Entscheidungskriterien der Fördermaßnahme „KRisE der GeschlechterVERhältnisSE? Anti-Feminismus als Krisenphänomen mit gesellschaftsspaltendem Potenzial“ (REVERSE)
der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Dr. Götz Frömming, Nicole Höchst, Dr. Michael Espendiller, Martin Reichardt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Genderkritik und die Gefahr der Spaltung der Gesellschaft durch Misandrie“ auf Bundestagsdrucksache 19/8788 hat die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass für die Begriffe „Feminismus“ und „Anti-Feminismus“ keine einheitlichen Definitionen vorlägen, diese Begriffe also interpretationsbedürftig sind. Das wirft aus Sicht der Fragesteller grundsätzliche Fragen im Hinblick auf die Förderprojekte wie zum Beispiel „KRisE der GeschlechterVERhältnisSE? Anti-Feminismus als Krisenphänomen mit gesellschaftsspaltendem Potenzial“ (REVERSE; www.uni-marburg.de/de/genderzukunft/forschung/reverse) auf, in denen diese Begriffe eine zentrale Rolle spielen. Die Fragesteller interessiert in diesem Zusammenhang vor allem die Frage, aufgrund welcher Kriterien hier eine Förderung erfolgt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, welche weiteren Vorhaben neben dem Vorhaben „KRisE der GeschlechterVERhältnisSE? Anti-Feminismus als Krisenphänomen mit gesellschaftsspaltendem Potenzial“ (REVERSE) (vgl. Vorbemerkung) in die engere Auswahl der Fördermaßnahme „Zusammenhalt stärken in Zeiten von Krisen und Umbrüchen“ (www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1190.html) kamen?
Auf Basis welcher Kriterien haben die Gutachter über die Förderung des Forschungsvorhabens REVERSE entschieden?
Wer hat diese Kriterien entwickelt?
Wenn es Argumente gab, die gegen die Förderung von REVERSE sprachen, welche waren das?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, inwieweit diese Kriterien (siehe vorhergehende Frage) umstritten waren?
Wenn ja, welche Kriterien sind gegebenenfalls weggefallen?
Welche Kriterien hat das Projekt REVERSE erfüllt?
Welche Kriterien wurden ggf. nicht erfüllt?
Wurden ggf. weitere Projekte im Rahmen der Fördermaßnahme „Zusammenhalt stärken in Zeiten von Krisen und Umbrüchen“ gefördert?
Wenn ja, um welche Projekte handelt es sich dabei?
Wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Befund, dass für die zentralen Begriffe des Forschungsprojekts REVERSE, nämlich „Feminismus“ und „Antifeminismus“, keine einheitlichen Definitionen vorliegen, die Begriffe somit interpretationsbedürftig sind und somit zu keinen intersubjektiven Ergebnissen führen können (vgl. dazu Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie versteht die Bundesregierung den Begriff „Anti-Feminismus“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) im Verwendungskontext des Projekts REVERSE, wenn es sich bei dem Begriff um keinen Rechtsbegriff handelt und der Begriff in der Wissenschaft keiner einheitlichen Definition unterliegt (ebd.)?
Auf welcher Grundlage bildet die Bundesregierung ihre Definition des Begriffs „Anti-Feminismus“, um die Ergebnisse und das Vorgehen des Projekts REVERSE zu verstehen, wenn es sich bei dem Begriff um keinen Rechtsbegriff handelt und der Begriff in der Wissenschaft keiner einheitlichen Definition unterliegt (ebd.)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die externen Gutachter den Begriff „Anti-Feminismus“ so verstehen, wie ihn die Bundesregierung und die Forschergruppe um das Projekt REVERSE verwenden?
Auf Grundlage welcher Kriterien wurden die externen Begutachter des Vorhabens „KRisE der GeschlechterVERhältnisSE? Anti-Feminismus als Krisenphänomen mit gesellschaftsspaltendem Potenzial“ (www.uni-marburg.de/de/genderzukunft/forschung/reverse) ausgewählt?
Haben die externen Begutachter nach Kenntnis der Bundesregierung nur die Vorhabenbeschreibung beurteilt oder auch das tatsächliche Vorgehen und die Ergebnisse?
Wenn nur die Vorgehensbeschreibung beurteilt wurde, warum wurden die Ergebnisse und das tatsächliche Vorgehen nicht von externen Begutachtern evaluiert?
Wenn das tatsächliche Vorgehen evaluiert wurde, inwieweit erfüllt es nach Auffassung externer Begutachter die Förderkriterien?
Wenn die Ergebnisse evaluiert wurden, inwieweit erfüllen sie nach Auffassung externer Begutachter die Förderkriterien?
Ist die Antwort der Bundesregierung, nach der „Bestrebungen, die sich gegen die Gleichberechtigung von Frauen und Männern richten“, als Verletzung demokratischer Werte einzustufen seien (Antwort zu den Fragen 5 und 6 auf Bundestagsdrucksache 19/8788) – im Zusammenhang mit der Frage, inwiefern sie die „Auffassung [teilt], dass die im Rahmen des Projektes ‚Reverse‘ als ‚Anti-Feminismus‘ denunzierte Genderkritik die ‚Akzeptanz von Pluralität‘ und ‚damit verbunden auch die Werte einer Demokratie‘ gefährde“ (Bundestagsdrucksache 19/8220) –, so zu verstehen, dass die Bundesregierung eine Kritik an der Genderforschung allgemein mit Bestrebungen gleichsetzt, die sich gegen die Gleichberechtigung von Frauen und Männer richten?
Wenn ja, kann die Bundesregierung jene Aspekte der Kritik an der Genderforschung benennen, die sich gegen die Gleichberechtigung von Frauen und Männer wenden?
Wenn nein, woran genau macht die Bundesregierung dann fest, dass es sich bei der Genderkritik der Wissenschaftler, die durch das Projekt REVERSE als „antifeministisch“ identifiziert werden (vgl. M. Näser-Lather: „Genderism is junk science! Gender studies as object of academic criticism“, in: Critical Issues in Science, Technology and Society Studies, Conference Proceedings of the 17th STS Conference Graz 2018, 7. Bis 8. Mai 2018, Graz 2018, S. 176 bis 185), um Bestrebungen handelt, die „sich gegen die Gleichberechtigung von Frauen und Männern richten“ (vgl. Antwort zu den Fragen 5 und 6 auf Bundestagsdrucksache 19/8788, bitte für alle Wissenschaftler, die in Table 1 [vgl. Näser-Lather 2018, S. 176] erwähnt werden, einzeln erläutern)?
Wenn die Bundesregierung in Geschlechterquotierungen und Förderprogrammen, die sich ausschließlich an Frauen und Mädchen richten, keine sich ausweitende strukturelle Misandrie identifiziert (vgl. in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Bundestagsdrucksache), wie definiert die Bundesregierung dann strukturelle Misandrie, und was wäre ein Beispiel für sich ausweitende strukturelle Misandrie?
Kann aus der Antwort, dass die Bundesregierung keine Kenntnisse darüber hat, „welche wissenschaftlichen Projekte sich derzeit kritisch mit den Gefahren des doktrinär betriebenen Feminismus auseinandersetzen“ (Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/8788), geschlossen werden, dass die Bundesregierung keine Projekte fördert, die sich mit dem Thema beschäftigen?
Wenn ja, kann hieraus geschlossen werden, dass die Bundesregierung im doktrinären Feminismus keine Gefahr sieht, aus der gesellschaftsspaltende Konsequenzen erwachsen?
Wenn nein, inwieweit zieht die Bundesregierung in diesem Fall in Erwägung, Projekte zu fördern, die sich „kritisch mit den Gefahren des doktrinär betriebenen Feminismus auseinandersetzen“ (ebd.)?