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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

IT-Konsolidierung des Bundes sicherstellen - IT-Sicherheit und Datenschutz bei Bundesbehörden gewährleisten

(insgesamt 51 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

12.02.2020

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1677624.01.2020

IT-Konsolidierung des Bundes sicherstellen - IT-Sicherheit und Datenschutz bei Bundesbehörden gewährleisten

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Dr. Tobias Lindner, Dieter Janecek, Margit Stumpp, Dr. Anna Christmann, Renate Künast, Luise Amtsberg, Margarete Bause, Canan Bayram, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Anja Hajduk, Britta Haßelmann, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Dr. Irene Mihalic, Beate Müller-Gemmeke, Filiz Polat, Dr. Manuela Rottmann, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN IT-Konsolidierung des Bundes sicherstellen – IT-Sicherheit und Datenschutz bei Bundesbehörden gewährleisten Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist nach Ansicht der Fragesteller dringend notwendig. Sie ist Voraussetzung eines modernen, bürgerorientierten Staates mit modernen, bürgerorientierten Leistungen, der in Europa und weltweit verbunden handelt und in Zugänglichkeit, Effizienz und Synergieeffekten digitaler Dienstleistungen auch im Wettbewerb steht. Doch Deutschland ist nach Ansicht der Fragesteller in internationalen und europaweiten Vergleichen der Verfügbarkeit von E-Government-Angeboten regelmäßig allenfalls im Mittelfeld anzutreffen und kommt insgesamt kaum voran. Im derzeit größten laufenden IT-Projekt des Bundes versucht die Bundesregierung eine Neuaufstellung des seit 2015 laufenden Vorhabens „IT- Konsolidierung des Bundes“. Das Bundeskabinett hatte sich dazu am 6. November 2019 mit einem Bericht der Bundesregierung zur Neuorganisation der IT- Konsolidierung befasst, nachdem der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik (CIO), Staatssekretär Klaus Vitt, bereits am 16. Oktober 2019 dem Ausschuss Digitale Agenda Bericht erstattet hatte. Im federführenden Innenausschuss berichtete die Bundesregierung eine Woche nach dem Kabinettsbeschluss. Das bereits seit vier Jahren laufende Projekt soll die nach Ansicht der Fragesteller auch weiterhin völlig zersplitterte IT-Landschaft der Behörden des Bundes neu sortieren, Prozesse und Verfahren, wo dies möglich ist, bündeln und letztlich vor allem auch für größere IT-Sicherheit und Effizienz der Datenverarbeitung sorgen. Dabei sollten sowohl die Beschaffung, die Betriebe (Rechenzentren), die IT-Dienste sowie die Dienstleister soweit als möglich zusammengeführt und zentralisiert werden. Das bislang unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) laufende Projekt befindet sich nach Ansicht der Fragesteller mittlerweile in größten Schwierigkeiten, nachdem insbesondere der Bundesrechnungshof in mehreren Berichten den faktischen Sillstand des Projektes Deutscher Bundestag Drucksache 19/16776 19. Wahlperiode 24.01.2020 moniert sowie massive Fehler und Verschwendung der verantwortlichen Stellen beklagt hat. Der Ausgabenbedarf hat sich gegenüber der ersten Schätzung 2014 mittlerweile verfünffacht und wird auf ca. 3,5 Mrd. Euro veranschlagt (vgl. „Modernisierung der Behörden-IT: Das teuerste Digitalprojekt der Regierung droht zu scheitern“, SPON vom 13. September 2019, abrufbar unter www.spie gel.de/netzwelt/netzpolitik/bundesrechnungshof-zerpflueckt-plaene-zur-it-kons olidierung-des-bundes-a-1286674.html). Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat wegen zahlreicher bislang nicht ausgeräumter Unklarheiten wiederholt Mittel gesperrt und weitreichende Korrekturen gefordert. Die erst kürzlich bekannt gewordene, vom sogenannten IT-Rat als Ausweg erdachte Neuorganisation des Großprojektes unter gleichrangiger Federführung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, der gleichzeitigen Reduktion auf künftig nur noch einen IT-Dienstleister (ITZ Bund) sowie der Einführung eines zentralen Controllings durch das Bundeskanzleramt begegnet allerdings bereits neuen Bedenken insbesondere durch den Bundesrechnungshof. Nach Ansicht der Prüferinnen und Prüfer des Bundesrechnungshofes bestehen beispielsweise Zweifel, ob die immer noch fünf verschiedenen, zukünftig für die Leitung zuständigen Stellen, tatsächlich eine Verbesserung bewirken können, ob der alleinig verbleibende Dienstleister ITZ Bund der gewachsenen Verantwortung gerecht werden kann, ob der Zeitplan realistisch ist und ob hinsichtlich der formulierten Ziele das Großthema IT-Sicherheit bislang ausreichend abgebildet wird. Insgesamt fehle es an grundlegenden sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen (vgl. www.spiegel.de/netzwelt/web/bundesrech nungshof-zweifelt-am-rettungsplan-fuer-bundes-it-a-1296701-druck.html). Die unter anderem vom Bundesrechnungshof aufgeworfenen Fragen haben nach Ansicht der Fragesteller eine erhebliche Relevanz für die erfolgreiche Realisierung des Projekts. Gerade die Fragen hinsichtlich der nach Ansicht der Fragesteller mit dem Projekt bislang verfehlten Mehrwerte bei der Erhöhung der IT-Sicherheit der Behörden des Bundes geben Anlass zu erheblicher Besorgnis. Denn die Behörden des Bundes sind in den zurückliegenden Jahren wiederholt zur Zielscheibe erfolgreicher, teils gravierender IT-Angriffe geworden, sodass auch in Zukunft mit erheblichen Risiken für die Kritischen Infrastrukturen, den Geheimschutz sowie die persönlichen Informationen von Bediensteten wie Bürgerinnen und Bürgern zu rechnen ist. Trotz alledem kommt dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als zentraler Behörde für Fragen der IT-Sicherheit des Bundes bislang lediglich eine beratende Rolle in der IT-Konsolidierung zu. Vor dem Hintergrund der erheblichen Risiken des an der Schwelle zum Scheitern laufenden Milliarden-Projektes in finanzieller, sicherheitstechnischer und datenschutzrechtlicher Hinsicht ist die Beantwortung zahlreicher, bislang ungeklärter Fragen von höchster Relevanz – auch, um die nunmehr zu treffenden Entscheidungen nachvollziehbar zu machen und insgesamt auf eine sach- und problemgerechte Neuorganisation des Projekts hinwirken zu können. Wir fragen deshalb die Bundesregierung:  1. Wie erklärt die Bundesregierung den im Vergleich zu ersten Schätzungen aus dem Jahr 2014 mittlerweile verfünffachten finanziellen Mehrbedarf?  2. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesministeriums des Innern, für Bauen und Heimat, wonach die voraussichtlichen Gesamtausgaben auf 3,5 Mrd. zu schätzen sind, und wenn nein, welche Gesamtkosten hält die Bundesregierung nach gegenwärtigem Stand für welchen Zeitraum für realistisch?  3. Bis wann wird bei realistischer Betrachtung voraussichtlich, auch vor dem Hintergrund der geplanten Neuorganisation und der zwischenzeitlich nicht fortgelaufenen Projekte, die IT-Konsolidierung in den beiden bei BMF und BMI verbleibenden Projekten fertiggestellt sein?  4. Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Auffassung, wonach weitere IT- Projekte des Bundes mit ihren je eigenen Fertigstellungszielen, z. B. der Portalverbund nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) bis 2022, von den zu Tage getretenen Schwierigkeiten der IT-Konsolidierung unberührt bleiben bzw. ihre Fristen der Fertigstellung werden halten können?  5. Ist angesichts der äußerst knappen Personalressourcen des übergreifend in verschiedenen IT-Projekten tätigen IT-Dienstleisters des Bundes über eine Aufstockung des Personals nachgedacht worden, um die entstandene Mehrbelastung im Zuge der geplanten Neuaufstellung der IT- Konsolidierung auf Bundesebene gerecht zu werden? Mit wie vielen Stellen plant die Bundesregierung, das Controlling der IT- Konsolidierung zu stärken, und sind diese haushälterisch hinterlegt?  6. Welche IT-Sicherheitsziele werden nach Auffassung der Bundesregierung mit der IT-Konsolidierung im Einzelnen verfolgt (bitte im Einzelnen konkret darlegen)?  7. Bei welchen der genannten Sicherheitsziele wurden bislang bereits nachweisbare Ergebnisse im Sinne von messbaren Verbesserungen der IT- Sicherheit des Bundes erreicht (bitte im Einzelnen darlegen)?  8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, wonach die IT- Konsolidierung des Bundes aus sicherheitstechnischer Perspektive durchaus auch neue Risiken mit sich bringt, und wenn ja, welche konkret?  9. Welche Folgen werden die nach Auffassung des Bundesrechnungshofes in drei von vier der verfolgten Handlungsstränge zu erwartenden Projektverzögerungen auf die geplanten Verbesserungen der IT-Sicherheit der davon betroffenen Behörden haben, und welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um mögliche negative Konsequenzen zu kompensieren? 10. Aus welchen Gründen kommt dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als zentraler Behörde für Fragen der IT-Sicherheit des Bundes bislang lediglich eine beratende Rolle in der IT- Konsolidierung zu? 11. Ist angesichts der deutlichen Kritik durch den Haushaltsausschuss und/ oder den Bundesrechnungshof, auch und vor allem bezüglich der IT- Sicherheit, von Seiten der Bundesregierung im Zuge der Neuaufstellung auch angedacht, die Rolle des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu stärken, und falls ja, wie konkret? 12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, wonach das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) über seine bislang bei der IT-Konsolidierung allein beratende Rolle hinaus weitergehende Befugnisse wie beispielsweise ein Vortrags- und/ oder Vorschlagsrechts hinsichtlich der genannten Fragen des Risikomanagements und der IT- Sicherheitsrichtlinie haben sollte, und falls ja, welche konkret, und wenn nein, warum nicht? 13. Welche Ressorts haben ihre eigenen ihnen im Rahmen der IT- Konsolidierung zugewiesenen Projekte bereits abgeschlossen (bitte konkret nach Ressorts und Projekten aufschlüsseln)? 14. Gab es bereits vor der Kritik durch den Haushaltsausschuss und/oder den Bundesrechnungshof interne kritische Bewertungen insbesondere der Projektorganisation, und wenn ja, wann, und wie wurde mit diesen Bewertungen durch das Bundesministerium des Innern, für Bauen und Heimat verfahren? 15. Welche Anregungen der seit 2014 vom Bundesrechnungshof geäußerten Kritik sind von der Bundesregierung konkret aufgenommen bzw. umgesetzt worden? 16. Wann konkret ist vor dem Hintergrund welcher Entwicklungen die Entscheidung gefallen, ein Controlling des Projekts durch das Bundeskanzleramt zu etablieren? 17. Macht sich die Bundesregierung die „Kernaussagen zur Neuaufstellung des Projektes IT-Konsolidierung Bund“ des IT-Rates vom 31. Oktober 2019 vollumfänglich zu eigen, und wenn nein, welche konkret, und inwiefern nicht? 18. Ist die Auffassung zutreffend, wonach die Ausführungen im Papier des IT- Rates vom 31. Oktober 2019 zu bisherigen Mängeln der Projektorganisation dahingehend zu verstehen sind, dass notwendige Entscheidungen zwischen den nach dem Ressortprinzip zu beteiligenden Ministerien von BMI, BMF und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) aufgrund der Uneinigkeit der Beteiligten nicht getroffen werden konnten? 19. Entfällt durch die zukünftig weiterhin mögliche Unterbeauftragung der BWI GmbH eine Mitsprache des BMVg im Wege der strategischen Steuerung ihres IT-Dienstleisters, und wenn nein, worin liegt dann die Verbesserung der Neuorganisation im Sinne einer beabsichtigten effektiveren Entscheidungsstruktur? 20. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofes, wonach der Wegfall der BWI GmbH als regelmäßiger Dienstleister und die zukünftig alleinige Durchführung durch das ohnehin an der Belastungsgrenze laufende ITZ Bund eine fristgemäße Weiterführung der Projektplanung unmöglich erscheinen lassen, und wenn nein, warum nicht? 21. Warum bedarf es nach Auffassung der Bundesregierung im Papier des IT- Rates vom 31. Oktober 2019 der Festlegung auf ein gemeinsames Verständnis, wonach keine IT-Leistung auf einem „qualitativ geringeren Niveau erbracht wird als vor der IT-Konsolidierung“ und „die Erfüllung der Fachaufgaben unter der IT-Konsolidierung nicht leiden“ dürfe, und teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass es sich hierbei um eine Selbstverständlichkeit handelt, die, sollte sie nicht Beachtung finden, die Intention des Projekts, nämlich deutliche Verbesserungen des Niveaus bei der Erbringung von IT-Leistungen sowie bei der Erfüllung von Fachaufgaben, ad absurdum geführt werden würfe? 22. Inwiefern kann nach Ansicht der Bundesregierung der IT-Rat als Lenkungsausschuss eine stringentere und zielorientiertere Umsetzung des Gesamtprojektes tatsächlich garantieren, wenn statt der bislang beteiligten drei Ressorts nunmehr alle Ministerien beteiligt werden, auch vor dem Hintergrund, dass der IT-Rat nur bei Zweidrittelmehrheit entscheidungsfähig ist? 23. Inwiefern kann der von einem Ressort im Rahmen der Dienstekonsolidierung vortragbare Einwand der „Einschränkung bei der Erfüllung eigener Aufträge“ überhaupt von anderen Mitgliedern des Lenkungsausschusses überwunden werden, und auf wessen Betreiben konkret wurde diese Bestimmung aufgenommen? 24. Handelt es sich bei dem zukünftig im Bundeskanzleramt zu führenden übergreifenden Projektcontrolling um das erste jemals verantwortete IT- Projektcontrolling dieses Hauses, und wenn ja, was spricht aus Sicht der Bundesregierung für diese zusätzliche Controllingebene, bis wann wird diese personell wie inhaltlich voll operativ sein, und woher wird das hierfür eingesetzte Personal rekrutiert? 25. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die für die Betriebskonsolidierung im Grundsatz geplante Projektleitung durch das ITZ Bund nur dann eine standardisierte, stringente und ressourcenschonende Durchführung sicherstellt, wenn die beteiligten Behörden nicht in größerem Umfange auf einer gemeinsamen Projektverantwortung bestehen, und unter welchen Umständen bedarf es nach Ansicht der Bundesregierung für diesen Fall einer Umsteuerung? 26. Ist aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass die zur zielgerichteten und konstruktiven Mitwirkung verpflichteten Behörden BSI, die Bundesanstalt für den Digitalfunk (BDBOS) und das Konrad-Zuse-Zentrum für Informationstechnik Berlin (ZIB) dieser Aufgabe tatsächlich gerecht werden können, und inwiefern hat die Bundesregierung haushalterisch sichergestellt, dass dafür ggf. die erforderlichen zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden? 27. Um wie viele Konsolidierungsprojekte in welchen Ressorts bzw. Behörden geht es bei den von der BWI GmbH begonnenen, aber nun abgebrochenen Projekten, und innerhalb welcher Zeithorizonte sollen die zwischen BMF, BMVg und BWI notwendigen Entscheidungen zur Fortführung getroffen werden? 28. In welchem Umfang ist das BMVg in Bezug auf die vier bislang unterschiedenen Handlungsstränge bereits als konsolidiert zu betrachten, bzw. welcher Zeitplan besteht hinsichtlich der nicht erreichten Anteile, und auf welche Weise wird die Einbeziehung und Harmonisierung der Konsolidierung beim ITZ Bund mit derjenigen des BMVg sichergestellt? 29. Auf welche Weise wird übergreifend und für alle Einzelprojekte der verschiedenen Ressorts und Behörden sichergestellt, dass einheitliche und höchste IT-Sicherheits- und Datenschutzvorgaben umgesetzt werden? 30. Ist es zutreffend, dass es im Rechtsstreit zwischen der BWI GmbH und dem Bundesministerium des Innern, für Bauen und Heimat über durch das Bundesministerium bislang unbezahlte Rechnungen in Höhe von 21 Mio. Euro (vgl. www.spiegel.de/netzwelt/web/bundes-it-bundeseigener-betrieb- will-innenministerium-verklagen-a-1287831.html) inzwischen zu einer außergerichtlichen Einigung kam, und wenn ja, wie genau sieht diese aus? 31. Warum hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zu Beginn der Inanspruchnahme der BWI GmbH keine schriftliche vertragliche Vereinbarung mit dem Unternehmen abgeschlossen? 32. Welche konkreten Maßnahmen stellen die Hoheit und Kontrollfähigkeit über die eigene IT im Rahmen der IT-Konsolidierung sowie darüber hinaus strategisch dauerhaft sicher? 33. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die IT des Bundes dringend vor der zunehmenden Abhängigkeit durch einzelne Anbieter geschützt werden muss und es nicht zuletzt vor dem Hintergrund der vielfach, auch durch das BSI, beworbenen Vorteile und notwendigen Stärkung digitaler Souveränität dringend angeraten ist, verstärkt auf freie und offene Software zu setzen, und welche konkreten Schritte und Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen oder wird sie treffen, um diese Ziele zu erreichen? 34. Teilt die Bundesregierung das Ergebnis der vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in Auftrag gegebenen Studie, dass Bundesministerien und oberste Behörden „in hohem Maße von dem Software- Anbieter Microsoft abhängig“ sind? Plant die Bundesregierung, im Rahmen der Neuaufstellung der IT- Konsolidierung die Nutzung von offene Standards und offener Software stärker zu fördern, und wenn ja, mit welchen Schritten konkret? 35. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung für den möglichen Fall einer Abschaltung, Unbrauchbarmachung oder eines anderweitigen Ausfalls von in der Bundesverwaltung im Einsatz befindlichen IT-Produkten im Zusammenhang mit möglichen Handelskonflikten mit Drittstaaten getroffen? 36. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass es – auch angesichts einer global zunehmend unübersichtlichen politischen Lage – im Sinne vielfältiger digitaler Ökosysteme und der damit zusammenhängenden Verringerung der Abhängigkeit von einzelnen Herstellern/Staaten sinnvoll erscheint, vermehrt auf Eigenentwicklungen und Open-Source- Software zu setzen, und welche Vorteile sieht die Bundesregierung in solchen sicheren IT-Lösungen, die in Deutschland und der EU entwickelt und gehostet werden? 37. Verschiebt sich durch die Verzögerungen und Schwierigkeiten der IT- Konsolidierung des Bundes die aktuelle Zeitplanungen für die Einführung der nach dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung bereits für 2020 vorgesehenen E-Akte, und wenn ja, bis wann soll in wie vielen Behörden der Basisdienst E-Akte verfügbar sein? 38. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um das latente Problem der Personalgewinnung bzw. der Gewinnung von geeignetem Personal, auch und gerade im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft, zu lösen und die Rahmenbedingungen für die Einstellung qualifizierter IT- Spezialistinnen und Spezialisten für die Verwaltung zu verbessern, und ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die bisherigen Maßnahmen angesichts der großen Herausforderungen bislang zu zufriedenstellenden Ergebnissen geführt haben? 39. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, wonach zur besseren Abstimmung zwischen Fachverwaltungen und IT auch Verwaltungsexpertinnen und Experten zusätzlich in Bezug auf die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ausgebildet werden sollten, und wenn ja, in welchem Rahmen werden entsprechende Ausbildungsinhalte inzwischen angeboten und in welchem Umfang in der Bundesverwaltung genutzt? 40. Warum hat die Bundesregierung bislang keinen Chief Information Security Officer (CISO) für das Projekt „IT Konsolidierung“ benannt, und wird dies Teil der jetzt geplanten Umstellung sein, wenn nein, warum nicht? 41. Wird das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Funktion des CISO für die IT-Konsolidierung erhalten, und wenn nein, warum nicht? 42. Wird die Bundesregierung eine operative Cyberabwehr CSOC für den Bereich der IT-Konsolidierung unter der Leitung des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik schaffen, und wenn nein, warum nicht? 43. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, wonach gegenwärtig der Bund über kein übergreifendes IT-Risikomanagement-Projekt verfügt, und wenn ja, warum gibt es ein solches bis heute nicht? 44. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, wonach dieses übergreifende IT-Risikomanagement sinnvollerweise ebenfalls beim IT- Rat angesiedelt sein sollte, und wenn ja, warum findet dies in den bisherigen Planungen bislang keine Berücksichtigung? 45. Warum gibt es bislang keine übergreifende IT-Sicherheitsrichtlinie zur Vereinheitlichung und Standardisierung der IT-Sicherheit der Bundesbehörden in der IT-Konsolidierung? 46. Welche Behörde hat gegenüber dem einzig verbleibenden IT-Dienstleister des Bundes ITZ Bund Prüfungs- und Kontrollrechte für den Bereich der IT-Sicherheit in Bezug auf dessen Projekte und auf die Umsetzung der für diesen Dienstleister geltenden Vorgaben? 47. Welche konkreten Vorgaben und Strukturen stellen sicher, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) als weisungsgebende Behörde nicht über den Weg der Steuerung des in seinem Weisungsstrang verbleibenden einzigen Dienstleisters ITZ Bund weitere Anstrengungen der IT- Konsolidierung primär an eigenen Interessen orientiert, sondern dass eine in den Aspekten IT-Sicherheit, Datenschutz, effizienter Einsatz von Steuermitteln, Transparenz und im Ergebnis sowohl bürger- als auch unternehmensfreundliche Dienstleistungen die Gemeinwohlinteressen und die Interessen anderer beteiligter Behörden berücksichtigende IT-Konsolidierung tatsächlich gelingt? 48. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei der Errichtung des ITZ Bund als Anstalt des öffentlichen Rechts auch Vorschlagsrechte des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik berücksichtigt werden sollten, und wenn nein, warum nicht? Hält die Bundesregierung einen Verwaltungsrat mit Vertretern mehrerer Ministerien für eine zielführende Struktur für zeitnahe Entscheidungen? 49. Soweit beschlossen wurde, die VS-NfD-Plattform der BWI nicht auch anderweitig nutzbar zu machen oder auszubauen, wie lautet der Status Quo einer Konsolidierung von VS-NfD-Inhalten? 50. Welche konkreten Mehrwerte hatte man sich von dem Projekt einer vereinheitlichten VS-NfD-Plattform versprochen, und welche Kosten wurden bislang und damit vergebens investiert? 51. Welchen Ersatz plant die Bundesregierung für die nunmehr nicht mehr fertigzustellende VS-NfD-Plattform, und bis wann hofft die Bundesregierung, damit startklar zu sein? Berlin, den 10. Dezember 2019 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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