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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Einsatz von nicht zugelassenen Pestiziden in Deutschland (G-SIG: 16010923)

Art und Umfang des Einsatzes von nicht zugelassenen Pestiziden in Deutschland, insbesondere bei Beerenobst, Kontrollverfahren und Maßnahmen, Umweltschäden durch Pestizide, Einzelgenehmigungen der Bundesländer zu Pestizidnutzungen und Import behandelter Lebensmittel <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

16.08.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/233801. 08. 2006

Einsatz von nicht zugelassenen Pestiziden in Deutschland

der Abgeordneten Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bei verschiedenen von der Umweltschutzorganisation Greenpeace veranlassten Untersuchungen von Strauchbeeren und Gemüse aus deutscher Herkunft auf Pestizide wurden wiederholt nicht zugelassene Wirkstoffe nachgewiesen. Dabei fanden sich Wirkstoffe wie Endosulfan, Methomyl oder Vinclozolin, die akut giftig oder krebserregend sind oder bei denen der Verdacht auf endokrine Wirkung besteht. Einige der Wirkstoffe waren in Deutschland gar nicht zugelassen, andere waren es nur für die Anwendung in anderen als den untersuchten Kulturen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) geht Hinweisen über den Einsatz nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel seit dem Frühjahr 2005 nach. Auch die Landesministerien berichten über Probleme mit illegalen Pestiziden und haben im Frühjahr 2005 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die die gezielte Kontrolle der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Beerenobst und entsprechende Probenzahlen festgelegt hat. Das Ministerium für Ernährung und ländlichen Raum Baden-Württemberg hat bei eigenen Untersuchungen seit mehreren Jahren das Vorkommen nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel bei bestimmten Kulturen festgestellt. In 39 Prozent der dort im Jahr 2005 getesteten Strauchbeeren fanden sich nicht zugelassene Pestizidwirkstoffe. Vor diesem Hintergrund ist zu vermuten, dass in Deutschland nach wie vor nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel in erheblichem Umfang verkauft und angewendet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Handel und den Einsatz nicht zugelassener Pestizidwirkstoffe in Deutschland?

2

Welche in Deutschland nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittel bzw. Wirkstoffe werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland in den Verkehr gebracht (incl. Importsendungen) und in welchen Mengen erfolgt dies? Welche Informationen über die Inverkehrbringer und die Abnehmer liegen vor?

3

Welche in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel bzw. Wirkstoffe werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland in Kulturen eingesetzt, für die diese nicht zugelassen sind, und in welchen Mengen erfolgt dies? Welche Kulturen und welche Regionen sind davon betroffen? Welche Informationen über die Inverkehrbringer und die Abnehmer liegen vor?

4

Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang der Einsatz von ggf. noch bei den Anwendern gelagerten Mitteln, deren Zulassung abgelaufen ist, die jedoch weiterhin eingesetzt werden?

5

Welche Maßnahmen werden von Bund und Ländern ergriffen, um den Einsatz nicht zugelassener Pestizidwirkstoffe festzustellen und zu unterbinden?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die finanzielle und personelle Ausstattung und die Laborausstattung des Pflanzenschutzkontrolldienstes und der Lebensmittelüberwachung für die Feststellung von illegal eingesetzten Pestiziden?

7

Wie viel Prozent der Lebensmitteluntersuchungsämter können aufgrund ihrer Ausstattung die gesamte Breite an Pestiziden testen?

8

In welchen Fällen und in welchem Umfang wurden in den letzten vier Jahren im Rahmen der Lebensmitteluntersuchungen der Bundesbehörden und der Bundesländer nicht zugelassene Pestizidwirkstoffe nachgewiesen? Wie häufig und in welchen Fällen wurden welche Sanktionen verhängt?

9

Welche Ergebnisse liegen zu den von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe gezielt durchgeführten Kontrollen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Beerenobstanbau vor?

10

Welche Gefahren für die Gesundheit der Verbraucher und Anwender gehen vom Einsatz dieser nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittel bei der Anwendung, bei der Lagerung und Entsorgung und durch Rückstände in Lebensmitteln aus?

11

Welche Umweltgefahren sind mit der Anwendung und der Lagerung dieser nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittel, insbesondere bezüglich möglicher Einträge in Böden, in Oberflächengewässer und das Grundwasser, und bzgl. der Wirkung auf Nichtzielorganismen verbunden?

12

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet bzw. vorgeschlagen, um den Einsatz von nicht zugelassenen Pestiziden zu unterbinden? Welche entsprechenden Maßnahmen sind geplant? Welche Maßnahmen seitens der Behörden der Länder sind der Bundesregierung bekannt?

13

In wie vielen Fällen haben die Bundesländer Einzelfallgenehmigungen gemäß § 18b des Pflanzenschutzgesetzes für welche Pestizide und für den Import von behandelten Lebensmitteln erteilt, und welche dieser Genehmigungen sind noch nicht verfristet?

14

Wie umfangreich sind die Mitteilungspflichten der Länder an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Fällen einer auf Antrag genehmigten Einzelfallanwendung; und in wie vielen Fällen hat das Bundesamt vor der Genehmigung Stellung genommen?

15

Kann es auf Grund von Namensgleichheiten zu Missverständnissen und Fehleinschätzungen bei der Beurteilung der Legalität der eingesetzten Pestizide kommen?

Berlin, den 1. August 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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