Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Thomas Ehrhorn und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Richtlinie (EU) 2019/633 des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette soll zur Bekämpfung von Praktiken dienen, die gröblich von der guten Handelspraxis abweichen, gegen das Gebot von Treu und Glauben und des redlichen Geschäftsverkehrs verstoßen und einem Handelspartner einseitig von einem anderen aufgezwungen werden. Dazu legt die Richtlinie (Artikel 1 Absatz 1) eine Mindestliste verbotener unlauterer Handelspraktiken in den Beziehungen zwischen Käufern und Lieferanten in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette fest.
Die Mitgliedstaaten können strengere als in der Richtlinie vorgesehene Vorschriften zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken einführen, sofern diese nationalen Vorschriften mit den Regeln für das Funktionieren des Binnenmarkts vereinbar sind (Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie). Die Rechts- und Verwaltungsvorschriften sind von den Mitgliedstaaten bis zum 1. Mai 2021 zu erlassen und zu veröffentlichen und müssen spätestens am 1. November 2021 angewendet werden (Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie).
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner kündigte dieses Jahr öffentlich an, dass sie die EU-Richtlinie „eins zu eins umsetzen“ werde (www.topagrar.com/management-und-politik/news/kloeckner-willsich-um-unlautere-handelspraktiken-kuemmern-11739145.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung für den Gesetzentwurf zu unlauteren Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette aus, insbesondere wann wird der Referentenentwurf fertiggestellt, und wann wird er veröffentlicht, wann wird der Gesetzentwurf fertiggestellt, und wann wird er in den Deutschen Bundestag eingebracht?
Welche Behörde oder Behörden wird die Bundesregierung zur Durchsetzung der in Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2019/633 festgelegten Verbote benennen?
Wird die Bundesregierung von der in Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2019/633 genannten Möglichkeit Gebrauch machen und strengere als in der Richtlinie vorgesehene Vorschriften zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken einführen?
Wenn ja, welche?