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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Finanzierung humanitärer Hilfe und des Syria Recovery Trust Funds in Syrien

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

19.02.2020

Aktualisiert

27.04.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/1668921.01.2020

Finanzierung humanitärer Hilfe und des Syria Recovery Trust Funds in Syrien

der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Eva-Maria Schreiber und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) hatten innerhalb der sogenannten Gruppe der Freunde des syrischen Volkes den Vorsitz der Arbeitsgruppe für wirtschaftlichen Wiederaufbau und Entwicklung inne. In dieser Funktion beauftragten sie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit dem Aufbau des Fonds. Für die Umsetzung der Maßnahmen wurde eine „Management Unit“ eingerichtet, die in der Türkei angesiedelt ist (www.kfw-entwicklungsbank.de/PDF/Entwicklungsfinanzierung/Länder-und-Programme/Nordafrika-Nahost/Projekt-Syrien-SRTF-2014-EN.pdf). Thematisiert wurde das Vorhaben u. a. bereits auf den Bundestagsdrucksachen 18/6997, 18/8564 und 18/10024.

Über lange Zeit hinweg war der im Jahr 2013 von der KfW eingerichtete „Syria Recovery Trust Fund“ (SRTF) ein zentrales Instrument der Regime-Change-Politik der Bundesregierung in Syrien. Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller stehen Arbeit und Perspektiven dieses Instruments in Frage, das ausschließlich in oppositionellen Gebieten des Landes Projekte finanziert und damit Gegner der Regierung in Damaskus systematisch unterstützt.

Zuletzt erwähnte die Bundesregierung den SRTF im September 2019 auf Bundestagsdrucksache 19/13290 im Zusammenhang mit „zivilen Stabilisierungsmaßnahmen in ehemals vom IS gehaltenen Gebieten“. Seit 2017 seien Maßnahmen für rund 50 Mio. Euro umgesetzt worden. Im Zentrum stehe dabei die arabisch-sunnitische Bevölkerung, „auch um dem IS den ideologischen Nährboden zu entziehen“. Bisher konnte die Bundesregierung nicht ausschließen, dass Ressourcen des SRTF extremistischen oder gar bewaffneten Strukturen zu Gute kommen. Auch ist eine haushälterische Kontrolle der Gelder für SRTF-Projektpartner vor Ort durch fehlende Transparenz nicht möglich (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5733).

Die Bundesregierung hat die in Syrien aktive private Organisation „Weißhelme“ finanziell bereits bis 2015 mit mindestens 7 Mio. Euro (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/160923-weisshelme/283680), für den Zeitraum 2016 bis 2017 mit 12 Mio. Euro (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/2946) und 2018 mit 5,1 Mio. Euro Projektförderung unterstützt (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/7629). Der Gründer der Weißhelme, James Le Mesurier, wurde im November 2019 leblos mit Brüchen am Schädel und gebrochenen Beinen vor seinem Haus in Istanbul aufgefunden. Die türkische Justiz ermittelt (www.tagesschau.de/ausland/weisshelme-lemesurier-tot-101.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche internationalen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und UN-Organisationen stellen und stellten nach Kenntnis der Bundesregierung in von der syrischen Regierung kontrollierten Gebieten Syriens humanitäre Hilfe bereit (bitte einzeln für 2018 und 2019 auflisten)?

a) Welche dieser Organisationen werden in welcher Höhe aus Mitteln des Auswärtigen Amts (mit)finanziert, und über welche Kanäle?

b) Wenn keine, warum nicht?

c) Wenn keine, unter welchen Bedingungen wäre eine (Mit-)Finanzierung durch das Auswärtige Amt möglich?

2

Welche internationalen NGOs und UN-Organisationen stellen und stellten nach Kenntnis der Bundesregierung in von der sogenannten syrischen Opposition oder von anderen Kräften außer der syrischen Regierung kontrollierten Gebieten Syriens humanitäre Hilfe bereit (bitte einzeln für 2018 und 2019 sowie nach Organisation und Region auflisten und angeben, unter wessen Kontrolle diese Region zum jeweiligen Zeitpunkt stand)?

a) Welche dieser Organisationen werden in welcher Höhe aus Mitteln des Auswärtigen Amts (mit)finanziert?

b) Wenn keine, warum nicht?

c) Wenn keine, unter welchen Bedingungen wäre eine (Mit-)Finanzierung durch das Auswärtige Amt möglich?

3

Beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung UN-Organisationen an Minenräumungsoperationen in Syrien?

a) Wenn ja, in welchen Regionen werden Minenräumungsoperationen durchgeführt (bitte einzeln auflisten), und inwiefern beteiligt sich die Bundesregierung daran?

b) Wenn nein, warum nicht?

4

In welcher Höhe hat die Bundesregierung seit Einrichtung des Syria Recovery Trust Funds (SRTF) bis 2019 finanzielle Beiträge aufgewendet?

5

In welcher Höhe hat der SRTF nach Kenntnis der Bundesregierung seit seiner Einrichtung insgesamt von allen Mitgliedern finanzielle Mittel erhalten (bitte nach Land und Höhe aufschlüsseln)?

6

In welcher Höhe hat die Bundesregierung in den Jahren 2018 und 2019 finanzielle Mittel für den SRTF aufgewendet (bitte einzeln auflisten)? Hat die Bundesregierung auch für 2020 Gelder für den SRTF bewilligt? Wenn ja, unter welchem Haushaltstitel?

7

Für welche Projekte wurden diese Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung in den beiden in Frage 6 vorgenannten Zeiträumen jeweils verwendet (bitte einzeln aufführen)?

8

Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung derzeit den SRTF?

9

Welche Projekte welcher deutschen NGOs werden aus dem SRTF nach Kenntnis der Bundesregierung finanziert?

10

Finanziert der SRTF nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Projekte in der Provinz Idlib, und wenn nein, seit wann nicht?

11

In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung finanzielle Mittel seit Einrichtung des SRTF wann nach Idlib geflossen?

12

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Gelder aus dem SRTF, direkt oder indirekt, dem sogenannten Islamischen Staat, al-Qaida oder al-Qaida nahestehenden Organisationen in Idlib zugekommen sind? Wenn ja, wie genau?

13

In welchen Regionen Syriens unterhält und/oder unterstützt der SRTF nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Programme?

14

Wenn nach Kenntnis der Bundesregierung keine Programme laufen, finanziert oder anderweitig unterstützt werden, seit wann nicht, und weshalb nicht?

15

Hat die Bundesregierung seit der Einstellung des „Access to Justice and Community Services“ (AJACS) im vergangenen Jahr weitere Projekte für oppositionelle Strukturen in Syrien beendet, und wenn ja, welche?

16

Hat die Bundesregierung seit Beginn des Jahres 2019 finanzielle Mittel für die sogenannten Weißhelme aufgewendet?

a) Wenn ja, in welcher Höhe?

b) Wenn ja, für welche Projekte wurden diese Mittel jeweils verwendet (bitte einzeln auflisten)?

c) Wenn nein, warum nicht, und seit wann nicht?

17

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse zu den Ermittlungen bzw. Ermittlungsergebnissen der Türkei zum Tod des Gründers der „Weißhelme“ James Le Mesurier vor, und wenn ja, welche (www.spiegel.de/politik/ausland/james-le-mesurier-fragen-und-antworten-zum-tod-des-weisshelme-gruenders-a-1296105.html)?

a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch geheimdienstliche) zu den Todesumständen Le Mesuriers?

b) Hat der Tod des Gründers der „Weißhelme“ James Le Mesurier Auswirkungen auf die regelmäßigen Treffen von Vertreterinnen bzw. Vertretern der Bundesregierung mit Mitgliedern der „Weißhelme“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2946, Antwort zu Frage 26), und wenn ja, welche?

c) Hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Tod James Le Mesuriers Auswirkungen auf die Ausbildung der Mitglieder der „Weißhelme“, die er von der Türkei aus organisierte und die auch von der Bundesregierung unterstützt wird (vgl. www.sueddeutsche.de/politik/weisshelme-syrien-tuerkei-russland-1.4676834)?

Berlin, den 16. Dezember 2019

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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