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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsturz in Bolivien

(insgesamt 36 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

29.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1598516.12.2019

Umsturz in Bolivien

der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 10. November 2019 erklärten der Präsident Boliviens, Evo Morales Ayma, sowie Vizepräsident Álvaro García Linera ihre Rücktritte, nachdem sie von Militär und Polizei dazu gedrängt wurden („Militär fordert Morales-Rücktritt“, tagesschau.de, 10. November 2019). Wenige Stunden zuvor hatte Morales angekündigt Neuwahlen anzusetzen, nachdem ein vorläufiger Bericht einer Wahlbeobachtungsdelegation der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) über die Präsidentschaftswahl am 20. Oktober diesen Schritt empfohlen hatte. Nach den Rücktrittserklärungen hielten sich beide versteckt, bis sie schließlich mit Hilfe der mexikanischen Regierung nach Mexiko ausgeflogen wurden und dort Asyl erhielten. Morales und García Linera verurteilten ihre Absetzung als Putsch (vgl. auch www.heise.de/tp/features/Warum-es-in-Bolivien-einen-Putsch-gab-4584644.html?seite=all). Die Fragestellerinnen und Fragesteller teilen diese Einschätzung.

Hintergrund der Entwicklung ist die Präsidentschaftswahl vom 20. Oktober, bei der Morales laut offiziellem Ergebnis 47,08 Prozent der gültigen Stimmen erhielt, während der zweitplatzierte Carlos Mesa auf 36,51 Prozent kam (www.oep.org.bo). Die Verfassung Boliviens sieht für diesen Fall keine zweite Wahlrunde vor, weil der Erstplatzierte mehr als 40 Prozent der Stimmen mit mehr als zehn Prozentpunkten Abstand zum Zweitplatzierten erhielt.

Die Wahlen hatten bereits im Vorfeld für kontroverse Debatten um die erneute Kandidatur von Evo Morales geführt, die laut Verfassung nicht möglich war. In einem Referendum sprach sich 2016 eine knappe Mehrheit von 51,3 Prozent gegen eine Änderung der Verfassung aus. 2017 urteilte das bolivianische Verfassungsgericht (TCP), dass diese Limitierung gegen internationale Abkommen verstoße und erlaubte Morales die erneute Kandidatur. OAS-Generalsekretär Luis Almagro verteidigte das Urteil als rechtmäßig („OAS-Generalsekretär legitimiert erneute Kandidatur von Präsident Morales in Bolivien“, amerika21.de, 24. Mai 2019).

Am Wahltag sorgte die Veröffentlichung der Ergebnisse einer rechtlich nicht bindenden Schnellauszählung (TREP) für Verwirrung. Der Wahlrat (TSE) veröffentlichte wie im Vorfeld angekündigt den Stand, als 83,76 Prozent der Wahlakten ausgezählt waren („Stichwahl in Bolivien wahrscheinlich“, amerika21.de, 21. Oktober 2019). Zu diesem Zeitpunkt lag Morales mit 7,12 Prozentpunkten deutlich vor Mesa, allerdings wäre ein zweiter Wahlgang nötig gewesen. Bis zum Endergebnis wuchs der Vorsprung von Morales dann weiter, was vor allem damit zu tun hatte, dass die später ausgezählten Ergebnisse aus den ländlichen Regionen kamen, in denen der Rückhalt der Regierung besonders hoch ist („What Happened in Bolivia’s 2019 Vote Count?“, CEPR, November 2019, http://cepr.net/publications/reports/bolivia-elections-2019-11).

Dieses Ergebnis erkannte die Opposition jedoch nicht an und mobilisierte zu Massenprotesten, die teilweise in extreme Gewalt gegen Anhängerinnen und Anhänger der Regierung mündeten („Moralesʼ Gegner spricht von Betrug“, tagesschau.de, 22. Oktober 2019). Angesichts der Eskalation der Gewalt vereinbarte der wiedergewählte Präsident mit der OAS, dass diese das Wahlergebnis überprüfen sollte. Noch bevor die Prüfung abgeschlossen war, veröffentlichte die OAS-Delegation am 10. November einen vorläufigen Bericht (www.oas.org/documents/spa/press/Informe-Auditoria-Bolivia-2019.pdf). Darin wies sie auf zahlreiche technische Mängel bei den digitalen Übertragungen und Berechnungen der Wahlergebnisse sowohl der rechtlich nicht bindenden Schnellauszählung (TREP) als auch der abschließenden Auszählung der Stimmen hin. Allerdings beinhaltet der Bericht keinerlei Indizien oder Beweise dafür, dass diese Mängel zur Manipulation der Wahlergebnisse ausgenutzt wurden. Darüber hinaus weist der Bericht auf Unregelmäßigkeiten in 78 aus 333 ausgewählten Ergebnisprotokollen und in 67 aus 894 Ergebnisprotokollen einer Zufallsstichprobe der insgesamt 34.555 Protokolle hin. Belege dafür, dass es in diesen Fällen tatsächlich zu Manipulationen gekommen ist, hat die OAS bislang jedoch nicht vorgelegt („A Week After the Coup in Bolivia, There’s Still No Proof of Electoral Fraud“, Jacobin, 17. November 2019). Dennoch kam die OAS-Delegation in ihrem Bericht zu dem weitreichenden Urteil, dass sie die Ergebnisse der Wahl nicht bestätigen könne, weshalb sie eine Neuwahl empfahl.

Zwei unabhängige Untersuchungen der Wahlergebnisse mit statistischen Methoden sind im Nachgang der Wahl zu dem Ergebnis gekommen, dass die Schlussfolgerungen der OAS-Delegation sich nicht halten lassen. Das US-amerikanische Center for Economic and Policy Research (CEPR) stellte fest, dass „weder die OAS-Mission noch eine andere Partei nachgewiesen hat, dass es weitverbreitete oder systematische Unregelmäßigkeiten gab“ („What Happened in Bolivia’s 2019 Vote Count?“, CEPR, November 2019). Weder die Schnellauszählung (TREP) noch die offizielle Auszählung wiesen „signifikante Änderungen von Wahltrends in den abschließenden Ergebnissen“ auf. Walter Mebane, Professor für Statistik und Politikwissenschaft an der University of Michigan in den USA, kam in einer Untersuchung zu einem ähnlichen Ergebnis. Er habe statistische Unregelmäßigkeiten an 274 Wahltischen entdecken können, diese seien aber nicht entscheidend für das Ergebnis (Walter R. Mebane, Jr. (2019): „Evidence Against Fraudulent Votes Being Decisive in the Bolivia 2019 Election“, www.umich.edu/~wmebane/Bolivia2019.pdf).

Präsident Morales leistete der Empfehlung der OAS-Delegation umgehend Folge und rief Neuwahlen aus. Nur wenige Stunden später kündigte er jedoch auf Druck des Militärs seinen Rücktritt an. Zahlreiche Mitglieder der Regierungspartei MAS-IPSP erklärten ihre Rücktritte von Ämtern und Mandaten, darunter Ministerinnen und Minister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Abgeordnete.

In mehreren Fällen wurden die Rücktritte damit begründet, dass die Häuser der Betroffenen in Brand gesetzt oder ihre Familienangehörigen bedroht wurden. Der Präsident der Abgeordnetenkammer, Víctor Borda, rief im Zuge seiner Rücktrittserklärung die Entführer seines Bruders auf, diesen freizulassen („El presidente de la Cámara de Diputados de Bolivia dimite y denuncia que su hermano ha sido secuestrado“, Europa Press, 10. November 2019). Sein Haus sei niedergebrannt worden. Er begründete seinen Rücktritt damit, weitere Aktionen gegen seine Familie vermeiden zu wollen. Die Präsidentin des Senats, Adriana Salvatierra, erklärte, dass auch sie „Opfer des gleichen Drucks“ gewesen sei: „Meine Familie wurde ebenfalls in Gefahr gebracht, sie bedrohten auch unsere Häuser, nicht nur meine, der gesamten MAS-Fraktion, und das ist keine ausreichende Garantie für die Arbeit.“ („La expresidenta del Senado de Bolivia denunció amenazas para reconocer a Añez: ‘Pusieron en riesgo a mi familia’”, tn.com.ar, 14. November 2019).

Nachdem alle in der Verfassung vorgesehenen Nachfolger bei Rücktritt des Präsidenten ebenfalls ihren Rücktritt erklärt hatten, erklärte sich die stellvertretende Präsidentin des Senats, Jeanine Áñez, am 12. November selbst zur Interimspräsidentin, ohne dass sie zuvor vom Senat zur Präsidentin der Parlamentskammer gewählt wurde. Die dazu einberufene Sitzung war nicht beschlussfähig, weil die MAS-Abgeordneten, die die Mehrheit im Senat stellen, aus den oben genannten Gründen nicht anwesend waren.

Dieser Vorgang wirft verschiedene verfassungsrechtliche Fragen auf. Zunächst ist laut Verfassung (Artikel 161 und 170) der Rücktritt des Präsidenten nicht rechtskräftig, bis dieser von der Plurinationalen Legislativen Versammlung, also der Zusammenkunft beider Parlamentskammern, akzeptiert wurde. Dies war nicht der Fall. Weil alle verfassungsmäßigen Nachfolgerinnen und Nachfolgerinnen und Nachfolger des Präsidenten (Vizepräsident, Präsidentin des Senats, Präsidentin der Abgeordnetenkammer) ebenfalls ihren Rücktritt erklärt hatten, veröffentlichte das Verfassungsgericht am 12. November eine kurze Erklärung (https://tcpbolivia.bo/tcp/content/comunicado-1). Darin bezieht es sich auf ein Urteil von 2001 zur Interpretation der damaligen Verfassung, in dem festgestellt wurde, dass die Amtsgeschäfte „ipso facto“, also unmittelbar, auf den Vizepräsidenten übergehen, wenn der Präsident zurücktritt. Das Verfassungsgericht argumentiert, dass diese Interpretation auf die aktuelle Verfassung übertragen werden könne, weil es eine „Unmittelbarkeit der Nachfolge“ geben müsse. Allerdings erwähnt der Text lediglich die Funktion des Vizepräsidenten und nennt auch keine Namen. Dass die stellvertretende Senatspräsidentin, die weder in der Verfassung noch in der Erklärung des Verfassungsgerichts vorkommt, ohne Zustimmung des Parlaments die Interimspräsidentschaft für sich beansprucht, ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ein eklatanter Bruch der Verfassung und ein weiterer Beweis dafür, dass es sich um einen Putsch handelt. Die Erklärung wurde dennoch auch von der Bunderegierung als Begründung für die angebliche Verfassungskonformität der Selbsternennung Áñezʼ herangezogen („Auswärtiges Amt erwartet Neuwahl in Bolivien, Senatspräsidentin beansprucht Präsidentschaft“, amerika21.de, 14. November 2019).

Nach der Machtübernahme durch die De-facto-Präsidentin Jeanine Áñez entwickelten sich in weiten Teilen Boliviens Massenproteste gegen den Putsch. Diese wurden mit äußerster Gewalt von Polizei und Militär niedergeschlagen, die – teilweise aus Hubschraubern – mit scharfer Munition auf die Demonstrantinnen und Demonstranten schossen („Protestors Massacred in Post-Coup Bolivia“, Counterpunch, 18. November 2019). Dutzende von ihnen wurden getötet und hunderte verletzt, wie auch die Interamerikanische Menschenrechtskommission der OAS kritisierte. Dabei kann das Militär auf Straffreiheit bauen, die ihm durch ein Dekret der De-facto-Regierung vom 15. November garantiert wird („CIDH denuncia que Bolivia exime de responsabilidad penal a fuerzas del orden“, dw.com, 17. November 2019).

De-facto-Innenminister Arturo Murillo erklärte öffentlich, einen „Spezialapparat der Staatsanwaltschaft“ geschaffen zu haben, durch den MAS-Abgeordnete juristisch wegen „Subversion und Aufstand“ verfolgt werden sollen (Gobierno creará un „aparato especial de la Fiscalía para detener a legisladores que hagan subversión“, Los Tiempos, 17. November 2019). Ebenso rief er dazu auf, seinen Amtsvorgänger Juan Ramón Quintana zu „jagen“ („El nuevo Gobierno ultraconservador de Bolivia busca enterrar la herencia de Morales“, El País, 15. November 2019). Er sei „ein Tier, das sich vom Blut des Volkes ernährt“.

Obwohl das Mandat einer Übergangsregierung auf die Organisation von Neuwahlen beschränkt ist, traf die De-facto-Regierung unmittelbar nach ihrer Machtübernahme weitreichende innen- und außenpolitische Entscheidungen („Weitere Eskalation in Bolivien, tagesschau.de, 17. November 2019). Dazu gehören das erwähnte Straffreiheitsdekret für das Militär, die Ausweisung der Botschafter Venezuelas und Kubas, der Austritt aus dem Regionalbündnis Alba-TCP, die vorübergehende Festnahme und Ausweisung kubanischer Mediziner, die Ernennung eines Mitglieds des Wahlrats und die Akkreditierung eines Botschafters der USA, nachdem dieser Posten seit 2008 unbesetzt war („¿ Quién es el nuevo embajador de Bolivia ante EEUU?“, La Razón, 27. November 2019).

Am 23. November verabschiedete nach Verhandlungen mit der De-facto-Regierung der Senat ein Gesetz, das den Weg zu Neuwahlen ebnen soll („Parlament in Bolivien ebnet Weg für Neuwahl ohne Evo Morales“, amerika21.de, 24. November 2019). Es sieht die Neubesetzung des Wahlrats vor und schließt die Kandidatur von Evo Morales und Álvaro García Linera aus. Presseberichten zufolge hatte eine Vermittlungskommission der Europäischen Union an den Verhandlungen teilgenommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Hat die Bundesregierung seit der Rücktrittsforderung des bolivianischen Militärs an Präsident Evo Morales die Vorgänge, die zu seiner Absetzung geführt haben und in die Machtübernahme durch die Senatsvizepräsidentin Jeanine Áñez mündeten, als Putsch verurteilt?

Wenn nein, warum nicht?

2

Ist die Bundesregierung weiterhin der Ansicht, dass die „Ausrufung“ von Jeanine Áñez zur Interimspräsidentin verfassungsgemäß war (https://amerika21.de/2019/11/234061/bolivien-auswaertiges-amt-anez-salvatierr), obwohl diese sich in einer Parlamentssitzung ohne Beschlussfähigkeit selbst zur Präsidentin erklärt hat?

3

Erkennt die Bundesregierung Jeanine Áñez als rechtmäßige Interimspräsidentin Boliviens an?

4

Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen den teilweise weitreichenden Amtshandlungen der De-facto-Regierung und dem vom Sprecher des Auswärtigen Amts Rainer Breul betonten „klaren Mandat“ einer Übergangsregierung (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-20-november-2019-1694890)?

5

Ist die Bundesregierung weiterhin der Ansicht, dass die Erklärung des bolivianischen Verfassungsgerichts vom 12. November eine ausreichende verfassungsrechtliche Legitimierung der Machtübernahme durch die Vizepräsidentin des Senats darstellt, obwohl in der Erklärung lediglich die Übertragung der Amtsgeschäfte auf den Vizepräsidenten behandelt wird und auch das zugrunde liegende Urteil von 2001, das sich auf die inzwischen nicht mehr gültige Verfassung bezog, sich nicht auf die Präsidenten von Senat und Abgeordnetenkammer und erst recht nicht auf deren Stellvertreter bezieht?

6

Auf welche konkrete Stelle der Erklärung des Verfassungsgerichts bezieht sich die Aussage von Regierungssprecher Steffen Seibert, „dass der bolivianische Verfassungsgerichtshof Frau Áñez in dieser Rolle als Übergangspräsidentin nach dem Rücktritt von Präsident Morales bestätigt hat“ (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenzvom-20-november-2019-1694890)?

7

Betrachtet die Bundesregierung das Urteil des bolivianischen Verfassungsgerichts vom 28. November 2017, das Präsident Evo Morales eine erneute Kandidatur bei den Präsidentschaftswahlen am 20. Oktober 2019 ermöglichte (https://de.scribd.com/document/370633060/Sentencia-0), als rechtmäßig?

Wenn nein, warum nicht?

8

Wie hat vor der Machtübernahme von Jeanine Áñez der Europäische Auswärtige Dienst nach Kenntnis der Bundesregierung die formal notwendige Prozedur beim Umgang mit den Rücktrittserklärungen von Präsident und Vizepräsident und der Einsetzung einer Übergangsregierung eingeschätzt?

9

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, warum die für den 12. November anberaumte Sitzung des Senats nicht beschlussfähig war?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass Abgeordnete der Regierungspartei MAS aufgrund einer akuten Bedrohungslage und wegen fehlender Sicherheitsgarantien nicht an der Sitzung teilgenommen haben, wie es die Senatspräsidentin Adriana Salvatierra beklagte?

11

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen des Präsidenten des Abgeordnetenhauses, Víctor Borda, der in seiner mündlichen Rücktrittsankündigung die Entführer seines Bruders aufforderte, diesen freizulassen und seinen Rücktritt damit begründete, weitere Aktionen gegen seine Familie vermeiden zu wollen?

12

Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz tausender „Fake-Accounts“ im Kurznachrichtendienst Twitter, die zur Unterstützung des Umsturzes in Bolivien eingesetzt wurden (https://amerika21.de/2019/11/234336/bolvien-fake-accounts-twitter-putsch)?

13

Wie gestalten sich aktuell die diplomatischen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zum Plurinationalen Staat Bolivien?

14

Wann und in welcher Form hatte die Bundesregierung seit dem 1. Juli Kontakt zu den folgenden Personen a) Jeanine Áñez, b) Luis Fernando Camacho, c) Carlos Mesa, d) Marco Pumari, e) Jorge Quiroga Ramírez, f) Luis Almagro oder deren Vertreterinnen oder Vertretern, und welche Inhalte waren Gegenstand der Kontakte?

15

Wann und in welcher Form hatte die Bundesregierung seit dem 1. Juli Kontakt zu Vertreterinnen oder Vertretern der Regierung Morales oder dessen Partei MAS, und welche Inhalte waren Gegenstand der Kontakte?

16

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über diplomatische Kontakte von Vertreterinnen oder Vertretern der EU oder ihrer Mitgliedstaaten mit der De-facto-Regierung von Jeanine Áñez?

Welche Vereinbarungen wurden dabei mit der De-facto-Regierung getroffen (www.europapress.es/internacional/noticia-anez-recibe-embajador-ue-bolivia-espanol-leon-torre-20191117214946.html)?

17

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die menschenrechtliche Situation in Bolivien seit der Selbsternennung von Jeanine Áñez zur Interimspräsidentin?

18

Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Protesten gegen den Umsturz in Bolivien getötet, und wie viele verletzt?

a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verantwortlichen für die Tötungen?

b) Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Täter juristisch belangt?

19

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Presse- und Medienfreiheit in Bolivien vor dem Hintergrund, dass seit dem Umsturz diverse staatliche Medien von der De-facto-Regierung kontrolliert werden, der Empfang kritischer Medien wie Telesur abgeschaltet wurde (www.telesurtv.net/news/entel-bolivia-saca-del-aire-a-telesur-20191121-0022.html) und die De-facto-Ministerin für Kommunikation, Roxana Lizárraga, wiederholt Drohungen gegen kritisch berichtende Medien ausgesprochen hat (www.hrw.org/news/2019/11/19/bolivia-interim-government-adopts-abusive-measures)?

20

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den vom De-facto-Innenminister Arturo Murillo geschaffenen „Spezialapparat der Staatsanwaltschaft“, durch den MAS-Abgeordnete juristisch wegen „Subversion und Aufstand“ verfolgt werden sollen?

21

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Verbleib des ehemaligen Innenministers Juan Ramón Quintana, dessen „Jagd“ sein Nachfolger öffentlich angekündigt hatte und gegen den ein Haftbefehl ausgestellt wurde (www.la-razon.com/nacional/Fiscalia-aprehension-Juan-Ramon-Quintana-bolivia_0_3264273593.html)?

22

Inwieweit hat die Bundesregierung das Dekret von De-facto-Präsidentin Áñez, das dem Militär Straffreiheit bei der Niederschlagung der Proteste garantiert, in Beratungen auf EU-Ebene, in multilateralen Organisationen oder gegenüber der bolivianischen De-facto-Regierung thematisiert?

23

Auf welcher Quelle basiert die Aussage von Regierungssprecher Steffen Seibert, die OAS habe davon gesprochen, dass „es in beinahe jedem untersuchten Wahlbezirk Unregelmäßigkeiten bei der Stimmauszählung“ gegeben habe (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-11-november-2019-1690756)?

a) Bezieht sich die Aussage auf die Schnellauszählung oder auf die abschließende, rechtlich bindende Auszählung?

b) Welche konkreten „Unregelmäßigkeiten“ sind gemeint?

24

Welche belastbaren Belege sind der Bundesregierung dafür bekannt, dass es in Bolivien zu Manipulationen der Wahlergebnisse gekommen ist?

a) Welches Ausmaß haben diese Manipulationen?

In wie vielen der 34.555 Ergebnisprotokolle wurden Manipulationen nachgewiesen?

b) Sind die Manipulationen geeignet, das Wahlergebnis signifikant zu verändern?

c) In welcher Form wurden die Ergebnisse manipuliert?

25

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den beiden in der Vorbemerkung erwähnten Untersuchungen des CEPR und von Walter Mebane, die die Betrugsvorwürfe in Zweifel ziehen?

26

Sind der Bundesregierung Differenzen zwischen den Ergebnissen der Schnellauszählung (TREP) und der offiziellen Auszählung bekannt?

27

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die rechtlich verbindliche offizielle Auszählung der Wahlergebnisse zu irgendeinem Zeitpunkt unterbrochen wurde?

28

Welche (auch nachrichtendienstlichen) Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Cyberangriffe auf die technische Infrastruktur der bolivianischen Wahlbehörde rund um die Wahlen am 20. Oktober?

29

Inwieweit stellt das Joint-Venture-Lithiumprojekt des deutschen Unternehmens ACI mit dem bolivianischen Staatsunternehmen YLB in Bolivien für die Bundesregierung ein strategisch wichtiges Projekt dar?

30

Durch welche konkreten Aktivitäten hat die Bundesregierung das Lithiumprojekt von ACI „politisch flankiert“ (Antwort zu Frage 57 auf Bundestagsdrucksache 19/15250)?

31

Inwieweit hat die Bundesregierung dem Unternehmen ACI Exportkreditgarantien im Rahmen des Lithiumprojekts gewährt?

32

Erkennt die Bundesregierung die Aufkündigung des Projekts durch den ehemaligen bolivianischen Präsidenten Morales an (www.tagesschau.de/ausland/lithium-abbau-bolivien-101.html)?

33

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Hintergründe des Stopps des Lithiumprojekts in Bolivien, insbesondere zu der Frage, wer die Gruppe war, die gegen das Joint-Venture-Projekt protestierte?

34

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Status der Umsetzung des Projekts?

35

Inwieweit hatte die Bundesregierung seit Anfang dieses Jahres Kontakt zur Firma ACI (bitte aufschlüsseln wann, mit Teilnehmenden welcher Führungsebene auf Seiten der Bundesregierung und von ACI, sowie inwieweit das genannte Projekt in Bolivien Gegenstand der Kontakte war)?

36

Wann und in welcher Form war der Stopp des Lithiumprojekts Gegenstand der diplomatischen Beziehungen zu Bolivien?

Berlin, den 27. November 2019

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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