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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kindesentführungen ins Ausland im Jahr 2019

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

11.02.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1678327.01.2020

Kindesentführungen ins Ausland im Jahr 2019

der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Jürgen Braun, Waldemar Herdt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Jedes Jahr werden hunderte deutsche Kinder ins Ausland entführt. In der Regel entführt dabei ein Elternteil gegen den Willen des anderen Elternteils das Kind über die deutschen Landesgrenzen hinaus (www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/HKUE/Statistik_2016.pdf?__blob=publicationFile&v=4; www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/HKUE/Statistik_2017.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Mit dem Kindesentzug beginnt nach Kenntnis der Fragesteller für die betroffenen Elternteile meist ein langer Leidensweg mit ungewissem Ausgang. Das bisherige Leben der Familie ändert sich von Grund auf. Den betroffenen Familien entsteht nach Ansicht der Fragesteller zudem ein enormer emotionaler und wirtschaftlicher Schaden.

Mit dem völkerrechtlich bindenden Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (auch Haager-Kindesentführungsübereinkommen – HKÜ, www.hcch.net/de/instruments/conventions/full-text/?cid=24) gibt es bereits ein rechtliches Mittel zur Bekämpfung von grenzüberschreitenden Kindesentführungen. Das primäre Ziel des Abkommens ist es, „die sofortige Rückgabe widerrechtlich in einen Vertragsstaat verbrachter oder dort zurückgehaltener Kinder sicherzustellen“ (Artikel 1a HKÜ).

Obwohl das HKÜ in vielen Staaten formal gilt, ist es für die Betroffenen trotzdem sehr schwierig, ihre Kinder wieder nach Deutschland zurückzuführen (www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/japan-auslaender-kaempfen-um-kontakt-zu-ihren-kindern-a-1190709.html; www.swr.de/report/entfuehrte-kinder-entrechtete-vaeter-warum-internationale-abkommen-ueber-kindesentzug-nicht-funktionieren/-/id=233454/did=19505890/nid=233454/v8yiff/index.html). Damit stehen die betroffenen Elternteile nach Ansicht der Fragesteller vor der bizarren Situation, zwar im Recht zu sein, aber nicht Recht zu bekommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele Rückführungsanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 in Deutschland gestellt (bitte nach Zielstaaten aufschlüsseln)?

2

Wie viele Rückführungsanträge bezüglich Kindesentführungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit (Stand 1. Januar 2020) noch anhängig (bitte nach Zielstaaten aufschlüsseln)?

3

Welche politischen bzw. diplomatischen Kanäle hat die Bundesregierung im Jahr 2019 in Einzelfällen genutzt, um eine Verbesserung der Situation in Kindesentführungsfällen herbeizuführen?

4

Sind der Bundesregierung im Jahr 2019 Fälle bekannt geworden, in denen Zielstaaten sich weigerten, die Kinder trotz eines gültigen Rückführungsantrages nach Deutschland ausreisen zu lassen? Wenn ja, wie viele solcher Fälle sind der Bundesregierung bekannt geworden (bitte nach Zielstaaten aufschlüsseln)?

5

Wie viele Gerichtsverfahren bzw. Verurteilungen bezüglich Kindesentführungen ins Ausland (§ 235 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Strafgesetzbuchs – StGB) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019?

6

Wie viele nationale und europäische Haftbefehle (EUROPOL bzw. INTERPOL) nach Elternteilen, die ihre Kinder entführt haben, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch deutsche Behörden im Jahr 2019 erlassen (bitte nach Staatsangehörigkeiten der gesuchten Personen aufschlüsseln)?

7

Wie viele internationale Haftbefehle (EUROPOL bzw. INTERPOL) nach Elternteilen, die ihre Kinder entführt haben, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch Behörden welches Staates im Jahr 2019 vollstreckt (bitte nach Jahresscheiben und Staaten aufschlüsseln)?

8

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das auf Bundestagsdrucksache 19/1131 in der Antwort zu Frage 12 erwähnte Verfahren nach dem Informationsfreiheitgesetz mittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

9

Wurde bei den Besuchen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, eines deutschen Ministers oder des Bundespräsidenten in Polen seit 2005 das Thema Kindesentführungen angesprochen? Wenn ja, wann, mit welchen Gesprächspartnern, und mit welchem Ergebnis?

10

Wurde bei den Besuchen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, eines deutschen Ministers oder des Bundespräsidenten in der Ukraine seit 2005 das Thema Kindesentführungen angesprochen? Wenn ja, wann, mit welchen Gesprächspartnern, und mit welchem Ergebnis?

11

Wurde bei den Besuchen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, eines deutschen Ministers oder des Bundespräsidenten in der Türkei seit 2005 das Thema Kindesentführungen angesprochen? Wenn ja, wann, mit welchen Gesprächspartnern, und mit welchem Ergebnis?

12

Wurde bei den Besuchen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, eines deutschen Ministers oder des Bundespräsidenten in Japan seit 2005 das Thema Kindesentführungen angesprochen? Wenn ja, wann, mit welchen Gesprächspartnern, und mit welchem Ergebnis?

13

Wurde bei den Besuchen eines ausländischen Regierungsmitgliedes, Staatsoberhauptes oder Regierungschefs in Deutschland seit 2005 das Thema internationale Kindesentführungen angesprochen? Wenn ja, wann, mit welchen Gesprächspartnern, und mit welchem Ergebnis?

Berlin, den 6. Januar 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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