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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Gesundheitsgefährdung im Zusammenhang mit der Bonpflicht nach KassenSichV

(insgesamt 1 Einzelfrage)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

07.02.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1678227.01.2020

Gesundheitsgefährdung im Zusammenhang mit der Bonpflicht nach KassenSichV

der Abgeordneten Nicole Höchst, Stefan Keuter, Dr. Bruno Hollnagel, Kay Gottschalk, Franziska Gminder und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Zum 1. Januar 2020 tritt die KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) gemäß § 146a der Abgabenordnung (AO) in Kraft. Danach muss ausnahmslos zu jeder Ware ein Bon angefertigt und übergeben werden, auch wenn dies theoretisch digital erfolgen kann. Der Einzelhandel schätzt, dass jährlich ca. 2.000.000.000 Meter an nichtrecycelbarem Papier zusätzlich entstehen, welche gesundheitlich nicht ohne Risiko sind (www.rheinpfalz.de/lokal/artikel/zwei-millionen-kilometer-mehr-bons-einzelhandel-fuerchtet-bon-pflicht/).

In der Lebensmittelbranche stellte das im Bon enthaltene Bisphenol A bisher ein Problem dar, da es zu den hormonellen Schadstoffen gehört, die bereits in winzigen Mengen in unseren Hormonhaushalt eingreifen können (www.bund.net/themen/chemie/hormonelle-schadstoffe/bisphenol-a/).

Jedoch sind Ersatzstoffe wie Bisphenol S oder Bisphenol C von der REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, https://echa.europa.eu/de/regulations/reach/understanding-reach) nicht betroffen (www.rollenland.de/blog/bisphenol-a-verbot-2020-was-aendert-sich/).

Es empfiehlt sich also weiterhin, Kassenbons und Kassenzettel nicht per Altpapier entsorgen, Thermopapier im Restmüll zu entsorgen, die Hände zu waschen, wenn man das Thermopapier der Kassenzettel berührt hat und man sollte dafür sorgen, dass kleine Kinder keine Quittungen in die Hände bekommen, da sie sie in den Mund stecken könnten (www.umweltbundesamt.de/themen/bonsgehoeren-nicht-ins-altpapier).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen1

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Wie wird sichergestellt, dass statt dem ab 2020 verbotenen Bisphenol A jetzt nicht Bisphenol S oder Bisphenol C im Lebensmittelbereich Kunden und Mitarbeiter der Branche gesundheitlich schädigen?

Berlin, den 9. Januar 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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