BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik und Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

05.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1697704.02.2020

Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik und Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027

der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Gerhard Zickenheiner, Oliver Krischer, Harald Ebner, Renate Künast, Markus Tressel, Franziska Brantner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 2. Mai 2018 hat die damalige EU-Kommission ihr Paket für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union (EU) 2021–2027 vorgelegt, am 1. Juni 2018 folgten dann die Vorschläge für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020.

Die EU-Kommission beabsichtigt angesichts des Austritts des Vereinigten Königreichs (VK) aus der EU und des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs für neue Ausgaben (Verteidigung, Grenzschutz, Klimawandel, Migration), die Lücke im EU-Haushalt durch eine Kombination von Einsparungen – u. a. bei der GAP und den Kohäsionsfonds und Strukturfonds – und zusätzlichen Einnahmen zu schließen.

Sie schlägt ein Gesamtvolumen für den MFR 2021–2027 von 1.135 Mrd. Euro in Verpflichtungen vor. Für die GAP schlägt die EU-Kommission eine Mittelausstattung von insgesamt 365 Mrd. Euro in Verpflichtungen vor.

Die Bundesregierung setzt sich nach eigenen Angaben für ein höheres Ambitionsniveau der Gemeinsamen Agrarpolitik ein. Allerdings werden diese Forderungen nach einem höheren Ambitionsniveau für mehr Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie den Erhalt einer bäuerlichen Landwirtschaft weder in den Verhandlungen auf europäischer Ebene noch bei der Gestaltung von nationalen Spielräumen deutlich und nach Auffassung der Fragesteller durch das bisherige Verhalten der Bundesregierung konterkariert.

Deutschland könnte nach Ansicht der Fragesteller schon heute 15 Prozent der EU-Fördermittel aus der ersten Säule zum Erhalt der Artenvielfalt, für Klimaschutz und Umweltschutz, Tierwohl sowie die Stärkung ländlicher Räume in die zweite Säule umschichten. So könnten Agrargelder bereits jetzt zielorientiert für mehr Umwelt-, Klima- und Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft und zur Stärkung bäuerlicher Betriebe, regionaler Versorgungsstrukturen und Daseinsvorsorgeeinrichtungen eingesetzt werden. Aber das Bundeskabinett hat am 4. September 2019 beschlossen, die Umschichtung der Gelder von der ersten in die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU für das Jahr 2020 von 4,5 auf lediglich 6 Prozent zu erhöhen.

Darüber hinaus werden durch die aus Sicht der Fragesteller ungerechte Verteilung von Agrargeldern aufgrund der Flächenabhängigkeit und der nach oben unbegrenzten Ausschüttung der Direktzahlungen große Betriebe, die aufgrund ihrer Größe deutliche Marktvorteile besitzen, zusätzlich überproportional gefördert. Ein Großteil der nicht konditionierten Direktzahlungen wird auch an die Flächeneigentümer durchgereicht. Die Bundesregierung hat bereits jetzt die Möglichkeit, durch eine Kappung und stärkere Degression der Agrarzahlungen insbesondere kleine und mittlere Betriebe sehr viel stärker zu fördern und so deren Marktnachteile auszugleichen.

Im Hinblick auf die zahlreichen Herausforderungen, vor denen die europäische Landwirtschaft steht, ist die Nichtnutzung der gegebenen Möglichkeiten aus Sicht der Fragesteller sehr problematisch und muss dringend geändert werden. Deswegen sollte nach Meinung der Fragesteller die Vergabe von Agrargeldern an die Erbringung gesellschaftlicher Leistungen gekoppelt und diese zur Erfüllung konkreter agrarpolitischer Ziele wie den Erhalt und die Stärkung einer vielfältig strukturierten regional ausgerichteten bäuerlichen Landwirtschaft mit kurzkettigen qualitätsorientierten Wertschöpfungsketten in einem lebendigen ländlichen Raum sowie landwirtschaftsgebundene Umwelt- Klima-, Tier-, und Naturschutzziele verwendet werden.

Die Bewältigung der zahlreichen großen Herausforderungen in der kommenden Förderperiode ist mit einem hohen Mittelbedarf verbunden. Diese Mittel müssen im MFR bereitgestellt werden. Eine gesellschaftliche Akzeptanz kann aus Sicht der Fragesteller jedoch nur erreicht werden, wenn die Neuausrichtung der GAP auf gesellschaftliche Ziele mit einem Umbau der Landwirtschaft hin zu wirklich nachhaltigen Produktionssystemen und einer tatsächlichen Zukunftsperspektive für bäuerliche Betriebe verbunden wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie lange will die Bundesregierung noch an ihrer Unterstützung für weitgehend nicht konditionierte Direktzahlungen festhalten – also Prämien für den reinen Flächenbesitz – obwohl der Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und der europäische Rechnungshof das für eine Fehlausrichtung hält (https://www.agrar.hu-berlin.de/de/institut/departments/daoe/ihe/Veroeff/direktzahlungen.pdf) und in Hinblick darauf, dass derzeit rund ein Fünftel der Gelder an rund nur ein Prozent der (größten) agrarwirtschaftlichen Betriebe fließt (https://www.svz.de/deutschland-welt/wirtschaft/Agrarsubventionen-Ein-Prozent-der-Betriebe-bekommt-20-Prozent-der-Gelder-id25056702.html)?

Plant die Bundesregierung, diese Direktzahlungen zugunsten der zielgerichteten Förderung von Umwelt- und Tierwohlleistungen der Betriebe abzubauen, und falls nicht, warum nicht?

2

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Direktzahlungen von der Fläche zu entkoppeln und den Anstieg der Bodenpreise zu bremsen, der durch die Direktzahlungen maßgeblich mitbefeuert wird (S. 16 ff. https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn059808.pdf)?

3

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für möglich, um insbesondere überregionale und außerlandwirtschaftliche Investoren, die landwirtschaftliche Flächen und Anteile von landwirtschaftlichen Betrieben erworben haben oder erwerben, von der Förderung durch die GAP auszuschließen (https://www.thuenen.de/media/publikationen/landbauforschung-sonderhefte/lbf_sh352.pdf)?

4

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die EU-Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik künftig nicht an die Landeigentümer ausgezahlt werden, sondern stattdessen an aktive Landwirte, die das Land pachten und es bewirtschaften und zur Kostendeckung der Bewirtschaftung beitragen (https://www.spiegel.de/wirtschaft/eu-subventionen-fuer-finanzinvestoren-und-tierhalter-a-1210185.html)?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Konditionalität für die Mittelvergabe der Gemeinsamen Agrarpolitik insgesamt zu stärken?

Welche Anforderungen in der Konditionalität bezüglich Dauergrünlanderhalt, Fruchtfolge und Anteil nicht produktiver Flächen an der Betriebsfläche hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Umweltanforderungen für zielführend und geboten?

6

Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung Frankreichs, die zweite Säule der GAP zu stärken und die Teilnahme der Landwirte an den Öko-Regelungen verpflichtend zu gestalten und nicht, wie derzeit geplant, freiwillig (https://blogs.nabu.de/naturschaetze-retten/nabu-gap-ticker-2019-01-25/)?

Welchen Mindestanteil für eine Mittelbindung der ersten Säule für die Öko-Regelungen sieht die Bundesregierung auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene als sinnvoll und erforderlich an?

7

Wie steht die Bundesregierung zu dem Festlegen einer verpflichtenden Kappungsgrenze, um so die Agrarzahlungen gerechter zu verteilen und insbesondere kleine und mittlere Betriebe zu unterstützen statt Großbetriebe, die bereits über erhebliche Marktvorteile verfügen?

8

Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung den fairen Wettbewerb stärken vor dem Hintergrund, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft beim Ministerratstreffen am 18. November 2019 das einheitliche Einhalten von fairen Wettbewerbsbedingungen betont und gleichzeitig die Bundesregierung eine stärkere Renationalisierung und größere nationale Flexibilisierung der Agrarpolitik begrüßt hat?

9

Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag des Agrarausschusses des Europäischen Parlaments aus der letzten Legislaturperiode, der in seinem Berichtsentwurf zur Gemeinsamen Marktorganisation die Einführung eines neuen Instruments zur Vermeidung von Marktkrisen etwa im Milchmarkt vorgeschlagen hat (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2019-0198_DE.html#top)?

10

Wie wird die Bundesregierung den Mittelverlust für die ländliche Entwicklung durch die Kürzungen in der zweiten Säule der GAP kompensieren (https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/bundesrat-kritisiert-unverhaeltnismaessige-kuerzung-der-zweiten-saeule-11518881.html)?

11

Unterstützt die Bundesregierung das Vorhaben der Kommission den ELER aus der Dachverordnung der ESI-Fonds herauszunehmen?

Wenn ja, warum (vergl. Referat PE 4, EU-Verbindungsbüro, Bericht aus Brüssel 2/2019 vom 28. Januar 2019, S. 4)?

12

Welche Haltung hat die Bundesregierung zu der von der EU-Kommission angekündigten „Food-Policy“ (2030 EU vision for sustainable food systems – “from farm to fork“) (https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwi50e7qi5LnAhVBy6QKHU_CBGQQFjABegQIARAB&url=https%3A%2F%2Fec.europa.eu%2Fresearch%2Fbioeconomy%2Fpdf%2Fpublications%2FAssessment_of_R_and_I_on_food_systems.pdf&usg=AOvVaw2aViT1g-pe02uti_D1OcUs), und wie wird die Bundesregierung den Prozess zu der Ausarbeitung unterstützen?

Berlin, den 10. Dezember 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen