Digitale Vernetzung und Mobilisierung von Rechtsextremisten
der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Monika Lazar, Tabea Rößner, Renate Künast, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Filiz Polat, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 9. Oktober 2019 hat der laut Presseberichten von antisemitischem und rassistischem Hass erfüllte Rechtsextremist Stephan B. in Halle (Saale) versucht, mit Waffengewalt in eine Synagoge einzudringen mit dem Ziel, möglichst viele Mitglieder der jüdischen Gemeinde zu töten, die sich an Jom Kippur in der Synagoge versammelt hatten (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-10/halle-attentaeter-gesteht-anschlag-und-rechtsextremistisches-motiv). Als dieser Plan – nur um Haaresbreite und aufgrund der guten Eigensicherung der Synagoge – scheiterte, hat er eine Passantin und den Gast eines Döner-Imbisses getötet und weitere Personen schwer verletzt.
Ziel und die antisemitischen Motive der Tat hatte Stephan B. in sozialen Netzwerken bekanntgegeben. So veröffentlichte er, wie andere Täter zuvor, unmittelbar vor der Tat ein Bekennerschreiben in englischer Sprache im Internet, möglicherweise, um hiermit besonders viele Personen zu erreichen. In seinem wirren Pamphlet nimmt er bewusst Bezug auf in Online-Games verbreitete „Achievements“ und Codes. Weiter führt er seine antisemitischen, antifeministischen und rechtsextremen Motive und seinen kruden Glauben an die antisemitische Vorstellung einer „jüdischen Weltverschwörung“ aus (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-10/halle-attentaeter-gesteht-anschlag-undrechtsextremistisches-motiv).
Die Ausführung der Tat übertrug er per Helmkamera live auf der Internet-Streaming-Plattform Twitch, die vorrangig zur Übertragung von Videospielen genutzt wird. Hierbei orientierte sich Stephan B. an dem Attentäter von Christchurch, der seine Tat ebenfalls live im Internet streamte, damit sie vermeinliche Anhänger verfolgen können. Dabei kommentierte der Täter sein Vorgehen und seine Ausrüstung ganz im Stil eines Lets-Play-Videos (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-10/halle-attentaeter-gesteht-anschlag-und-rechtsextremistisches-motiv).
Stephan B. führte eine erhebliche Anzahl Waffen und Sprengsätze mit sich, die nach Presseberichten zumindest in großen Teilen selbstgebaut waren und deren Bauanleitungen er ebenfalls im Internet gefunden haben soll (vgl. www.spiegel.de/panorama/justiz/anschlag-in-halle-saale-bis-auf-eine-waffe-waren-alle-selbstgebaut-a-1291268.html).
Ob Stephan B. bei seiner Tat Mittäter oder Unterstützer im strafrechtlichen Sinne hatte, ist Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen. Rechtsextremismusexperte Matthias Quent weist jedoch darauf hin, dass Stephan B. in jedem Fall als „Teil eines virtuellen Netzwerks“ gesehen werden muss (vgl. www.spiegel.de/panorama/justiz/halle-saale-anschlag-auf-synagoge-einzeltaeter-sind-nicht-allein-a-1290818.html).
Die Nutzung verschiedener digitaler Dienste und Plattformen durch Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten zur Vernetzung, Radikalisierung und Verbreitung ihrer menschenverachtenden Ideologie ist nach Ansicht der Fragesteller bei Weitem kein neues Phänomen und hat bei praktisch allen terroristischen Taten der vergangenen Jahre eine entscheidende Rolle gespielt. Dennoch scheint es nach Ansicht der Fragesteller so, dass Sicherheitsbehörden diese Entwicklungen noch immer nicht der neuen Gefahrenlage angemessen im Fokus haben und entsprechend handeln.
Dies gilt nach Ansicht der Fragesteller auch für gut koordinierte Kampagnen von Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten sowie Sympathisantinnen und Sympathisanten, die das Ziel verfolgen, zu diffamieren, zu bedrohen und von ihrem Engagement abzuhalten. So ist zum Beispiel seit dem Wahlkampf zur Bundestagswahl 2017 das verdeckt operierende Netzwerk von Rechtspopulistinnen und Rechtspopulisten, Rechtsextremen und extremen Rechten „Reconquista Germanica“ aktiv, in welchem gezielt Online-Attacken auf politische Gegner, Medien und Institutionen koordiniert werden. Auch bei zurückliegenden Landtagswahlen spielten rechte und rechtsextreme Netzwerke bei Diffamierungskampagnen, Bedrohungen und Volksverhetzungen eine entscheidende Rolle (vgl. „Die Strategien rechter Netzwerke zur Landtagswahl 2018 in Bayern“, Bayerischer Rundfunk vom 1. März 2019, www.br.de/nachrichten/bayern/die-strategien-rechter-netzwerke-zur-landtagswahl-2018-in-bayern,RI9IVam).
Bei Online-Strategiespielen und Ego-Shootern bilden sich seit vielen Jahren rechtsextreme Spieleclans mit Namen wie „Sturmtrupp Division 88“ oder „White-Power-Clan“. Auf Spieleplattformen wie Steam wirdseit Jahren sehr offen rechtsextremistisch gehetzt, es wird rechtsextrem motiviertem Terror wie dem von Anders Breivik gehuldigt und antisemitische, rassistische und frauenverachtende Hetze betrieben, ohne dass Plattformbetreiber dagegen entschlossen vorgehen (vgl. „Warum sich auf Gaming-Plattformen Rechtsextremestummeln“, BR-Netzwelt vom 13. April 2019, abrufbar unter www.br.de/nachrichten/netzwelt/warum-sich-auf-der-gaming-plattform-steam-rechtsextremetummeln,RNKEFD4 und Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion „Rechtsextremistische Inhalte und Amoklauf-Ankündigungen auf Internet-Spieleplattformen“ auf Bundestagsdrucksache 19/9624).
Der Verfassungsschutzbericht 2018 benennt die Zahl rechtsextremer Websites, Profile oder Portale als hoch fluktuierend. In Extremfällen reagierten die Administratoren von Profilen der rechtsextremistischen Szene auf Löschungen sehr kurzfristig und schüfen, so die Ausführungen in dem Bericht, alsbald unter ähnlichen Namen eine neue Internetpräsenz. Laut dem Verfassungsschutzbericht sind bei der Nutzung des Internets für Propagandazwecke Internettagebücher in Videoform (sogenannte V-Logs) ein besonders beliebtes Format.
Nicht erst seit der schrecklichen Tat von Halle sind die skizzierten Entwicklungen den Sicherheitsbehörden bekannt. Sie waren mehrfach auch Gegenstand parlamentarischer Anfragen und Initiativen. Dennoch bleibt nach Ansicht der Fragesteller ein engagiertes Vorgehen hiergegen sowohl auf nationaler wie europäischer und internationaler Ebene aus. Trotz aller Verschleierungsbemühungen und Ausweichbewegungen und der Tatsache, dass es sich hier um relativ neue Phänomenbereiche handelt, ist nach Ansicht der Fragesteller ein sehr viel entschlosseneres, rechtsstaatliches Vorgehen gegen diese Entwicklungen zum Schutz von Demokratie, öffentlichen Diskursen und Bedrohten dringend erforderlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen58
Inwiefern sieht die Bundesregierung die Polizeien des Bundes im Rahmen ihrer Zuständigkeit rechtlich in der Lage, präventiv polizeiliche Informationen im Internet zu erheben, wenn bekannt ist, dass
a) an bestimmten öffentlich frei einsehbaren Stellen des Internets in einer Weise über Anschläge gesprochen wird, die ohne als Beihilfe strafbar zu sein, als Hilfeleistung im weitesten Sinne verstanden werden und Nachahmer zu weiteren Taten anregen kann;
b) in Foren, die zwar durch ein Passwort gesichert sind, das jedoch jedem Interessierten auf einfache Anfrage hin bekannt gegeben wird, Anleitungen zur Beschaffung oder Herstellung von Waffen, Munition und Sprengstoffen oder sogenannte Feindeslisten oder andere Auflistungen möglicher Anschlagsziele gesammelt und verfügbar gehalten werden?
Inwiefern sieht die Bundesregierung das Bundesamt für Verfassungsschutz im Rahmen seiner Zuständigkeit rechtlich in der Lage, Informationen im Internet zu erheben, wenn bekannt ist, dass
a) an bestimmten öffentlich frei einsehbaren Stellen des Internets in einer Weise über Anschläge gesprochen wird, die ohne als Beihilfe strafbar zu sein, als Hilfeleistung im weitesten Sinne verstanden werden und Personen radikalisieren und Nachahmer zu weiteren Taten anregen kann;
b) in Foren, die zwar durch ein Passwort gesichert sind, das jedoch jedem Interessierten auf einfache Anfrage hin bekannt gegeben wird, Anleitungen zur Beschaffung oder Herstellung von Waffen, Munition und Sprengstoffen oder sogenannte Feindeslisten oder andere Auflistungen möglicher Anschlagsziele gesammelt und verfügbar gehalten werden?
Inwiefern bedienen sich die Polizeien des Bundes und das Bundesamt für Verfassungsschutz im Phänomenbereich PMK-rechts (PMK = Politisch motivierte Kriminalität) zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben inkriminierten Online-Accounts, deren Zugangsdaten sie im Rahmen (ggf. anderer) polizeilicher Mahnahmen erlangt haben, und welche Beschränkungen gelten dabei nach Einschätzung der Bundesregierung hinsichtlich
a) der Nutzung entsprechender Accounts in (ggf. auch thematisch) anderen Ermittlungsverfahren, als denen, in deren Rahmen sie erlangt wurden, und
b) der Nutzungszeit nach Abschluss der Verfahren, in deren Rahmen die Zugangsdaten erlangt worden sind?
Inwiefern prägt das spätestens seit den 1990er-Jahren auch in Deutschland propagierte Konzept des sogenannten Führerlosen Widerstands nach Einschätzung der Bundesregierung auch die aktuellen Online-Aktivitäten im Bereich PMK-rechts?
Inwiefern sieht die Bundesregierung mit Blick auf den modernen Dschihadismus einerseits und den aktuellen Rechtsextremismus andererseits Parallelen und Unterschiede hinsichtlich der Nutzung von Social-Media-Netzwerken und Social-Media-Plattformen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Mobilisierungspotential des Internets im Bereich Rechtsextremismus ein?
Welchen Stellenwert hat nach Kenntnis der Bundesregierung hierbei das Rekurrieren auf antisemitische Argumentationsmuster, Stereotype und Verschwörungstheorien?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu virtuellen Netzwerken im Bereich Rechtsextremismus?
Wie schätzt die Bundesregierung zahlenmäßig das Personenpotential jener ein, die sich, wie der Täter von Halle, im Bereich Rechtsextremismus im Internet radikalisieren, und welche Erkenntnisse gibt es über das Dunkelfeld?
Wie plant die Bundesregierung künftig, diese Zielgruppe mit Präventionsmaßnahmen zu erreichen (bitte auch explizit zum Antisemitismus ausführen)?
Wie viele Projekte befassen sich in der laufenden Förderphase des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ mit der Prävention von Radikalisierung im Internet?
Welche Fördersummen stehen dafür aktuell zur Verfügung?
Welche Fördersummen sind künftig für solche Projekte vorgesehen?
Wie viele Projekte, die sich mit Rechtsextremismusprävention im digitalen Raum befassen, haben sich im aktuellen Bekundungsverfahren beworben?
Wie viele Projekte, die sich mit Antisemitismusprävention im digitalen Raum befassen, haben sich im aktuellen Bekundungsverfahren beworben?
Wie viele und welche Modellprojekte im Bereich der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus im Internet erhielten in der ersten Förderperiode des Programms „Demokratie leben!“ in welcher Höhe Fördermittel (bitte nach Träger, Projektbezeichnung, Fördersumme und Förderzeitraum aufschlüsseln)?
Wie viele und welche Modellprojekte im Bereich der Auseinandersetzung mit Antisemitismus im Internet erhielten in der ersten Förderperiode des Programms „Demokratie leben!“ in welcher Höhe Fördermittel (bitte nach Träger, Projektbezeichnung, Fördersumme und Förderzeitraum aufschlüsseln)?
Welche dieser Träger haben sich im Interessenbekundungsverfahren für die zweite Förderperiode ab 2020 erneut um Fördermittel für ein Projekt im Bereich der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus im Internet beworben und wurden
a) abgelehnt (bitte wie in Frage 16 aufschlüsseln) oder
b) zur weiteren Antragstellung zugelassen (bitte aufschlüsseln)?
Welche dieser Träger haben sich im Interessenbekundungsverfahren für die zweite Förderperiode ab 2020 erneut um Fördermittel für ein Projekt im Bereich der Auseinandersetzung mit Antisemitismus im Internet beworben und wurden
a) abgelehnt (bitte wie in Frage 16 aufschlüsseln) oder
b) zur weiteren Antragstellung zugelassen (bitte aufschlüsseln)?
Inwiefern liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Vernetzung von „Reconquista Germanica“ über die Social-Media-Plattform „Discord“ vor?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Funktionsweise der Nachrichtenstruktur, des Informationsflusses und der Leitungsebene des Netzwerkes „Reconquista Germanica“?
Für wie gefährlich hält die Bundesregierung das Netzwerk „Reconquista Germanica“?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen von rechtsextremen Aktivistinnen und Aktivisten im Netzwerk „Reconquista Germanica“ in rechtsextreme Vereine?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen von rechtsextremen Aktivistinnen und Aktivisten im Netzwerk „Reconquista Germanica“ in rechte Chatgruppen (wie beispielsweise „Nord“, „Ost“, „Süd“, „West“)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu rechtsextremen Spieleclans?
Sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung bestimmte Spieleplattformen besonders im Fokus von online aktiven Rechtsextremisten? Falls ja, welche?
Wie bewertet die Bundesregierung das Zusammenspiel rassistischer, antisemitischer und sexistischer Einstellungen in solchen rechtsextremen Netzwerken?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Zugang von Kindern und Jugendlichen zu rechtsextremistischen Spieleclans?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über rechtsextreme Akteurinnen und Akteure und rechtsextreme sowie antisemitische und verschwörungstheoretische Inhalte auf Imageboards wie „4chan“, „8chan“, „BitChute“, „Gab“ und „Minds“ vor?
a) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl der deutschen Nutzerinnen und Nutzer bei Imageboards ein?
b) Wie stuft die Bundesregierung die Relevanz der Plattform bei der Vernetzung rechtsextremer Akteurinnen und Akteure ein?
c) Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Aktivitäten der „Identitären Bewegung“ (IB) und auf der Plattform vor?
Welche Erkenntnisse oder Informationen liegen der Bundesregierung über neue rechte Youtube-Kanäle, wie zum Beispiel den Kanal „Hagen Grell“, und rechtsextreme sowie antisemitische und verschwörungstheoretische Inhalte vor, die auf diesen Kanälen verbreitet werden?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Verbreitung rechtsextremer und antisemitischer Inhalte über die Social-Media-Plattform „Gab.ai“ vor?
a) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl der deutschen Nutzerinnen und Nutzer der Social-Media-Plattform ein?
b) Wie stuft die Bundesregierung die Relevanz der Plattform bei der Vernetzung rechtsextremer Akteurinnen und Akteure ein?
c) Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Aktivitäten der „Identitären Bewegung“ auf der Plattform vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Verbreitung rechtsextremer und antisemitischer Inhalte über das Videoportal „Bit.Chute“ vor?
a) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl der deutschen Nutzerinnen und Nutzer des Videoportals ein?
b) Wie stuft die Bundesregierung die Relevanz der Plattform bei der Vernetzung rechtsextremer Akteurinnen und Akteure ein?
c) Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Aktivitäten der „Identitären Bewegung“ auf der Plattform vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über weitere rechtsextreme Plattformen, wie zum Beispiel „Profortis Deutschland“ und „Frei-Hoch3“, vor?
a) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl der deutschen Nutzerinnen und Nutzer des Videoportals ein?
b) Wie stuft die Bundesregierung die Relevanz der Plattform bei der Vernetzung rechtsextremer Akteurinnen und Akteure ein?
c) Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Aktivitäten der „Identitären Bewegung“ auf der Plattform vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über rechtsextreme Telegram-Kanäle vor?
a) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl von Telegram-Kanälen ein, auf denen rechtsextreme und/oder antisemitische Inhalte verbreitet werden?
b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Personenpotenzial von Rechtsextremen ein, die über Telegram-Kanäle kommunizieren?
c) Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Verbreitung rechtsextremer und antisemitischer Inhalte sowie die Vernetzung verschiedener Akteurinnen und Akteure in dem Telegram-Kanal von IB-Frontmann Martin S. vor (www.identitaere-bewegung.at/organisation/)?
d) Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Verbreitung rechtsextremer und antisemitischer Inhalte sowie die Vernetzung verschiedener Akteurinnen und Akteure in dem Telegram-Kanal der nationalsozialistischen Gruppierung „Nordalder“ vor?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung insgesamt dem „Dark Social“, also privaten Messenger Kanälen und Online-Plattformen, bei der Vernetzung rechtsextremer und rechtsterroristischer Akteurinnen nd Akteure zu?
Inwiefern hat die Koordinierte Internetauswertung Rechtsextremismus (KIA-R) vergleichende statistische Auswertungen zum Phänomenbereich Rechtsextremismus der letzten fünf Jahre erstellt?
Inwiefern hat sich der Mobilisierungsgrad rechtsextremer Bestrebungen laut KIA-R im Internet in den letzten Jahren verändert, und mit welchen Zahlen lässt sich das unterlegen?
Welche fünf Internetportale sind mit je welchen Klickzahlen (gerne auch andere Parameter) die einflussreichsten im Bereich Rechtsextremismus laut KIA-R?
Welche Ereignisse im Bereich Rechtsextremismus führten laut KIA-R in den letzten fünf Jahren zu den größten Mobilisierungswellen im Internet, und auf welchen Parametern beruht die Analyse?
Welche Statistiken konnten auf Grundlage von KIA-R zum soziologischen Profil der Nutzerinnen und Nutzer im Bereich Rechtsextremismus generiert werden?
Welche regionalen Schwerpunkte im Bereich Rechtsextremismus ergeben sich laut KIA-R in den letzten fünf Jahren?
Wie viele potenzielle rechtsextreme Bestrebungen sind im Kontext der Kia-R in den letzten fünf Jahren bekannt geworden? Wie ist mit diesen Erkenntnissen umgegangen worden?
Fördert die Bundesregierung Maßnahmen oder Programme, die sich gegen die Unterwanderung von Spieleplattformen durch Rechtsextremisten engagieren, und falls ja, bitte aufschlüsseln?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Nutzerinnen und Nutzer von Spieleplattformen vor Hassrede und Bedrohungen durch Rechtsextremisten zu schützen?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr einer dauerhaften Etablierung sozialer Netzwerke (wie V-Kontakte)‚ Messenger-Dienste oder Gameschats für die Vernetzung, Radikalisierung und Verbreitung deutsche Rechtsextremisten?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung (auch gemeinsam mit den Ländern), um attraktive und altersgerechte Angebote zu schaffen, die die Fähigkeit und die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger fördern (z. B. in schulischen und außerschulischen Institutionen), über Medien verbreitete Inhalte kritisch zu hinterfragen, bewusst verfälschte Inhalte, die zur Radikalisierung dienen, als solche zu erkennen?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Nutzerinnen und Nutzer sozialer Netzwerke vor politischer Desinformation und verfälschten Inhalten, die zur Radikalisierung dienen, zu schützen?
Finden Auswertungen rechtsextremistischer Inhalte bzw. eine Beobachtung des Wirkens entsprechender Netzwerke im Internet über das „Forum Rechtsextremismus der Koordinierten Internetauswertung“ (KIA-R) hinaus statt, und wenn ja, bitte Organisationen auflisten? Wie viele Mitarbeiter sind mit dieser Aufgabe betraut? Wie werden Erkenntnisse genutzt?
In welcher Form beobachtet bzw. erfasst das Bundeskriminalamt und/oder das Bundesamt für Verfassungsschutz Spieleplattformen-relevante Inhalte zu Themen der rechten Politisch motivierten Kriminalität (PMK), und hat es nach vergangenen Taten Anpassungen gegeben?
Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Plattformen ihrer rechtlichen Verantwortlichkeit, ggf. rechtswidrige Inhalte zu überprüfen und zu entfernen, in ausreichendem Maße nachkommen?
Hält die Bundesregierung die Zusammenarbeit der Spieleplattformen mit Sicherheitsbehörden für ausreichend?
Mit welchen Spieleplattformen sind Bundesregierung, Bundeskriminalamt und/oder das Bundesamt für Verfassungsschutz wann mit welchen konkreten Anliegen in Kontakt getreten?
Mit welchen Akteuren haben Bundesregierung, Bundeskriminalamt und/oder das Bundesamt für Verfassungsschutz inwiefern Kontakt aufgenommen, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Strafverfolgung zu verbessern?
Nach welchen Kriterien findet die Priorisierung der Internetmonitoring-Maßnahmen von Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz dieser Inhalte auf Spielplattformen statt?
Wie hoch bewertet die Bundesregierung die Gefahr möglicher Nachahmer rechtsextremistischer Anschläge durch (selbst)radikalisierte Einzeltäter oder Kleinstgruppen, und sieht die Bundesregierung eine nochmals erhöhte Gefahr nach der Tat von Halle?
Ist eine Meldestelle der Sicherheitsbehörden geplant, bei der schnell und – ggf. anonym – Hinweise gegeben und strafbare Inhalte auf entsprechenden Gaming-Plattformen gemeldet werden können?
Ist von Seiten der Bundesregierung geplant, auf die bestehenden Internetbeschwerdestellen mit der Bitte zuzutreten, ihr Engagement auf entsprechenden Plattformen auszudehnen bzw. zu intensivieren?
Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass Gaming-Plattformen in vorherigen Entwürfen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) aufgenommen, kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes aber wieder ausgenommen wurden, bei der angekündigten Novellierung des Gesetzes auch Anbieter von Gaming-Plattformen in den Regelungsbereich aufnehmen, oder sollen diese, wie bislang, nicht unter die Regelungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes fallen?