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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Änderung des Bundesjagdgesetzes zur Unterstützung des naturgemäßen Waldumbaus

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

04.03.2020

Aktualisiert

30.05.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/1717313.02.2020

Änderung des Bundesjagdgesetzes zur Unterstützung des naturgemäßen Waldumbaus

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Victor Perli, Ingrid Remmers, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die aktuelle Lage im Wald ist kritisch. Darüber waren sich die Sachverständigen in der öffentlichen Ausschuss-Anhörung im Deutschen Bundestag am 11. November 2019 einig (https://www.bundestag.de/presse/hib/667868-667868). Die Waldstrategie 2020 hinterlässt den heimischen Wald nach Ansicht der Fragestellenden im kranken Zustand. Ungeachtet verheerender Folgen von Extremwetterlagen – die allerdings auch nicht vollkommen unerwartet waren – ist das nach Meinung der Fragestellenden eine schlechte Bilanz der Waldstrategie 2020. Deshalb sind eine ehrliche Analyse und wirkungsvolle Schlussfolgerungen zwingend notwendig, bevor die Waldstrategie 2050 erarbeitet werden kann. Diese wird nur erfolgreich sein können, wenn aus Fehleinschätzungen und Fehlentscheidungen die richtigen Schlüsse gezogen werden.

Auch beim Thema Jagd müssen die Ausgangslage und die künftigen Herausforderungen nach Auffassung der Fragestellenden neu bewertet werden. Bereits in der Waldstrategie 2020 war von hohen Wildbeständen und einer Zunahme der Jagdstrecke die Rede. Als Ziel sollten die Wildbestände so reguliert werden, dass eine natürliche Verjüngung aller Hauptbaumarten ohne Zaun möglich wird (Waldstrategie 2020, S. 25). Dieses Ziel ist heute nach Ansicht der Fragestellenden aktueller denn je. Zudem wurde ein Leitbild zur Jagd im Wald angekündigt, das in einem breiten Dialogprozess erarbeitet werden sollte (Waldstrategie 2020, S. 25). Dazu liegt nach wie vor nichts vor.

Daher müssen nach Meinung der Fragestellenden vor dem Hintergrund der aktuellen Waldkrise und der sich in Arbeit befindenden Waldstrategie 2050 auch die Jagd und das Bundesjagdgesetz (BJagdG) Teil einer ehrlichen Analyse sein. Als Grundsatz muss nach Ansicht der Fragestellenden gelten, dass Wald und Wild Teile des Ökosystems sind. Jagd muss demnach dem Ökosystemansatz und den Gemeinwohlinteressen folgen. Eine Novelle des Bundesjagdgesetzes wurde bereits für diese Legislaturperiode angekündigt (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 87).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wann wird die Bundesregierung einen Entwurf zur Novelle des BJagdG vorlegen?

2

Wird die Bundesregierung das Ziel, standort- und naturgemäße, klimaplastische Mischwälder durch angepasste Wildbestände zu bewahren und zu entwickeln, im angekündigten Entwurf zur Novelle des BJagdG konkret verankern, und wenn ja, wie?

Welche konkreten jagdlichen Konzepte und Maßnahmen hält sie dafür für geeignet?

3

Wird die Bundesregierung im § 1 Absatz 2 des angekündigten Entwurfs zur Novelle des BJagdG den Begriff „Hege“ neu definieren mit dem Ziel, diese nicht nur auf die Vermeidung wirtschaftlicher Beeinträchtigungen unter anderem ordnungsgemäßer forstwirtschaftlicher Nutzung auszurichten, sondern einen Beitrag der Jagd zur Daseinsvorsorge „Wald“ zu sichern (bitte begründen)?

Wenn ja, wie?

Wenn sie keine solche Änderungen plant, warum nicht?

4

Wird die Bundesregierung die Einführung eines amtlichen Vegetationsgutachtens unterstützen, bzw. plant sie eine solche Regelung, um in allen Wäldern Deutschlands aktuelle Informationen über die Zukunftsfähigkeit der nächsten Waldgeneration zu erhalten?

Wenn nein, warum nicht?

5

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die nötigen gesetzlichen Voraussetzungen ausreichend, um eine natürliche Anpassung heimischer Baumarten in Zukunft zu ermöglichen?

Wenn nein, welcher gesetzlichen Änderungen bedarf es konkret?

6

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um erfolgreiche Maßnahmen von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern zur Naturverjüngung politisch und ökonomisch zu würdigen und zu unterstützen?

7

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung auf der Grundlage der Waldstrategie 2020 getroffen, welche haben sich bewährt, und welche nicht (bitte jeweils begründen)?

8

Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Analyse für den Entwurf der Waldstrategie 2050?

9

Hat die Bundesregierung einen Evaluationsbericht zur Waldstrategie 2020 erarbeitet, oder wird sie einen solchen erarbeiten?

a) Wenn ja, wann wird dieser der Öffentlichkeit vorgelegt?

b) Wenn nein, warum nicht?

10

Wie hat die Bundesregierung das in der Waldstrategie 2020 formulierte Vorhaben, ein Leitbild zur Jagd im Wald gemeinsam mit Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern, Bäuerinnen und Bauern, Jägerinnen und Jägern, Sport- und Freizeit- sowie Umweltverbänden zu entwickeln, konkret umgesetzt?

a) Welche Verbände waren in diesen Prozess wie eingebunden?

b) Wann wird das Ergebnis vorgelegt, und wie öffentlich zugänglich gemacht?

c) Wenn keine Umsetzung erfolgte oder kein Ergebnis vorliegt, warum nicht?

11

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das in der Waldstrategie 2020 formulierte Ziel, Wildbestände so zu regulieren, dass eine natürliche Verjüngung aller Hauptbaumarten ohne Zaun möglich wird, erreicht?

a) Wenn ja, woran wird das Erreichen des Ziels gemessen, und welche Maßnahmen waren besonders erfolgreich, und warum?

b) Wenn das Ziel nicht erreicht wurde, warum nicht, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Erreichung des Ziels?

12

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das in der Waldstrategie 2020 formulierte Ziel, die Abschusspläne im Hinblick auf das Management der Schalenwildpopulationen an die regionalen bzw. örtlichen Gegebenheiten anzupassen, erreicht?

a) Wenn ja, woran wird das Erreichen des Ziels gemessen, und welche Maßnahmen waren besonders erfolgreich, und warum?

b) Wenn das Ziel nicht erreicht wurde, warum nicht, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Erreichung des Ziels?

13

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das in der Waldstrategie 2020 formulierte Ziel, das wild- und waldgerechte Wildtiermanagement stärker in die Öffentlichkeit zu tragen und gleichzeitig als Bestandteil der jagdlichen Ausbildung zu integrieren, erreicht?

a) Wenn ja, welche Auswirkungen hatten diese Maßnahmen auf das Wildtiermanagement?

b) Wenn nein, warum nicht, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Erreichung des Ziels?

14

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das in der Waldstrategie 2020 formulierte Ziel, die Effektivität und Effizienz der Bejagung weiter zu steigern, erreicht?

a) Wenn ja, woran ist dieser Erfolg zu messen, und welche Maßnahmen waren besonders erfolgreich, und warum?

b) Wenn das Ziel nicht erreicht wurde, warum nicht, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um es zu erreichen?

15

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Jagdstrecken bei Schwarz-, Reh-, Dam- und Rotwild in den vergangenen 40 Jahren entwickelt (bitte tabellarisch je Jahr und Bundesland auflisten)?

a) Welche Ursachen sieht sie für diese Entwicklung?

b) Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

c) Welche Maßnahmen hält sie für geeignet, um Einfluss auf diese Entwicklung zu nehmen?

d) Wenn sie keine Maßnahmen für nötig hält, warum nicht?

16

Wann wird die Bundesregierung die Waldstrategie 2050 vorlegen?

a) Welche Verbände werden an der Erstellung der Waldstrategie 2050 wie eingebunden (bitte unter Auflistung der Verbände)?

b) Wie wird der Deutsche Bundestag an der Erstellung der Waldstrategie 2050 beteiligt? Wenn keine Beteiligung geplant ist, warum nicht?

c) Wie wird die Waldstrategie öffentlich zugänglich gemacht?

17

Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Entmischungseffekt durch nicht angepasste Schalenwildbestände auf dem Weg zum klimastabilen Mischwald, und welche Gegenmaßnahmen hält sie für nötig und geeignet?

18

Welche Schalenwildarten sind nach Kenntnis der Bundesregierung maßgeblich für den Prozess der Entmischung verantwortlich?

a) Welche Kriterien hält sie für geeignet, um ein Gleichgewicht von Wald und Wild festzustellen, wie werden diese erfasst, und wer ist für diese Bewertung zuständig?

b) Welche Maßnahmen hält sie für notwendig und geeignet, ein solches Gleichgewicht herzustellen?

19

Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der wildbedingte Unterschied zwischen der standortmöglichen und der tatsächlichen Anzahl der vorkommenden Baumarten (bitte in absoluten Zahlen und Prozentangaben; bitte begründen)?

Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Berlin, den 14. Januar 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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