Beobachtung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jan Korte, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Verfassungsschutzbericht für 2005 ist unter der Rubrik „Linksextremistische Bestrebungen und Verdachtsfälle“ unter anderem die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) aufgeführt. Die Ausführungen des Verfassungsschutzes beschränken sich allerdings auf einige wenige Sätze über die Faschismusanalyse der VVN-BdA. Vorgeworfen wird dem Verband unter anderem, er mache den Kapitalismus für Faschismus und Krieg verantwortlich. Daraus leitet der Verfassungsschutz die Behauptung ab: „In dieser Sichtweise ist eine sozialistische/kommunistische Diktatur die einzig konsequente Alternative zu ‚faschistischen‘ Gefahren.“
Über die programmatische Ausrichtung der VVN-BdA heißt es, der „Kampf gegen angeblichen ‚Geschichtsrevisionismus‘“ stelle einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit dar. Die Formulierung „Kampf gegen Geschichtsrevisionismus“ wird dabei als „Verteidigung kommunistischer Widerstandslegenden“ definiert. Dies ist nach Ansicht der Fragesteller ein Faustschlag ins Gesicht aller Widerstandskämpfer, die ihr Leben im Kampf gegen den Faschismus eingesetzt haben. Dass Kommunistinnen und Kommunisten zu Zehntausenden von den Faschisten ermordet wurden ist keine Legende, sondern Teil der historischen Realität, genauso wie der Umstand, dass zahlreiche ihrer Mörder in der Bundesrepublik Karriere machen konnten. Dass der Kampf gegen Geschichtsrevisionismus als linksextremistisch firmiert, ist auch vor dem Hintergrund unverständlich, dass der Verfassungsschutzbericht selbst vor einer Relativierung des Holocausts durch die Forderung nach einem Mahnmal für die Opfer von Vertreibung und „Bombenkrieg“ warnt (S. 117).
Auch die weiteren Ausführungen über die VVN-BdA, etwa Presseberichte über eine Tätigkeit des VVN-BdA-Vorsitzenden als informeller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), sind nach Ansicht der Fragesteller nicht geeignet, eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch die VVN-BdA zu belegen. Auch der Verfassungsschutzbericht selbst enthält keinen Beleg dafür, dass jeder, über den in der Presse im Zusammenhang mit dem MfS berichtet wird, ein Linksextremist sei.
In der VVN-BdA sind Opfer des Faschismus und Widerstandskämpfer organisiert, darunter auch zahlreiche Kommunistinnen und Kommunisten. Wer Widerstand gegen den Faschismus geleistet hat, hat nach Ansicht der Fragesteller ehrenwert und verdienstvoll gehandelt und verdient nicht die Kriminalisierung als Verfassungsfeind.
Drucksache 16/2172 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Was ist nach Ansicht der Bundesregierung linksextremistisch an den von der VVN-BdA ausgesprochenen Warnungen vor einem undifferenzierten, ahistorischen Gedenken an die Befreiung vom Faschismus, und wie begründet sie diese Ansicht?
Was ist nach Ansicht der Bundesregierung linksextremistisch daran, davor zu warnen, bestimmte, von der VVN-BdA abgelehnte Gedenkformen stellten eine Verschleierung der Urheberschaft des Faschismus dar, und wie begründet sie ihre Ansicht?
Worin sieht die Bundesregierung die Verfassungsfeindlichkeit der VVN-BdA begründet, wenn sie beispielsweise entschieden gegen die rechtsextreme These der „Kriegsschuld-Lüge“ vorgeht, mit der Rechtsextremisten, aber auch Organisationen und Zeitungen ehemaliger Angehöriger der Wehrmacht den NS-Staat und die Verbrechen der Wehrmachtsgeneralität relativieren und reinwaschen wollen?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, beim Widerstand von Kommunistinnen und Kommunisten gegen den Faschismus handle es sich um „Widerstandslegenden“, und wie begründet sie dies?
Worin sieht die Bundesregierung eine linksextremistische Ausrichtung der VVN-BdA, wenn diese die Parole von „zwei deutschen Diktaturen und ihren Opfern“ (S. 177) ablehnt und sich der Gleichsetzung des Dritten Reiches mit der DDR unter Verweis auf die Einmaligkeit der Verbrechen der NS-Diktatur verweigert?
Reichen nach Ansicht der Bundesregierung Presseberichte über angebliche IM-Tätigkeiten bereits aus, Mitglieder der VVN-BdA als Linksextremisten zu qualifizieren, und wie begründet sie ihre Ansicht?
Ist der Kapitalismus nach Ansicht der Bundesregierung die einzige im Sinne des Grundgesetzes zulässige Wirtschaftsordnung und ist nach ihrer Ansicht ein kapitalistisches Wirtschaftssystem immer mit einem demokratischen Gesellschaftssystem verbunden, und wie begründet sie ihre Ansicht vor dem Hintergrund, dass die Militärdiktaturen beispielsweise in Chile und Griechenland nicht auf einer sozialistischen sondern auf einer kapitalistischen Wirtschaftsweise basierten?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Aussage, die der VVN-BdA zugeschriebene Verknüpfung von Kapitalismus und (Neo-)Faschismus belege die linksextremistische Ausrichtung dieses Verbandes, vor dem Hintergrund
a) des intensiven Bezugs, den die wissenschaftliche Debatte um den Nationalsozialismus auf die Rolle deutscher Industrieller bezüglich einer Mittäterschaft nimmt,
b) der in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen ergangenen Urteile gegen deutsche Industrielle und der Berichte des Office Military Government for Germany über die Verantwortlichkeit der deutschen Banken am Faschismus,
c) der Einrichtung der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“, die aufgrund der Verantwortung der deutschen Wirtschaft für NS-Unrecht erfolgte, und betrachtet die Bundesregierung diese wissenschaftliche Debatte, die Nürnberger Urteile und die an der Stiftung Beteiligten als Linksextremisten?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass zahlreiche deutsche Firmen an der Beschäftigung von Zwangsarbeitern und KZ-Insassen verdienten, und bestreitet sie eine Verantwortung der deutschen Wirtschaft am NS-Unrecht, und wenn sie eine solche Verantwortung nicht bestreitet, warum ist es ihrer Ansicht nach linksextremistisch, wenn ein Opferverband wie die VVN-BdA auf genau solche Zusammenhänge und Verantwortlichkeiten hinweist?
Hat die Bundesregierung konkrete Erkenntnisse über praktische Anstrengungen der VVN-BdA, eine sozialistisch/kommunistische Diktatur anzustreben, und wenn ja, welche?
a) Aufgrund welchen empirischen Materials bzw. welcher Spekulationen kommt die Bundesregierung zu der Aussage, die VVN-BdA verzichte „mit Rücksicht auf ihre Bündnisbemühungen […] seit 1989 darauf, linksextremistische Gewalt- und Unrechtssysteme ausdrücklich als Vorbild darzustellen“?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass der seit nunmehr 17 Jahren anhaltende Verzicht auf die Formulierung einer bestimmten politischen Position stark darauf hindeuten kann, dass diese Position eben nicht mehr dominant ist, und wenn nein, aufgrund welcher Sensoren meint sie dies begründen zu können?
Hat die Bundesregierung konkrete Erkenntnisse über andere, nach Ansicht der Bundesregierung verfassungsgefährdende Maßnahmen der VVN-BdA, und wenn ja, welche?
Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammensetzung der Mitgliedschaft und der Leitungspositionen der VVN-BdA bezogen auf Parteizugehörigkeiten (bitte aufschlüsseln) sowie Gewerkschaften und Religionsgemeinschaften, und wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Schlüssigkeit ihrer Annahme, die VVN-BdA sei dem orthodoxen kommunistischen Antifaschismus verhaftet?
In welchen europäischen Ländern werden Opferverbände des Nazi-Regimes von den Regierungen als linksextremistisch oder „verfassungsfeindlich“ eingestuft?
In welcher Form und mit welchen Methoden werden die VVN-BdA sowie die darin engagierten Personen vom Verfassungsschutz beobachtet?