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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Militäroperationen des Nato-Bündnispartners Türkei in Syrien

(insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

03.02.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1608018.12.2019

Die Militäroperationen des NATO-Bündnispartners Türkei in Syrien

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan hat am 9. Oktober 2019 den Start des lange geplanten Einmarsches in den Norden Syriens per Twitter bekanntgegeben. Ziel der Offensive ist die kurdische YPG-Miliz, die auf syrischer Seite der Grenze ein großes Gebiet kontrolliert und in der Präsident Recep Tayyip Erdoğan einen Ableger der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK und damit eine Terrororganisation sieht (dpa vom 9. Oktober 2019). Die „Operation Friedensquelle“, wie der Einmarsch seitens der Türkei genannt wird, solle die „terroristische Bedrohung“ an der Grenze beseitigen und im gemeinsamen Einsatz mit der sogenannten Syrischen Nationalarmee eine „Schutzzone“ auf syrischem Staatsgebiet schaffen (dpa vom 9. Oktober 2019). Die am 4. Oktober 2018 entstandene „Syrische Nationalarmee“ ist nominell der syrischen Übergangsregierung unterstellt, die wiederum von der Nationalkoalition syrischer Revolutions- und Oppositionskräfte (ETILAF) ernannt wird. Die ETILAF befürwortet und unterstützt den Einmarsch der Türkei in Syrien und erhielt seit 2015 Unterstützung seitens der Bundesregierung in Höhe von 839.500 Euro, davon allein im Jahr 2019 – bis September – in Höhe von 274.000 Euro (Plenarprotokoll 19/123, Antwort zu Frage 65).

Bereits im Rahmen der Militäroffensive „Schutzschild Euphrat“ haben türkische Truppen zwischen August 2016 und März 2017 ein ca. 2.000 Quadratkilometer großes Gebiet im Norden Syriens eingenommen, welches die Städte Dscharablus, al-Bab und Asas umfasst und seitdem von der Türkei kontrolliert wird. Im Januar 2018 startete die türkische Armee gemeinsam mit verbündeten Milizen der Freien Syrischen Armee (FSA) die Militäroffensive „Operation Olivenzweig“ gegen die YPG in der Region Afrin im Norden Syriens. Diese mündete in der Einnahme von Afrin im März 2018, so dass Ankara nun den ganzen Nordwesten Syriens kontrolliert. In ihrer Ausarbeitung vom 21. Dezember 2018 stellten die Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages dazu fest: „Bei Lichte betrachtet erfüllt die türkische Militärpräsenz in der nordsyrischen Region Afrin sowie in der Region um Asas, al-Bab und Dscharablus im Norden Syriens völkerrechtlich alle Kriterien einer militärischen Besatzung.“ (WD 2 – 3000 – 183/18, S. 8)

Am 9. Oktober 2019 sagte der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas bezüglich des Einmarsches der Türkei in Syrien: „Die Türkei nimmt damit in Kauf, die Region weiter zu destabilisieren und riskiert ein Wiedererstarken des IS“ (IS = sogenannter Islamischer Staat). Es drohe eine weitere humanitäre Katastrophe sowie eine neue Fluchtbewegung. „Wir rufen die Türkei dazu auf, ihre Offensive zu beenden und ihre Sicherheitsinteressen auf friedlichem Weg zu verfolgen.“ (dpa vom 9. Oktober 2019).

Noch in der Regierungserklärung vom 17. Oktober 2019 verzichtete Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ebenfalls auf eine völkerrechtliche Bewertung des türkischen Einmarsches und sprach lediglich von einer „Militäroperation“, die „neues menschliches Leid“ mit sich brächte (www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/regierungserklaerung-von-bundeskanzlerin-dr-angela-merkel-1683820). Auch Sprecher der Bundesregierung hatten sich Journalisten gegenüber mehrfach geweigert, das Vorgehen als völkerrechtswidrige Invasion zu bezeichnen und vor „Begriffsdebatten“ gewarnt (www.tagesschau.de/inland/tuerkei-wissensch-dienst-101.html).

Eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages vom 17. Oktober 2019 kommt zu dem Schluss, dass die Türkei beim jüngsten Einmarsch in den Norden Syriens im Widerspruch zum Völkerrecht handelt und sich zu Unrecht auf das Selbstverteidigungsrecht beruft: „Mangels erkennbarer Rechtfertigung stellt die türkische Offensive im Ergebnis offensichtlich einen Verstoß gegen das Gewaltverbot aus Artikel 2 Ziff. 4 VN-Charta dar“ (WD 2 – 3000 – 116/19, S. 12). Gleichzeitig kritisieren die WD die „Zurückhaltung der Staatengemeinschaft“ im Hinblick auf eine „völkerrechtliche Verurteilung“, was sich nach Ansicht der Fragesteller auch als Kritik an der bis dahin geltenden Sprachregelung der Bundesregierung interpretieren lässt (www.tagesschau.de/inland/tuerkei-wissensch-dienst-101.html). Daraus abgeleitet lässt sich laut WD auch in der Errichtung einer türkischen „Sicherheitszone“ in Syrien auch keine völkerrechtlich zulässige Selbstverteidigungshandlung sehen. „Selbst für den (hypothetischen) Fall, dass eine Selbstverteidigungslage bestünde, lassen Kommentierungen in den Völkerrechtsblogs keinen Zweifel an der Unangemessenheit der türkischen Militäroperation“, heißt es (WD 2 – 3000 – 116/19, S. 11).

Am 12. Oktober 2019 kündigte der Bundesaußenminister Heiko Maas an, die Bundesregierung werde „vor dem Hintergrund der türkischen Militäroffensive in Nordost-Syrien (…) keine neuen Genehmigungen für alle Rüstungsgüter, die durch die Türkei in Syrien eingesetzt werden könnten, erteilen“ (www.zdf.de/nachrichten/heute/maas-bundesregierung-verteilt-keine-neuen-genehmigungen-fuer-ruestungsgueter-an-die-tuerkei-100.html).

Ein EU-weiter Lieferungsstopp von Waffen oder Sanktionen gegen die Türkei wurden in der gemeinsamen Erklärung der EU-Außenminister am 14. Oktober 2019 völlig ausgeklammert. Dokumente zeigen laut Medienberichten, wie sich die Bundesregierung gegen schärfere Maßnahmen und Formulierungen eingesetzt hat: In einer internen Weisung des Auswärtigen Amts zu den Verhandlungszielen im Europäischen Rat heißt es, dass man keinem Beschluss eines Waffenembargos zustimme, sondern nur einer „kollektiven Überprüfung von Waffen- und Militärtechnologieexporten durch Mitgliedstaaten“ (www.bild.de/bild-plus/politik/ausland/politik-ausland/tuerkei-deutschland-blockiertschaerfere-massnahmen-gegen-erdogan-65367318.bi1d.html).

Ein echtes Waffenembargo hätte bedeutet, dass alle EU-Staaten alle Waffenlieferungen in die Türkei sofort hätten stoppen müssen. Rüstungslieferungen an die Türkei machten 2018 mit 242,8 Mio. Euro fast ein Drittel aller deutschen Kriegswaffenexporte aus. In den ersten vier Monaten dieses Jahres erhielt Ankara Kriegswaffen für weitere 184,1 Mio. Euro. Damit war der NATO-Partner Türkei der größte Abnehmer von Waffenlieferungen aus Deutschland (www.tagesschau.de/inland/waffenexporte-tuerkei-103.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Wurde die Bundesregierung vom NATO-Bündnispartner Türkei im Vorfeld über den Zeitpunkt des Beginns der Militäroffensiven a) „Schutzschild Euphrat“, b) „Operation Olivenzweig“ und c) „Operation Friedensquelle“ informiert?

Wenn ja, wann genau, und auf welchem Wege hat die Türkei die Bundesregierung informiert (bitte getrennt angeben)?

2

Hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass die drei Militäroperationen jeweils aufgrund der sicherheitspolitischen Implikationen und aufgrund der Verletzung des Völkerrechts in den Gremien der Vereinten Nationen, des Europarates, der EU und der NATO thematisiert werden?

Wenn ja, wann konkret hat die Bundesregierung eine entsprechende Aufsetzung bzw. Behandlung beantragt?

3

Verfügt die Bundesregierung zur Lage in den im Rahmen der Militäroffensive „Schutzschild Euphrat“ zwischen August 2016 und März 2017 durch türkische Truppen besetzten Gebieten im Norden Syriens, welche die Städte Dscharablus, al-Bab und Asas umfassen und die seitdem von der Türkei kontrolliert werden, dahin gehend inzwischen über ein vollständigeres Bild, um konkret einschätzen zu können, ob es sich um eine dauerhafte Besetzung der Regionen handelt (Bundestagsdrucksache 19/7699, Antwort zu Frage 2)?

Wenn ja, handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher) um eine dauerhafte Besetzung?

4

Verfügt die Bundesregierung zur Lage in der im Rahmen der Militäroffensive „Operation Olivenzweig“ zwischen Januar 2018 und März 2018 durch türkische Truppen besetzten Region Afrin im Norden Syriens und die seitdem von der Türkei kontrolliert wird, dahin gehend inzwischen über ein vollständigeres Bild, um konkret einschätzen zu können, ob es sich um eine dauerhafte Besetzung der Region handelt (Bundestagsdrucksache 19/7699, Antwort zu Frage 2)?

Wenn ja, handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher) um eine dauerhafte Besetzung?

5

Welche konkreten Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung, inwieweit in den im Rahmen der Militäroffensiven „Schutzschild Euphrat“ und „Operation Olivenzweig“ besetzten Regionen die Zivilbevölkerung geschützt und humanitäres Völkerrecht eingehalten wird (Bundestagsdrucksache 19/7699, Antwort zu Frage 2 ff.)?

6

Inwieweit hat die Bundesregierung inzwischen Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), mit welcher Truppenstärke (Bodentruppen, Luftstreitkräfte etc.) das türkische Militär derzeit in den im Rahmen der Militäroffensiven a) „Schutzschild Euphrat“ und b) „Operation Olivenzweig“ durch türkische Truppen besetzten Gebieten im Norden Syriens im Einsatz ist (bitte getrennt auflisten)?

7

Hat die Bundesregierung das NATO-Mitglied Türkei um Informationen über Aktivitäten des türkischen Militärs einschließlich Truppenstärke (Bodentruppen, Luftstreitkräfte etc.) und Kriegsgerät (Material, Ausrüstung etc.) in den im Rahmen der Militäroffensiven „Schutzschild Euphrat“ und „Operation Olivenzweig“ besetzten Regionen ersucht?

Wenn ja, welche Informationen hat sie seitens der Türkei erhalten?

Wenn nein, warum hat die Bundesregierung die Türkei nicht um entsprechende Informationen ersucht?

8

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche), welches technische Gerät wie Panzer, gepanzerte Fahrzeuge, Hubschrauber, Flugzeuge, das von Deutschland an die Türkei ausgeführt wurde, durch das türkische Militär in den im Rahmen der Militäroffensive „Schutzschild Euphrat“ durch türkische Truppen besetzten Gebieten im Norden Syriens eingesetzt wurde und wird?

9

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche), welches technische Gerät wie Panzer, gepanzerte Fahrzeuge, Hubschrauber, Flugzeuge, das von Deutschland an die Türkei ausgeführt wurde, durch das türkische Militär in den im Rahmen der Militäroffensive „Operation Olivenzweig“ durch türkische Truppen besetzten Gebieten im Norden Syriens eingesetzt wurde und wird?

10

Welche Gruppierungen der FSA bzw. der Syrischen Nationalen Armee bzw. sonstigen islamistischen Gruppierungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher) in den im Rahmen der Militäroffensive „Schutzschild Euphrat“ durch türkische Truppen besetzten Gebieten im Norden Syriens mit Einvernehmen der Türkei aktiv (bitte Namen der Gruppierungen, Zahl ihrer Kämpfer und politische bzw. islamistische Orientierung nennen)?

Wie stuft sie diese Gruppierungen ein (gemäßigt, radikal, terroristisch o. Ä.)?

11

Welche Gruppierungen der FSA bzw. der Syrischen Nationalen Armee bzw. sonstigen islamistischen Gruppierungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher) in den im Rahmen der Militäroffensive „Operation Olivenzweig“ durch türkische Truppen besetzten Gebieten im Norden Syriens mit Einvernehmen der Türkei aktiv (bitte Namen der Gruppierungen, Zahl ihrer Kämpfer und politische Orientierung nennen)?

Wie stuft sie diese Gruppierungen ein (gemäßigt, radikal, terroristisch o. Ä.)?

12

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass die Türkei im Zuge der „Operation Olivenzweig“ Olivenvorräte und Olivenplantagen der besetzten Region plündert und das Olivenöl aus Afrin auch in die EU exportiert (www.focus.de/panorama/welt/panoramaerdogans-blutoel-die-tuerkei-raubt-olivenoel-in-afrin-und-verkauft-es-nach-deutschland_id_10325370.html)?

13

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass es ein Abkommen zwischen der von der Türkei initiierten lokalen Verwaltung in Afrin und Mitgliedern von durch die Türkei unterstützten islamistischen Gruppen der Freien Syrischen Armee (FSA) wie der Terrormiliz Jabhat al-Sham, ehemals Al-Nusra, und Ahrar al-Sham zur Ausbeutung der Olivenvorräte und Olivenplantagen der Region gibt (www.focus.de/panorama/welt/panorama-erdogans-blutoel-die-tuerkei-raubtolivenoel-in-afrin-und-verkauft-es-nach-deutschland_id_10325370.html)?

14

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass Olivenöl aus den durch die Türkei besetzten Gebieten im Norden Syriens in Teilen in der Türkei als „türkisches Olivenöl” deklariert und dann in EU-Länder exportiert wurde bzw. wird (www.focus.de/panorama/welt/panorama-erdogans-blutoel-die-tuerkei-raubt-olivenoel-in-afrin-und-verkauft-es-nach-deutschland_id_10325370.html)?

15

Können nach Kenntnis der Bundesregierung Oliven und Olivenöl aus von der Türkei besetzten Gebieten in Syrien nicht als Ursprungserzeugnisse im Sinne der zwischen der EU und der Türkei vereinbarten Handelspräferenzen angesehen werden, da die Voraussetzung für die Anwendung dieser Präferenzen zu Gunsten der Türkei ist, dass es sich um Erzeugnisse mit Ursprung in diesem Land handelt, also vollständig in der Türkei gewonnen oder hergestellt worden sind (PE 6 – 3000 – 010/19, S. 2)?

16

Inwieweit haben deutsche Zollbehörden eine nachträgliche Prüfung der Ursprungsnachweise von Oliven und Olivenöl, das vermeintlich aus der Türkei stammen soll, nach Artikel 29 Absatz 1 des Protokolls über Ursprungsregeln stichprobenartig oder wegen Vorliegens begründeter Zweifel veranlasst (PE 6 – 3000 – 010/19, S. 2)?

17

Inwieweit haben deutsche Zollbehörden neben der Vorlage des Ursprungsnachweises gemäß Artikel 22 des Protokolls auch dessen Übersetzung sowie eine Ergänzung der Einfuhrzollanmeldung durch eine Erklärung des Einführers, dass die Erzeugnisse wie Oliven und Olivenöl die Anforderungen für die Anwendung der Präferenzvereinbarung erfüllen, verlangt, bzw. inwieweit ist bzw. wird das vor dem Hintergrund der Vorwürfe geplant (PE 6 – 3000 – 010/19, S. 3)?

18

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), mit welcher Truppenstärke (Bodentruppen, Luftstreitkräfte etc.) das türkische Militär derzeit im Rahmen der Militäroffensive „Friedensquelle“ im Einsatz ist?

19

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche), welches technische Gerät wie Panzer, gepanzerte Fahrzeuge, Hubschrauber, Flugzeuge, das von Deutschland an die Türkei ausgeführt wurde, durch das türkische Militär im Rahmen der Militäroffensive „Friedensquelle“ im Norden Syriens eingesetzt wurde und wird?

20

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche), welches technische Gerät wie Panzer, gepanzerte Fahrzeuge, Hubschrauber, Flugzeuge, das von Deutschland an die Türkei ausgeführte Komponenten bzw. Bauteile enthält, durch das türkische Militär im Rahmen der Militäroffensive „Friedensquelle“ im Norden Syriens eingesetzt wurde und wird?

21

Hat die Bundesregierung das NATO-Mitglied Türkei um Informationen über Aktivitäten des türkischen Militärs einschließlich Truppenstärke (Bodentruppen, Luftstreitkräfte etc.) und Kriegsgerät (Material, Ausrüstung etc.) in den im Rahmen der Militäroffensive „Friedensquelle“ besetzten Regionen ersucht, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung keine neuen Genehmigungen für alle Rüstungsgüter erteilen will, die durch die Türkei in Syrien eingesetzt werden könnten?

Wenn ja, welche Informationen hat sie seitens der Türkei erhalten?

Wenn nein, warum hat die Bundesregierung die Türkei nicht um entsprechende Informationen ersucht?

22

Inwieweit sind von den vom Bundesaußenminister Heiko Maas verkündeten Einschränkungen der Rüstungsexporte in die Türkei bezogen auf Rüstungsgüter, die durch die Türkei in Syrien eingesetzt werden könnten, auch europäische Gemeinschaftsprojekte bzw. gemeinsam produzierte Rüstungsgüter mit deutschen Bauteilen und Komponenten und die dazugehörigen Sammelausfuhrgenehmigungen mit Bezug zur Türkei betroffen?

23

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die syrische Gegenwehr gegen das türkische Vorrücken in den Norden Syriens eine völkerrechtskonforme Verteidigungshandlung gegen eine völkerrechtswidrige Aggression der Türkei (WD 2 – 3000 – 116/19, S. 14)?

24

Hat die Bundesregierung eine völkerrechtliche Begutachtung zur Frage des Zurückdrängens der türkischen Truppen durch Syrien im Rahmen der Verteidigungshandlung Syriens gegen die türkischen Truppen und eine dabei im Rahmen der Verhältnismäßigkeit angewendete militärische Gewalt gegen die Türkei, solange eine (potentielle) syrische Verteidigung notwendig und verhältnismäßig bleibt (vgl. auch WD 2 – 3000 – 116/19, S. 14)?

25

Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) über die Mannschaftsstärke der islamistischen Gruppen (Furqat Sultan Murad, Ahrar al Sharqiya, Failaq al Sham etc.), die an der Seite der Türkei im Rahmen des Angriffskrieges der Türkei gegen Syrien kämpfen und den Hauptteil der eingesetzten Bodentruppen der Türkei auf syrischem Territorium ausmachen sollen (www.tagesschau.de/investigativ/ndrwdr/tuerkei-kurden-islamisten-101.html)?

26

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass diese islamistischen Gruppen für Menschenrechtsverletzungen und mutmaßliche Kriegsverbrechen verantwortlich sind (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/tuerkei-kurden-islamisten-101.html)?

27

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass viele IS-Terroristen mittlerweile aus der Haft im Norden Syriens geflohen sind bzw. befreit wurden, weil die türkischen Armee, im Zuge ihrer völkerrechtswidrigen Offensive in den Norden Syriens, Lager und Gefängnisse gezielt bombardiert hat, um die Flucht von IS-Terroristen zu ermöglichen (www.tagesschau.de/ausland/tuerkei-syrien-is-107.html)?

28

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass die von der Türkei im Krieg im Norden Syriens eingesetzten islamistischen Gruppen in den von ihnen eroberten Gebieten inhaftierte IS-Kämpfer freigelassen haben (www.tagesschau.de/ausland/tuerkei-syrien-is-107.html)?

29

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass im Zuge des Einmarsches der türkischen Truppen in Syrien ca. 800 IS-Kämpfer und Unterstützer, darunter Frauen und Kinder, fliehen konnten (www.tagesspiegel.de/politik/verschwundene-dschihadisten-120-deutsche-is-kaempfer-untergetaucht/25146394.html)?

30

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass von ungefähr 120 deutschen IS-Kämpfern und Unterstützern, darunter etwa 25 Frauen, der Aufenthaltsort unbekannt ist und die meisten von ihnen in der Türkei vermutet werden (www.tagesspiegel.de/politik/verschwundene-dschihadisten-120-deutsche-is-kaempfer-untergetaucht/25146394.html)?

31

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass der Bundesregierung derzeit unbekannte, aber in der Türkei vermutete Aufenthaltsorte von deutschen IS-Kämpfern kaum ermittelt werden können, weil die Türken diese Leute nicht notwendigerweise suchen werden, da es Absprachen und Kooperationen der Türkei mit Islamisten gibt, die dem IS nahe stehen (www.tagesspiegel.de/politik/verschwundenedschihadisten-120-deutsche-is-kaempfer-untergetaucht/25146394.html)?

32

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche), dass die syrische Provinz Idlib, die noch von islamistischen Gruppen beherrscht wird, durch Milizen mit Verbindungen zu al-Qaida und Gruppierungen, die dem IS zuzurechnen sind, jedoch mit anderen Namen auftreten, dominiert wird, und welche islamistischen Gruppen sind das aktuell (www.tagesspiegel.de/politik/verschwundene-dschihadisten-120-deutscheis-kaempfer-untergetaucht/25146394.html)?

33

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass der IS die völkerrechtswidrige türkische Offensive „Friedensquelle“ genutzt hat, um sein Potential und seine Ressourcen in Syrien wiederherzustellen und seine Fähigkeiten zu stärken, Anschläge im Ausland zu planen (AFP vom 20. November 2019)?

34

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass die Tötung des IS-Führers Abu Bakr al-Baghdadi Ende Oktober 2019 im Nordwesten Syriens nur geringe Auswirkungen auf die Fähigkeit des IS haben wird, sich neu zu sammeln (AFP vom 20. November 2019)?

Berlin, den 27. November 2019

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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