Zum Programm der Bundesregierung „Demokratie leben!“
der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Marc Bernhard, Frank Magnitz, Dr. Gottfried Curio und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung fördert das Programm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ seit 2015 mit erheblichen Mitteln aus dem Bundeshaushalt. Die Fördersumme im Jahr 2019 beträgt 115,5 Mio. Euro (www.demokratie-leben.de/bundesprogramm/ueber-demokratie-leben.html).
Nach den Aussagen auf der Internetseite des Programms setzt sich das Programm für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander ein (ebd.).
Auf der Internetseite des Programms heißt es weiter: „Zu den Zielgruppen des Bundesprogramms gehören insbesondere Kinder und Jugendliche […]“ (ebd.).
Mittlerweile wird über dieses Programm eine Vielzahl an Projekten und Trägern gefördert. Auf der Internetseite von „Demokratie leben!“ findet sich unter anderem eine Anleitung zur Organisation von Demonstrationen (www.demokratie-leben.de/wer-wenn-nicht-wir/wie-geht-eigentlich/demonstration-organisieren.html).
Das Bundesverfassungsgericht führt zum demokratischen Willensbildungsprozess Folgendes aus: „In einer Demokratie muss sich diese Willensbildung aber vom Volk zu den Staatsorganen, nicht umgekehrt von den Staatsorganen zum Volk hin, vollziehen. […] Das bedeutet, dass es den Staatsorganen grundsätzlich verwehrt ist, sich in Bezug auf den Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes zu betätigen, dass dieser Prozess also grundsätzlich ‚staatsfrei‘ bleiben muss.“ (BVerfGE 20, 56 <95>)
Diese Rechtsprechung wurde in anderen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bestätigt (vgl. BVerfGE 69, 315 <345 f.>) und gilt daher als gesichert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Erwägungen haben zur Initiierung des Programms „Demokratie leben!“ im Jahr 2015 geführt?
Welches sind die konkreten Ziele des Programms?
Wie hoch ist die Anzahl der derzeit im Rahmen des Programms geförderten Projekte und Träger?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von im Rahmen des Programms geförderten Projekten oder durch geförderte Träger schon Demonstrationen oder Kundgebungen organisiert?
Wenn ja, wie viele waren dies, und zu welchen Themen?
Was soll mit dem Programm geschehen, wenn die Ziele des Programms erreicht wurden oder man aus anderen Erwägungen zu dem Ergebnis kommt, dass eine Weiterführung nicht erforderlich ist?
Wie stellt sich das Programm im Verhältnis zu den ohnehin vorhandenen und bereits vor 2015 bestehenden Abläufen der demokratischen Willensbildung dar?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Prozesse der demokratischen Willensbildung durch die Projekte des Programms beeinflusst werden?
Sieht die Bundesregierung hier ein Spannungsverhältnis?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Staatsfreiheit des demokratischen Willensbildungsprozesses (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) auch im Hinblick auf das Programm „Demokratie leben!“ gewährleistet ist?
Sieht die Bundesregierung ein Spannungsverhältnis zum Grundrecht der Eltern aus Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes im Hinblick darauf, dass insbesondere Jugendliche und Kinder zu den Zielgruppen des Programms gehören (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie ist das Programm im Kontext zur Äußerung des amtierenden Vizekanzlers aus dem Jahr 2002 zu sehen, man wolle „die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern“ (www.welt.de/print-wams/article122357/Lufthoheit-ueber-Kinderbetten.html)?