Geplante Mindestabstandsregelung für Windräder
der Abgeordneten Leif-Erik Holm, Tino Chrupalla, Dr. Heiko Heßenkemper, Enrico Komning, Steffen Kotré, Hansjörg Müller, Marc Bernhard, Dr. Michael Espendiller, Rainer Kraft und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Mitte November 2019 veröffentlichten diverse Organisationen einen umfangreichen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (www.klimareporter.de/images/dokumente/2019/11/referentenentwurf-kohleausstiegsgesetz-11-11-2019.pdf). Medial viel beachteter und auf breite Kritik stoßender Bestandteil des Entwurfs war eine beabsichtigte Änderung des Baugesetzbuches, die eine Mindestabstandsregelung für Windenergieanlagen vorsah. Konkret sollte es zukünftig unzulässig sein, wenn Windenergieanlagen in einem Abstand von weniger als 1000 Metern zur „zulässigen zusammenhängenden Bebauung mit mehr als fünf Wohngebäuden“ errichtet würden (ebd. S. 41).
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, begründete diese Regelung gegenüber dem „Deutschlandfunk“ in einem Interview mit dem Abbau von Hindernissen neuer Genehmigungen für Windenergieanlagen an Land bzw. mit der Schaffung von mehr Akzeptanz bei Anwohnern, die sich dem forcierten Ausbau der Windenergie in ihrer Umgebung entgegenstellen und den deutschlandweiten Ausbau in diesem Jahr praktisch zum Erliegen gebracht haben (www.deutschlandfunk.de/windkraft-ausbau-der-windenergie-buergervertraeglich.694.de.html?dram:article_id=463777).
Ende November 2019 veröffentlichten diverse Organisationen einen überarbeiteten Entwurf für ein Kohleausstiegsgesetz, welcher keine Mindestabstandsregelung für Windenergieanlagen mehr vorsah. Daneben wurden weitere Bestandteile des umfangreicheren ersten veröffentlichten Referentenentwurfs entfernt. Zu diesen aus dem Entwurf entfernten Bestandteilen gehören die Aufhebung der Fördergrenze über 52 Gigawatt installierter Leistung für Solaranlagen und die Anhebung der Fördergrenze von 15 auf 20 Gigawatt installierter Leistung für Windenergieanlagen auf See (www.welt.de/newsticker/news1/article203888374/Windenergie-Altmaier-streicht-Regelungen-zu-Oekostrom-aus-Entwurf-fuer-Kohleausstiegsgesetz.html).
Daneben veröffentlichte das Umweltbundesamt im Oktober 2019 den Abschlussbericht „Entwicklung eines Konzepts und Maßnahmen für einen ressourcensichernden Rückbau von Windenergieanlagen“, welcher sich ebenfalls mit der Erneuerung von Windenergieanlagen an Land beschäftigt (www.umweltbundesamt.de/en/publikationen/entwicklung-eines-konzepts-massnahmen-fuer-einen).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wann soll das Kohleausstiegsgesetz dem Deutschen Bundestag zur Lesung oder Abstimmung vorgelegt werden, und wann soll es derzeitiger Planung zufolge in Kraft treten?
Werden Änderungen der Fördergrenzen für Solaranlagen und Windenergieanlagen auf See sowie eine Mindestabstandsregelung für Windenergieanlagen an Land Bestandteil des Kohleausstiegsgesetzes sein, und wenn nein, welche Rolle spielte die breite Kritik durch Lobbyverbände wie dem Bundesverband für Erneuerbare Energien (BEE) an diesen Regelungen bei der Entscheidungsfindung der Bundesregierung (www.svz.de/deutschland-welt/wirtschaft/strikte-abstands-regel-fuer-windraeder-geplant-id26323487.html)?
Will die Bundesregierung die Fördergrenze für Solaranlagen ändern, und wenn ja, wie soll eine solche Regelung konkret ausgestaltet werden, insbesondere hinsichtlich der installierten Leistung in Gigawatt, und in welchem Gesetzesvorhaben soll eine solche Regelung umgesetzt werden?
Wenn nein, warum wurde eine solche Änderung verworfen?
Will die Bundesregierung die Fördergrenze für Windenergieanlagen auf See ändern, und wenn ja, wie soll eine solche Regelung konkret ausgestaltet werden, insbesondere hinsichtlich der installierten Leistung in Gigawatt, und in welchem Gesetzesvorhaben soll eine solche Regelung umgesetzt werden?
Wenn nein, warum wurde eine solche Änderung verworfen?
Will die Bundesregierung eine Fördergrenze für Windenergieanlagen an Land festlegen, und wenn ja, wie soll eine solche Regelung konkret ausgestaltet werden, insbesondere hinsichtlich der installierten Leistung in Gigawatt, und in welchem Gesetzesvorhaben soll eine solche Regelung umgesetzt werden?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele existierende Windenergieanlagen waren nach Kenntnis der Bundesregierung von der ursprünglich geplanten 1000-Meter-Mindestabstandsregelung betroffen?
a) Welche Gründe bestanden für die Festlegung eines Mindestabstands von 1000 Metern und nicht beispielsweise eines Mindestabstands über 500 Meter oder 2000 Meter?
b) Welche Maßstäbe wurden im konkreten Kontext der Bestimmung zusammenhängender Bebauung zugrunde gelegt, wie wurden diese Maßstäbe inhaltlich hergeleitet, und welche Gründe bestanden für die Festlegung der Mindestanzahl von fünf Wohngebäuden?
Will die Bundesregierung weiterhin eine Mindestabstandsregelung für Windenergieanlagen an Land festlegen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wie soll eine solche Regelung konkret ausgestaltet sein, insbesondere hinsichtlich des Abstands zur zulässigen zusammenhängenden Bebauung, und in welchem Gesetzesvorhaben soll eine solche Regelung umgesetzt werden?
c) Wenn ja, wie viele existierende Windenergieanlagen werden sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzugsbereich einer solchen Mindestabstandsregelung befinden?
Wie will die Bundesregierung mit existierenden Windenergieanlagen umgehen, die sich im Einzugsbereich einer Mindestabstandsregelung befinden und ersetzt werden sollen, und wird der Ersatz oder die Erneuerung der Anlagen zulässig sein oder nicht?