Erfolgskontrolle des Sozialen Arbeitsmarktes
der Abgeordneten Jörg Schneider, Norbert Kleinwächter, Jürgen Pohl, René Springer und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Jahr 2019 wurde mit § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und § 16i SGB II von der Bundesregierung das Teilhabechancengesetz mit neuen Instrumenten zu den Regelungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt geschaffen. Eine weitere Bezeichnung dafür ist „Sozialer Arbeitsmarkt“ (www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Sozialer-Arbeitsmarkt/ueberblick-fuer- arbeitgeber-und-langzeitarbeitslose.html).
Bereits in der Vergangenheit gab es in Deutschland mit den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) ein staatliches Instrument, um Arbeitslose in Arbeit zu bringen. Staatliche ABM-Gesellschaften beschäftigten vor allem in den 1990er-Jahren bis zu 237.000 arbeitslose Personen, die kaum mehr Chancen auf eine reguläre Beschäftigung hatten (www.manager-magazin.de/politik/ deutschland/hartz-iv-sozialer-arbeitsmarkt-ist-ein-irrweg-a-1200887.html).
Dort wird außerdem berichtet: „Arbessbeschaffungsmaßnahmen waren das wohl schädlichste aller Ost-Programme. Nur selten fanden ABM-Beschäftigten wieder normale Jobs, auf dem normalen Arbeitsmarkt galten sie als stigmatisiert. Wenn es schlecht lief, verrichteten sie sinnlose Tätigkeiten, die kaum jemand brauchte, zum Beispiel indem sie sich an Dorfverschönerungsaktionen beteiligten, die keine eigentliche Wirtschaftstätigkeit darstellten, sondern eigentlich Sache von Ehrenamtlichen hätten sein sollen. Wenn es gut lief, erledigten sie Arbeiten, die eigentlich reguläre Unternehmen hätten ausführen sollen, Bauarbeiten etwa oder Grünflächenpflege. Zudem schuf ABM kaum kontrollierbare kommunale Nebenhaushalte, die viel Raum für finanzielle Mauscheleien boten“.
In Österreich wurde 2018 mit der „Aktion 20.000“ ebenfalls ein Sozialer Arbeitsmarkt installiert, der aber wegen Erfolglosigkeit im Juni 2019 auslief (www.derstandard.at/story/2000108902106/was-von-der-aktion-20-000-bleibt).
Vor den genannten Hintergründen ist eine Erfolgskontrolle des Sozialen Arbeitsmarktes nach Ansicht der Fragesteller dringend angeraten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Überprüft die Bundesregierung in regelmäßigen Zeitabständen die Wirksamkeit des Teilhabechancengesetzes?
Wenn ja, in welchen Zeitabständen bzw. zu welchen Zeitpunkten wird die Wirksamkeit des Teilhabechancengesetzes seitens der Bundesregierung überprüft?
Wenn ja, anhand welcher Kriterien wird die Wirksamkeit des Teilhabechancengesetzes seitens der Bundesregierung überprüft?
Wenn ja, welche Vereinbarungen zur Erweiterung bzw. Verfeinerung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden seitens der Bundesregierung mit der BA getroffen, um die Verfügbarkeit geeigneter Daten sicherzustellen?
Wenn ja, wann liegen gemäß der seitens der Bundesregierung getroffenen Vereinbarungen erstmals Daten zum Teilhabechancengesetz vor, die zur Überprüfung der Wirksamkeit hinreichend geeignet sind?
Wenn ja, welche Ausprägung gemäß Frage 1b erwartet die Bundesregierung (bitte für die erste und die folgenden Überprüfungen aufschlüsseln)?
Wenn ja, welche Ausprägung der Daten gemäß Frage 1b würde die Bundesregierung dahingehend bewerten, dass das Teilhabechancengesetz erfolgreich ist (bitte für die erste und die folgenden Überprüfungen aufschlüsseln)?
Wenn nein, welche Gründe kann die Bundesregierung dazu vorbringen?