Kostenexplosion bei der Fehmarnbelt-Querung
der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, Leif-Erik Holm, Dr. Dirk Spaniel, Matthias Büttner, Frank Magnitz, Andreas Mrosek und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Ostsee-Zeitung bespricht am 16. Oktober 2019 einen Bericht des Bundesrechnungshofes, der sich mit den Kosten der Fehmarnbelt-Querung beschäftigt. Dem Bericht zufolge würde die Verbindung zur Fehmarnbelt-Querung mit 3,5 Mrd. Euro, wenn man der wirtschaftlichen Vorzugsvariante folgt, erheblich teurer werden als ursprünglich angenommen. Die Realisierung der Kernforderungen, so der Bericht, würden mit weiteren 1,5 Mrd. Euro zu Buche schlagen. Mit 39,7 Mio. Euro pro Streckenkilometer erreichten die Kosten schließlich das Niveau von Hochgeschwindigkeitsstrecken, so der Bericht weiter. Bei einer Steigerung der Kosten für die Fehmarnbelt-Querung von ursprünglich 817 Mio. Euro auf 3,5 Mrd. Euro empfehle der Bundesrechnungshof, das Projekt zu überdenken. (www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/Politik/Fehmarnbeltquerungwird-viermal-teurer-als-geplant)
Nach Ansicht der Fragesteller ist diese Kostenexplosion um das Vierfache symptomatisch für öffentliche Bauprojekte in der Bundesrepublik und sprengt jede Möglichkeit, zukunftsweisend und langfristig zu planen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Verbände, Vereine und Gebietskörperschaften waren an der Formulierung der zusätzlichen Kernforderungen (www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/Politik/Fehmarnbeltquerung-wird-viermal-teurer-als-geplant) beteiligt, und welcher Verband/Verein und welche Gebietskörperschaft hat welche Kernforderungen erhoben (von mehreren Akteuren genannte Kernforderungen bitte mehrfach aufführen)?
Wie steht die Bundesregierung zur Empfehlung des Bundesrechnungshofes, den übergesetzlichen Lärmschutz, wie er Bestandteil der Kernforderungen ist, nicht zu erfüllen (www.welt.de/regionales/hamburg/article201996856/Fehmarnbelt-Bundesrechnungshof-rechnet-mit-bis-zu-3-5-Milliarden-Euro.html)?
Wann werden die beiden Teilprojekte – Fehmarnsundbrücke und Hinterlandanbindung – nach Ansicht der Bundesregierung fertiggestellt sein, wenn die Umsetzung der Kernforderungen berücksichtigt wird?
Was war der Anlass für die Entscheidung, statt, wie im Staatsvertrag in Artikel 5 ursprünglich vorgesehen, die Fehmarnsund-Querung zu elektrifizieren und zweigleisig auszubauen, nunmehr einen großen Teil neu zu bauen (www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fehmarnbelt/downloads/staatsvertrag_feste_fehmarnbeltquerung.pdf?__blob=publicationFile&v=4)?
Welche Faktoren führen dazu, dass die Kilometerkosten für den Neubau der Strecke (55 Kilometer) über denen von Hochgeschwindigkeitsstrecken liegen (vgl. www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/Politik/Fehmarnbeltquerungwird-viermal-teurer-als-geplant)?
Wie sollen die zusätzlichen finanziellen Mittel für das Projekt (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) aufgebracht werden?
Welche Konsequenzen wird das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ziehen, wenn das Nutzen-Kosten-Verhältnis, wie vom Bundesrechnungshof befürchtet, unter 1,0 sinkt (www.welt.de/regionales/hamburg/article201996856/Fehmarnbelt-Bundesrechnungshof-rechnet-mit-bis-zu-3-5-Milliarden-Euro.html)?
Erwägt die Bundesregierung, der Empfehlung des Bundesrechnungshofes, das Projekt niedriger zu priorisieren, zu folgen, und wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Erwägt die Bundesregierung, sich auf Basis der vertraglichen Sprechklausel im Staatsvertrag (Artikel 22) an Dänemark zu wenden, um die Lage aufs Neue zu erörtern (www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fehmarnbelt/downloads/staatsvertrag_feste_fehmarnbeltquerung.pdf?__blob=publicationFile&v=4)?