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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Externe Beratungsleistungen bei der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung und bei der Autobahn GmbH des Bundes

(insgesamt 36 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

31.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1576310.12.2019

Externe Beratungsleistungen bei der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung und bei der Autobahn GmbH des Bundes

der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Stephan Kühn (Dresden), Anja Hajduk, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Beate Müller-Gemmeke, Stefan Schmidt, Matthias Gastel, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bei der Reform der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen und beim Aufbau der Autobahn GmbH des Bundes sind nach den Worten des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer die Kosten „aus dem Ruder gelaufen“ (Passauer Neue Presse vom 11. Oktober 2019, www.pnp.de/nachrichten/politik/3475680_Minister-Scheuer-raeumt-explodierende-Beraterkosten-ein.html).

Allein im Jahr 2019 sollen nach den Planungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) über 54 Mio. Euro für externe Berater ausgegeben werden (vgl. Antwort des BMVI auf die Berichtsbitte des Abgeordneten Sven-Christian Kindler vom 13. September 2019, konkret Antwort zu Frage 2.)

Die Bundesregierung hat zudem angekündigt, dass in den nächsten Jahren für die Begleitung der Reform weitere 86 Mio. Euro für externe Berater verausgabt werden sollen (vgl. Antwort des BMVI auf die Berichtsbitte des Abgeordneten Sven-Christian Kindler vom 13. September 2019, konkret Antwort zu Frage 4), wobei die Bundesregierung davon ausgeht, dass ein weiterer Beratungsbedarf „im Wesentlichen bei der im Aufbau befindlichen Autobahn GmbH erforderlich“ sein wird (vgl. Antwort des BMVI auf die Schriftliche Frage 97 des Abgeordneten Stephan Kühn auf Bundestagsdrucksache 19/14661).

Zudem plant die Bundesregierung, allein im Jahr 2020 u. a. in den Bereichen Projekt-, Change-, Organisations- und Personalmanagement, Sachmittelverwaltung, Betriebswirtschaft, Rechts- und Steuerberatung, Konzept, Aufbau und Betrieb des ERP-Systems (ERP = Geschäftsressourcenplanung) Informations- und Kommunikationstechnik sowie projektbezogene Dienstleistungen externe Berater im Umfang von 131,5 Mio. Euro einzusetzen (vgl. Antwort des BMVI auf die Berichtsbitte des Abgeordneten Sven-Christian Kindler vom 1. Oktober 2019, konkret Antwort zu Frage 5).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen46

1

a) Welche Verträge für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie Rahmen- und Werkverträge hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Errichtung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (IGA) bzw. der Autobahn GmbH des Bundes und des Fernstraßenbundesamtes (FBA) wann mit welchen externen Beratern und welchen externen Beratungsunternehmen in welchem Umfang abgeschlossen?

1

b) Welche dieser Leistungen wurden ausgeschrieben, und welche wurden ohne Ausschreibung vergeben?

1

c) Welche Leistungen wurden pauschal vergütet, und welche wurden nach Aufwand bzw. auf Stundenbasis vergütet?

1

d) Welche Mittel sind auf Grundlage dieser Verträge in den Jahren 2018 und 2019 jeweils abgeflossen (bitte detailliert den Auftragsgegenstand, die Auftragsvolumina, die Anzahl der Beratertage entsprechend den abgenommenen Leistungsnachweise für die erbrachten Leistungen, den Beginn und Abschluss bzw. die geplante Dauer der Beratungen und der entsprechenden Beratungsverträge, die Art der Beratungsverträge und Namen der externen Berater und/oder externen Beratungsunternehmen sowie die Informationen zu Ausschreibung oder Vergabe der Leistungen auflisten und die Frage nicht im Sachzusammenhang mit anderen Fragen beantworten)?

2

a) Welche Verträge für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie Rahmen- und Werkverträge hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Transformationsprozess der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen und anderer Bundesstraßen wann mit welchen externen Beratern und welchen externen Beratungsunternehmen in welchem Umfang abgeschlossen?

2

b) Welche dieser Leistungen wurden ausgeschrieben, und welche wurden ohne Ausschreibung vergeben?

2

c) Welche Leistungen wurden pauschal vergütet, und welche wurden nach Aufwand bzw. auf Stundenbasis vergütet?

2

d) Welche Mittel sind auf Grundlage dieser Verträge in den Jahren 2018 und 2019 jeweils abgeflossen (bitte detailliert den Auftragsgegenstand, die Auftragsvolumina, die Anzahl der Beratertage entsprechend den abgenommenen Leistungsnachweise für die erbrachten Leistungen, den Beginn und Abschluss bzw. die geplante Dauer der Beratungen und der entsprechenden Beratungsverträge, die Art der Beratungsverträge und Namen der externen Berater und/oder externen Beratungsunternehmen sowie die Informationen zu Ausschreibung oder Vergabe der Leistungen auflisten und die Frage nicht im Sachzusammenhang mit anderen Fragen beantworten)?

3

Welche konkreten Leistungen wurden durch Verträge mit externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie durch Rahmen- und Werkverträge, die die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Errichtung der IGA bzw. der Autobahn GmbH des Bundes und des Fernstraßenbundesamtes (FBA) und/oder im Zusammenhang mit dem Transformationsprozess der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen und anderer Bundesstraßen abgeschlossen hat, in den Jahren 2018 und 2019 entsprechend den abgenommenen Leistungsnachweise für die erbrachten Leistungen erbracht (bitte detailliert nach Art und Umfang der erbrachten Leistungen in den Jahren 2018 und 2019 darstellen)?

4

In welchen Fällen sind die Leistungsnachweise noch nicht abgenommen? Was sind jeweils die Gründe hierfür? Welche weiteren Kosten können auf Grundlage der Verträge zu den Leistungen, bei denen die Leistungsnachweise noch nicht abgenommen wurden, auf den Bund zukommen?

5

Welche Verträge für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie Rahmen- und Werkverträge, die die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Errichtung der IGA bzw. der Autobahn GmbH des Bundes und des Fernstraßenbundesamtes (FBA) und/oder im Zusammenhang mit dem Transformationsprozess der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen und anderer Bundesstraßen abgeschlossen hat, hat sie zu welchen Zeitpunkten gekündigt, und welche Kosten sind der Bundesregierung hierdurch entstanden?

6

Welche Stellen innerhalb der Bundesregierung waren und sind für die Projektbegleitung bzw. das Projektmanagement von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie Rahmen- und Werkverträgen im Zusammenhang mit der Errichtung der IGA bzw. der Autobahn GmbH des Bundes und des Fernstraßenbundesamtes (FBA) und/oder im Zusammenhang mit dem Transformationsprozess der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen und anderer Bundesstraßen zuständig? Inwiefern werden bzw. wurden diese Stellen bei der Projektsteuerung durch externe Berater unterstützt?

7

Aus welchen Gründen sind welche Rahmenverträge in welchem Umfang „aus dem Ruder gelaufen“ (Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, Passauer Neue Presse vom 11. Oktober 2019, www.pnp.de/nachrichten/poli tik/3475680_Minister-Scheuer-raeumt-explodierende-Beraterkosten-ein.html)?

8

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung welche Verträge für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie Rahmen- und Werkverträge, die die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Errichtung der IGA bzw. der Autobahn GmbH des Bundes und des Fernstraßenbundesamtes (FBA) und/oder im Zusammenhang mit dem Transformationsprozess der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen und anderer Bundesstraßen abgeschlossen hat, gekündigt (bitte für jeden Vertrag detailliert die Kündigungsgründe darlegen)?

9

Seit wann, und in welchem Umfang prüfte bzw. prüft der Bundesrechnungshof die von der Bundesregierung geschlossenen Verträge für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie Rahmen- und Werkverträge, die die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Errichtung der IGA bzw. der Autobahn GmbH des Bundes und des Fernstraßenbundesamtes (FBA) und/oder im Zusammenhang mit dem Transformationsprozess der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen und anderer Bundesstraßen abgeschlossen hat?

10

Inwiefern, auf welche Weise und wann genau hat der Bundesrechnungshof der Bundesregierung empfohlen, Verträge für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie Rahmen- und Werkverträge, die die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Errichtung der IGA bzw. der Autobahn GmbH des Bundes und des Fernstraßenbundesamtes (FBA) und/oder im Zusammenhang mit dem Transformationsprozess der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen und anderer Bundesstraßen, zu kündigen, und auf welche Verträge bezog sich die Empfehlung?

11

Aus welchen Gründen flossen in den Jahren 2018 und 2019 Millionen Euro aus den Rahmenverträgen ab, bevor das BMVI entschied, die Rahmenverträge zu kündigen?

12

Aus welchen Gründen hat das BMVI, obwohl ihm nach Ansicht der Fragesteller bewusst war (vgl. Passauer Neue Presse vom 11. Oktober 2019, www.pnp.de/nachrichten/politik/3475680_Minister-Scheuer-raeumt- explodierende-Beraterkosten-ein.html), dass die Rahmenverträge im Volumen weit überschritten werden würden, weitere Aufträge an die beteiligten externen Berater vergeben?

13

In welchem Umfang wird sich die Kündigung der Rahmenverträge auf die Prozesse der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen und anderer Bundesstraßen durch den Bund bzw. die Autobahn GmbH des Bundes verzögern?

14

Welche Rahmenverträge hat das BMVI nach der Kündigung neu ausgeschrieben? Wie ist jeweils der Stand der Ausschreibung? Wurden bereits neue Rahmenverträge abgeschlossen? Wenn ja, in welchem zeitlichen und finanziellen Umfang wurden die neuen Rahmenverträge abgeschlossen? Wenn nein, auf welcher Grundlage lässt sich die Bundesregierung und/oder die Autobahn GmbH durch externe Kräfte bei der Reform der Auftragsverwaltung und bei dem weiteren Aufbau der Autobahn GmbH beraten?

15

Hat die Autobahn GmbH des Bundes einige der Rahmenverträge bzw. Werkverträge neu ausgeschrieben? Wenn ja, wann, welche, und in welchem Umfang? Welchen Stand haben die Ausschreibungen jeweils? Wurden bereits neue Rahmenverträge abgeschlossen? Wenn ja, in welchem zeitlichen und finanziellen Umfang wurden die neuen Rahmenverträge abgeschlossen?

16

Wie wurden die Bedarfe der Gesellschaft für den Aufbau der Autobahn GmbH und die gesetzlich zwingend vorgesehene Vorbereitung der Betriebsübernahme zum 1. Januar 2021 im Wirtschaftsplan für die Jahre 2019 bis 2022 konkret ermittelt? Plant die Bundesregierung, den Wirtschaftsplan 2019 bis 2023 den Mitgliedern der Ausschüsse für Haushalt und für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages zugänglich zu machen? Wenn ja, in welcher Form, und wann? Wenn nein, warum nicht?

17

Hat die Bundesregierung geprüft, ob für die Autobahn GmbH des Bundes die Umsatzsteuerpflicht gilt? Wenn ja, wann, in welchem Umfang, und mit welchem Ergebnis?

18

Hat das zuständige Finanzamt, das über die Umsatzsteuerpflicht entscheidet, zu dieser Frage bereits eine finale Entscheidung getroffen? Wenn ja, welche Entscheidung wurde getroffen? Wenn nein, wann rechnet die Bundesregierung mit einer Entscheidung?

19

Welche Verträge für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie Rahmen- und Werkverträge, die die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Errichtung der IGA bzw. der Autobahn GmbH des Bundes und des Fernstraßenbundesamtes (FBA) und/oder im Zusammenhang mit dem Transformationsprozess der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen und anderer Bundesstraßen geschlossen hat, gingen zu welchen Zeitpunkten auf die Autobahn GmbH über, und welche weiteren entsprechenden Verträge sollen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 auf die Autobahn GmbH übergehen?

20

Welchen konkreten Beratungsbedarf hat die Bundesregierung bzw. die Autobahn GmbH selbst für die Zeit ab 2020 bis 2025 identifiziert (bitte detailliert darstellen)? Wie konkret und durch wen wurde dieser Beratungsbedarf identifiziert (vgl. Antwort des BMVI auf die Berichtsbitte des Abgeordneten Sven-Christian Kindler vom 13. September 2019, Antwort zu Frage 4: „Beratungsbedarf wird insbesondere bei der Autobahn GmbH für den weiteren Aufbau der Gesellschaft [Zentrale, zehn Niederlassungen, 41 Außenstellen], vor allem für den Aufbau der IT- und ERP-Systeme erforderlich sein.“)?

21

Inwiefern hat die Bundesregierung geprüft, ob und inwiefern Beratungsleistungen bei der Autobahn GmbH auch durch eigene Kräfte bzw. Kompetenzen der Gesellschaft und/oder durch Kräfte bzw. Kompetenzen der Bundesregierung erbracht werden können?

22

a) Welche Verträge für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie Rahmen- und Werkverträge hat die Autobahn GmbH im Zusammenhang mit der Errichtung der IGA bzw. der Autobahn GmbH des Bundes und des Fernstraßenbundesamtes (FBA) und/oder im Zusammenhang mit dem Transformationsprozess der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen und anderer Bundesstraßen wann mit welchen externen Beratern und welchen externen Beratungsunternehmen in welchem Umfang abgeschlossen?

22

b) Welche dieser Leistungen wurden ausgeschrieben?

22

c) Welche wurden ohne Ausschreibung vergeben?

22

d) Welche Leistungen wurden pauschal vergütet, und welche wurden nach Aufwand bzw. auf Stundenbasis vergütet?

22

e) Welche Mittel sind auf Grundlage dieser Verträge in den Jahren 2018 und 2019 jeweils abgeflossen (bitte detailliert den Auftragsgegenstand, die Auftragsvolumina, die Anzahl der Beratertage entsprechend den abgenommenen Leistungsnachweise für die erbrachten Leistungen, den Beginn und Abschluss bzw. die geplante Dauer der Beratungen und der entsprechenden Beratungsverträge, die Art der Beratungsverträge und Namen der externen Berater und/oder externen Beratungsunternehmen sowie die Informationen zu Ausschreibung oder Vergabe der Leistungen auflisten und die Frage nicht im Sachzusammenhang mit anderen Fragen beantworten)?

23

Welche konkreten Leistungen wurden durch Verträge mit externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie durch Rahmen- und Werkverträge, die die Autobahn GmbH im Zusammenhang mit der Errichtung der IGA bzw. der Autobahn GmbH des Bundes und des Fernstraßenbundesamtes (FBA) und/oder im Zusammenhang mit dem Transformationsprozess der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen und anderer Bundesstraßen abgeschlossen hat, in den Jahren 2018 und 2019 entsprechend den abgenommenen Leistungsnachweise für die erbrachten Leistungen erbracht (bitte detailliert hat Art und Umfang der erbrachten Leistungen in den Jahren 2018 und 2019 darstellen)?

24

Welche Leistungen durch Verträge mit externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie durch Rahmen- und Werkverträge, die die Autobahn GmbH im Zusammenhang mit der Errichtung der IGA bzw. der Autobahn GmbH des Bundes und des Fernstraßenbundesamtes (FBA) und/oder im Zusammenhang mit dem Transformationsprozess der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen und anderer Bundesstraßen abgeschlossen hat, sollen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 erbracht werden (vgl. Antwort des BMVI auf die Berichtsbitte des Abgeordneten Sven-Christian Kindler vom 13. September 2019, Antwort zu Frage 4: „Bei der Autobahn GmbH werden bis Ende 2021 rd. 46 Mio. Euro anfallen.“; bitte detailliert nach Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 darstellen)?

25

Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die App der Autobahn GmbH seit ihrer Zurverfügungstellung im App-Store und Playstore im März 2019 heruntergeladen? Wie oft wird die App von den Nutzerinnen und Nutzern in welchem Umfang genutzt? Ist die Maßnahme aus Sicht der Bundesregierung angesichts der Nutzungsdaten wirtschaftlich?

26

In welchem Umfang ließ sich der Bund bzw. die Autobahn GmbH bei den Tarifverhandlungen für die Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen bzw. Autobahn GmbH von externen Beratern unterstützen, und welche konkreten Leistungen wurden hierbei jeweils von den Beratern erbracht?

27

Welchen konkreten Planungsstand hat die Reform der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen und anderer Bundesstraßen derzeit? Welche Meilensteine sind bisher erreicht? Welche Prozesse wurden abgeschlossen? Welche Meilensteine und Prozesse sind noch nicht abgeschlossen? Wann sollen sie konkret abgeschlossen werden? Welche Prozesse wird die Bundesregierung ohne externe Berater realisieren, und in welchen Prozessen plant sie, sich in welchem Umfang durch externe Berater unterstützen zu lassen (bitte für alle Prozesse und Meilensteine detailliert darstellen)?

28

Aus welchen Gründen und über welchen Zeitraum hinweg erfolgte das Vertragsmanagement und das Vertragscontrolling des BMVI nicht einheitlich (vgl. Antwort des BMVI auf die Schriftliche Frage 97 des Abgeordneten Stephan Kühn auf Bundestagsdrucksache 19/14661: „Bislang erfolgte im BMVI das Vertragsmanagement und -controlling nicht einheitlich.“; bitte konkrete Angabe von Jahr und Monat)?

29

Wann genau wurde die „Zentralstelle für Vergaben und externe Leistungen für das BMVI (ZVeL)“, die das Vertragsmanagement und Vertragscontrolling für Beratungsleistungen sicherstellen soll, im BMVI eingerichtet (vgl. Antwort des BMVI auf die Schriftliche Frage 97 des Abgeordneten Stephan Kühn auf Bundestagsdrucksache 19/14661)? Aus welchen Gründen hat es das BMVI unterlassen, das Vertragsmanagement und das Controlling von Beratungsleistungen bereits in den Jahren 2013 bis 2018 durch eine entsprechende Zentralstelle vornehmen zu lassen?

30

Auf welche Art und Weise, in welchem Umfang und in welchen zeitlichen Abständen soll das Vertragsmanagement und Vertragscontrolling durch die „Zentralstelle für Vergaben und externe Leistungen für das BMVI (ZVeL)“ kontrolliert werden (vgl. Antwort des BMVI auf die Schriftliche Frage 97 des Abgeordneten Stephan Kühn auf Bundestagsdrucksache 19/14661)?

31

Welche Gebäude, Räumlichkeiten, Hallen, Lagerräume und anderen Liegenschaften sollen im Jahr 2020 für 9.877,1 Mio. Euro für die Autobahn GmbH an welchen Standorten und mit welcher Ausstattung gemietet werden, welche Zwecke sollen mit ihnen erfüllt werden, und wie viele Personen sollen jeweils in den Räumlichkeiten arbeiten?

32

Welche weiteren Räumlichkeiten sollen zu welchen Kosten, mit welchen Kapazitäten und welchen Zwecken an welchen Standorten in den Jahren 2021, 2022 und 2023 für die bzw. von der Autobahn GmbH angemietet werden?

33

Hat die Bundesregierung neben der Miete auch Umzüge in andere oder kostengünstigere Räumlichkeiten oder den Kauf von Räumlichkeiten geprüft? Wenn ja, mit jeweils welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

34

Wie teilen sich die Kosten für externe Berater in den Bereichen Projekt-, Change-, Organisations- und Personalmanagement, Sachmittelverwaltung, Betriebswirtschaft, Rechts- und Steuerberatung, Konzept, Aufbau und Betrieb des ERP-Systems Informations- und Kommunikationstechnik sowie projektbezogene Dienstleistungen im Umfang von 131,5 Mio. Euro für das Jahr 2020 auf (vgl. Antwort des BMVI auf die Berichtsbitte des Abgeordneten Sven-Christian Kindler vom 1. Januar 2019, konkret Antwort zu Frage 5)? Auf welcher Vertragsgrundlage werden die entsprechenden Beratungsleistungen jeweils wann beauftragt? Wann wurden diese Verträge jeweils geschlossen? Welchen Gesamtumfang haben diese Verträge jeweils?

35

Wie hoch werden entsprechend den aktuellen Planungen die Ausgaben für externe Berater bei der Autobahn GmbH in den Jahren 2021 bis 2023 jeweils sein (bitte jahresscheibengenau aufschlüsseln)?

36

Plant die Bundesregierung und/oder die Autobahn GmbH, externe Berater für die Integration der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) in die Autobahn GmbH in den Jahren 2020 und 2021 zu beschäftigen bzw. zu beauftragen? Wenn ja, in welchem Umfang? Sind hierfür schon Verträge ausgeschrieben bzw. abgeschlossen worden? Wenn ja, in welchem Umfang?

Berlin, den 25. November 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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