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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Organisierten Kriminalität

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

19.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1709212.02.2020

Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Organisierten Kriminalität

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Monika Lazar, Filiz Polat, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Organisierten Kriminalität Das Bedrohungspotenzial der Organisierten Kriminalität (OK) wird vom Bundeskriminalamt (BKA) im Bundeslagebild 2018 trotz leicht rückläufiger OK- Verfahren als unverändert hoch eingeschätzt. Einen Schwerpunkt bilden wie in den vorhergegangenen Jahren Verfahren, die mit dem Handel und Schmuggel von Rauschgift in Verbindung stehen. Das Lagebild bescheinigt ferner die hohe Bedeutung der internationalen Tatbegehung und Kooperation, die in ca. 80 Prozent der Verfahren festgestellt wurde. Einen besonderen Schwerpunkt bilden nach wie vor „traditionelle“ Gruppierungen, wie die der Italienischen Organisierten Kriminalität (IOK), der Russisch-Eurasischen Organisierten Kriminalität (REOK) sowie der Rockerkriminalität (Organisierte Kriminalität, Bundeslagebild 2018, S. 55). Zu berücksichtigen ist, dass das Bundeslagebild nur das sogenannte Hellfeld der OK abbildet. Dabei ist davon auszugehen, dass gerade im Bereich der OK das „Dunkelfeld“ besonders groß ist. Vor diesem Hintergrund ist es nach Ansicht der Fragesteller von besonderem Interesse, Maßnahmen zur Erhellung des Dunkelfeldes zu treffen. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass viele Bereiche der Wirtschaftskriminalität, die sich teilweise auch nur schwer von der OK abgrenzen lassen, separat betrachtet werden (vgl. tagesschau.de vom 1. Oktober 2019: „Wie gefährlich ist Organisierte Kriminalität?“, abrufbar unter: https://w ww.tagesschau.de/faktenfinder/inland/bka-lagebild-ok-clans-101.html). Neben den genannten „traditionellen“ Bereichen der OK gibt es weitere unterschiedlich ausgeprägte Kriminalitätsphänomene, bei denen Zusammensetzung und Herkunft der Tätergruppen von Bedeutung sind. Hier spielt die Organisierte Kriminalität von Bürgern westafrikanischer Staaten im Bereich des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung eine Rolle, zu deren Opfern insbesondere Personen mit nigerianischer oder anderer westafrikanischer Staatsangehörigkeit zählen (vgl. Bundeskriminalamt, Menschenhandel und Ausbeutung, Bundeslagebild 2018, S. 7 ff). Die fragestellende Fraktion knüpft mit dieser Kleinen Anfrage an frühere Kleine Anfragen an (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/13198, 19/3801 und 19/10130). Deutscher Bundestag Drucksache 19/17092 19. Wahlperiode 12.02.2020 Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche aktuellen Entwicklungen im Bereich der OK stellt die Bundesregierung fest?  2. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den aktuellen Entwicklungen im Bereich der OK?  3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen von hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern von EUROPOL, dass die OK die innere Sicherheit stärker bedrohe als der Terrorismus (vgl. abend- blatt.de vom 17. April 2019: „Organisierte Banden in Europa – Lage ist dramatisch“, abrufbar unter: https://www.abendblatt.de/politik/article2169 81927/Organisierte-Banden-in-Europa-Lage-ist-dramatisch.html), und teilt die Bundesregierung diese Ansicht? Falls nein, warum nicht?  4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die zahlreichen durch Banden begangenen Sprengstoffattentate in Schweden, und inwiefern sind der Bundesregierung Bezüge nach Deutschland bekannt (vgl. tages- schau.de vom 16. Oktober 2019: „Bombenanschläge häufen sich“, abrufbar unter: https://www.tagesschau.de/ausland/anschlaege-daenemark-schw eden-101.html)?  5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren ergriffen, um die europäische Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der transnationalen OK zu verbessern?  6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in den kommenden Jahren umzusetzen, insbesondere im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft, um die europäische Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der transnationalen OK zu verbessern?  7. Welche Stellenzuwächse sieht der Bundeshaushalt 2020 für die Bundessicherheitsbehörden im Bereich der Bekämpfung der OK vor (bitte nach BKA, Bundespolizei und Zoll aufschlüsseln)?  8. Welche Definition legt die Bundesregierung der Wirtschaftskriminalität zugrunde?  9. Inwiefern werden Delikte aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität der OK zugerechnet? 10. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Phänomen Wirtschaftskriminalität als Teil der OK bei? a) Welche Erwägungen sprechen nach Auffassung der Bundesregierung für eine getrennte Betrachtung beider Phänomene? b) Anhand welcher Kriterien sind diese nach Auffassung der Bundesregierung voneinander zu unterscheiden? 11. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Expertinnen und Experten, dass Wirtschaftskriminalität und OK gemeinsam betrachtet werden müssen, und eine organisatorische Trennung daher zu Effizienzverlusten führen kann (vgl. tagesschau.de vom 1. Oktober 2019: „Wie gefährlich ist Organisierte Kriminalität?“, abrufbar unter: https://www.tagesschau.de/ faktenfinder/inland/bka-lagebild-ok-clans-101.html)? 12. Wann plant die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Aktualisierung des Periodischen Sicherheitsberichts vorzulegen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zur 19. Wahlperiode, S. 133), und welche konkreten Schritte wurden bisher unternommen, um eine solche Aktualisierung vorzunehmen? 13. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem kontinuierlich hohen Anteil von rund einem Drittel an allen OK-Verfahren im Bereich der Rauschgiftkriminalität (Bundeskriminalamt, Organisierte Kriminalität, Bundeslagebild 2018, S. 39)? 14. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Rekordsicherstellungen von Kokain in Deutschland im laufenden Jahr 2019 (vgl. tages- schau.de vom 20. November 2019: „Kokain-Schwemme in Deutschland“, abrufbar unter: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/kokain-137 .html)? 15. Inwiefern können aus Sicht der Bundesregierung aus den stark gestiegenen Kokainsicherstellungen Rückschlüsse auf die Bedeutung Deutschlands für den internationalen Handel mit Rauschgift gezogen werden? 16. Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung die deutschen Überseehäfen in den letzten fünf Jahren an Bedeutung für den internationalen Handel mit Kokain gewonnen? 17. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um einer solchen Entwicklung (vgl. Frage 16) entgegenzuwirken? 18. Welche Gruppen spielen nach Kenntnis der Bundesregierung bei Verschiebung großer Mengen Kokain über die Überseehäfen eine Rolle? 19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine zunehmende Gewaltbereitschaft durch Gruppen, die am Handel mit Rauschgift, insbesondere mit Kokain, beteiligt sind (a. a. O.)? 20. Welche Bedeutung kommt aktuell den Rockergruppierungen innerhalb der OK zu? 21. Welche derzeit aktiven Rockergruppierungen, die Bezüge zur OK haben, sind der Bundesregierung bekannt? 22. Worauf sind die rückläufigen Ermittlungsverfahren gegen Rockergruppierungen aus Sicht der Bundesregierung zurückzuführen (a. a. O., S. 20)? 23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Bezüge von Rechtsextremen, Hooligans und Kampfsportlern zur OK (vgl. rbb.de vom 1. April 2019: „Schlag gegen kriminelles Hooligan-Netzwerk in Cottbus“, abrufbar unter: https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/04/razzia-hooligans-c ottbus-hennigsdorf-berlin.html)? 24. Inwiefern ist nach Auffassung der Bundesregierung die von ihr genutzte Bezeichnung der sogenannten Clankriminalität dazu geeignet, ein bestimmtes Kriminalitätsphänomen kriminologisch zu beschreiben und von anderen Kriminalitätsformen abzugrenzen? 25. Inwiefern und wann plant die Bundesregierung, eine einheitliche und mit den Ländern abgestimmte Definition zu diesem Kriminalitätsphänomen vorzulegen? 26. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisher ergriffenen und mit den Ländern abgestimmten Maßnahmen zur Bekämpfung der sogenannten Clankriminalität? 27. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Anstieg der Zahl von Opfern mit nigerianischer Staatsangehörigkeit im Bereich des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung (Bundeskriminalamt, Menschenhandel und Ausbeutung, Bundeslagebild 2018, S. 7)? 28. Inwiefern lassen sich ähnliche Entwicklungen mit Opfern anderer Staatsangehöriger westafrikanischer Staaten im Bereich des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung feststellen (vgl. Frage 27)? 29. Wie viele Opfer mit nigerianischer oder anderer westafrikanischer Staatsangehörigkeit im Bereich des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung haben einen Aufenthaltstitel nach § 25 Absatz 4a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten (bitte nach Staatsangehörigkeiten für die Jahre 2018 und 2019 aufschlüsseln)? 30. Wie unterstützt die Bundesregierung die Bundesländer bei der Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung und Unterbringung der Opfer im Bereich des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung, angesichts der unionsrechtlichen Verpflichtung gemäß Artikel 11 Absatz 5 der Richtlinie 2011/36/EU, insbesondere innerhalb von Zentren für Ankunft, Entscheidung, Rückführung (sog. ANKER-Zentren)? 31. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Anstieg der Zahl von Tatverdächtigen mit nigerianischer Staatsangehörigkeit im Bereich des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung (a. a. O., S. 15)? 32. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Tätigkeiten und Organisationen in Deutschland, die der nigerianischen OK zugerechnet werden (z. B. „Black Axe“ etc.)? 33. Inwiefern sind der Bundesregierung Beziehungen der nigerianischen OK und der italienischen Mafia in Deutschland bekannt? Berlin, den 14. Januar 2020 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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