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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rückbau und Entsorgung von Windrädern

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

14.02.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1679627.01.2020

Rückbau und Entsorgung von Windrädern

der Abgeordneten Leif-Erik Holm, Tino Chrupalla, Dr. Heiko Heßenkemper, Enrico Komning, Steffen Kotré, Hansjörg Müller, Marc Bernhard, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Abschlussbericht „Entwicklung eines Konzepts und Maßnahmen für einen ressourcensichernden Rückbau von Windenergieanlagen“ im Auftrag des Umweltbundesamtes wurde im Oktober 2019 veröffentlicht (www.umweltbundesamt.de/en/publikationen/entwicklung-eines-konzepts-massnahmen-fuer-einen).

Vor dem Hintergrund der von 2020 bis 2040 absehbar steigenden Notwendigkeit zum Rückbau, Recycling und Ersatz von Windenergieanlagen an Land auf Grund von Funktionsuntüchtigkeit, Wirtschaftlichkeit oder Standsicherheit wird im Abschlussbericht auf absehbare rechtliche und finanzielle Probleme hingewiesen sowie nach eigener Aussage ein erstes Konzept für den Rückbau und die Entsorgung von Windenergieanlagen empfohlen (vgl. Abschlussbericht, S. 48).

Eines der im Bericht angesprochenen Probleme sind die jährlichen Finanzierungslücken zwischen den tatsächlich anfallenden Rückbau- sowie Entsorgungskosten und den Rücklagen, die Anlagenbetreiber per Gesetz hierfür zu bilden haben.

Beispielhaft für das Jahr 2037 beträgt diese Finanzierungslücke laut Abschlussbericht (S. 149) rund 288 Mio. Euro gemäß Szenario 1 und Vorgaben zur Bildung von Rückstellungen entsprechend dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).

Ein weiteres Problem besteht darin, dass sich Anlagenbetreiber den anfallenden Rückbau- und Entsorgungskosten per Insolvenz entziehen können (S. 57).

Allgemein empfohlen werden zwischen Bund und Ländern abgestimmte Leitlinien, Standardisierung, Überarbeitung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Rückbau sowie die Entsorgung von Windenergieanlagen an Land und abschließend – mit Bezug zur genannten Finanzierungslücke – neue Berechnungsgrundlagen für Rückstellungen (vgl. dazu Abschlussbericht, S. 30 ff.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele der Windenergieanlagen an Land werden aus dem im Abschlussbericht genannten Grund „Funktionsuntüchtigkeit“ zurückgebaut; wie viele aus dem im Abschlussbericht genannten Grund „Standsicherheit“, und wie viele aus dem im Abschlussbericht genannten Grund „Wirtschaftlichkeit“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

2

Hängt nach Kenntnis der Bundesregierung die Wirtschaftlichkeit von Windenergieanlagen an Land von Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab, und falls ja, in welcher Weise, und wie viele Windenergieanlagen an Land müssen nach Kenntnis der Bundesregierung wegen Beendigung des 20-jährigen Förderzeitraums nach dem EEG zurückgebaut werden?

3

Wie viele der bestehenden Windenergieanlagen an Land sollen nach Kenntnis der Bundesregierung durch Anlagen neueren Typs bis 2040 ersetzt werden?

4

Sind Betreiber von ersetzten Windenergieanlagen an Land dazu verpflichtet, sich erneut an den zyklischen Auktionen auf Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zu beteiligen, und falls ja, sollten nach Ansicht der Bundesregierung ebenfalls Windenergieanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden, die dieselbe Leistung aufweisen und die folglich nicht zur Erhöhung des Windenergieanteils an der Stromerzeugung beitragen?

5

Wie viele Windenergieanlagen an Land müssen nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt zwischen 2020 und 2040 rückgebaut und entsorgt werden?

6

Betrachtet die Bundesregierung die drohenden Engpässe bei den Recyclingkapazitäten für die faserverstärkten Kunststoffe der Rotorblätter, die wie im Abschlussbericht erläutert bei unsachgemäßem Rückbau Risiken für Mensch und Umwelt haben können (S. 172), als Problem, und falls ja, wie will die Bundesregierung zukünftig sicherstellen, dass die erforderlichen Recyclingkapazitäten ausgedehnt werden?

7

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten für Rückbau und Entsorgung von Windenergieanlagen an Land von 2020 bis 2040?

8

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Rückbau- und Entsorgungskosten von Windenergieanlagen an Land im Zeitraum zwischen 2020 und 2040?

9

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die kumulierte Finanzierungslücke zwischen Rückstellungen (gemäß Vorgaben des BVerwG, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) und tatsächlichen Gesamtkosten für Rückbau und Entsorgung von 2020 bis 2040?

10

Sieht die Bundesregierung Überarbeitungsbedarf an den Vorgaben zur Bildung von Rücklagen für den Rückbau und die Entsorgung von Windenergieanlagen an Land, und falls ja, woran sollen sich diese Vorgaben für Rückstellungen nach derzeitiger Planung in Zukunft orientieren?

Wenn nein, warum nicht?

11

Will die Bundesregierung die Finanzierungslücke zwischen Rückstellungen und Kosten schließen, und wenn ja, wie?

12

Erwägt die Bundesregierung den Einsatz staatlicher Mittel, um die Finanzierungslücke zwischen Rückstellungen sowie Rückbau- und Entsorgungskosten zu schließen, und falls ja, wie hoch werden die kumulierten Kosten für die öffentliche Hand bis 2040 voraussichtlich sein?

13

Erwägt die Bundesregierung, Betreiber von Windenergieanlagen an Land in Haftung zu nehmen, um die Finanzierungslücke zwischen Rückstellungen sowie Rückbau- und Entsorgungskosten zu schließen, und falls ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

14

Wann hat das Umweltbundesamt den Auftrag für die Studie „Entwicklung eines Konzepts und Maßnahmen für einen ressourcensichernden Rückbau von Windenergieanlagen“ erteilt, und warum wurde der Auftrag erst zum Ende des Förderzeitraums von 20 Jahren nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2000 vergeben?

15

Wurden von der Bundesregierung bzw. im Verbund mit den Ländern Leitlinien für den Rückbau von Windenergieanlagen ausgearbeitet und herausgegeben, welche unter anderem den Rückbauumfang sowie die Rückbaumethoden zum Schutze der Umwelt und der Menschen sowie zum Recycling der Materialien beinhalten?

Wenn nein, wird sich das Fehlen solcher Leitlinien nach Ansicht der Bundesregierung in den nächsten Jahren positiv oder negativ auf die Umwelt auswirken?

16

Weswegen wurde kein schlüssiges Konzept für den Rückbau veralteter Windenergieanlagen an Land entwickelt, bevor nach Ansicht der Fragesteller damit begonnen wurde, Windenergieanlagen auf Kosten der Stromverbraucher nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zu fördern und so deren Anzahl künstlich zu erhöhen?

17

Woran wurden die baurechtlichen Vorgaben zur Bildung von Rücklagen für den Rückbau und die Entsorgung von Windenergieanlagen an Land – die gemäß Abschlussbericht nicht kostendeckend wirken – in der Vergangenheit orientiert?

18

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder will sie ergreifen, um das im Abschlussbericht genannte Problem der vorsätzlichen Insolvenz zur Vermeidung von Rückbau- und Entsorgungskosten auf Seiten der Anlagenbetreiber zu beheben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

19

Sind Betreiber von Windenergieanlagen auf See ebenfalls zur Bildung von Rückstellungen für den Rückbau und die Entsorgung der Anlagen verpflichtet?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Lebensdauer einer Windenergieanlage auf See?

c) Wenn ja, wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Rückbau- und Entsorgungskosten einer Windenergieanlage auf See?

d) Wenn ja, wie lautet die Berechnungsformel zur Bildung von Rücklagen für Rückbau und Entsorgung von Windenergieanlagen auf See?

e) Wenn ja, existiert nach Kenntnis der Bundesregierung ebenfalls eine Finanzierungslücke zwischen Rücklagen und absehbaren tatsächlichen Kosten, und falls ja, wie hoch ist die kumulierte Finanzierungslücke zwischen Rückstellungen und tatsächlichen Gesamtkosten für Rückbau und Entsorgung von 2020 bis 2040, und wie sollte diese Finanzierungslücke geschlossen werden?

Berlin, den 11. Dezember 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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