Gefahr für die Pressevielfalt im Osten des Ruhrgebiets
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Lothar Bisky, Inge Höger-Neuling, Ulla Lötzer, Sevim Dagdelen und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Derzeit findet im Osten des Ruhrgebiets eine massive Konzentration auf dem lokalen Zeitungsmarkt statt. Die Ruhrnachrichten (RN) des Verlegers Lambert Rensing-Wolf und die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) haben mit Genehmigung des Kartellamts ein gemeinsames Unternehmen gegründet. Drei Tage nach der Erteilung der Genehmigung des Kartellamts zur Gründung einer Druckerei am 9. Januar 2006 gaben die RN die Schließung ihrer Lokalredaktion in Bottrop, Gladbeck und Gelsenkirchen bekannt. Damit ist die WAZ nun die einzige Tageszeitung in Bottrop und Gladbeck, die in einer Lokalausgabe erscheint. In Gelsenkirchen erscheint daneben noch die Buersche Zeitung (BZ) als Lokalzeitung. Aber auch diese stellt zum 30. September ihr Erscheinen ein. Dies wurde am 30. März bekannt gegeben, dem letzten Erscheinungstag der RN in den genannten drei Städten. Damit hat die WAZ ihre Monopolstellung auf dem lokalen Zeitungsmarkt im Ruhrgebiet weiter ausgebaut. In Bochum und Dortmund drohen ähnliche Entwicklungen, hier wurden die Lokalredaktionen der RN bereits in eigene Gesellschaften ausgelagert. Dies führt nicht nur zu Lohneinbußen von bis zu 40 Prozent bei den Belegschaften, sondern macht einen Verkauf oder eine Abwicklung der Gesellschaften und damit der Lokalredaktionen in Jahresfrist möglich. Für die Bochumer Ausgabe der RN ist eine Einstellung zum Jahresende bereits angekündigt.
Insgesamt blieben die Entwicklungen von der Öffentlichkeit unbeachtet, lediglich die Tageszeitungen „tageszeitung“ und „junge Welt“ berichteten. Dabei trafen insbesondere die mit den Schließungen der Lokalredaktionen einhergehenden Stellenstreichungen und die als solche empfundene Bedrohung der Pressevielfalt bei Belegschaften, Kommunalpolitikern, dem Deutschen Journalistenverband und der Gewerkschaft ver.di auf starken Widerspruch. So äußerte der Gelsenkirchener Oberbürgermeister Frank Baranowski gegenüber der „taz“, die Vermutung liege nahe, „dass sich die Verlage das Ruhrgebiet aufgeteilt haben“. In eine ähnliche Richtung äußerte sich der Dortmunder Medienexperte Horst Röper ebenfalls in der „taz“ vom 11. Mai 2006. Die Gewerkschaft ver.di hat an verschiedener Stelle darauf hingewiesen, dass die BZ mit einer Auflage von 8 000 verkauften Exemplaren schwarze Zahlen schreibe und kein betriebswirtschaftlicher Grund zu sehen sei, dass sie schließen müsse. Nach bisherigem Kenntnisstand hat sich der Verleger Kurt Bauer zu den Vorwürfen noch nicht geäußert. Er gab lediglich bekannt, dass die wegfallenden Zahlungen der RN, die bis dato den Lokalteil der BZ für ihre Gelsenkirchener Ausgabe übernommen hatten, der Grund für die Einstellung seien. Gleichzeitig wurde nach Angaben von ver.di eine von der Redaktion der BZ entwickelte Werbeaktion unter bisherigen Lesern der RN nicht genehmigt. Diese Umstände nähren selbstverständlich den Verdacht, die Verlagshäuser würden das Ruhrgebiet gezielt unter sich aufteilen.
Hinzu kommt, dass die WAZ und die RN über eine gemeinsame Gesellschaft verbandelt sind: die Ostruhranzeigengesellschaft (ORA), die von beiden Verlagshäusern 1977 gegründet wurde und ihnen bis heute zu gleichen Teilen gehört. Die ORA vertreibt im östlichen und nördlichen Ruhrgebiet lokale, kostenlose Anzeigenblätter wie „Stadtspiegel“ oder „Stadtanzeiger“ in einer Gesamtauflage von 1,2 Millionen. Lensing-Wolff (RN) ist außerdem mit 40 Prozent am Verlagshaus Bauer beteiligt, dass die Buersche Zeitung herausgibt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Sind der Bundesregierung die geschilderten Entwicklungen bekannt, und welche Einschätzung vertritt sie insbesondere zur abnehmenden Pressevielfalt in diesem konkreten Fall?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob das Bundeskartellamt in seine Erwägungen zur Gründung einer gemeinsamen Druckerei der WAZ und der RN die möglichen bzw. beabsichtigten Folgen für eine Monopolbildung im Marktsegment der Lokalzeitungen mit einbezogen hat, und sieht sie im Rückblick diesen Umstand als ausreichend gewichtet an?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob das Bundeskartellamt wegen des Verdachts der
a) Absprache betreffend eine Aufteilung des Markts für Lokalzeitungen im Falle der Druck-Kooperation von WAZ und RN eine Prüfung eingeleitet hat?
b) Absprache betreffend eine Aufteilung des Markts für Lokalzeitungen im Falle der Schließung der Buerschen Zeitung eine Prüfung eingeleitet hat?
Wenn ja, welche Ergebnisse haben entsprechende Prüfungen ergeben, und was sind die (möglichen) Konsequenzen hieraus?
Wenn nicht, welche Kenntnis hat die Bundesregierung von den Gründen, die einen entsprechenden Verdacht ausschließen lassen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von ähnlichen Prozessen der Pressekonzentration in anderen Teilen der Bundesrepublik Deutschland, vor allem den Ballungszentren?
Welche Maßnahmen sind von der Bundesregierung geplant oder ergriffen worden, um die Pressevielfalt auch auf lokaler Ebene sicherzustellen?
Wenn keine entsprechenden Maßnahmen geplant oder ergriffen wurden, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Entwicklungen wie oben geschilderten, dass einzelne Lokalredaktionen regionaler Zeitungen als selbständige Gesellschaften ausgegliedert werden und so nicht mehr an die entsprechenden Tarifverträge gebunden sind?
a) Welche Position vertritt die Bundesregierung zu solchen Fällen zunehmender „Tarifflucht“?
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um solche „Tarifflucht“ und die damit meist einhergehenden Einschränkung von Arbeitnehmerrechten über die Gründung scheinselbständiger Gesellschaften zu erschweren oder ganz auszuschließen?
c) Wenn keine solche Maßnahmen geplant sind, warum nicht?