Mehrfachidentitäten von Asylbewerbern
des Abgeordneten Martin Sichert und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert stellte am 25. Oktober 2019 eine Schriftliche Frage an die Bundesregierung, die u. a. die Teilfrage enthielt „was wird konkret unternommen (z. B. Abgleichungen), um die mehrmalige Asylantragsstellung von ein und derselben Person (z. B. unter mehreren Identitäten oder nach mehrmaligen Wiedereinreisen) zu vermeiden?“. Die Antwort des zuständigen Ministeriums (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – BMI) vom 5. November 2019 lautete: „[…] Alle Asylsuchenden werden bei der Antragstellung schon seit den 1990er Jahren erkennungsdienstlich behandelt, Mehrfachidentitäten werden daher bei Abgabe von Fingerabdrücken im Asylverfahren erkannt und ausgeschlossen. […]“ (Bundestagsdrucksache 19/14931, Antwort zu Frage 37).
Das Verb „ausschließen“ impliziert im Verständnis des Wortes, dass jeder Zweifel und Irrtum ausgeklammert werden kann. Laut Duden ist „ausgeschlossen“ ein Adjektiv, das mit folgenden Beispielen aufgeführt wird: „etwas für ausgeschlossen halten, für ausgeschlossen erklären“, „ausgeschlossen! (das kommt nicht infrage!)“, „unmöglich, undenkbar“ (www.duden.de/rechtschreibung/ausgeschlossen). Das Verb „ausschließen“ wird zudem als starkes Verb genannt und wird ähnlich mit Beispielen versehen, die eine Handlung für unmöglich erklären – beispielsweise „durch Verschließen der Tür jemandem den Zutritt unmöglich machen“ (www.duden.de/rechtschreibung/ausschlieszen).
In Anlehnung an die genannte Ausführung des BMI erfolgte eine erneute Schriftliche Frage des Abgeordneten Martin Sichert an das BMI am 18. November mit der Frage „ […] wie erklärt die Bundesregierung die Vielzahl von bekannten Fällen von sogenannten ‚Flüchtlingen mit mehreren Identitäten‘ (alleine im Bundesland Niedersachsen gab es 880 Fälle im Jahr 2017, siehe https://bit.ly/2CCbNhI), die in Diskrepanz zu den Ausführungen des Ministeriums in der o. g. Antwort stehen [gemeint war die oben zitierte Passage der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/14931])“. In seiner Antwort vom 25. November 2019 schrieb das BMI (Bundestagsdrucksache 19/15583, Antwort auf die Schriftliche Frage 43: „Die Bundesregierung sieht keine in der Fragestellung aufgeworfene Diskrepanz zu der Antwort der Bundesregierung vom 5. November 2019 auf die Schriftliche Frage 37 des Abgeordneten Martin Sichert auf Bundestagsdrucksache 19/14931. Der zitierte Satz wird verkürzt und ohne weiteren Zusammenhang dargestellt. Vielmehr verwies die Bundesregierung ergänzend auf die sukzessive Einführung des sog. Kerndatensystems, den Abgleich mit den europäischen Datenbanken sowie die Einführung von IT-unterstützter Identitäts- und Herkunftsklärung. Mit dieser zusammenhängenden Antwort, die die fortschreitende Entwicklung und Verbesserung seit den 1990er Jahren bis zum Jahre 2017 darstellt, hat die Bundesregierung entsprechend der Fragestellung dargelegt, was konkret unternommen wird, um die mehrmalige Asylantragstellung von Personen zu vermeiden.“ (ebd.).
Anmerkung der Fragesteller: Hier verwendet die Bundesregierung das Verb „vermeiden“, erklärt aber an keiner Stelle, wie die Fälle von Mehrfachidentitäten überhaupt möglich sind – wenn diese doch, nach eigener Aussage (vgl. Antwort zu Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 19/14931), bereits per se ausgeschlossen sind.
Mehrfachidentitäten von Asylbewerbern sind keine Rarität. Eine kurze Google-Recherche ergibt viele Fallbeispiele, die die Aussage des BMI, dass die Mehrfachidentitäten ausgeschlossen seien, widerlegen.
- Beispiel 1: Der Fall A. H. A. aus Osnabrück, der sich sieben Identitäten zulegte und insgesamt 21.700 Euro an Leistungen kassierte (www.tagesspiegel.de/berlin/mehrfachidentitaeten-von-fluechtlingen-ist-berlin-gegen-asylbetrug-gewappnet/19365692.html);
- Beispiel 2: Der bundesweit berühmt gewordene Anis Amri habe laut NRW-Landeskriminaldirektor Dieter Schürmann insgesamt 14 Identitäten genutzt (www.zeit.de/politik/deutschland/2017-01/anis-amri-ralf-jaeger-berlin-anschlag);
- Beispiel 3: Der NDR berichtete im April 2019, dass der Asyl-Betrug durch Flüchtlinge mit Mehrfachidentitäten im Bundesland Niedersachsen allein einen Schaden von mindestens 1,6 Mio. Euro verursacht habe und die Polizei Braunschweig insgesamt 593 Beschuldigte aufführe (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Asyl-Betrug-Mehr-als-16-Millionen-Euro-Schaden,sozialbetrug242.html);
- Beispiel 4: Am 18. November 2019 hat die Bundespolizei an der A17 einen 40-Jährigen aus Nordmazedonien aufgegriffen, dem man 18 Identitäten nachweisen konnte (www.dnn.de/Region/Polizeiticker/Mann-mit-18-Identitaeten-an-der-A-17-bei-Berggiesshuebel-aufgegriffen).
Neben den genannten Fällen haben auch Recherchen von „WELT“ und „Nürnberger Nachrichten“ nach Ansicht der Fragesteller gezeigt, wie unzureichend es offensichtlich um die Identitätsfeststellung steht (www.welt.de/politik/deutschland/article176623392/Fluechtlingskrise-Viele-Behoerden-koennen-keine-Fingerabruecke-ueberpruefen.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie erklärt die Bundesregierung die Vielzahl der Fälle (siehe genannte Beispiele in der Vorbemerkung der Fragesteller) von Mehrfachidentitäten, die nach Ansicht der Fragesteller der Aussage des BMI „Alle Asylsuchenden werden bei der Antragstellung schon seit den 1990er Jahren erkennungsdienstlich behandelt, Mehrfachidentitäten werden daher bei Abgabe von Fingerabdrücken im Asylverfahren erkannt und ausgeschlossen“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) entgegenstehen?
Verfügt die Bundesregierung über eine systematisch gepflegte Übersicht über die Fälle von Mehrfachidentitäten, die seit 1990 in Deutschland festgestellt worden sind?
a) Wenn ja, wie viele Fälle wurden seit 1990 registriert (bitte in einer Tabelle nach Jahren, Bundesländern und Status der Täter und deren Staatsangehörigkeit aufgliedern)?
b) Wenn nein, wieso wird dies nicht statistisch erfasst?
In wie vielen der in der Frage 2 erfragten Fälle von Mehrfachidentitäten handelte es sich um eine Doppelidentität, Drei- bis Vierfachidentität, Fünfbis Zehnfachidentitäten, mehr als zehn Identitäten?
Bei wie vielen Personen wurde mehr als einmal die Verwendung von Mehrfachidentitäten festgestellt?
Verfügt die Bundesregierung über eine Übersicht der Schadenssummen durch Sozialbetrug, die seit 1990 in Deutschland durch Personen mit Mehrfachidentitäten entstanden sind (bitte nach Jahren, Bundesländern und Status der Täter und differenziert nach Staatsangehörigkeit der Täter aufgliedern)?
Wenn nein, wieso wird dies nicht statistisch erfasst?
Wenn die Bundesregierung unter Frage 4 über keine Übersicht verfügt, gibt es diesbezüglich Schätzungen oder hat die Bundesregierung Untersuchungen bzw. Studien in Auftrag gegeben?
a) Wenn ja, welche, und mit welchem Ergebnis (bitte auflisten)?
b) Wenn nein, wieso hielt die Bundesregierung eine Schadenslistung bislang für nicht relevant?
Wie viele der Personen, bei denen Mehrfachidentitäten festgestellt wurden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1990 rechtskräftig für Straftaten nach dem 22. und 23. Abschnitt des Strafgesetzbuchs (StGB) – insb. § 263 StGB – verurteilt (bitte pro Jahr aufschlüsseln)?
Wie viele Personen sind nach der erstmaligen Feststellung der Verwendung von Mehrfachidentitäten seit 1990 „abgetaucht“ bzw. waren für deutsche Behörden nicht mehr auffindbar (bitte pro Jahr seit 1990 auflisten)?
Wie viele Personen wurden danach erneut mit einer neuen Identität polizeilich erfasst (bitte pro Jahr seit 1990 auflisten)?
Wie viele der seit 1990 in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Schutzsuchenden mit abgelehntem Schutzstatus haben zum Zeitpunkt 31. Dezember des jeweiligen Jahres Sozialleistungen (Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II – [Arbeitslosengeld – ALG – II und Sozialgeld], Sozialhilfe nach SGB XII bzw. Asylbewerberleistungen nach dem AsylbLG) bezogen (bitte pro Jahr und differenziert nach Status: geduldet und andere Formen des abgelehnten Schutzstatus, der jeweiligen Form der Sozialleistung und deren jährlichen Gesamtsumme aufschlüsseln)?