Atomkraftwerk Ostrowez in Belarus
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Manuel Sarrazin, Lisa Badum, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das im Bau befindliche belarussische Atomkraftwerk (AKW) Ostrowez – auch: Ostrovets, Astrawez, Astravec, Astravets oder Astravyets – liegt etwa 50 km von der litauischen Hauptstadt Vilnius entfernt. Das Neubauvorhaben ist seit Jahren stark umstritten, insbesondere wegen Sicherheitsproblemen und mangelnder Transparenz, vgl. beispielsweise Artikel „Reaktorgehäuse plumpste in die Tiefe“ in „die tageszeitung“ vom 28. Juli 2016.
Insbesondere Litauen kritisiert die von dem AKW potenziell ausgehenden Gefahren nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass Litauen bei einem Atomunfall in Ostrowez erhebliche Umweltauswirkungen zu befürchten hätte, vgl. beispielsweise Artikel „Nachbarschaftsstreit um ein AKW“ in „Neue Zürcher Zeitung“ vom 23. August 2016. Neben der Grenznähe des AKW rührt dies vor allem daher, dass der Fluss Neris, den das AKW Ostrowez zur Kühlung nutzen wird, nach dem AKW nach Litauen fließt und dort in Verbindung steht zu Trink- und Grundwasserressourcen größeren Ausmaßes. Hydrogeologische Analysen kommen zu dem Ergebnis, dass eine radioaktive Kontamination des Flusses Neris durch einen Atomunfall in Ostrowez zu einem Verlust erheblicher Teile der Grund- und Trinkwasserversorgung Litauens führen könnte, im Falle der Hauptstadt Vilnius bis zu 80 Prozent, vgl. beispielsweise Fachveröffentlichung „Astravas NPS and Vilnius wellfields – threat estimations“ von M. Gregorauskas und A. Klimas in „Geologijos akiračiai“, Ausgabe 4/2016.
Am 9. August 2012 besuchte der damalige wie heutige belarussische Staatspräsident Alexander Lukaschenko die AKW-Baustelle Ostrowez zur offiziellen Grundsteinlegung (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 17/11779). Dabei betonte er in seiner Rede, dass es „das billigste Atomkraftwerk von allen, die Russen und andere auf der Welt gebaut haben“, werden solle. Als Begründung führte er an, dass Litauen tatsächlich erheblich sparen müsse, vgl. Redetext http://president.gov.by/ru/news_ru/view/9-avgusta-aleksandr-lukashenko-sovershil-rabochuju-poezdku-v-ostrovetskij-rajon-grodnenskoj-oblasti-748/.
Dies wirft aus Sicht der Fragestellenden die Frage auf, ob trotz offizieller Bekenntnisse zur Nuklearsicherheit bei der Auslegung und Bauausführung des AKW aus Kostengründen bereits offiziell Sicherheitsabstriche im Vergleich zu anderen AKW-Projekten desselben Typs gemacht wurden. Darüber hinaus steht aus Sicht der Fragestellenden die Frage im Raum, inwiefern zusätzliche faktische Bauausführungsmängel bestehen – vor dem Hintergrund, dass es nachweislich Materialdiebstahl von der AKW-Baustelle gab. Siehe hierzu unter anderem das Gerichtsverfahren gegen vier ehemalige Arbeiter, https://naviny.by/new/20180627/1530132851-za-hishcheniya-na-stroitelstve-belaes-osuzhdeny-chetyrevoe-byvshih-rabotnikov. Unklar scheint aus Sicht der Fragestellenden das Gesamtausmaß des Baumaterialschwundes und ob dabei auch Materialien bestimmter Qualität durch minderwertigere ausgetauscht wurden, um den Diebstahl zu kaschieren. Laut Bundesregierung kommt der Materialqualität aller Strukturen, Systeme und Komponenten im Hinblick auf die Sicherheitsbeurteilung eines Atomkraftwerks eine hohe Bedeutung zu (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4056).
Abgesehen davon, dass Belarus über kein langjähriges atomaufsichtliches Know-how verfügt, da das AKW Ostrowez das erste belarussische AKW sein wird, sind die bisherigen Erfahrungswerte mit dem AKW-Bauvorhaben aus Sicht der Fragestellenden wenig Vertrauen erweckend. Dies betrifft nicht erst den Umgang mit Unfällen und deren Ursachen während der Bauzeit, vgl. hierzu beispielsweise „Belarus under fire for 'dangerous errors' at nuclear plan“ <https://www.theguardian.com/world/2016/aug/09/belarus-under-fire-for-dangerous-errors-at-nuclear-plant>. Bereits an der Standortwahl für das AKW bestehen erhebliche fachliche Zweifel. So kam eine Forschungsarbeit des Instituts für Energieprobleme (IPE) der Russischen Akademie der Wissenschaft vom 28. Dezember 1993 aus sicherheitstechnischen Gründen zu einem negativen Urteil für den Standort (A. A. Michalewitsch: „Durchführung einer Reihe von Arbeiten zur Ermittlung möglicher Standorte für Kernkraftwerke (potenzielle Standorte) auf dem Gebiet der Republik Belarus“). Trotzdem fiel Ende 2008 die Wahl der „Staatlichen Kommission für die Wahl des Grundstücks für den Bau eines Atomkraftwerks in der Republik Belarus“ auf den Standort Ostrowez, wobei die geologischen Untersuchungen zu diesem Zeitpunkt nach Kenntnis der Fragestellenden noch nicht abgeschlossen waren. Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Fragestellenden eine Feststellung des EU-Peer-Review-Berichts zum sogenannten Stresstest des AKW Ostrowez vom Juni 2018 umso relevanter, dass eine systematische Bewertung der seismischen Margen für alle sicherheitsrelevanten Strukturen, Systeme und Komponenten derzeit nicht zur Verfügung stehe (vgl. http://www.ensreg.eu/sites/default/files/attachments/hlg_p2018-36_155_belarus_stress_test_peer_review_report_0.pdf).
Die Bundesregierung war in mehrfacher Hinsicht mit dem AKW-Vorhaben Ostrowez befasst. Sei es im Rahmen der Befassungen der Europäischen Gruppe der Regulierungsbehörden für nukleare Sicherheit (ENSREG) mit dem AKW-Vorhaben (vgl. beispielsweise http://www.ensreg.eu/EU-Stress-Tests/Country-Specific-Reports/EU-Neighbouring-Countries/Belarus). Oder sei es im Rahmen der völkerrechtlichen Espoo-Konvention, gegen die das AKW-Vorhaben verstoßen hatte (vgl. https://www.unece.org/env/eia/implementation/eia_ic_s_4.html).
Auch der EU-Energieministerrat befasste sich am 24. September 2019 mit dem AKW-Vorhaben. Die litauische Delegation informierte die Ministerinnen und Minister über die Ergebnisse der in Belarus durchgeführten „Stresstests“ (vgl. https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/tte/2019/09/24/) und wies auf weiterhin bestehende gravierende Mängel in der nuklearen Sicherheit des Atomkraftwerks Ostrowez hin (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-12060-2019-INIT/en/pdf). Nach Kenntnis der Fragestellenden gab es ferner bilaterale Kontakte zwischen Vertretern der litauischen Regierung und Vertretern der Bundesregierung zu dem AKW-Vorhaben. Zuletzt sagte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel beim Staatsbesuch des litauischen Staatspräsidenten Gitanas Nauseda am 14. August 2019 zu, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzen werde, dass das AKW Ostrowez europäische Sicherheitsanforderungen einhalten müsse, vgl. dpa-Meldung „Merkel: Weißrussland muss Standards bei AKW Ostrowez einhalten“ vom selben Tag.
Im Rahmen der Östlichen Partnerschaft finden zudem derzeit die Verhandlungen über die EU-Belarus-Partnerschaftsprioritäten statt (vgl. https://eeas.europa.eu/headquarters/headQuarters-homepage/72421/node/72421_tr). Die nukleare Sicherheit des Atomkraftwerks Ostrowez ist dabei ein wichtiger Verhandlungspunkt.
Schließlich sehen die Fragestellenden die Bundesregierung nicht zuletzt aus Gründen der staatlichen Pflicht zur Schadenvorsorge in der Verantwortung, sich mit dem Vorhaben zu befassen, da bisherige Atomunfälle die enorme potenzielle geographische Reichweite eines Super-GAUs mit massiver Radioaktivitätsfreisetzung belegen. Der Super-GAU von Tschernobyl kontaminierte etwa 40 Prozent der Fläche Europas (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche frage 8 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Plenarprotokoll 16/213, Anlage 7). Insofern sind auch bei einem weiter von Deutschland entfernt liegenden AKW wie Ostrowez im Falle eines Super-GAUs Schäden für Mensch und Umwelt hierzulande nicht auszuschließen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Ist der Bundesregierung die Forderung des belarussischen Staatspräsidenten Alexander Lukaschenko bekannt, dass das AKW Ostrowez „das billigste von den Russen und anderen gebaute“ AKW werden müsse (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Welche Kenntnisse hat sie zu den Baukosten des AKW Ostrowez?
Weist die Auslegung des AKW Ostrowez nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich zu anderen Rosatom-AKW-Neubauten ähnlichen Typs signifikante sicherheitstechnische Abweichungen bzw. Einschränkungen auf, und falls ja, welche (bitte möglichst vollständige Angabe bitte)?
Inwiefern unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Referenzquellterm des AKW Ostrowez von dem anderer vergleichbarer AKW-Neubauten des gleichen Typs?
Kann die Bundesregierung durch ihre Involvierung auf ENSREG-Ebene bestätigen, dass das Peer Review für den von Belarus durchgeführten sogenannten AKW-Stresstest (http://www.ensreg.eu/EU-Stress-Tests/Country-Specific-Reports/EU-Neighbouring-Countries/Belarus) keine umfassende Untersuchung aller für die AKW-Sicherheit relevanten Aspekte war, sondern dass sich das Peer Review ausschließlich auf die Aspekte bezog, mit denen sich die sogenannten EU-AKW-Stresstests nach der Atomkatastrophe von Fukushima vom 11. März 2011 befassten?
Kann die Bundesregierung durch ihre Involvierung auf ENSREG-Ebene bestätigen, dass das Peer Review für den von Belarus durchgeführten sogenannten AKW-Stresstest bezüglich der Erdbeben-Robustheit nicht überprüft hat, ob die tatsächliche Bauausführung den Anforderungen bzw. Spezifikationen entsprach?
Kann die Bundesregierung durch ihre Involvierung auf ENSREG-Ebene bestätigen, dass das Peer Review für den von Belarus durchgeführten sogenannten AKW-Stresstest nicht die Eignung des Standorts Ostrowez für einen AKW-Neubau überprüft hat?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass nicht alle Bestandteile eines bereits fertiggestellten AKW – beispielsweise Gebäudestrukturen – ohne massiven baulichen, den Leistungsbetrieb weitreichend infrage stellenden Aufwand nachträglich nachqualifiziert werden können, falls erhebliche Abweichungen ihrer tatsächlichen Auslegung gegen Erdbeben von ihrer nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Auslegung gegen Erdbeben festgestellt werden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung – insbesondere auch die deutsche Auslandsvertretung in Belarus und in Litauen – über Unregelmäßigkeiten beim Bau des AKW im Zusammenhang mit dem Diebstahl von Baumaterialien, beispielsweise durch belarussische und litauische Medienberichte (vgl. beispielsweise das für die Öffentlichkeit geschlossene Gerichtsverfahren gegen vier ehemalige Mitarbeiter der Firma „G.“ von 2016, vgl. https://news.tut.by/society/598688.html)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, insbesondere auch die deutsche Auslandsvertretung in Belarus und in Litauen, über etwaige Unregelmäßigkeiten beim Bau des AKW im Zusammenhang mit der etwaigen Verwendung von nicht spezifikationsgerechten Baumaterialien oder Bauausführungen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, insbesondere auch die deutsche Auslandsvertretung in Belarus und in Litauen, über den teilweisen Einsturz einer Decke im AKW-Gebäude im April 2016, beispielsweise durch insbesondere belarussische Medienberichte (vgl. https://www.kp.by/daily/26526.7/3542817/)? Welche Kenntnisse hat sie über die Ursachen des Einsturzes?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, insbesondere auch die deutsche Auslandsvertretung in Belarus und in Litauen, über den Absturz eines Reaktordruckbehälters im Juli 2016 (vgl. Artikel „Reaktorgehäuse plumpste in die Tiefe“ in „die tageszeitung“ vom 28. Juli 2016 und https://www.dw.com/ru/авария-на-белорусской-аэс-строители-решили-потренироваться/a-19480661)??
Welche Kenntnisse hat sie über die Ursachen des Einsturzes?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verbindungen und Bedeutung des Flusses Neris (und der Memel ab dem Neris-Zufluss bei Kaunas) zur bzw. für die Grund- und Trinkwasserversorgung Litauens im Ganzen und insbesondere über die Verbindungen und Bedeutung des Flusses Neris zur bzw. für die Grund- und Trinkwasserversorgung der beiden größten Städte Litauens, Vilnius und Kaunas? Welche Risikoanalysen zu potenziellen Worst-Case-Auswirkungen auf die Grund- und Trinkwasserversorgung Litauens bei einem auslegungsüberschreitenden Unfall im AKW Ostrowez sind der Bundesregierung bekannt?
Welche hydrogeologischen Erkenntnisse hat insbesondere die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) zur vorgenannten Frage 13, und welche etwaigen eigenen Arbeiten der BGR gibt es hierzu (ggf. bitte mit Eckdaten wie Autorin bzw. Autor, Titel und Datum angeben)?
Welche Position hat die Bundesregierung auf der Sitzung des EU-Energieministerrates am 24. September 2019 in Bezug auf die Bedenken der litauischen Position zur nuklearen Sicherheit des Atomkraftwerks Ostrowez vertreten?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, eine Überprüfung (Review) des belarussischen Nationalen Aktionsplans zur nuklearen Sicherheit durch ENSREG einzuleiten, und inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Forderung der litauischen Regierung, dass im Anschluss an eine solche Überprüfung die Empfehlungen des Stresstests und die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen noch vor Inbetriebnahme des Atomkraftwerks umgesetzt werden müssen?
Inwiefern stellt die Umsetzung der Empfehlungen des Stresstests und der wichtigsten Sicherheitsmaßnahme für die Bundesregierung eine Voraussetzung für den Abschluss der Verhandlungen um die EU-Belarus-Partnerschaftsprioritäten dar?
Wie bewertet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit den möglichen Abschluss des Abkommens über die EU-Belarus-Partnerschaftsprioritäten, und welche Punkte sollte dieses in Bezug auf die nukleare Sicherheit des Atomkraftwerks Ostrowez beinhalten?
Welche wesentlichen Erkenntnisse zu dem belarussischen AKW-Vorhaben Ostrowez hat die Bundesregierung durch bilaterale Kontakte mit Vertretern Litauens in den letzten Jahren gewonnen, insbesondere in
a) AKW-sicherheitstechnischer und
b) energiepolitischer Hinsicht?
Welche wesentlichen Konsequenzen zu dem belarussischen AKW-Vorhaben hat die Bundesregierung aufgrund bilateraler Kontakte mit Vertretern Litauens in den letzten Jahren gezogen?
Welche konkreten Konsequenzen hat die Bundesregierung bislang aus der Zusage der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vom 14. August 2019 gegenüber dem litauischen Staatspräsidenten Gitanas Nauseda gezogen, Litauen bei der Schadensvorsorge hinsichtlich des AKW Ostrowez zu unterstützen (vgl. dpa-Meldung „Merkel: Weißrussland muss Standards bei AKW Ostrowez einhalten“ vom selben Tag)? Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung seit dem 14. August 2019 aufgrund der vorgenannten Zusage der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ergriffen?
Wird sich die Bundesregierung um eine bilaterale Zusammenarbeit mit Belarus mit dem Ziel der Erhöhung der Nuklearsicherheit und des Strahlenschutzes bemühen, also ein bilaterales Abkommen abschließen? Falls ja, bis wann will sie hierzu inwiefern konkret aktiv werden? Falls nein, wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass sie einerseits an bilateralen Abkommen im Atombereich mit geographisch weit entfernt liegenden Staaten wie beispielsweise Brasilien festhalten will, selbst wenn diese Abkommen nicht ausschließlich auf eine Zusammenarbeit zum Zweck der Erhöhung von Nuklearsicherheit und Strahlenschutz ausgerichtet sind, weil sie so die Möglichkeit habe, „auf die Verbesserung der Sicherheit von kerntechnischen Anlagen in Brasilien Einfluss zu nehmen“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/6340), aber andererseits dieses Ziel mit Belarus nicht durch ein entsprechendes bilaterales Abkommen und eine darauf basierende bilaterale Kommission bzw. Kooperation verfolgen will?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Finanzierung des AKW-Projekts, insbesondere über Umfang, Laufzeit und weitere wesentliche Modalitäten des von russischer Seite dafür gegebenen Kredits (vgl. dpa-Meldung „Merkel: Weißrussland muss Standards bei AKW Ostrowez einhalten“ vom 14. August 2019)?