenische als auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, jedoch kurz nach dem Urteil mit Hilfe seines deutschen Passes durch seine Flucht in die Bundesrepublik Deutschland entzogen haben. Bis zu seiner Verhaftung am 4. Juni 2019 im italienischen Parma soll er unbehelligt in Köln gelebt haben (vgl. www.24horas.cl/nacional/detienen-en-italia-a-exmilitar-de-la-dictaduracondenado-por-la-corte-suprema-3359712). Bei einer Reise nach Italien, wohin er seine Frau begleitete, wurde er aufgrund eines Interpol-Haftbefehls verhaftet und befindet sich offenbar seitdem in italienischer Haft.

Am 7. Oktober 2019 entschied der Oberste Gerichtshof Chiles einstimmig, die Auslieferung des ehemaligen chilenischen Militäroffiziers und Leutnants des Heeres K. R. gegenüber der italienischen Regierung und Justiz zu beantragen (www.pjud.cl/web/guest/noticias-del-poder-judicial/-/asset_publisher/kV6Vdm3zNEWt/content/corte-suprema-estima-procedente-solicitar-a-italiaextradicion-de-militar-condenado-por-violaciones-a-los-derechos-humanos). Laut Presseangaben gab die italienische Justiz dem Auslieferungsersuchen Chiles statt (www.ansalatina.com/americalatina/noticia/chile/2019/10/02/corteitaliana-acepta-pedido-extradicion-klug-rivera_785b0536-3177-4ba5-b174-042e6be57b42.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit wann zum Fall von K. R. (bitte entsprechend chronologisch aufführen)?

2

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich K. R. mit Hilfe eines deutschen Passes durch seine Flucht nach Deutschland einer Haftstrafe in Chile entziehen konnte, und ist ihr auch bekannt, wann, und auf welchem Weg dies genau geschah?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, wo K. R. nach seiner Flucht aus Chile in Deutschland lebte?

Wenn ja, seit wann?

4

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob sich K. R. an seinem neuen Wohnort im Einwohnermeldeamt angemeldet und ggf. Transferoder Sozialleistungen beantragt und bezogen hat?

5

Seit wann existierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Interpol-Haftbefehl gegen K. R., und in welcher Form haben das Bundeskriminalamt (BKA) oder andere deutsche Sicherheitsbehörden darauf jeweils reagiert (Maßnahmen bitte entsprechend je nach Sicherheitsbehörde chronologisch aufführen)?

6

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der derzeitige Stand des Falles?

7

Befindet sich K. R. noch in italienischer Haft?

Wenn ja, wo, und wie lange vermutlich noch?

Wenn nein, seit wann, und wo befindet er sich dann nach Kenntnis der Bundesregierung?

8

Hat oder hatte die deutsche Botschaft bzw. das Konsulat in Italien Kontakt zu K. R. oder seiner anwaltlichen Vertretung?

Wenn ja, wann, und was wurde genau unternommen?

9

Wie ist die genaue Rechtslage, welche diesbezüglichen bilateralen Abkommen existieren zwischen Chile und Italien, und inwieweit können deutsche Staatsbürger aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in ein Drittland ausgeliefert werden?

10

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits chilenische Auslieferungsanträge gestellt?

Wenn ja, wann, und mit jeweils welchem Ergebnis?

11

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung außerdem auch ein deutscher Auslieferungsantrag gestellt?

Wenn ja, wann, und durch wen?

Wenn nein, warum nicht, und wird dies noch geschehen?

12

Hat das BKA den Fall K. R., bei dem es um mehrfachen Mord geht, aufgrund seiner besonderen Bedeutung in politischer, tatsächlicher oder rechtlicher Beziehung gemäß § 33 Absatz 3 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG-Gesetz), zur Prüfung und Bewilligung dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bzw. dem Bundesamt für Justiz und dem Auswärtigen Amt vorgelegt?

Wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

13

Hat nach Kenntnis der Bundesregierung eine deutsche Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen K. R. aufgenommen?

Falls ja, welche Staatsanwaltschaft, wann, und zu welchem Tatvorwurf.

Welches ist das Aktenzeichen dieses Verfahrens?

14

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der chilenischen Justiz ein Antrag auf Haftvollstreckung in Italien und/oder Deutschland gestellt?

Wenn nein, rechnet die Bundesregierung mit einem solchen Antrag, und wie würde sie sich dazu verhalten?

15

Wann, wo, von welcher deutschen Behörde, und auf welcher Rechtsgrundlage wurde K. R. ein deutscher Pass ausgestellt und ausgehändigt?

16

Stand der Bundesnachrichtendienst nach Kenntnis der Bundesregierung mit K. R. zu irgendeinem Zeitpunkt offen oder legendiert in Kontakt, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten, in welcher Form, und zu welchem Zweck?

17

Welche Informationen liegen dem Bundesnachrichtendienst zur Person und/oder zur Flucht von K. R. vor?

18

Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zur Person bzw. zur Flucht von K. R. liegen im Bundesnachrichtendienst vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

19

Stand das Bundesamt für Verfassungsschutz nach Kenntnis der Bundesregierung mit K. R. zu irgendeinem Zeitpunkt offen oder legendiert in Kontakt, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten, in welcher Form, und zu welchem Zweck?

20

Welche Informationen liegen dem Bundesamt für Verfassungsschutz zur Person und/oder zur Flucht von K. R. vor?

21

Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zur Person bzw. zur Flucht von K. R. liegen im Bundesamt für Verfassungsschutz vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

22

Gegen wie viele und welche weiteren Personen, die sich in Deutschland aufhalten, liegen internationale Haftbefehle seitens der chilenischen Justiz vor?

23

In wie vielen und welchen Fällen der in Frage 22 genannten Personen ermitteln deutsche Ermittlungsbehörden?

24

Gedenkt die Bundesregierung, für den Fall, dass es keine nennenswerten Erfolge bei einer juristischen Verfolgung hierzulande geben sollte, Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass sich Deutsche oder Deutsch-Chilenen und Deutsch-Chileninnen in Deutschland unbehelligt niederlassen, gegen die in Chile wegen massiver Menschenrechtsverletzungen ermittelt wird oder die wegen solcher bereits rechtskräftig verurteilt sind?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 15. November 2019

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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