Auszahlung von Hilfen in der Ostseefischerei 2020
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Steffi Lemke, Oliver Krischer, Harald Ebner, Renate Künast, Markus Tressel, Claudia Müller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Ostseefangquoten für das Jahr 2020 wurden im Rahmen des Fischereiministertreffens am 14. Oktober 2019 beschlossen. Trotz der erneuten Überschreitung der vom Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) wissenschaftlich vorgeschlagenen Quoten, müssen die Ostseefischer relevante Kürzungen der maximalen Fangquoten berücksichtigen. Die Kürzungen der Quoten und der teilweise Fangstopp sind laut ICES jedoch nötig, um den Fischpopulationen eine Erholung zu ermöglichen und die Überfischung in der Ostsee zu beenden. Langfristig soll demnach auch die Fischereiwirtschaft von gesunden Fischpopulationen profitieren und insbesondere der kleinen handwerklichen Fischereiwirtschaft soll eine Zukunftsperspektive erhalten bleiben.
Die Bundesregierung hat angekündigt, die Kürzungen der maximalen Fangquoten und die zu erwartenden ökonomischen Ausfälle durch finanzielle Hilfen abzufangen. Dies kündigte der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion der CDU/CSU Eckhardt Rehberg an (www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Ostseefischer-in-MV-erleichtert-ueber-Bundeshilfen,fangquoten156.html). Im Jahr 2020 seien rund 4 Mio. Euro dafür eingeplant. Ob eine Kofinanzierung seitens der Europäischen Union stattfinden werde, würde aktuell verhandelt. Tatsache ist, dass die Bestände der Ostsee aktuell teilweise stark beeinträchtigt sind. Dies ist aus Sicht der Fragesteller sowohl Folge des veränderten Klimas und erhöhten Nährstoffeintrags in die Meere als auch der massiven Überfischung. Die finanzielle Unterstützung der lokalen Fischereibetriebe ist aus Sicht der Fragesteller notwendig, jedoch muss sichergestellt werden, dass die Gelder vor allem an die am stärksten unter den geringeren Quoten leidenden (Klein-)Betriebe gehen. Aus Sicht der Fragesteller ist zu befürchten, dass hauptsächlich Großfischereibetriebe die größten Anteile von den angekündigten 4 Mio. Euro erhalten werden, obwohl sie an der problematischen Situation zu großen Teilen mitverantwortlich sind. Somit kämen aus Sicht der Fragesteller die eigentlichen Hilfen einer Prämie für Überfischung gleich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Anhand welcher Kriterien wird nach Kenntnis der Bundesregierung die finanzielle Entschädigung an betroffene Fischereibetriebe ausgezahlt werden?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Fischereigroßbetriebe mit über fünf Fahrzeugen allein aufgrund ihrer höheren historischen Fangerträge, ihrer Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterzahl und ihrer Flottenstärke höhere Summen erhalten als kleinere Fischereibetriebe?
Wird bei der Vergabe unterschieden werden zwischen Fischereibetrieben im Haupterwerb und im Nebenerwerb?
Falls nicht, wieso nicht?
Falls ja, in welcher Form?
Werden die finanziellen Hilfen für Kleinbetriebe mit nur einem oder wenigen Fahrzeugen nach Kenntnis der Bundesregierung ausreichend dimensioniert sein, um die Einbußen zu kompensieren?
Wird es eine gesonderte Stilllegungsprämie für Betriebsaufgaben geben?
Plant die Bundesregierung im Zuge der bevorstehenden Reduzierung der Fangquoten für die Ostsee, die nach GFP-Grundverordnung (GFP = Gemeinsame Fischereipolitik) – Verordnung (EU) Nr. 1380/2013, Absatz 43 – vorgesehene Anpassung der Flottengröße in Relation zu den zur Verfügung stehenden natürlichen Ressourcen?
Falls ja, wie sehen die Maßnahmen zur Reduzierung aus?
Hat die Bundesregierung in ihrem Bericht zur GFP-Grundverordnung an die EU-Kommission im Jahr 2018 bereits Maßnahmen und Instrumente zur Anpassung der Flottenkapazität aufgeführt?
Falls ja, welche genau?
Inwieweit werden umweltschonende Fischereien, die laut der GFP-Grundverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1380/2013) besonders förderungswürdig sind, als Kriterium bei der Verteilung der in der Vorbemerkung angeführten finanziellen Unterstützung für das Jahr 2020 berücksichtigt?
Rechnet die Bundesregierung mit einer generellen Verringerung der Anzahl der aktiven Fischereibetriebe entlang der Ostseeküste aufgrund der geringeren Fangquoten oder reichen die finanziellen Hilfen aus, die Betriebe aufrechtzuerhalten?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung, basierend auf den vorliegenden Fischerei- und Populationsdaten von ICES, mit den bestehenden Fangquoten für die Ostsee, das Ziel der gemeinsamen Fischereipolitik, bis zum Jahr 2020 die Überfischung zu beenden und einen höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrag eines Fischbestandes zu sichern, erreicht?
Plant die Bundesregierung, langfristige Programme und alternative Einkommensmöglichkeiten für die handwerkliche Fischereiwirtschaft im Angesicht immer schlechterer Populationsentwicklungen und des zunehmenden Drucks durch Umwelt- und Klimabelastungen auf die natürlichen Ressourcen zu schaffen?
Falls ja, welche?
Falls nein, warum nicht?