Anerkennungsquoten christlicher Konvertiten unter Flüchtlingen durch deutsche Behörden
der Abgeordneten Jürgen Braun, Waldemar Herdt, Dr. Anton Friesen, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Martin Hess, Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Ein umfassender Bericht von Open Doors hat die Anerkennungsquoten christlicher Konvertiten unter Flüchtlingen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Verwaltungsgerichte untersucht (www.opendoors.de/sites/default/files/Open_Doors_2019_Schutz_fuer_Konvertiten_vor_Abschiebung_in_Laender_mit_Christenverfolgung_zertifiziert.pdf). Darin wurden 6516 Konvertiten aus 179 Gemeinden erfasst, die alle von ihren Kirchengemeinden gemeldet wurden (ebd., S. 11). Jene meldeten ausschließlich von ihnen als glaubwürdig eingestufte Christen (exemplarisch zum Vorgehen bei Taufen vgl. ebd., S. 80). Viele von ihnen waren schon vor ihrer Flucht im Geheimen, im Untergrund konvertiert (vgl. ebd., S. 43 f.). Die Hauptherkunftsländer sind hierbei der Iran (ebd., S. 12 und 69) und Afghanistan (ebd., S. 12), in denen bereits das Bekenntnis zum Christentum eine lebensgefährdende Haltung darstellt (ebd., S. 5, 50 f. und 73). Open Doors schätzt die Zahl der Konvertiten im Iran auf rund 1 Mio. Menschen (vgl. Anhang zur oben verlinkten Veröffentlichung unter Kapitel 17.5 dort auf S. 2).
Den Aussagen der deutschen Pfarrer zufolge sind 88 Prozent der Konvertiten als glaubwürdig einzustufen, bei 12 Prozent ist es unklar (vgl. S. 6 der Veröffentlichung von Open Doors). Die Konvertiten erhalten schließlich ein offizielles Dokument ihrer Gemeinde, welches ihre Konversion zum Christentum bestätigt (vgl. S. 33). Es besagt also, dass der Betreffende Christ geworden ist.
Die Anerkennungsquote durch das BAMF liegt seit 1. Juli 2017 hingegen bei 36,3 Prozent (vgl. S. 22) und damit im Durchschnitt der Anerkennung aller Flüchtlinge. Die Konvertiten haben mit der Bescheinigung der Gemeinde teilweise eine geringere Chance auf Anerkennung als ohne diese (ebd.). Auffällig ist nach Auffassung der Fragesteller der starke Rückgang der Anerkennungsquote. Vor dem 1. Juli 2017 lag jene noch bei 67,9 Prozent (ebd.).
Die Anerkennungsquoten des BAMF variieren je nach einzelnem Bundesland sehr stark. So liegen sie (nach 1. Juli 2017) in Bayern bei 57 Prozent, in den östlichen Bundesländern bei 27 Prozent (vgl. S. 23). Dort ging die Quote besonders stark zurück, von 70 Prozent vor dem 1. Juli 2017 (ebd.). Bei den Verwaltungsgerichten gibt es keine einheitliche Rechtsprechung in Konversionsfragen. Deshalb variiert auch hier die Schutzquote sehr stark. Beispielsweise beträgt jene in Hessen 89 Prozent und in Baden-Württemberg hingegen lediglich 15 Prozent (ebd., S. 27).
Konvertiten werden oftmals beim Religionswechsel asyltaktische Gründe unterstellt und es wird ihnen vorgeworfen, sie würden ihre zuständigen Pfarrer belügen (vgl. S. 20). Open Doors zitiert in diesem Kontext einen Richter des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf: „In neun von zehn Fällen werden sie (die Kirchengemeinden, Anm. d. Verf.) belogen.“ (ebd., S. 43).
242 Konvertiten wurden bereits in ihre Heimatländer abgeschoben (S. 13). Tausende könnten, Open Doors zufolge, hinzukommen. In ihren Herkunftsstaaten soll ihnen zudem Verfolgung, Gefängnis und sogar der Tod drohen (vgl. Ausführungen weiter oben mit Quellenangabe).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie erklärt die Bundesregierung das in der Vorbemerkung erwähnte Zurückgehen der Anerkennungsquote von zum Christentum konvertierten Asylbewerbern seit dem 1. Juli 2017?
Wie erklärt die Bundesregierung die hohe Quote von Revidierungen der Asyl- und Schutzstatusbescheide des BAMF durch Klagen betroffener Konvertiten vor Verwaltungsgerichten von 62,8 Prozent?
Welche Fakten liegen der Bundesregierung vor, die das BAMF die Richtigkeit der Bescheinigungen der Kirchengemeinden über die erfolgten Konversionen anzweifeln lassen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, die eine Zurückhaltung des BAMF bei der Anerkennung christlicher Konvertiten aus überwiegend muslimischen Staaten als Flüchtlinge rechtfertigen könnten?
Wenn ja, welche Erkenntnisse das?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Christen und christliche Konvertiten in ihren vornehmlich muslimisch geprägten Heimatländern (z. B. Iran, Afghanistan, Pakistan) besonderen Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt sind?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus für ihr eigenes Handeln?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Abschiebung christlicher Konvertiten unter den abgelehnten Asylbewerbern in ihre vornehmlich muslimisch geprägten Heimatländer eine Gefahr für deren Leib und Leben darstellt?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus für ihr eigenes Handeln?
Werden Entscheider des BAMF im Hinblick auf zum Christentum konvertierte Asylbewerber besonders geschult?
Wenn ja, seit wann, und mit wie vielen Veranstaltungen pro Jahr?
Wie erklärt die Bundesregierung die sehr unterschiedlichen Anerkennungsquoten in einzelnen Bundesländern?
Hält die Bundesregierung eine einheitliche Verwaltungspraxis bei der Anerkennung von muslimischen Konvertiten zum Christentum als Flüchtlinge für wünschenswert?
Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung, um eine solche zu erreichen?
Hält die Bundesregierung aufgrund der kulturellen Prägung unseres Landes eine besondere Solidarität Deutschlands mit verfolgten Christen in aller Welt für gerechtfertigt oder angezeigt (bitte ausführen)?