Einnahmen und Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
der Abgeordneten René Springer, Jörg Schneider, Jürgen Pohl, Uwe Witt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Zum Jahresende 2018 bezogen rund 411 000 Personen in Deutschland Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG; vgl. https://bit.ly/ 2CYpvvy). „Leistungsberechtigt sind Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG erfüllen“ (ebd.).
Ausländer, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erhalten haben oder als Asylberechtigte anerkannt sind, sind nicht nach dem AsylbLG leistungsberechtigt (ebd.).
Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte sowie Kontingentflüchtlinge haben einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt (vgl. https://bit.ly/2KFmowP).
Ansprüche können sich demnach insbesondere aus dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch – SGB III – (Arbeitsförderung), SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende oder SGB XII (Sozialhilfe) ergeben. Bei Vorliegen aller Anspruchsvoraussetzungen (insbesondere Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit) können sowohl die Vermittlungshilfen als auch passive und aktive Leistungen in den Jobcentern nach dem SGB II erhalten (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie vielen Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2019 jeweils ein Ankunftsnachweis bzw. eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) ausgestellt?
Wie viele Personen, die sich im Bundesgebiet aufhalten, waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2019 (letzter verfügbarer Stand) gemäß § 1 Absatz 1 AsylbLG leistungsberechtigt (bitte nach Bund und Ländern sowie Geschlecht – Männer, Frauen – getrennt ausweisen)?
Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2019 die durchschnittliche Dauer des Leistungsbezuges nach dem AsylbLG (bitte nach Bund und Ländern sowie Geschlecht – Männer, Frauen – getrennt ausweisen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2019 das Durchschnittsalter aller Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbLG entwickelt (bitte nach Bund und Ländern getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen, die sich im Bundesgebiet aufhalten, waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2019 (letzter verfügbarer Stand) gemäß § 1 Absatz 1 AsylbLG leistungsberechtigt und
a) besitzen eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz?
b) besitzen eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes?
c) sind vollziehbar ausreisepflichtig?
d) sind Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der in den Fragen 5a bis 5c genannten Personen, ohne dass sie selbst die etwaigen Voraussetzungen erfüllen?
e) haben einen Folgeantrag nach § 71 des Asylgesetzes oder einen Zweitantrag nach § 71a des Asylgesetzes gestellt?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 die Einnahmen sowie die Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz jeweils entwickelt (bitte nach Bund und Ländern getrennt ausweisen)?
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn Kreise bzw. kreisfreien Städte, die in den Jahren 2009 bis 2018 gemäß der Asylbewerberleistungsstatistik die jeweils höchsten Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu verzeichnen hatten?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 die Ausgaben für „Leistungen in besonderen Fällen“ (vgl. § 2 AsylbLG) entwickelt (bitte nach Bund und Ländern getrennt ausweisen)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 die Ausgaben für „Grundleistungen“ (vgl. § 3 AsylbLG) entwickelt (bitte nach Bund und Ländern getrennt ausweisen)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 die Ausgaben für „Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt“ (vgl. § 4 AsylbLG) entwickelt (bitte nach Bund und Ländern getrennt ausweisen)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 die Ausgaben für „Arbeitsgelegenheiten“ (vgl. § 5 AsylbLG) entwickelt (bitte nach Bund und Ländern getrennt ausweisen)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 die Ausgaben für „Sonstige Leistungen“ (vgl. § 6 AsylbLG) entwickelt (bitte nach Bund und Ländern getrennt ausweisen)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 die Einnahmen aus „Aufwendungs- und Kostenersatz sowie die Rückzahlung der gewährten Hilfen durch den Leistungsempfänger/die Leistungsempfängerin (§ 7 AsylbLG) und den in § 7 Absatz 1 S. 2 AsylbLG genannten Personenkreis“ entwickelt (bitte nach Bund und Ländern getrennt ausweisen und zu den jeweiligen Einnahmen auch die entsprechenden Ausgaben des jeweiligen Jahres angeben)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 die Einnahmen aus „übergeleiteten Ansprüchen und Unterhaltsansprüchen gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete sowie sonstige Ersatzleistungen“ entwickelt (bitte nach Bund und Ländern getrennt ausweisen und zu den jeweiligen Einnahmen auch die entsprechenden Ausgaben des jeweiligen Jahres angeben)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 die Einnahmen aus „Leistungen von Sozialleistungsträgern“ entwickelt (bitte nach Bund und Ländern getrennt ausweisen)?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Statistik der Ausgaben und Einnahmen für Asylbewerberleistungen auch folgende Ausgaben und Einnahmen erfasst:
a) Erstattungen von Aufwendungen der Träger untereinander (z. B. § 10b AsylbLG),
b) Erstattungen (Zuweisungen) von Bund, Ländern und Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden,
c) Verwaltungskosten der Träger und sonstigen Stellen,
d) Kosten der erzieherischen Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), auch wenn Leistungen nach den Vorschriften des SGB XII auf der Rechtsgrundlage des § 35a SGB VIII erbracht werden?
Wenn nicht, wie hoch schätzt die Bundesregierung die jeweiligen Ausgaben bzw. Einnahmen in den Fragen 16a bis 16d in den Jahren 2009 bis 2018 jeweils ein?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die Asylbewerberleistungen bezieht und folgende Art der Unterbringung aufweist:
a) Aufnahmeeinrichtung,
b) Gemeinschaftsunterkunft,
c) dezentrale Unterbringung
(bitte nach Bund und Ländern getrennt ausweisen)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Haushalte, die Asylbewerberleistungen beziehen und folgende Art der Unterbringung aufweisen:
a) Aufnahmeeinrichtung,
b) Gemeinschaftsunterkunft,
c) dezentrale Unterbringung
(bitte nach Bund und Ländern getrennt ausweisen)?
Welche Ausgaben nach dem AsylbLG sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 für folgende Unterbringungsarten jeweils angefallen:
a) Aufnahmeeinrichtung,
b) Gemeinschaftsunterkunft,
c) dezentrale Unterbringung
(bitte nach Bund und Ländern getrennt ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 jeweils die durchschnittliche Aufenthaltsdauer einer asylsuchenden Person in einer (Erst-)Aufnahmeeinrichtung (bitte nach Ländern getrennt ausweisen)?
Wie viele asylsuchende Personen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit
a) weniger als einem Jahr,
b) einem bis unter zwei Jahren,
c) zwei bis unter drei Jahren,
d) drei Jahre und länger
in einer (Erst-)Aufnahmeeinrichtung (bitte nach Bund und Ländern getrennt ausweisen)?
Wie viele Träger der Sozialhilfe erkennen nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß § 35 Absatz 1 Satz 1 SGB XII die Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen an (bitte insgesamt sowie nach Ländern getrennt ausweisen)?
a) Welche zehn Träger der Sozialhilfe haben nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich die höchsten tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, und wie hoch sind diese jeweils?
b) Welche zehn Träger der Sozialhilfe haben nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich die niedrigsten tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, und wie hoch sind diese jeweils?
Wie viele Träger der Sozialhilfe haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine monatliche Pauschale festgesetzt, da auf dem örtlichen Wohnungsmarkt hinreichend angemessener freier Wohnraum verfügbar ist und in Einzelfällen die Pauschalierung zumutbar ist (bitte insgesamt sowie nach Ländern getrennt ausweisen)?
a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Pauschale in den einzelnen Ländern sowie im gesamten Bundesgebiet?
b) Welche zehn Träger der Sozialhilfe gewähren nach Kenntnis der Bundesregierung die höchsten Pauschalen, und wie hoch sind diese jeweils?
c) Welche zehn Träger der Sozialhilfe gewähren nach Kenntnis der Bundesregierung die niedrigsten Pauschalen, und wie hoch sind diese jeweils?
Wie viele Personen und wie viele Haushalte, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2011 bis 2019 (letzter verfügbarer Stand) folgende Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten:
a) Schulausflüge von Schülerinnen und Schülern sowie Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
b) mehrtägige Klassenfahrten von Schülerinnen und Schülern sowie Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
c) Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
d) Schülerbeförderung,
e) Lernförderung,
f) Mehraufwendungen für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern in schulischer Verantwortung sowie von Kindern in einer Kindertageseinrichtung und in der Kindertagespflege,
g) Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
(bitte nach Bund und Ländern getrennt ausweisen)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2019 (letzter verfügbarer Stand) die Gesamtausgaben, die für die in Frage 24 erfragten Leistungen jeweils angefallen sind (bitte nach Bund und Ländern getrennt ausweisen)?