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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mögliche Verbindungen des Islamischen Staates mit der Türkei

(insgesamt 15 Einzelfragen mit zhalreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

05.02.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1632006.01.2020

Mögliche Verbindungen des Islamischen Staates mit der Türkei

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der selbsternannte Kalif des Islamischen Staates (IS), Abu Bakr al Bagdadi, wurde am 26. Oktober 2019 bei einer gemeinsamen Operation der US-Armee und der Demokratischen Kräfte Syriens in seinem Versteck in einem Dorf in der syrischen Provinz Idlib getötet. Das Anwesen, auf dem sich Bagdadi seit mindestens drei Monaten aufhielt und wo er auch über Internet verfügte, lag wenige Kilometer von der türkischen Grenze entfernt in einem Gebiet, in dem türkische Soldaten patrouillieren und der türkische Geheimdienst MIT operiert. Als persönlicher Kurier Bagdadis war dessen Bruder Juma laut Presseberichten oft ohne Behinderungen durch türkische Sicherheitskräfte zwischen der syrischen Provinz Idlib und der türkischen Metropole Istanbul gependelt, die der IS-Führung nach Ansicht des irakischen Geheimdienstes als neue Operationsbasis dient. Kurze Zeit nach der Tötung Bagdadis wurde auch dessen Chefpropagandist Abu Hassan al Muhajir nahe der unter türkischer Kontrolle stehenden syrischen Grenzstadt Jarablus bei einer US-Operation getötet. Schließlich bombardierten US-Kampfflugzeuge am 10. November 2019 das mutmaßliche Haus des zum neuen IS-Kalifen ernannten al-Haschimi al-Kuraischi in der gleichfalls türkisch kontrollierten syrischen Stadt Azaz. Anfang November 2019 nahmen türkische Sicherheitskräfte mehrere Verwandte Bagdadis sowie IS-Anhänger in türkisch kontrollierten Gebieten in Nordsyrien sowie in der Türkei fest (www.fr.de/politik/bakr-al-baghdadi-uebersehene-terrorist-13243896.html).

Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wirft dies die Frage auf, warum diese Personen, wenn es sich tatsächlich um gefährliche IS-Mitglieder gehandelt hat, nicht schon längst inhaftiert wurden, wo doch die türkischen Behörden offenbar seit längerem über ihren Aufenthaltsort informiert waren.

Rechnet man die Zahlen der laut türkischem Justizministerium seit 2015 festgenommenen IS-Anhänger zusammen, ergibt dies 26.500. Aktuell befinden sich nach Angaben von Innenminister Süleyman Soylu aber nur 1.180 IS-Anhänger in türkischen Gefängnissen und weitere 250 in Deportationszentren. Der Kampf der Türkei gegen den IS weise „schwarze Löcher“ auf, beklagt daher der türkische Journalist Fehim Tastekin in einem Beitrag für AI-Monitor. Einerseits würden Ausländer, die gar nichts mit der Organisation zu tun haben, als IS-Anhänger klassifiziert, um sie leichter abschieben zu können, und andererseits würden Personen mit tatsächlichen IS-Verbindungen wieder laufengelassen (www.jungewelt.de/artikel/367344.t%C3%BCrkische-milit%C3%A4rinvasion-in-syrien-auffangbecken-f%C3%BCr-den-is.html; www.al-monitor.com/pulse/originals/2019/11/turkey-syria-fight-against-isis-ridden-with-black-holes.html).

Die syrisch-kurdische Nachrichtenagentur ANHA publizierte Dokumente einer Korrespondenz zwischen der türkischen Regierung und der IS-Führung aus dem Jahr 2015, die aus dem Unterschlupf von Bagdadi stammen sollen. Aus den in arabischer Sprache verfassten Papieren mit IS-Stempeln geht laut Presseberichten hervor, dass Bagdadi mit dem türkischen Geheimdienst darüber verhandelt hat, IS-Söldner und sogenannte Sicherheitsbrüder des IS durch die Türkei nach Syrien und umgekehrt IS-Kuriere durch die Türkei nach Westeuropa, vor allem nach Deutschland, zu schleusen. Der frühere US-Sonderbeauftragte für die internationale Allianz gegen den Islamischen Staat, Brett McGurk, gibt an, dass 40.000 IS-Dschihadisten aus mehr als 110 Ländern über die türkische Grenze nach Syrien eingereist seien (www.fr.de/politik/bakr-al-baghdadi-uebersehene-terrorist-13243896.html; www.hawarnews.com/tr/haber/erdogan-bagdadi-ortakliginin-bir-belgesi-daha-h20785.html).

Der Journalist Tastekin schreibt, dass der IS die Türkei als Basis für den Wiederaufbau der Organisation und neue Rekrutierungen ausgewählt habe (www.al-monitor.com/pulse/originals/2019/11/turkey-syria-iraq-are-isis-cells-regrouping-in-country.html). Dies trifft sich mit der Einschätzung des irakischen Geheimdienstes. So sei einem wichtigen Teil der IS-Führung nach Angaben des Leiters des irakischen Militärgeheimdienstes, General Saad Al-Allaq, nach dem Verlust territorialer Kontrolle in Nordsyrien im Frühjahr die Flucht in die Türkei gelungen. Es handele sich um Emire mit Zugriff zu enormen Mengen an Bargeld, die nun neue Zellen gründeten. Die IS-Führung plane, die in Syrien und im Irak gefangenen IS-Kämpfer und Anhänger zu befreien, um die Organisation wieder aufzubauen (https://edition.cnn.com/2019/11/18/middleeast/iraq-spy-chief-isis-rebuilding/index.html).

Der Generalinspekteur des Pentagon warnte in seinem im November 2019 veröffentlichten Vierteljahresbericht zur „Operation Inherent Resolve“, der IS nutze den türkischen Einmarsch in Syrien, „um sich neu zu gruppieren und ihre Fähigkeiten zu stärken, um Terrorattacken im Ausland zu planen“. Mehreren hundert IS-Anhängern sei infolge der Kampfhandlungen die Flucht aus Gefängnissen und Internierungslagern in Nordsyrien gelungen. Zudem hätten einige der am türkischen Einmarsch beteiligten Kampfgruppen „früher dabei geholfen, IS-Kämpfer durch die von der Opposition gehaltenen Gebiete zu schleusen“, heißt es dort. Diese Milizen würden „wahrscheinlich weiterhin auf niedrigem Niveau Verbindungen zum IS unterhalten, weil sie mit diesem eine ähnlich strenge Auslegung des Scharia-Gesetzes teilen“ (www.dodig.mil/Reports/Lead-Inspector-General-Reports/Article/2020066/lead-inspector-general-for-operation-inherent-resolve-i-quarterly-report-to-the/). Die unter türkischer Patronage aus einer Vielzahl meist dschihadistischer Milizen gebildete Syrische Nationalarmee, die am türkischen Angriffskrieg auf Nordsyrien beteiligt ist, dient offenbar als Auffangbecken für ehemalige IS-Kämpfer. So gelang es der Nachrichtenagentur ANHA, 76 zum Teil hochrangige ehemalige IS-Mitgliedern namentlich zu identifizieren, die nun in den Reihen der Nationalarmee stehen (https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/die-sna-milizen-als-auffangbecken-fuer-is-dschihadisten-teil-1-15356).

Die Fragestellerinnen und Fragesteller sind der Auffassung, dass die Bundesregierung als Mitglied der internationalen Koalition gegen den IS die Beziehungen ihrer NATO-Partnerin Türkei zum IS in Vergangenheit und Gegenwart kritisch hinterfragen muss und entsprechende Konsequenzen insbesondere im Bereich der Sicherheitszusammenarbeit beider Länder ziehen sollte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie viele Anhänger und Anhängerinnen des Islamischen Staates (IS) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung und Angaben türkischer Behörden seit 2015 von türkischen Sicherheitskräften in der Türkei und den türkisch kontrollierten Gebieten in Nordsyrien festgenommen, inhaftiert oder in Deportationslagern interniert (bitte nach Jahren unterteilen)?

a) Wie viele IS-Anhängerinnen und IS-Anhänger befinden sich gegenwärtig nach Kenntnis der Bundesregierung und Angaben türkischer Behörden in der Türkei und in den türkisch kontrollierten Gebieten Nordsyriens in Gewahrsam, Untersuchungs- oder Strafhaft oder Abschiebehaft?

b) Was geschah nach Kenntnis der Bundesregierung und Angaben türkischer Behörden mit den seit 2015 festgenommenen IS-Anhängerinnen und IS-Anhängern in der Türkei?

Wie viele von ihnen wurden aus dem Gewahrsam oder der Haft entlassen?

Gegen wie viele wurde Anklage erhoben?

Wie viele wurden verurteilt?

Wie viele nichttürkische IS-Anhänger wurden in welche Herkunftsländer abgeschoben?

c) Wie erklärt sich die Bundesregierung als Mitglied in der internationalen Koalition gegen den IS gegebenenfalls die große Differenz zwischen den derzeit in türkischer Haft oder in türkischen Deportationslagern sitzenden IS-Anhängern und der Gesamtzahl der seit 2015 Festgenommenen?

2

Hat die Bundesregierung als Mitglied in der internationalen Koalition gegen den IS eine Erklärung dafür, dass wichtige international gesuchte IS-Führer in Orten in Nordsyrien gelebt haben, die unter direkter oder indirekter Kontrolle türkischer Sicherheitskräfte stehen (www.fr.de/politik/bakr-al-baghdadi-uebersehene-terrorist-13243896.html)?

a) Wie war es nach Kenntnissen der Bundesregierung möglich, dass der sogenannte Kalif des Islamischen Staates (IS), Abu Bakr al Bagdadi, mehrere Monate lang weniger als fünf Kilometer von der türkischen Grenze entfernt in einem Gebiet, in dem türkische Militärs und der türkische Geheimdienst operieren, in einem sicheren Haus mit gut vorbereiteten Tunneln und mit Internetanschluss leben konnte?

b) Hat die Bundesregierung eine Erklärung dafür, dass der als Chefpropagandist des IS geltende Abu Hassan al Muhajir in der unter voller türkischer Kontrolle stehenden syrischen Kleinstadt Jarablus an der Grenze zur Türkei aufgefunden wurde, wo er sich offenbar über längere Zeit aufgehalten hat?

c) Hat die Bundesregierung eine Erklärung dafür, dass der als Nachfolger von al Bagdadi zum IS-Kalifen bestimmte al-Haschimi al-Kuraischi in der unter türkischer Kontrolle stehenden syrischen Stadt Azaz lebte?

d) Hat die Bundesregierung eine Erklärung dafür, dass al Bagdadis festgenommene Schwester Rsamija Awad und weitere Verwandte in der unter türkischer Besatzung stehenden syrischen Grenzstadt Azaz gelebt haben, und was genau führen türkische Behörden gegen diese Festgenommenen an, außer dass es sich um Verwandte des IS-Kalifen handelt?

3

Hat die Bundesregierung eine Erklärung dafür, warum die Türkei die in den letzten Wochen festgenommenen Verwandten von al Bagdadi einschließlich einer seiner Frauen nicht bereits früher festgenommen hat, und was machten diese Angehörigen eines der weltweit meistgesuchten Terroristen nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei bzw. in türkisch kontrollierten Gebieten Nordsyriens (www.fr.de/politik/bakr-al-baghdadi-uebersehene-terrorist-13243896.html)?

4

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie rund 40.000 ausländische dschihadistische Kämpfer, von denen viele das Rückgrat des IS und anderer dschihadistischer Verbände bildeten, ungehindert durch die Türkei nach Syrien reisen konnten, wie der frühere US-Sonderbeauftragten für die internationale Koalition gegen den IS, Brett McGurk angibt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (www.fr.de/politik/bakr-al-baghdadi-uebersehene-terrorist-13243896.html; https://twitter.com/brett_mcgurk/status/1194612574077120513)?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die türkische Regierung, wie vom früheren US-Sonderbeauftragten für die internationale Koalition gegen den IS, Brett McGurk angegeben, wiederholte Angebote der internationalen Koalition gegen den IS zurückgewiesen habe, bei der Schließung der Grenze gegen den IS zu helfen, und die Grenze erst versiegelt habe, nachdem die Demokratischen Kräfte Syriens das Grenzgebiet vom IS befreit hatten (https://twitter.com/brett_mcgurk/status/1194612574077120513)?

6

Inwieweit sind der Bundesregierung von der syrisch-kurdischen Nachrichtenagentur DIHA veröffentlichte Dokumente einer Korrespondenz zwischen der IS-Führung und der türkischen Regierung bekannt, die aus dem Unterschlupf von Bagdadi stammen sollen, und aus denen hervorgehen soll, dass der IS-Führer mit dem türkischen Geheimdienst über die Schleusung von IS-Kämpfern, Kurieren und „Sicherheitsbrüdern“ durch die Türkei nach Syrien und umgekehrt nach Westeuropa und Deutschland verhandelt habe (www.fr.de/politik/bakr-al-baghdadi-uebersehene-terrorist-13243896.html)?

a) Für wie authentisch hält die Bundesregierung diese Dokumente?

b) Inwieweit kann die Bundesregierung aus diesen Dokumenten Rückschlüsse auf eine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland durch Reisebewegungen von IS-Mitgliedern ziehen?

c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den veröffentlichten Dokumenten bezüglich ihrer Sicherheitszusammenarbeit mit der Türkei?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass der IS nach dem Verlust territorialer Kontrolle in Syrien und im Irak die Türkei als Basis für den Wiederaufbau der Organisation und neue Rekrutierungen ausgewählt hat (www.al-monitor.com/pulse/originals/2019/11/turkey-syria-iraq-are-isis-cells-regrouping-in-country.html)?

8

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Angaben des irakischen Militärgeheimdienstes, wonach einem Teil der IS-Führung die Flucht in die Türkei gelungen sei, die von dort aus mit viel Geld den Wiederaufbau der Organisation, die Bildung neuer Zellen und die Befreiung von Gefangenen aus Lagern und Gefängnissen in Syrien und im Irak plane (https://edition.cnn.com/2019/11/18/middleeast/iraq-spy-chief-isis-rebuilding/index.html)?

9

Inwieweit sind der Bundesregierung Pläne der IS-Führung zur Befreiung gefangener IS-Anhänger im Irak und in Syrien bekannt geworden?

a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Angriffe der türkischen Armee und ihrer Verbündeten der Syrischen Nationalarmee auf Gefängnisse und Internierungslager für IS-Anhänger in Nordsyrien seit Beginn des türkischen Einmarsches am 9. Oktober 2019, und inwieweit handelt es sich nach Einschätzung der Bundesregierung um gezielte Angriffe zur Befreiung von Gefangenen?

b) Wie viele Personen mit IS-Bezug konnten nach Kenntnis der Bundesregierung infolge des türkischen Angriffs auf Nordsyrien aus dortigen Gefängnissen und Lagern entkommen (bitte angeben, von wo und unter welchen Umständen diese Personen geflohen sind, ob es sich um IS-Kämpfer oder um deren Familien, um bekannte IS-Anführer und ausländische Kämpfer sowie deren Familien handelt)?

Wie viele der Flüchtigen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung von wem wieder eingefangen werden?

10

Ist der Bundesregierung der im November 2019 veröffentlichte Vierteljahresreport des Generalinspekteurs des US-Verteidigungsministeriums für die Operation Inherent Resolve bekannt (www.dodig.mil/Reports/Lead-Inspector-General-Reports/Article/2020066/lead-inspector-general-for-operationinherent-resolve-i-quarterly-report-to-the/)?

Wenn ja, inwieweit teilt die Bundesregierung als Mitglied in der internationalen Allianz gegen den IS die in diesem Report getroffene Einschätzung, wonach der IS den türkischen Einmarsch in Syrien nutze, um die Organisation wieder aufzubauen und ihre Fähigkeiten zu Anschlagsplanungen im Ausland zu stärken, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

11

Inwieweit treffen nach Kenntnis der Bundesregierung als Mitglied in der internationalen Allianz gegen den IS Einschätzungen aus dem im November 2019 veröffentlichten Vierteljahresreport des Generalinspekteurs des US-Verteidigungsministeriums für die Operation Inherent Resolve zu, wonach einige der am türkischen Einmarsch in Nordsyrien beteiligten Kampfgruppen früher dabei geholfen hätten, IS-Kämpfer durch die von der syrischen Opposition gehaltenen Gebiete zu schleusen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus bezüglich ihrer Sicherheitskooperation mit der Türkei (www.dodig.mil/Reports/Lead-Inspector-General-Reports/Article/2020066/lead-inspector-general-for-operation-inherent-resolve-i-quarterly-report-to-the/)?

12

Inwieweit treffen nach Kenntnis der Bundesregierung als Mitglied in der internationalen Allianz gegen den IS Einschätzungen aus dem im November 2019 veröffentlichten Vierteljahresreport des Generalinspekteurs des US-Verteidigungsministeriums für die Operation Inherent Resolve zu, wonach einige der am türkischen Einmarsch in Nordsyrien beteiligten Kampfgruppen „wahrscheinlich weiterhin auf niedrigem Niveau Verbindungen zum IS unterhalten, weil sie mit diesem eine ähnlich strenge Auslegung des Scharia-Gesetzes teilen“ (www.dodig.mil/Reports/Lead-Inspector-General-Reports/Article/2020066/lead-inspector-general-for-operation-inherent-resolve-i-quarterly-report-to-the/)?

13

Welche Schlussfolgerungen bezüglich der Sicherheitszusammenarbeit mit der Türkei und der Ernsthaftigkeit des türkischen Engagements im Kampf gegen den IS zieht die Bundesregierung als Mitglied in der internationalen Allianz gegen den IS aus der hier vom Generalinspekteur des Pentagon unter Bezugnahme auf den US-Geheimdienst DIA getroffenen Feststellung, verbündete Kampfgruppen eines NATO-Partners und Mitgliedstaates in der internationalen Allianz gegen den IS würden Beziehungen zum IS unterhalten und dessen Ideologie teilen (www.dodig.mil/Reports/Lead-Inspector-General-Reports/Article/2020066/lead-inspector-general-for-operationinherent-resolve-i-quarterly-report-to-the/)?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich laut Presseberichten in den Reihen der unter türkischem Patronat aus einer Vielzahl von teils dschihadistischen Milizen gebildeten Syrischen Nationalarmee, die am türkischen Einmarsch in Nordsyrien beteiligt ist, zahlreiche, zum Teil hochrangige frühere IS-Mitglieder befinden, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen bezüglich der Sicherheitszusammenarbeit mit der Türkei und der Ernsthaftigkeit des türkischen Engagements im Kampf gegen den IS zieht die Bundesregierung als Mitglied in der internationalen Allianz gegen den IS daraus (https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/die-sna-milizen-als-auffangbecken-fuer-is-dschihadisten-teil-1-15356)?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass laut Presseberichten das US-Finanzministerium am 10. September 2019 die Wechselbüros für ausländische Währungen und die Juwelenhändler al-Haram, al-Hebo, al-Khalidi und Saksouk wegen Finanztransaktionen für den IS auf seine Sanktionsliste genommen hat (www.al-monitor.com/pulse/originals/2019/10/turkey-syria-isis-money-transfer-network-busted.html)?

a) Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Hintergrund dieser Maßnahmen?

b) Inwieweit sind die genannten Firmen oder andere Unternehmen, denen Finanztransaktionen für den IS vorgeworfen werden, nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland aktiv, und inwiefern sind von deutschen Behörden Sanktionsmaßnahmen gegen diese Firmen verhängt worden oder in Planung?

Berlin, 9. Dezember 2019

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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