Datenerfassung von Übergriffen in Jobcentern
der Abgeordneten Pascal Kober, Michael Theurer, Johannes Vogel, Carl-Julius Cronenberg, Till Mansmann, Jens Beeck, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Ein wachsendes Gewaltaufkommen in Jobcentern ist ein Problem für die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Kunden vor Ort. Medienberichte, die Aussage der ehemaligen Personalchefin der Bundesagentur für Arbeit (BA) (https://www.welt.de/newsticker/news1/article188547655/Gewalt-Bericht-Jedes-dritte-Jobcenter-muss-von-einem-Sicherheitsdienst-bewacht-werden.html) sowie stark gestiegene Sicherheitskosten lassen nach Ansicht der Fragesteller auf eine allgemeine bundesweite Entwicklung schließen, die viele Einrichtungen in ähnlichem Maße betrifft und womöglich strukturelle Gegenmaßnahmen erforderlich macht. Um verlässliche Zahlen über das Ausmaß des Gewaltvorkommens zu erhalten, stellte die FDP-Bundestagsfraktion die Bundesregierung am 9. Oktober 2019 eine Kleine Anfrage zu diesem Thema.
Die Antwort der Bundesregierung war nach Ansicht der Fragesteller allerdings der Aufklärung des Sachverhalts nicht hinreichend dienlich, da eine einheitliche Statistik fehlt und einige Fragen unzureichend beantwortet wurden. Aktuell sind nach Ansicht der Fragesteller die Jobcenter mit dem Problem also hauptsächlich auf sich allein gestellt. Die Bundesregierung weist auf Bundestagsdrucksache 19/14769 die Verantwortung mit der Begründung von sich, sie habe keine „unmittelbaren Regelungsbefugnisse“, in die Sicherheitskonzepte der Jobcenter einzugreifen und Daten zu Vorfällen von Gewalt bei den gemeinsamen Einrichtungen (gE) oder den zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) abzufragen oder einzufordern. Sie verweist darauf, dass die Jobcenter die Vorfälle von Übergriffen nicht melden müssen.
In der Zielvereinbarung zwischen BA und Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 8. April 2019 wurde vereinbart, dass sich einerseits die BA verpflichtet, die ihr zur Verfügung stehenden Mittel „wirkungsorientiert einzusetzen“, um die vereinbarten gesetzlichen Steuerungsziele und die für die gE vereinbarten Zielwerte mindestens zu erreichen (Seite 6, https://www.sgb2.info/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Zielvereinbarungen/BMAS-BA/Zielvereinbarung-BA-BMAS-2018.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Gleichermaßen verpflichtet sich das BMAS, die Erreichung der vereinbarten Ziele zu überwachen. Im Falle von Zielabweichungen sind vom BMAS ggf. vorzunehmende Entscheidungen über Steuerungsmaßnahmen im Zieleerreichungsdialog auf Leitungsebene zu erörtern und zu treffen. Es ist nach Ansicht der Fragesteller anzunehmen, dass ein höheres Sicherheitsgefühl reibungslose Arbeitsabläufe in den Jobcentern verbessert und damit der Erreichung der Zielwerte dient. Gleichzeitig ist nach Ansicht der Fragesteller nicht auszuschließen, dass eine steigende Gewaltbereitschaft auf eine Überforderung der Kunden mit den Regeln, Gesetzen und dem Umgang in den Jobcentern zurückzuführen ist. In diesem Fall sollte sich die BA nach Ansicht der Fragesteller der Thematik verstärkt annehmen, denn auch sie steht in der Verantwortung, für reibungslose Arbeitsabläufe zu sorgen und sich mit der Sicherheitssituation vor Ort auseinanderzusetzen.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort mehrfach auf das Muster-Notfall-Konzept und das Sicherheitskonzept der BA, welches Empfehlungen für Sicherheitsmaßnahmen in den Jobcentern enthält. Offen bleibt nach Ansicht der Fragesteller, wie dieses Sicherheitskonzept entwickelt wurde und wie es aktualisiert wird ohne eine aussagekräftige Datengrundlage und ohne Informationen zu den Tathergängen sowie den daraus gewonnenen Erkenntnissen, welche die Sicherheitsprobleme der Jobcenter offenlegen. Gleiches gilt für die durch die BA bereitgestellten Unterstützungsleistungen wie das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen, auf welche die Bundesregierung verweist. Außerdem schreibt die Bundesregierung, dass sich von Übergriffen betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stets an ihre jeweilige Führungskraft wenden können, um diese in akuten Gesprächssituationen hinzuzuziehen. Offen bleibt nach Ansicht der Fragesteller, wie Führungskräfte auf solche Situationen vorbereitet werden, ohne Erkenntnisse über die Art der Vorfälle und die Tathergänge zu haben. Fraglich bleibt auch, wie der berufspsychologische Service passende Beratungsleistungen für die Mitarbeitenden in den Jobcentern in Fällen von Gewaltvorkommen anbieten kann, wenngleich keine Informationen darüber vorliegen, welche Probleme es vor Ort gibt. Es ist offensichtlich, dass unter diesen Voraussetzungen aktuell kein zielführender Austausch zwischen den Jobcentern über Gewaltvorfälle und Best Practices zur Gewaltprävention stattfinden kann.
Neue Medienberichte über einen Gewaltvorfall im Jobcenter in Nürtingen, bei dem ein Mitarbeiter mit einem Hammer angegriffen wurde (https://www.bild.de/regional/stuttgart/stuttgart-aktuell/nuertingen-hartz-iv-empfaenger-geht-mit-hammer-auf-betreuer-los-66041108.bild.html)), machen die Brisanz des Themas erneut deutlich. Die vorliegende Kleine Anfrage verfolgt daher das Ziel, die Lücken in der Antwort der Bundesregierung zu schließen, damit die Ursachen für die wachsende Gewalt in Jobcentern erkannt und analysiert werden können. Nur so kann nach Ansicht der Fragesteller gewährleistet werden, dass der Schutz von Mitarbeitern und Kunden sichergestellt wird und die Jobcenter ihre Sicherheitskonzepte vor Ort bestmöglich anpassen können, um zukünftig Gewalt und Übergriffe präventiv besser zu verhindern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wurde von Seiten der Bundesregierung oder der BA bereits ein Versuch unternommen, Vorfälle von Übergriffen bei den gE und den zkT abzufragen?
Wie begründet die Bundesregierung, dass der BA bisher trotz der Rechtsgrundlage zur Datenübermittlung nach § 50 Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) Daten zur Anzahl von Übergriffen in den gE nicht vollständig gemeldet werden und dass diese auch nicht abgefragt werden?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Finanzmittel für den Einkauf von Sicherheitsdienstleistungen aus den Rahmenverträgen der BA durch die gE im Sinne der Zielerreichung und Wirtschaftlichkeit eingesetzt werden?
Nach welchen Kriterien werden nach Kenntnissen der Bundesregierung die Sicherheitsdienste, mit denen die BA Verträge abschließt, ausgewählt, wenn keine Erkenntnisse zu Gewaltvorfällen in den Jobcentern vorliegen?
Wer erstellt das Muster-Notfall-Konzept und das Sicherheitskonzept der BA?
Wie lautet das im Muster-Notfall-Konzept und das Sicherheitskonzept enthaltene Meldekonzept zur Übermittlung von besonders schweren Übergriffen im Wortlaut?
Nach welchen Kriterien wird unterschieden, ob ein Vorfall übermittelt werden soll oder nicht?
Wie wird sichergestellt, dass diese Einschätzung vor Ort richtig getroffen wird?
Was folgt aus der Erfassung dieser Vorfälle und den daraus gewonnenen Erkenntnissen, und wie werden diese Daten genutzt?
Warum wurde nach Kenntnissen der Bundesregierung das Meldekonzept des Muster-Notfall-Konzepts des und Sicherheitskonzepts entwickelt?
Wie stellt die BA trotz einer fehlenden aussagekräftigen Bundesstatistik zu Anzahl und Art von Übergriffen in Jobcentern nach Kenntnissen der Bundesregierung sicher, dass ihr Muster-Notfall-Konzept und ihr Sicherheitskonzept qualitativ den Sicherheitsanforderungen vor Ort in den gE entspricht und an neue Sicherheitsanforderungen angepasst werden kann?
Wie viele gE setzen das Muster-Notfall-Konzept und das Sicherheitskonzept der BA nach Kenntnissen der Bundesregierung vollständig oder teilweise um?
Wie viele Übergriffe gab es in den vergangenen zehn Jahren im öffentlichen Dienst auf Basis der Statistik der Gesetzlichen Unfallversicherung?
Wie bewertet die Bundesregierung auf Grundlage dieser Zahlen die Sicherheit im öffentlichen Dienst?
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung bezüglich der Sicherheitslage in den Jobcentern?
Waren Gewalt und Übergriffe in Jobcentern Gegenstand der vergangenen Zielvereinbarungsdialoge zwischen dem BMAS und der BA?
Schließt die Bundesregierung aus, dass Übergriffe in Jobcentern das Ziel der „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ gefährden?
Was sind nach Kenntnissen der Bundesregierung die Gründe für den Anstieg der erfassten Gesamtkosten für Kontrolle und Sicherheit in den gE um ungefähr das Dreifache seit 2011 auf einen Betrag von über 17,5 Mio. Euro im Jahr 2018?
Was sind nach Kenntnissen der Bundesregierung die Gründe für den überdurchschnittlichen Krankenstand in den Jobcentern, der laut DAK-Gesundheitsreport 8,5 Prozent beträgt verglichen mit dem Durchschnitt des öffentlichen Dienstes von 4,2 Prozent?
Was sind nach Kenntnissen der Bundesregierung die Gründe für den Anstieg des durchschnittlichen Krankenstandes in den Jobcentern von 7 Prozent auf 8,5 Prozent zwischen den Jahren 2014 und 2018 (Quelle: Schreiben der Jobcenterpersonalräte an das BMAS, die BA-Zentrale und die Kommunalen Spitzenverbände vom 22. November 2019)?
War das Thema Sicherheit und/oder Gewalt in Jobcentern nach Kenntnissen der Bundesregierung Gegenstand der Zielvereinbarungsgespräche zwischen BMAS und BA, und wenn ja, wann?
War das Thema Sicherheit und/oder Gewalt in Jobcentern nach Kenntnissen der Bundesregierung Gegenstand von Gesprächen in den Gremiensitzungen des Verwaltungsrates der BA, und wenn ja, wann?