Gruppenvergewaltigungen in Deutschland
der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Lars Herrmann, Martin Hess, Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach Presseberichten vom 13. November 2019 soll am 31. Oktober 2019 in der Nähe von Ulm ein 14-jähriges Mädchen durch fünf Flüchtlinge unter Gefügigmachung mittels Drogen vergewaltigt worden sein (www.welt.de/regionales/baden-wuerttemberg/article203451974/Maedchen-soll-von-mehreren-Männern-vergewaltigt-worden-sein.html). Die mutmaßlichen Täter der Gruppenvergewaltigung sollen aus Afghanistan, dem Irak und Iran stammen und 14 bis 26 Jahre alt sein (www.bild.de/news/inland/news-inland/ulm-asylbewerberfestgenommen-wurde-hier-eine-schuelerin-14-vergewaltigt-66016068.bild.html). Die Tat soll in einer Flüchtlingsunterkunft stattgefunden haben (ebd.).
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamts (BKA) wurden bis 2017 die Fallzahlen zu „Vergewaltigung durch Gruppen § 177 Absatz 6 Nr. 2, Absatz 7 und 8 [Strafgesetzbuch] StGB“ (Straftatenschlüssel: 111300) einzeln ausgewiesen (vgl. www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2017/Standardtabellen/Faelle/STD-F-01-T01-Faelle_excel.xlsx?__blob=publicationFile&v=4). In der PKS 2018 werden die Fallangaben für „Vergewaltigung durch Gruppen“ (Straftatenschlüssel: 111300) nicht mehr einzeln ausgewiesen, obwohl sie nach telefonischer Auskunft des BKA an die Fragesteller immer noch erhoben werden. In der PKS 2016 werden unter „Vergewaltigung durch Gruppen“ (Straftatenschlüssel: 111300) 524 Fälle mit 407 Tatverdächtigen und in der PKS 2017 258 Fälle mit 385 Tatverdächtigen ausgewiesen (PKS 2016: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2016/Standardtabellen/Faelle/STD-F-01-T01-Faelle_excel.xlsx?__blob=publicationFile&v=4, PKS 2017: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2017/Standardtabellen/Faelle/STD-F-01-T01-Faelle_excel.xlsx?__blob=publicationFile&v=4). Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen lag 2016 bei 53,6 Prozent und 2017 bei 52,2 Prozent (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Warum werden die Fallzahlen zu „Vergewaltigung durch Gruppen § 177 Absatz 6 Nr. 2, Absatz 7 und 8 StGB“ (Straftatenschlüssel: 111300) in der PKS 2018 nicht mehr ausgewiesen?
Wie viele Fälle von Gruppenvergewaltigungen im Sinne von § 177 Absatz 6 Nummer 2 StGB gab es 2018 in Deutschland?
Wie viele Tatverdächtige bei Gruppenvergewaltigung im Sinne von § 177 Absatz 6 Nummer 2 StGB gab es 2018 in Deutschland, und wie viele davon haben keine deutsche Staatsangehörigkeit?
Welche Staatsangehörigkeiten haben die nichtdeutschen Tatverdächtigen von Gruppenvergewaltigung im Sinne von § 177 Absatz 6 Nummer 2 StGB in dem Jahr 2018 (bitte einzeln nach Staatsangehörigkeit und Anzahl der jeweiligen Tatverdächtigen aufschlüsseln)?
Wie viele Tatverdächtige von Gruppenvergewaltigung gab es in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 (bitte einzeln nach Anzahl der jeweiligen Tatverdächtigen aufschlüsseln)?
Wie viele nichtdeutsche Tatverdächtige von Gruppenvergewaltigung gab es in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 (bitte einzeln nach Staatsangehörigkeit und Anzahl der jeweiligen Tatverdächtigen aufschlüsseln)?
Gegen wie viele der nichtdeutschen Tatverdächtigen von Gruppenvergewaltigungen in den Jahren von 2014 bis 2018 wurden aufenthaltsbeendende Maßnahmen verhängt?
Wie viele Flüchtlinge waren unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen von Gruppenvergewaltigung in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 (bitte einzeln nach Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus sowie Anzahl der jeweiligen Tatverdächtigen aufschlüsseln)?
Wie hoch ist das Dunkelfeld bei Gruppenvergewaltigungen in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 (bitte jeweils einzeln aufschlüsseln)?
Wie hoch ist die Anzahl der versuchten Vergewaltigungen in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 (bitte jeweils einzeln aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang unternommen, um Frauen und Kinder in Deutschland vor Vergewaltigungen und Gruppenvergewaltigungen zu schützen?
In wie vielen Fällen kam es in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 zu Vergewaltigungen in Flüchtlingsunterkünften (bitte jeweils einzeln aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung insbesondere unternommen, um Vergewaltigungen in Flüchtlingsunterkünften zu verhindern?
Wurde im Fall der oben erwähnten Gruppenvergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens bei Ulm durch fünf Flüchtlinge nach Kenntnis der Bundesregierung medizinische Überprüfungen des Alters der Tatverdächtigen durchgeführt, und wie lautet das Ergebnis der Untersuchungen?
Wann sind die fünf Täter der Gruppenvergewaltigung von Ulm nach Deutschland eingereist, und welchen Aufenthaltsstatus haben sie derzeit?