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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bürgerkrieg in Kamerun

(insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

06.02.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1632607.01.2020

Bürgerkrieg in Kamerun

der Abgeordneten Stefan Liebich, Kathrin Vogler, Heike Hänsel, Michel Brandt, Andrej Hunko, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Kamerun ist ein Land im Bürgerkrieg. Englischsprachige und französischsprachige Kameruner befinden sich in jahrzehntelang schwelenden Konflikten, die sich seit einigen Jahren Bahn brechen. Wie konnte es dazu kommen? Seit 1901 eine deutsche Kolonie, ging das Territorium Kameruns nach dem ersten Weltkrieg in Mandatsgebiet Großbritanniens und Frankreichs über. 1960 erklärte der französische Teil Kameruns die Unabhängigkeit, einige Monate später ging der britische Teil Nordkameruns in das Staatsgebiet Nigerias über, im Jahr darauf ging der britisch verwaltete Teil Südkameruns in das Staatsgebiet Kameruns über (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/kamerun-node/kamerun/208872).

Mit einem Referendum wurde im Jahre 1972 die Staatsform der Bundesrepublik in einen Einheitsstaat umgewandelt – die Vereinigte Republik Kamerun – und zwei verschiedene Völkergruppen anderen sprachlichen und kulturellen Hintergrundes in einem Land vereinigt. Zwischen den anglophonen Kamerunerinnen und Kamerunern im Süden des Landes und den frankophonen Kamerunerinnen und Kamerunern im Rest des Landes herrschen seither Konflikte und es existiert eine anglophone, separatistische Bewegung. Einige Jahrzehnte lang war eine weitestgehend friedliche Koexistenz im ausschließlich frankophon regierten Kamerun möglich; die Situation ist jedoch seit drei Jahren massiv angespannt. Im Oktober 2018 wurde Präsident Paul Biya (85), bereits seit 1982 im Amt, zum siebten Mal für eine siebenjährige Amtszeit gewählt. Er steht vor allem aufgrund seines drastischen Kurses gegenüber dem anglophonen Teil des Landes in der Kritik. Sämtliche hohen Regierungsämter sind mit frankophonen Politikern besetzt. Man entsandte vermehrt französischsprachige Professorinnen und Professoren, Lehrerinnen und Lehrer sowie Richterinnen und Richter in den anglophonen Teil des Landes, die weder die englische Sprache beherrschten noch das angelsächsische Rechtssystem kannten. Die Rechts- und Bildungssysteme sind an das britische System angelehnt und weisen frappierende Unterschiede zu den im restlichen Teil des Landes etablierten Strukturen auf. Ein Großteil der englischsprachigen Bevölkerung begriff diese Schritte als gezielten Versuch ihren Landesteil zu schwächen.

Als im Jahr 2016 Juristinnen und Juristen zu Protesten gegen die Regierung aufriefen und die Unabhängigkeit des anglophonen Teils Kameruns einforderten, reagierte die Zentralregierung mit Gewaltexzessen. Militärs wurden eingesetzt, um Protestierende zu verhaften – es kam zu Erschießungen. Präsident Paul Biya erklärte einige Zeit später einen Krieg gegen den Südwesten und Nordwesten seines eigenen Landes (www.dw.com/en/english-speakers-protestin-cameroon-demand-equal-rights-amid-calls-for-secession/a-40649852).

Militärs fielen infolgedessen über Städte und Dörfer her, brandschatzten, mordeten, vergewaltigten. Aber auch andere Bedrohungen sind für viele Menschen Realität:

Im Demokratieindex 2018 der britischen Zeitschrift „The Economist“ belegt Kamerun Platz 132 von 167 Ländern und gehört damit zu den autoritär regierten Staaten. Vor dem Hintergrund dieser Gewaltausbrüche radikalisierten sich Teile der englischsprachigen Bevölkerung weiter. Von Seiten der Separatisten folgten Racheakte. Schon länger sind Bereiche – teilweise ganze Landstriche – nicht mehr von der Zentralregierung kontrollierbar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Hat die Bundesregierung eine Einschätzung der aktuellen politischen Lage in Kamerun, insbesondere in Anbetracht der Konflikte, und wenn ja, welche?

2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über geschlechtsspezifische Gewalttaten durch Exekutivkräfte?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Legitimität des Präsidenten Paul Biya?

4

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Entführung, Folterung und Ermordung von Separatisten durch Streitkräfte des Militärs?

5

Wie viele Personen mussten nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der Proteste das Land verlassen – als Flüchtlinge oder durch Ausweisung?

a) Wie viele wurden in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Aufenthaltsstatus aufschlüsseln)?

b) Wird Homosexualität kamerunischer Staatsbürger als Fluchtgrund anerkannt?

6

Hat die Bundesregierung eine Bewertung der Möglichkeit eines Erfolges der separatistischen Bewegung des anglophonen Teiles Kameruns?

7

Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der Proteste des Anglophone Civil Society Consortium (ACSC) durch Polizeikräfte oder Militärs

a) getötet,

b) verletzt,

c) Opfer sexualisierter Gewalt?

8

Welche Mitglieder der Bundesregierung haben seit Beginn der 19. Wahlperiode Kamerun besucht?

Falls sie dabei von Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Organisationen oder Verbänden begleitet wurden, welche waren dies?

9

Welche Erkenntnisse brachten die neuen Instrumente der Bundesregierung zur Krisenfrüherkennung (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5552, Antwort zu Frage 16), und inwieweit wurde die Bundesregierung hierdurch in die Lage versetzt, frühzeitig zu handeln?

10

Wie gestaltete sich die „effektive gemeinsame Krisenfrüherkennung der Bundesregierung“ in Bezug auf die Spannungsverhältnisse zwischen Bevölkerung und Exekutivkräften in Kamerun?

11

Welche konkreten Handlungen konnte die Bundesregierung durch die gemeinsame Krisenfrüherkennung wann unternehmen?

12

Welche Maßnahmen der Konfliktprävention, Friedensförderung und Konfliktschlichtung hat die Bundesrepublik Deutschland in den ihr zur Verfügung stehenden Gremien seit Beginn des bewaffneten Konfliktes 2016 unternommen?

13

Plant die Bundesregierung gezielte Maßnahmen zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit und Transformation innergesellschaftlicher Konflikte in Kamerun?

Wenn ja, wie gestalten sich diese?

14

Gibt es trotz des Anspruches der Afrikanischen Union auf „African Ownership“ Überlegungen, im herrschenden Konflikt das Angebot einer Vermittlung zu unterbreiten?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob etwaige nach Kamerun exportierte Rüstungsgüter, z. B. die pyrotechnische Munition, die 2018 exportiert wurde (laut Rüstungsexportbericht), für die Bekämpfung von Zivilistinnen und Zivilisten eingesetzt wurden oder werden?

16

Wie viele deutsche Polizeibeamte waren in den vergangenen fünf Jahren in Kamerun als Sicherheitsberater tätig?

17

In welcher Art unterstützt die Bundesregierung Militär- oder Sicherheitskräfte in Kamerun auf andere Art (finanziell oder personell, bitte nach Art und Höhe der finanziellen Aufwendungen aufschlüsseln)?

18

Welche sonstigen Unterstützungsprogramme für Sicherheits- oder Militärprogramme sind derzeit geplant?

19

Bezugnehmend auf die Fragen 12 bis 15, welche Abwägungen liegen diesen Entscheidungen zugrunde?

Welche Faktoren ethischer Art berücksichtigte die Bundesregierung bei diesen Entscheidungen?

20

Falls es noch besteht, erwog die Bundesregierung nach Beginn des Konfliktes oder derzeit, das Ausstattungshilfeprogramm für ausländische Streitkräfte 2017–2020 in Kamerun zu stoppen?

Falls ja, wann wird sie dies tun?

Falls nein, warum nicht?

21

Welchen Resolutionen mit Bezug auf Kamerun hat die Bundesregierung in den Vereinten Nationen zugestimmt?

22

Welche Initiativen zur Konfliktbewältigung oder Konfliktvermittlung unterstützt die Bundesregierung auf europäischer Ebene?

23

Inwiefern haben sich die Kenntnisse der Bundesregierung bezüglich Bestrebungen von Seiten der Vereinten Nationen oder der Afrikanischen Union, einen Vermittler nach Kamerun zu entsenden, um im Konflikt zu vermitteln, geändert, ob auf staatlicher Ebene oder über dritte Institutionen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2954)?

24

In welcher Weise wurden seitens der Bundesregierung Änderungen der Umsetzungsstruktur für Entwicklungsgelder nach Kamerun vorgenommen oder in Betracht gezogen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2954)?

Berlin, den 10. Dezember 2019

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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