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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung des Bedarfsplans Schiene und weiterer Investitionsprogramme für den Ausbau des Schienennetzes im Jahr 2020

(insgesamt 47 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

19.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1732821.02.2020

Umsetzung des Bedarfsplans Schiene und weiterer Investitionsprogramme für den Ausbau des Schienennetzes im Jahr 2020

der Abgeordneten Matthias Gastel, Sven-Christian Kindler, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden), Daniela Wagner und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Vorbemerkung

Der Neu- und Ausbau von Schienenwegen ist für die Erhöhung der Kapazität im deutschen Schienennetz nach Meinung der Fragesteller von zentraler Bedeutung. Nur mit einem deutlich aufnahmefähigeren Eisenbahnnetz kann die Schiene nach Auffassung der Fragesteller künftig ihren Beitrag zur Verkehrswende leisten. Das Haushaltsgesetz 2020 vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2890) sieht entsprechend dem Entwurf der von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD getragenen Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/11800) vor, dass die Investitionen für die Vorhaben des Bedarfsplans Schiene – also die Finanzierung des Neu- und Ausbaus von Bundesschienenwegen – von 1,64 Mrd. Euro im Haushaltsjahr 2019 auf 1,52 Mrd. Euro im Bundeshaushalt 2020 abgesenkt werden. Nach Auffassung der Fragesteller wäre aber genau das Gegenteil notwendig: Um die Schiene zum Rückgrat der Verkehrswende zu machen, müssen die Mittel für Bedarfsplanprojekte schrittweise auf zunächst mindestens 3 Mrd. Euro jährlich angehoben werden.

Mit den gegenwärtigen Investitionsplanungen der Bundesregierung fällt Deutschland im europäischen Vergleich der Pro-Kopf-Investitionen beim Neu- und Ausbau immer weiter zurück. In einer Untersuchung der Allianz pro Schiene belegt Deutschland in Europa mit Pro-Kopf-Investitionen in das Schienennetz von gerade einmal 77 Euro nur den achten Rang während die Schweiz mit 365 Euro und Österreich mit 218 Euro die beiden ersten Plätze erringen (https://www.allianz-pro-schiene.de/themen/infrastruktur/daten-fakten/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen47

1

In welcher Höhe plant die Bundesregierung Investitionen für die Umsetzung des Bedarfsplans Schiene auf Basis der mittelfristigen Finanzplanung (bitte jahresscheibengenau aufschlüsseln)?

2

Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Schiene (ggf. nach Teilprojekten aufschlüsseln) bestehen derzeit Finanzierungsvereinbarungen, und in welchen Jahresscheiben (Zeit- und Finanzierungsplan) sollen auf Basis dieser Vereinbarungen die jeweiligen Vorhaben abfinanziert werden?

3

Welche Finanzierungsbeiträge des Bundes, der Eisenbahninfrastrukturunternehmen und sonstigen Finanzierungsbeiträge zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung ergeben sich bei den jeweiligen Finanzierungsvereinbarungen (bitte für jede Finanzierungsvereinbarung angeben)?

4

Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Schiene plant die Bundesregierung den Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung im ersten Halbjahr 2020 bzw. bis Ende 2020 (bitte genaue Projektbezeichnung mit aktualisierten Projektkosten angeben)?

5

In welcher Höhe hat die Deutsche Bahn (DB AG) 2018 und 2019 investive Eigenmittel für die Umsetzung von Bedarfsplanvorhaben eingesetzt (bitte Gesamtsumme der Eigenmittel bei Vorhaben des Bedarfsplans Schiene für das jeweilige Jahr angeben)?

6

Wie hat sich 2018 und 2019 die Investitionslinie bei der Umsetzung des Bedarfsplans Schiene entwickelt (bitte zwischen veranschlagten Mitteln im jeweiligen Bundeshaushalt und tatsächlichem Mittelabfluss im Haushaltsvollzug vergleichen; bitte titelscharf angeben)?

7

Konnten im Haushaltsvollzug des Haushaltsjahres 2018 die eingestellten Investitionsmittel für die Vorhaben des Bedarfsplans Schiene vollständig abfließen, und wenn nein, für welche Zwecke wurden diese Mittel in den Folgejahren letztendlich eingesetzt (bitte titelscharf angeben)?

8

Konnten im Haushaltsvollzug des Haushaltsjahres 2019 die eingestellten Investitionsmittel für die Vorhaben des Bedarfsplans Schiene vollständig abfließen, und wenn nein, für welche Zwecke wurden diese Mittel in den Folgejahren letztendlich eingesetzt (bitte titelscharf angeben)?

9

Wie hoch sind aktuell (bitte Stichtag angeben) die Ausgabereste, die bei der Umsetzung des Bedarfsplans Schiene bisher aufgelaufen sind?

10

Wie haben sich die Ausgabereste des Bedarfsplans Schiene seit 2013 jährlich entwickelt?

11

Was hat die Bundesregierung seit März 2018 unternommen, um den Mittelabfluss im Bedarfsplan Schiene zu verbessern (vgl. die Abrufquoten gemäß Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7010; bitte konkrete Maßnahmen und Projekte darstellen)?

12

Was plant die Bundesregierung im Jahr 2020 zu unternehmen, um den Mittelabfluss im Bedarfsplan Schiene zu verbessern (bitte konkrete Maßnahmen und Projekte darstellen)?

13

Welche Vorhaben des Bedarfsplans Schiene sind seit Anfang 2019 (also nach Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7010) neu in die Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung aufgenommen worden (bitte aktualisierte Projektkosten angeben)?

14

Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Schiene ist seit Anfang 2019 (also nach Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7010) die Finanzierung der Leistungsphasen (Lph) 1 und 2 (nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI) neu in die Sammelvereinbarung (SV) Lph 1/2 A und SV Lph 1/2 B aufgenommen worden?

15

Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Schiene ist seit Anfang 2019 (also nach Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7010) die Finanzierung der Leistungsphasen 3 und 4 (nach HOAI) neu in die Sammelvereinbarung SV Lph 3/4 aufgenommen worden?

16

Bei welchen Vorhaben des Bedarfsplans Schiene, die in Planung und Bau sind, hat die DB AG der Bundesregierung einen hohen Anspannungsgrad bezüglich der Erreichung wichtiger Meilensteine im Planungsprozess oder beim Bau signalisiert, sodass sich ggf. Terminverschiebungen ergeben?

a) Welche Terminverschiebungen werden derzeit bei welchen Vorhaben erwartet?

b) Welche Kostensteigerungen sind infolge dieser Terminverschiebungen abschätzbar bzw. kalkuliert (bitte je Vorhaben des Bedarfsplans Schiene einzeln angeben)?

17

Bei welchen Vorhaben des Bedarfsplans Schiene, die sich derzeit in der Planung befinden, sind im Laufe der Jahre 2018 und 2019 Verzögerungen im Planungsprozess entstanden, sodass der „Meilenstein 1“ („Einreichung des Planungshefts Vorplanung“) bzw. der „Meilenstein 2“ („Einreichung Planfeststellungsunterlagen“) nicht termingerecht erreicht wurde?

18

Welche Verzögerungen beim Erreichen des „Meilensteins 1“ und „Meilensteins 2“ sind konkret aufgetreten, und was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um den Zeitverzug im Planungsprozess wieder aufzuholen (bitte Zeitverzug gegenüber „Meilenstein 1“ und „Meilenstein 2“ projektbezogen angeben)?

19

Bei welchen Vorhaben des Bedarfsplans Schiene sind im Laufe der Jahre 2018 und 2019 Verzögerungen entstanden, sodass der „Meilenstein 3“ („Baubeginn“) nicht termingerecht erreicht wurde?

20

Welche Verzögerungen beim Erreichen des „Meilensteins 3“ sind konkret aufgetreten, und was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um den Zeitverzug wieder aufzuholen (bitte Zeitverzug gegenüber „Meilenstein 3“ projektbezogen angeben)?

21

Bei welchen Vorhaben des Bedarfsplans Schiene sind im Laufe der Jahre 2018 und 2019 Verzögerungen entstanden, sodass der „Meilenstein 4“ („Inbetriebnahme“) nicht termingerecht erreicht wurde bzw. erreicht werden kann?

22

Welche Verzögerungen beim Erreichen des „Meilensteins 4“ sind konkret aufgetreten, und was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um den Zeitverzug wieder aufzuholen (bitte Zeitverzug gegenüber „Meilenstein 4“ projektbezogen einschließlich des neuen Inbetriebnahmetermins angeben)?

23

Bei welchen Vorhaben des Bedarfsplans Schiene wurden bzw. werden Planungsleistungen durch die Länder vorfinanziert (bitte Höhe des Finanzierungsbeitrags und Leistungsphase angeben)?

24

Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene, die noch nicht im Bau sind, liegen derzeit rechtskräftige Planfeststellungsbeschlüsse vor (bitte konkrete Benennung des Planfeststellungsabschnitts mit aktualisierten Baukosten)?

25

Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene liegen Planfeststellungsbeschlüsse vor, die allerdings wegen anhängiger Klagen nicht vollziehbar sind?

26

Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene erwartet die Bundesregierung einen Planfeststellungsbeschluss bis zum Ende des ersten Halbjahres 2020 bzw. bis Ende des Jahres 2020?

27

Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene sind derzeit Planfeststellungsverfahren im Verfahrensgang (bitte aktuellen Verfahrensstand angeben, bitte Beginn des jeweiligen Planfeststellungsverfahrens angeben, Aktualisierung gegenüber den Angaben auf Bundestagsdrucksache 19/7010)?

28

Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene plant die DB Netz AG die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen bis Mitte des Jahres 2020 bzw. bis Ende des Jahres 2020?

29

Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene hat der Vorstand der DB Netz AG seit 1. Januar 2019 (bzw. nach Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7010) eine interne Freigabe erteilt, sodass der Planungsauftrag erfolgen konnte (bitte Datum der internen Projektfreigabe und aktuellen Planungsstand angeben)?

30

Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene wurden seit 1. Januar 2019 (bzw. nach Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7010) die Leistungsphasen 1 und 2 abgeschlossen, sodass der Vorstand der DB Netz AG den Planungsauftrag für die Leistungsphasen 3 und 4 erteilen konnte?

31

Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene beabsichtigt die Bundesregierung bzw. die DB Netz AG bis Ende 2020 den Planungsauftrag zu erteilen?

32

Wie hat sich seit 2015 (einschließlich) die Personalausstattung der Abteilungen bzw. Projektzentren bei der DB Netz AG entwickelt, die mit der Umsetzung der Vorhaben des Bedarfsplans Schiene betraut sind (bitte als Bezugsgröße Vollzeitäquivalente angeben, bitte für alle Projekte des Bedarfsplans differenzieren, die in Planung und Bau sind)?

33

Wie hat sich das Vergabevolumen von Planungsleistungen an externe Planungs- und Ingenieurbüros seit 2015 (einschließlich) für den Bereich der Bedarfsplanvorhaben bei der DB Netz AG entwickelt (bitte nach den Leistungsphasen 1 bis 5 differenzieren)?

34

Bis wann plant die Bundesregierung die Vorlage der Förderkonzeption für ein Elektrifizierungsprogramm, und welche Grundzüge der Förderung zeichnen sich bereits ab (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16019)?

35

Bis wann will die Bundesregierung ein Netz von Umleitungs- und Ausweichstrecken als Redundanz bei Betriebsstörungen bzw. Betriebsunterbrechungen auf Hauptabfuhrstrecken (Programm „Elektrische Güterbahnen“) ausweisen, und bis wann sollen die dafür notwendigen Infrastrukturinvestitionen feststehen (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 34 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/11024)?

36

Bis wann plant die Bundesregierung die Präsentation einer konsolidierten Liste (einschließlich Kostenschätzung) mit den Neu- und Ausbauvorhaben, die für den Zielfahrplan 2030 des Deutschlandtakts (3. Fahrplanentwurf Deutschlandtakt) notwendig sind (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 40 und 41 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7010)?

37

Welche Aus- und Neubaumaßnahmen für den Deutschlandtakt, die nicht im Bedarfsplan enthalten sind, werden derzeit konkret untersucht?

38

Welches Prozedere zur Aufnahme der „Deutschlandtakt-Projekte“ beabsichtigt die Bundesregierung, um diese Schienenprojekte im Bundesschienenwegeausbaugesetz zu verankern, und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung dabei?

39

Welcher Finanzierungsbedarf ergibt sich für die „Deutschlandtakt-Projekte“ bis zu ihrer Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme (bitte für jedes Projekt jahresscheibengenau angeben und die Gesamtsumme ausweisen), und wie plant die Bundesregierung, diesen zu decken?

40

Welche Vorbereitungen hat die Bundesregierung derzeit nach § 4 Absatz 1 des Gesetzes über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (BSchwAG) getroffen, um den Bedarfsplan für die Bundesschienenwege spätestens nach Ablauf von fünf Jahren zu überprüfen?

41

Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege, und welche Aufträge sind in diesem Zusammenhang bereits vergeben worden?

42

Beabsichtigt die Bundesregierung bei der gesamtwirtschaftlichen Bewertung der Schienenprojekte Änderungen an der bisherigen Bewertungsmethodik des Bundesverkehrswegeplans?

Wenn ja, welche Änderungen bei der Bewertungsmethodik plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?

43

Plant die Bundesregierung, die Bewertungsmethodik um einen „Klimaschutzfaktor“ zu ergänzen?

Wenn ja, wann, und in welchem Umfang?

Wenn nein, warum nicht?

44

Wird die Bundesregierung in der 19. Wahlperiode noch einen neuen Investitionsrahmenplan (IRP) für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes aufstellen?

Wenn ja, bis wann soll der IRP vorgelegt werden?

Wenn nein, warum nicht?

45

Wie ist der Stand bei der Umsetzung der Vorhaben des Seehafenhinterlandprogramms II – SHHV II – (bitte projektbezogen den jeweiligen Planungs- und Umsetzungsstand angeben)?

46

Welche Infrastrukturmaßnahmen nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) hat die Bundesregierung in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 bisher gefördert, und welcher Planungs- und Umsetzungsstand ergibt sich aktuell bei den laufenden Vorhaben (bitte Höhe der Förderung, Gesamtkosten und Förderbetrag des jeweiligen Landes je Maßnahme angeben und jahresscheibengenau darstellen)?

47

Für welche Infrastrukturmaßnahmen nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) liegen der Bundesregierung derzeit Förderanträge vor (bitte jeweiliges Fördervolumen angeben)?

Berlin, den 28. Januar 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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