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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Passiv-Aktiv-Transfer

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

03.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1717714.02.2020

Passiv-Aktiv-Transfer

der Abgeordneten Pascal Kober, Michael Theurer, Johannes Vogel, Jens Beeck, Till Mansmann, Carl-Julius Cronenberg, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im November 2019 lag die Zahl langzeitarbeitsloser SGB-II-Leistungsbezieher (SGB II = Zweites Buch Sozialgesetzbuch) in Deutschland bei ca. 700 000. Trotz des Fachkräftemangels und verschiedener Qualifizierungs- und Fördermaßnahmen ist es bisher nicht gelungen, diese Menschen nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Je länger Menschen arbeitslos sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Vielzahl von Vermittlungshemmnissen eine Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt verhindert, wie Untersuchungen des IAB zeigen (S. 4, http://doku.iab.de/kurzber/2018/kb2018.pdf). Gerade diejenigen, die sich bereits besonders lange im SGB-II-Leistungsbezug befinden, brauchen deshalb nach Ansicht der Fragesteller eine gezielte, möglichst arbeitsmarktnahe Förderung, die ihnen neue Perspektiven im Erwerbsleben eröffnet.

Lohnkostenzuschüsse können aus Sicht der Fragesteller hierfür als arbeitsmarktpolitisches Instrument gerade für arbeitsmarktferne Menschen erfolgversprechend sein. Durch arbeitsmarktnahe Erfahrungen, die durch ein Coaching begleitet werden, können sie sich Stück für Stück für einen Wiedereinstieg im ungeförderten Arbeitsmarkt qualifizieren und werden gezielt durch ihren persönlichen Ansprechpartner beraten und unterstützt. Aktuell ist die Anzahl von durch Lohnkosten geförderten Langzeitarbeitslosen begrenzt, denn die Bundesregierung hat den Personenkreis durch Kriterien wie die Dauer im SGB-II-Leistungsbezug nach Auffassung der Fragesteller stark beschränkt. So sollen in den kommenden Jahren durch das Teilhabechancengesetz rund 150 000 der ca. 700 000 langzeitarbeitslosen Menschen in Deutschland eine Förderung erhalten. Eine Ausweitung auf einen größeren Personenkreis würde bedeuten, dass weitere Mittel oder andere Formen der Finanzierung benötigt werden.

Die Lohnkostenzuschüsse des Teilhabechancengesetzes werden aus dem Eingliederungstitel finanziert. Ein alternatives oder ergänzendes Finanzierungsmodell ist der sogenannte Passiv-Aktiv-Transfer. Hier werden „passive Sozialleistungen“ wie das Arbeitslosengeld II und die Kosten für Unterkunft und Heizung als Lohnkostenzuschuss gezahlt. Das erwirkt Einsparungen beim Eingliederungstitel, die nach Ansicht der Fragesteller für einen Ausbau der begleitenden Maßnahmen verwendet werden können. Gleichzeitig könnte der Personenkreis, der durch einen Lohnkostenzuschuss gefördert wird, erweitertet werden. Modellversuche, die durch den Passiv-Aktiv-Transfer finanziert wurden, wie etwa in Baden-Württemberg 2012, waren erfolgreich. 41 Prozent der Teilnehmer hatten nach der Förderung einen Anschlussvertrag entweder abgeschlossen oder in Aussicht stehen (S. 111, https://www.bag-if.de/wp-content/uploads/2015/10/531-15-A1.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele Personen werden in Deutschland durch einen staatlichen Lohnkostenzuschuss gefördert (bitte nach den rechtlichen Grundlagen differenziert die jährliche Entwicklung der letzten fünf Jahre aufschlüsseln)?

2

Welche arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Ziele verfolgt die Bundesregierung durch die Förderung von Arbeit mit Lohnkostenzuschüssen?

3

Sieht die Bundesregierung aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit Lohnkostenzuschüssen diese als ein geeignetes Instrument an, um Menschen neue Chancen am ersten Arbeitsmarkt zu eröffnen?

4

Wie viele Personen erfüllen nach Kenntnissen der Bunderegierung aktuell die Anforderungen für die Förderung der Instrumente des sozialen Arbeitsmarktes (§ 16e und § 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – SGB II)?

5

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung zu der Frage, wie viele Personen die Anforderungen für eine Förderung nach § 16i SGB II erfüllen würden, wenn statt der aktuell geltenden sechs Jahre im SGB-II-Leistungsbezug nur ein Jahr im SGB-II-Leistungsbezug gelten würde?

6

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung zu der Frage, wie hoch der Finanzierungsaufwand einer Ausweitung der Kriterien auf alle Personen wäre, die mindestens seit einem Jahr im SGB-II-Leistungsbezug sind?

7

Wie hoch war der Finanzierungsaufwand aus dem Eingliederungstitel für die geförderte Beschäftigung nach Kenntnissen der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren (bitte jährlich aufschlüsseln)?

8

Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Passiv-Aktiv-Transfer als Finanzierungsinstrument auf den Bundeshaushalt hinsichtlich möglicher Einsparungen?

9

Wie viele Personen werden aktuell durch das Finanzierungsinstrument des Passiv-Aktiv-Transfers durch Lohnkostenzuschüsse gefördert?

10

In welcher Höhe wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung Finanzmittel aus dem Bundes-Haushaltstitel Arbeitslosengeld II für Maßnahmen nach § 16i SGB II abgerufen (bitte jährliche Entwicklung der letzten fünf Jahre)?

11

In welcher Höhe wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung Finanzmittel für Lohnkostenzuschüsse aus dem Bundeshausalt abgerufen (bitte jährliche Entwicklung der letzten fünf Jahre)?

12

Plant die Bundesregierung, die Nutzung des Passiv-Aktiv-Transfers zur Finanzierung von Lohnkostenzuschüssen zu erhöhen, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen?

Berlin, den 15. Januar 2020

Christian Lindner und Fraktion

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