Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
IT-Konsolidierung des Bundes sicherstellen - IT-Sicherheit und Datenschutz bei Bundesbehörden gewährleisten
(insgesamt 51 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
12.02.2020
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1677624.01.2020
IT-Konsolidierung des Bundes sicherstellen - IT-Sicherheit und Datenschutz bei Bundesbehörden gewährleisten
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Dr. Tobias Lindner,
Dieter Janecek, Margit Stumpp, Dr. Anna Christmann, Renate Künast,
Luise Amtsberg, Margarete Bause, Canan Bayram, Dr. Franziska Brantner,
Agnieszka Brugger, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Anja Hajduk, Britta Haßelmann,
Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen),
Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Dr. Irene Mihalic, Beate Müller-Gemmeke,
Filiz Polat, Dr. Manuela Rottmann, Stefan Schmidt und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
IT-Konsolidierung des Bundes sicherstellen – IT-Sicherheit und Datenschutz bei
Bundesbehörden gewährleisten
Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist nach Ansicht der
Fragesteller dringend notwendig. Sie ist Voraussetzung eines modernen,
bürgerorientierten Staates mit modernen, bürgerorientierten Leistungen, der in Europa und
weltweit verbunden handelt und in Zugänglichkeit, Effizienz und
Synergieeffekten digitaler Dienstleistungen auch im Wettbewerb steht. Doch
Deutschland ist nach Ansicht der Fragesteller in internationalen und europaweiten
Vergleichen der Verfügbarkeit von E-Government-Angeboten regelmäßig allenfalls
im Mittelfeld anzutreffen und kommt insgesamt kaum voran.
Im derzeit größten laufenden IT-Projekt des Bundes versucht die
Bundesregierung eine Neuaufstellung des seit 2015 laufenden Vorhabens „IT-
Konsolidierung des Bundes“. Das Bundeskabinett hatte sich dazu am 6. November 2019
mit einem Bericht der Bundesregierung zur Neuorganisation der IT-
Konsolidierung befasst, nachdem der Beauftragte der Bundesregierung für
Informationstechnik (CIO), Staatssekretär Klaus Vitt, bereits am 16. Oktober 2019 dem
Ausschuss Digitale Agenda Bericht erstattet hatte. Im federführenden
Innenausschuss berichtete die Bundesregierung eine Woche nach dem
Kabinettsbeschluss.
Das bereits seit vier Jahren laufende Projekt soll die nach Ansicht der
Fragesteller auch weiterhin völlig zersplitterte IT-Landschaft der Behörden des
Bundes neu sortieren, Prozesse und Verfahren, wo dies möglich ist, bündeln und
letztlich vor allem auch für größere IT-Sicherheit und Effizienz der
Datenverarbeitung sorgen. Dabei sollten sowohl die Beschaffung, die Betriebe
(Rechenzentren), die IT-Dienste sowie die Dienstleister soweit als möglich
zusammengeführt und zentralisiert werden.
Das bislang unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern, für
Bau und Heimat (BMI) laufende Projekt befindet sich nach Ansicht der
Fragesteller mittlerweile in größten Schwierigkeiten, nachdem insbesondere der
Bundesrechnungshof in mehreren Berichten den faktischen Sillstand des Projektes
Deutscher Bundestag Drucksache 19/16776
19. Wahlperiode 24.01.2020
moniert sowie massive Fehler und Verschwendung der verantwortlichen Stellen
beklagt hat. Der Ausgabenbedarf hat sich gegenüber der ersten Schätzung 2014
mittlerweile verfünffacht und wird auf ca. 3,5 Mrd. Euro veranschlagt (vgl.
„Modernisierung der Behörden-IT: Das teuerste Digitalprojekt der Regierung
droht zu scheitern“, SPON vom 13. September 2019, abrufbar unter www.spie
gel.de/netzwelt/netzpolitik/bundesrechnungshof-zerpflueckt-plaene-zur-it-kons
olidierung-des-bundes-a-1286674.html).
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat wegen zahlreicher
bislang nicht ausgeräumter Unklarheiten wiederholt Mittel gesperrt und
weitreichende Korrekturen gefordert. Die erst kürzlich bekannt gewordene, vom
sogenannten IT-Rat als Ausweg erdachte Neuorganisation des Großprojektes unter
gleichrangiger Federführung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und
des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, der gleichzeitigen
Reduktion auf künftig nur noch einen IT-Dienstleister (ITZ Bund) sowie der
Einführung eines zentralen Controllings durch das Bundeskanzleramt begegnet
allerdings bereits neuen Bedenken insbesondere durch den
Bundesrechnungshof.
Nach Ansicht der Prüferinnen und Prüfer des Bundesrechnungshofes bestehen
beispielsweise Zweifel, ob die immer noch fünf verschiedenen, zukünftig für
die Leitung zuständigen Stellen, tatsächlich eine Verbesserung bewirken
können, ob der alleinig verbleibende Dienstleister ITZ Bund der gewachsenen
Verantwortung gerecht werden kann, ob der Zeitplan realistisch ist und ob
hinsichtlich der formulierten Ziele das Großthema IT-Sicherheit bislang
ausreichend abgebildet wird. Insgesamt fehle es an grundlegenden
sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen (vgl. www.spiegel.de/netzwelt/web/bundesrech
nungshof-zweifelt-am-rettungsplan-fuer-bundes-it-a-1296701-druck.html).
Die unter anderem vom Bundesrechnungshof aufgeworfenen Fragen haben
nach Ansicht der Fragesteller eine erhebliche Relevanz für die erfolgreiche
Realisierung des Projekts. Gerade die Fragen hinsichtlich der nach Ansicht der
Fragesteller mit dem Projekt bislang verfehlten Mehrwerte bei der Erhöhung
der IT-Sicherheit der Behörden des Bundes geben Anlass zu erheblicher
Besorgnis. Denn die Behörden des Bundes sind in den zurückliegenden Jahren
wiederholt zur Zielscheibe erfolgreicher, teils gravierender IT-Angriffe
geworden, sodass auch in Zukunft mit erheblichen Risiken für die Kritischen
Infrastrukturen, den Geheimschutz sowie die persönlichen Informationen von
Bediensteten wie Bürgerinnen und Bürgern zu rechnen ist. Trotz alledem kommt
dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als zentraler
Behörde für Fragen der IT-Sicherheit des Bundes bislang lediglich eine
beratende Rolle in der IT-Konsolidierung zu.
Vor dem Hintergrund der erheblichen Risiken des an der Schwelle zum
Scheitern laufenden Milliarden-Projektes in finanzieller, sicherheitstechnischer und
datenschutzrechtlicher Hinsicht ist die Beantwortung zahlreicher, bislang
ungeklärter Fragen von höchster Relevanz – auch, um die nunmehr zu treffenden
Entscheidungen nachvollziehbar zu machen und insgesamt auf eine sach- und
problemgerechte Neuorganisation des Projekts hinwirken zu können.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
1. Wie erklärt die Bundesregierung den im Vergleich zu ersten Schätzungen
aus dem Jahr 2014 mittlerweile verfünffachten finanziellen Mehrbedarf?
2. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesministeriums des
Innern, für Bauen und Heimat, wonach die voraussichtlichen
Gesamtausgaben auf 3,5 Mrd. zu schätzen sind, und wenn nein, welche Gesamtkosten
hält die Bundesregierung nach gegenwärtigem Stand für welchen Zeitraum
für realistisch?
3. Bis wann wird bei realistischer Betrachtung voraussichtlich, auch vor dem
Hintergrund der geplanten Neuorganisation und der zwischenzeitlich nicht
fortgelaufenen Projekte, die IT-Konsolidierung in den beiden bei BMF und
BMI verbleibenden Projekten fertiggestellt sein?
4. Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Auffassung, wonach weitere IT-
Projekte des Bundes mit ihren je eigenen Fertigstellungszielen, z. B. der
Portalverbund nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) bis 2022, von den zu
Tage getretenen Schwierigkeiten der IT-Konsolidierung unberührt bleiben
bzw. ihre Fristen der Fertigstellung werden halten können?
5. Ist angesichts der äußerst knappen Personalressourcen des übergreifend in
verschiedenen IT-Projekten tätigen IT-Dienstleisters des Bundes über eine
Aufstockung des Personals nachgedacht worden, um die entstandene
Mehrbelastung im Zuge der geplanten Neuaufstellung der IT-
Konsolidierung auf Bundesebene gerecht zu werden?
Mit wie vielen Stellen plant die Bundesregierung, das Controlling der IT-
Konsolidierung zu stärken, und sind diese haushälterisch hinterlegt?
6. Welche IT-Sicherheitsziele werden nach Auffassung der Bundesregierung
mit der IT-Konsolidierung im Einzelnen verfolgt (bitte im Einzelnen
konkret darlegen)?
7. Bei welchen der genannten Sicherheitsziele wurden bislang bereits
nachweisbare Ergebnisse im Sinne von messbaren Verbesserungen der IT-
Sicherheit des Bundes erreicht (bitte im Einzelnen darlegen)?
8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, wonach die IT-
Konsolidierung des Bundes aus sicherheitstechnischer Perspektive
durchaus auch neue Risiken mit sich bringt, und wenn ja, welche konkret?
9. Welche Folgen werden die nach Auffassung des Bundesrechnungshofes in
drei von vier der verfolgten Handlungsstränge zu erwartenden
Projektverzögerungen auf die geplanten Verbesserungen der IT-Sicherheit der davon
betroffenen Behörden haben, und welche konkreten Maßnahmen sind
geplant, um mögliche negative Konsequenzen zu kompensieren?
10. Aus welchen Gründen kommt dem Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) als zentraler Behörde für Fragen der IT-Sicherheit
des Bundes bislang lediglich eine beratende Rolle in der IT-
Konsolidierung zu?
11. Ist angesichts der deutlichen Kritik durch den Haushaltsausschuss und/
oder den Bundesrechnungshof, auch und vor allem bezüglich der IT-
Sicherheit, von Seiten der Bundesregierung im Zuge der Neuaufstellung
auch angedacht, die Rolle des Bundesamts für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) zu stärken, und falls ja, wie konkret?
12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, wonach das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) über seine
bislang bei der IT-Konsolidierung allein beratende Rolle hinaus
weitergehende Befugnisse wie beispielsweise ein Vortrags- und/ oder Vorschlagsrechts
hinsichtlich der genannten Fragen des Risikomanagements und der IT-
Sicherheitsrichtlinie haben sollte, und falls ja, welche konkret, und wenn
nein, warum nicht?
13. Welche Ressorts haben ihre eigenen ihnen im Rahmen der IT-
Konsolidierung zugewiesenen Projekte bereits abgeschlossen (bitte konkret nach
Ressorts und Projekten aufschlüsseln)?
14. Gab es bereits vor der Kritik durch den Haushaltsausschuss und/oder den
Bundesrechnungshof interne kritische Bewertungen insbesondere der
Projektorganisation, und wenn ja, wann, und wie wurde mit diesen
Bewertungen durch das Bundesministerium des Innern, für Bauen und Heimat
verfahren?
15. Welche Anregungen der seit 2014 vom Bundesrechnungshof geäußerten
Kritik sind von der Bundesregierung konkret aufgenommen bzw.
umgesetzt worden?
16. Wann konkret ist vor dem Hintergrund welcher Entwicklungen die
Entscheidung gefallen, ein Controlling des Projekts durch das
Bundeskanzleramt zu etablieren?
17. Macht sich die Bundesregierung die „Kernaussagen zur Neuaufstellung
des Projektes IT-Konsolidierung Bund“ des IT-Rates vom 31. Oktober
2019 vollumfänglich zu eigen, und wenn nein, welche konkret, und
inwiefern nicht?
18. Ist die Auffassung zutreffend, wonach die Ausführungen im Papier des IT-
Rates vom 31. Oktober 2019 zu bisherigen Mängeln der
Projektorganisation dahingehend zu verstehen sind, dass notwendige Entscheidungen
zwischen den nach dem Ressortprinzip zu beteiligenden Ministerien von BMI,
BMF und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) aufgrund der
Uneinigkeit der Beteiligten nicht getroffen werden konnten?
19. Entfällt durch die zukünftig weiterhin mögliche Unterbeauftragung der
BWI GmbH eine Mitsprache des BMVg im Wege der strategischen
Steuerung ihres IT-Dienstleisters, und wenn nein, worin liegt dann die
Verbesserung der Neuorganisation im Sinne einer beabsichtigten effektiveren
Entscheidungsstruktur?
20. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofes,
wonach der Wegfall der BWI GmbH als regelmäßiger Dienstleister und die
zukünftig alleinige Durchführung durch das ohnehin an der
Belastungsgrenze laufende ITZ Bund eine fristgemäße Weiterführung der
Projektplanung unmöglich erscheinen lassen, und wenn nein, warum nicht?
21. Warum bedarf es nach Auffassung der Bundesregierung im Papier des IT-
Rates vom 31. Oktober 2019 der Festlegung auf ein gemeinsames
Verständnis, wonach keine IT-Leistung auf einem „qualitativ geringeren
Niveau erbracht wird als vor der IT-Konsolidierung“ und „die Erfüllung der
Fachaufgaben unter der IT-Konsolidierung nicht leiden“ dürfe, und teilt
die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass es sich hierbei
um eine Selbstverständlichkeit handelt, die, sollte sie nicht Beachtung
finden, die Intention des Projekts, nämlich deutliche Verbesserungen des
Niveaus bei der Erbringung von IT-Leistungen sowie bei der Erfüllung von
Fachaufgaben, ad absurdum geführt werden würfe?
22. Inwiefern kann nach Ansicht der Bundesregierung der IT-Rat als
Lenkungsausschuss eine stringentere und zielorientiertere Umsetzung des
Gesamtprojektes tatsächlich garantieren, wenn statt der bislang beteiligten
drei Ressorts nunmehr alle Ministerien beteiligt werden, auch vor dem
Hintergrund, dass der IT-Rat nur bei Zweidrittelmehrheit
entscheidungsfähig ist?
23. Inwiefern kann der von einem Ressort im Rahmen der
Dienstekonsolidierung vortragbare Einwand der „Einschränkung bei der Erfüllung eigener
Aufträge“ überhaupt von anderen Mitgliedern des Lenkungsausschusses
überwunden werden, und auf wessen Betreiben konkret wurde diese
Bestimmung aufgenommen?
24. Handelt es sich bei dem zukünftig im Bundeskanzleramt zu führenden
übergreifenden Projektcontrolling um das erste jemals verantwortete IT-
Projektcontrolling dieses Hauses, und wenn ja, was spricht aus Sicht der
Bundesregierung für diese zusätzliche Controllingebene, bis wann wird
diese personell wie inhaltlich voll operativ sein, und woher wird das
hierfür eingesetzte Personal rekrutiert?
25. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die für die
Betriebskonsolidierung im Grundsatz geplante Projektleitung durch das ITZ Bund nur
dann eine standardisierte, stringente und ressourcenschonende
Durchführung sicherstellt, wenn die beteiligten Behörden nicht in größerem
Umfange auf einer gemeinsamen Projektverantwortung bestehen, und unter
welchen Umständen bedarf es nach Ansicht der Bundesregierung für diesen
Fall einer Umsteuerung?
26. Ist aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass die zur
zielgerichteten und konstruktiven Mitwirkung verpflichteten Behörden BSI, die
Bundesanstalt für den Digitalfunk (BDBOS) und das Konrad-Zuse-Zentrum
für Informationstechnik Berlin (ZIB) dieser Aufgabe tatsächlich gerecht
werden können, und inwiefern hat die Bundesregierung haushalterisch
sichergestellt, dass dafür ggf. die erforderlichen zusätzlichen Mittel zur
Verfügung gestellt werden?
27. Um wie viele Konsolidierungsprojekte in welchen Ressorts bzw. Behörden
geht es bei den von der BWI GmbH begonnenen, aber nun abgebrochenen
Projekten, und innerhalb welcher Zeithorizonte sollen die zwischen BMF,
BMVg und BWI notwendigen Entscheidungen zur Fortführung getroffen
werden?
28. In welchem Umfang ist das BMVg in Bezug auf die vier bislang
unterschiedenen Handlungsstränge bereits als konsolidiert zu betrachten, bzw.
welcher Zeitplan besteht hinsichtlich der nicht erreichten Anteile, und auf
welche Weise wird die Einbeziehung und Harmonisierung der
Konsolidierung beim ITZ Bund mit derjenigen des BMVg sichergestellt?
29. Auf welche Weise wird übergreifend und für alle Einzelprojekte der
verschiedenen Ressorts und Behörden sichergestellt, dass einheitliche und
höchste IT-Sicherheits- und Datenschutzvorgaben umgesetzt werden?
30. Ist es zutreffend, dass es im Rechtsstreit zwischen der BWI GmbH und
dem Bundesministerium des Innern, für Bauen und Heimat über durch das
Bundesministerium bislang unbezahlte Rechnungen in Höhe von 21 Mio.
Euro (vgl. www.spiegel.de/netzwelt/web/bundes-it-bundeseigener-betrieb-
will-innenministerium-verklagen-a-1287831.html) inzwischen zu einer
außergerichtlichen Einigung kam, und wenn ja, wie genau sieht diese aus?
31. Warum hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zu
Beginn der Inanspruchnahme der BWI GmbH keine schriftliche vertragliche
Vereinbarung mit dem Unternehmen abgeschlossen?
32. Welche konkreten Maßnahmen stellen die Hoheit und Kontrollfähigkeit
über die eigene IT im Rahmen der IT-Konsolidierung sowie darüber
hinaus strategisch dauerhaft sicher?
33. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die IT des Bundes
dringend vor der zunehmenden Abhängigkeit durch einzelne Anbieter
geschützt werden muss und es nicht zuletzt vor dem Hintergrund der
vielfach, auch durch das BSI, beworbenen Vorteile und notwendigen Stärkung
digitaler Souveränität dringend angeraten ist, verstärkt auf freie und offene
Software zu setzen, und welche konkreten Schritte und Vorkehrungen hat
die Bundesregierung getroffen oder wird sie treffen, um diese Ziele zu
erreichen?
34. Teilt die Bundesregierung das Ergebnis der vom Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat in Auftrag gegebenen Studie, dass
Bundesministerien und oberste Behörden „in hohem Maße von dem Software-
Anbieter Microsoft abhängig“ sind?
Plant die Bundesregierung, im Rahmen der Neuaufstellung der IT-
Konsolidierung die Nutzung von offene Standards und offener Software stärker
zu fördern, und wenn ja, mit welchen Schritten konkret?
35. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung für den möglichen Fall
einer Abschaltung, Unbrauchbarmachung oder eines anderweitigen Ausfalls
von in der Bundesverwaltung im Einsatz befindlichen IT-Produkten im
Zusammenhang mit möglichen Handelskonflikten mit Drittstaaten
getroffen?
36. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass es – auch
angesichts einer global zunehmend unübersichtlichen politischen Lage – im
Sinne vielfältiger digitaler Ökosysteme und der damit
zusammenhängenden Verringerung der Abhängigkeit von einzelnen Herstellern/Staaten
sinnvoll erscheint, vermehrt auf Eigenentwicklungen und Open-Source-
Software zu setzen, und welche Vorteile sieht die Bundesregierung in
solchen sicheren IT-Lösungen, die in Deutschland und der EU entwickelt und
gehostet werden?
37. Verschiebt sich durch die Verzögerungen und Schwierigkeiten der IT-
Konsolidierung des Bundes die aktuelle Zeitplanungen für die Einführung der
nach dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung bereits für
2020 vorgesehenen E-Akte, und wenn ja, bis wann soll in wie vielen
Behörden der Basisdienst E-Akte verfügbar sein?
38. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um das
latente Problem der Personalgewinnung bzw. der Gewinnung von
geeignetem Personal, auch und gerade im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft, zu
lösen und die Rahmenbedingungen für die Einstellung qualifizierter IT-
Spezialistinnen und Spezialisten für die Verwaltung zu verbessern, und ist
die Bundesregierung der Ansicht, dass die bisherigen Maßnahmen
angesichts der großen Herausforderungen bislang zu zufriedenstellenden
Ergebnissen geführt haben?
39. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, wonach zur
besseren Abstimmung zwischen Fachverwaltungen und IT auch
Verwaltungsexpertinnen und Experten zusätzlich in Bezug auf die Digitalisierung
der öffentlichen Verwaltung ausgebildet werden sollten, und wenn ja, in
welchem Rahmen werden entsprechende Ausbildungsinhalte inzwischen
angeboten und in welchem Umfang in der Bundesverwaltung genutzt?
40. Warum hat die Bundesregierung bislang keinen Chief Information Security
Officer (CISO) für das Projekt „IT Konsolidierung“ benannt, und wird
dies Teil der jetzt geplanten Umstellung sein, wenn nein, warum nicht?
41. Wird das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die
Funktion des CISO für die IT-Konsolidierung erhalten, und wenn nein,
warum nicht?
42. Wird die Bundesregierung eine operative Cyberabwehr CSOC für den
Bereich der IT-Konsolidierung unter der Leitung des Bundesamtes für die
Sicherheit in der Informationstechnik schaffen, und wenn nein, warum
nicht?
43. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, wonach
gegenwärtig der Bund über kein übergreifendes IT-Risikomanagement-Projekt
verfügt, und wenn ja, warum gibt es ein solches bis heute nicht?
44. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, wonach dieses
übergreifende IT-Risikomanagement sinnvollerweise ebenfalls beim IT-
Rat angesiedelt sein sollte, und wenn ja, warum findet dies in den
bisherigen Planungen bislang keine Berücksichtigung?
45. Warum gibt es bislang keine übergreifende IT-Sicherheitsrichtlinie zur
Vereinheitlichung und Standardisierung der IT-Sicherheit der
Bundesbehörden in der IT-Konsolidierung?
46. Welche Behörde hat gegenüber dem einzig verbleibenden IT-Dienstleister
des Bundes ITZ Bund Prüfungs- und Kontrollrechte für den Bereich der
IT-Sicherheit in Bezug auf dessen Projekte und auf die Umsetzung der für
diesen Dienstleister geltenden Vorgaben?
47. Welche konkreten Vorgaben und Strukturen stellen sicher, dass das
Bundesministerium der Finanzen (BMF) als weisungsgebende Behörde
nicht über den Weg der Steuerung des in seinem Weisungsstrang
verbleibenden einzigen Dienstleisters ITZ Bund weitere Anstrengungen der IT-
Konsolidierung primär an eigenen Interessen orientiert, sondern dass eine
in den Aspekten IT-Sicherheit, Datenschutz, effizienter Einsatz von
Steuermitteln, Transparenz und im Ergebnis sowohl bürger- als auch
unternehmensfreundliche Dienstleistungen die Gemeinwohlinteressen und die
Interessen anderer beteiligter Behörden berücksichtigende IT-Konsolidierung
tatsächlich gelingt?
48. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei der
Errichtung des ITZ Bund als Anstalt des öffentlichen Rechts auch
Vorschlagsrechte des Bundesamtes für die Sicherheit in der
Informationstechnik berücksichtigt werden sollten, und wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung einen Verwaltungsrat mit Vertretern mehrerer
Ministerien für eine zielführende Struktur für zeitnahe Entscheidungen?
49. Soweit beschlossen wurde, die VS-NfD-Plattform der BWI nicht auch
anderweitig nutzbar zu machen oder auszubauen, wie lautet der Status Quo
einer Konsolidierung von VS-NfD-Inhalten?
50. Welche konkreten Mehrwerte hatte man sich von dem Projekt einer
vereinheitlichten VS-NfD-Plattform versprochen, und welche Kosten wurden
bislang und damit vergebens investiert?
51. Welchen Ersatz plant die Bundesregierung für die nunmehr nicht mehr
fertigzustellende VS-NfD-Plattform, und bis wann hofft die
Bundesregierung, damit startklar zu sein?
Berlin, den 10. Dezember 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Erkenntnisse der Bundesregierung zur Zusammenarbeit Russlands mit der Organisierten Kriminalität in Deutschland und Europa
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN26.03.2026
Antikurdischer Rassismus in Deutschland
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN10.04.2026
Eventuelle politische Einflussnahme auf die Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises durch Prüfungen im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN20.04.2026
Situation von Saisonarbeitskräften und gesundheitspolitische Auswirkungen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN30.04.2026