Sponsoring und Lobbyismus im Zusammenhang mit der kommenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft
der Abgeordneten Jan Korte, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Eva-Maria Schreiber, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 1. Juli 2020 wird Deutschland turnusmäßig erneut die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen. Üblicherweise stellt der nächste Vorsitz im Rat sein Programm erst kurz vor Übernahme des sechsmonatigen Vorsitzes vor. Allerdings finden hierzu bereits weit im Vorfeld entsprechende Überlegungen, Treffen, Gespräche und Verabredungen statt, die in aller Regel nicht öffentlich werden. In zahlreichen Bundesministerien wurden zudem bereits Stellen zur Durchführung der bevorstehenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft geschaffen bzw. sind dafür entsprechende Planstellen vorgesehen. Für die Öffentlichkeit ist es relevant zu erfahren, wer in welcher Form auf die EU-Ratspräsidentschaft Einfluss nimmt während der inhaltlichen Schwerpunktsetzung ebenso wie während der Präsidentschaft selbst. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich in letzter Zeit mit der Frage beschäftigt, wie sie ihre Entscheidungsfindungsprozesse für die Öffentlichkeit transparenter gestalten können. Einige Staaten wie Finnland, die Niederlande und Rumänien haben beispielsweise begonnen, relevante Lobbytreffen mindestens während ihrer Ratspräsidentschaft zu veröffentlichen. Auch für mehr Transparenz des Legislativorgans, des Rats, gibt es Initiativen. Die Fragesteller möchten erfahren, wie viel Priorität Deutschland diesem wichtigen Prozess für mehr Einsicht in die Arbeit auf EU-Ebene einräumt.
Zur Unterstützung und finanziellen Entlastung schließen die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten vor Beginn ihrer jeweiligen EU-Ratspräsidentschaften ferner regelmäßig Sponsoringverträge mit Unternehmen. Die Praxis der Sicherung der Trägerschaft für die Ratspräsidentschaften mit Hilfe von Sponsoring ist innerhalb der EU seit längerer Zeit jedoch äußerst umstritten. Sowohl Finnland, Rumänien als auch Österreich legten deshalb darüber während ihrer Präsidentschaft auf ihren Webseiten Rechenschaft ab.
Zuletzt hat das Europäische Parlament über seinen Haushaltskontrollausschuss über das Thema kommerzielles Sponsoring der Präsidentschaften abgestimmt und erklärt, dass es „sehr besorgt ist über den möglichen Reputationsschaden und die Gefahr des Vertrauensverlustes, den diese Praxis der Union, ihrer Organe und insbesondere des Rates in den Augen der Unionsbürgerschaft erleiden kann; es schlägt dem Rat deshalb vor, Leitlinien anzunehmen, um die finanzielle Transparenz und Unabhängigkeit der Präsidentschaften zu fördern; empfiehlt dem Rat nachdrücklich, eine Haushaltsplanung der Präsidentschaften in Betracht zu ziehen“ (www.europa.eu/dceo/document/TA-9-2019-0040_EN.html). Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die jeweilige EU-Ratspräsidentschaft die Möglichkeit hat, eigene inhaltliche Schwerpunkte zu setzen, erscheint es angezeigt, über die Themenfindung und die Gespräche, Treffen und Sponsoringvereinbarungen der Bundesregierung mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern im Vorfeld größtmögliche Transparenz herzustellen und Interessenskonflikte auszuschließen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Hat die Bundesregierung schon festgelegt, welche inhaltlichen Schwerpunkte sie während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft verfolgen wird? Wenn ja, welche sind das? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
Was war das Ergebnis des Europäischen Rates am 17./18. Oktober 2019, auf dem die Wünsche der Länder an die neue EU-Kommission und an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 formuliert werden sollten?
Stimmen Medienberichte, dass die Bundesregierung eine Reform des EU-Wettbewerbsrechts während der deutschen EU-Präsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 anstrebt (vgl. DLF vom 5. Juli 2019 – www.deutschlandfunk.de/westbalkan-laender-und-die-eu-enorme-fortschritte-von.694.de.html?dram:article_id=453080 und EURACTIV vom 7. Februar 2019 – www.euractiv.de/section/finanzen-und-wirtschaft/news/deutschland-will-reform-von-eu-wettbewerbsrecht-2020-durchsetzen/)? Wenn ja, auf wessen Initiative ist diese Themensetzung zurückzuführen, und welche Treffen oder Gespräche fanden hierzu bereits statt (Treffen und Gespräche bitte entsprechend nach Datum, Thema, Teilnehmenden aufführen)?
Wird die Bundesregierung der Bitte des Bundesrates nachkommen, einen zentralen energiepolitischen Schwerpunkt der im Juli 2020 beginnenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft auf die Handlungsbedarfe im Bereich „grüner Wasserstoff“ zu legen? Wenn ja, welche Treffen oder Gespräche fanden hierzu bereits statt (Treffen und Gespräche bitte entsprechend nach Datum, Thema, Teilnehmenden aufführen)?
Welche Pläne existieren innerhalb der Bundesregierung, um die Ankündigung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel umzusetzen, einen Schwerpunkt der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im kommenden Jahr auf den Handel mit Afrika zu setzen (vgl. Bericht Pressekonferenz: www.bundesregierung.de/breg-de/suche/rede-von-bundeskanzlerin-merkel-im-rahmendes-mittagessens-zum-thema-frieden-sicherheit-und-entwicklung-in-afrikaam-23-september-2019-in-new-york-1674372) sowie mit China (www.reuters.com/article/us-eu-china-germany/merkel-planning-eu-china-summitfor-germanys-2020-presidency-sources-idUSKCN1P81P1), und welche Treffen oder Gespräche fanden hierzu bereits statt (Treffen und Gespräche bitte entsprechend nach Datum, Thema, Teilnehmenden aufführen)?
Was plant die Bundesregierung während ihrer Ratspräsidentschaft im Hinblick auf die beiden großen Themen der neuen Kommission, Digitalisierung und Klima? Welche Treffen oder Gespräche fanden hierzu bereits statt (Treffen und Gespräche bitte entsprechend nach Datum, Thema, Teilnehmenden aufführen)?
Welche Kontakte hat die Bundesregierung zu Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern im Hinblick auf die Ratspräsidentschaft 2020 und im Hinblick auf die Festlegung von Prioritäten und Maßnahmen der Präsidentschaft bereits gehabt (Treffen und Gespräche bitte entsprechend nach Datum, Thema, Teilnehmenden aufführen)?
Wird die Bundesregierung eine Liste aller dieser Kontakte erstellen (einschließlich der Namen von Lobbyisten und Organisationen, Datum und Thema) und alle Tagesordnungen und Protokolle solcher Treffen sowie zugehörige E-Mails oder Briefe herausgeben?
Wird die Bundesregierung alle externen Stellungnahmen und Eingaben zur Ratspräsidentschaft veröffentlichen, wie es der Bundesaußenminister Heiko Maas bereits während seiner Zeit als Bundesjustizminister mit externen Stellungnahmen gemacht hat? Wenn ja, wann, und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
Wird der deutsche Ratsvorsitz die bewährte Praxis des finnischen Ratsvorsitzes beibehalten, die Lobbytreffen der Ständigen Vertretung in Brüssel zu veröffentlichen, sowie die Lobbytreffen der Ministerinnen und Minister während des Vorsitzes, wenn sie EU-Angelegenheiten betreffen? Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung sich entsprechend Artikel 13 des Vorschlags der EU-Kommission für eine interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister vom September 2016 freiwillig dazu verpflichten, die Treffen von Lobbyisten mit den Ständigen Vertretern Deutschlands bei der EU von einer Registrierung im EU-Transparenzregister abhängig zu machen (bitte begründen)? Berichten zufolge gibt es eine Erklärung von etwa 20 Staaten, sich freiwillig dazu zu verpflichten; gehört Deutschland zu diesen, wenn nein, bitte begründen?
Wird Deutschland sich darüber hinaus dazu verpflichten, im Sinne einer transparenten und offenen EU auch nach Ende der Ratspräsidentschaft Lobbytreffen zwischen der ständigen Vertretung in Brüssel und Lobbyisten von einer Registrierung im EU-Lobbyregister abhängig zu machen?
Wird die Bundesregierung dem Beispiel der Niederlande folgen, deren Ständige Vertreter in Brüssel auch nach der Ratspräsidentschaft freiwillig ihre Treffen mit Interessenvertretern veröffentlichen (bitte begründen)?
Welche Pläne hat die Bundesregierung, Sponsoringverträge zu schließen, bzw. welche Sponsoringverträge wurden ggf. bereits abgeschlossen, um den bevorstehenden Rat der EU-Präsidentschaft zu unterstützen?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es zu Interessenkonflikten aufgrund von thematischen Schwerpunktsetzungen und Sponsoringverträgen mit Unternehmen kommt (bitte begründen)?
Wird die Bundesregierung alle Unterlagen über die Ausschreibung von Dienstleistungen oder Sponsoringvereinbarungen freigeben, die für den Ratsvorsitz vorbereitet oder vereinbart werden?
Ist sich die Bundesregierung bewusst, dass die Praxis des Sponsoring von Ratspräsidentschaften durch private Unternehmen, vom Europäischen Parlament und der Europäischen Bürgerbeauftragten aufgrund möglicher Vertrauensverluste in die Unabhängigkeit der Politik, nach Ansicht der Fragesteller kritisch gesehen wird (vgl. www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2019-0040_EN.html)?
Wird sich die Bundesregierung verpflichten, alle kommerziellen Sponsoring-Vereinbarungen für ihren eigenen Vorsitz auszuschließen und Schritte im Rat zu unternehmen, um sicherzustellen, dass kein künftiger Vorsitz kommerzielles Sponsoring akzeptiert, wie vom Europäischen Parlament gefordert?
Unterstützt die Bundesregierung die Initiative der niederländischen Regierung für mehr Transparenz bei der Gesetzgebung im Rat der EU, die unter anderem darauf abzielt, mehr Ratsdokumente zu veröffentlichen? Wenn ja, was wird sie dazu während der Ratspräsidentschaft unternehmen? Wenn nein, warum nicht?