Plakataktion „Wir sind Rechtsstaat“
der Abgeordneten Jens Maier, Tobias Matthias Peterka, Fabian Jacobi, Roman Johannes Reusch, Dr. Lothar Maier, Thomas Seitz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz betreibt aktuell eine Kampagne unter dem Motto „Wir sind Rechtsstaat“ (www.bmjv.de/WebS/WSR/DE/Home/home_node.html).
Ein Bestandteil der Kampagne ist eine Plakataktion mit mehreren Motiven (www.bmjv.de/WebS/WSR/DE/Home/home_node.html#popup-13004990).
Die gängige Definition von Rechtsstaat lautet: „Staat, der [gemäß seiner Verfassung] das von seiner Volksvertretung gesetzte Recht verwirklicht und sich der Kontrolle unabhängiger Richter unterwirft“ (Duden, www.duden.de/rechtschreibung/Rechtsstaat) bzw.: „Bezeichnung für einen Staat, in dem Regierung und Verwaltung nur im Rahmen der bestehenden Gesetze handeln dürfen. Die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger müssen garantiert sein, staatliche Entscheidungen müssen von unabhängigen Gerichten überprüft werden können“ (Bundeszentrale für politische Bildung: www.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket-politik/16548/rechtsstaat).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Stellen bzw. Unternehmen hat die Bundesregierung mit der Konzeption der Kampagne beauftragt (Texte, Bilder, Planung; bitte Firmen nennen)?
Auf welche Zielgruppe bzw. Zielgruppen ist die Kampagne nach ihrer konzeptionellen Planung zugeschnitten?
Welche Unternehmen hat die Bundesregierung mit der Herstellung (Druck) der Plakate beauftragt?
Welche Unternehmen hat die Bundesregierung mit der Umsetzung der Plakataktion beauftragt, insbesondere der Anmietung von Plakatflächen und dem Anbringen der Plakate?
Wie viele Plakatplätze hat die Bundesregierung gebucht, aufgegliedert nach Buchungszeiträumen?
Wie hoch sind die Kosten der Plakatkampagne, aufgegliedert nach den Kosten der Konzeption, Herstellung und Umsetzung, sowie den Gesamtkosten der Plakataktion?
Was ist das konkrete Verständnis der Bundesregierung vom Begriff „Rechtsstaat“?
Weicht das Verständnis von den o. g. Definitionen des Begriffsverständnisses ab, und wenn ja, in welcher Hinsicht?
Ist aus Sicht aus Sicht der Bundesregierung die „Ehe für alle“ eine politische Forderung oder ein Bestandteil des Rechtsstaats (Plakatmotiv „Wir sind Liebe, die bleibt. Und ein Land, das dazulernt“)?
Stellen sich aus Sicht der Bundesregierung Bürger, die das Plakatmotiv „Wir sind Liebe, die bleibt. Und ein Land, das dazulernt“ nicht teilen, z. B. weil sie der Meinung sind, das Gesetz zur Einführung der „Ehe für alle“ verletze Artikel 6 des Grundgesetzes, außerhalb des Rechtsstaats?