Entwicklungen zum Frauenanteil in der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen
der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Bettina Hoffmann, Ulle Schauws, Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Erhard Grundl, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Laut Angaben der Bundesregierung (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/725) sind Frauen in Organen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und in Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung weiterhin eklatant unterrepräsentiert. Und dies, obwohl Frauen in den Gesundheitsberufen und der Gesundheitsadministration die Mehrheit der Mitarbeitenden stellen. Das ist nach Ansicht der Fragestellenden nicht nur ungerecht, sondern auch unklug. Es ist bekannt, dass gemischtgeschlechtliche Teams bessere Ergebnisse erbringen (B. N. Greenwood, S. Carnahan, L. Huang, Patient-physician gender concordance und increased mortality among female heart attack patients, Proceedings of the National Academy of Sciences Aug 2018, 115 (34), 8569–8574). Im Gesundheitswesen wird aus Sicht der Fragestellenden die Sichtweise von Frauen traditionell vernachlässigt. Die medizinische Forschung und Lehre orientiert sich immer noch am männlichen Körper als Norm. Das führt zu geringerer medizinischer Versorgungsqualität für Frauen und sogar zu eklatanten Behandlungsfehlern (V. Regitz-Zagrosek, Unsettled Issues und Future Directions for Research on Cardiovascular Diseases in Women. Korean Circ J., 2018, 48 (9), 792–812. doi:10.4070/kcj.2018.0249). Die Unterrepräsentanz von Frauen in Entscheidungspositionen hat auch die Aufmerksamkeit der Fachausschüsse, die die Umsetzung der von Deutschland unterzeichneten Menschenrechtsabkommen überwachen, geweckt. Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) bemängelt den geringen Frauenanteil in Führungspositionen (abschließende Bemerkungen zum sechsten periodischen Bericht Deutschlands – Arbeitsübersetzung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales – BMAS, Absatz 30). Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) zeigt sich „besorgt, dass strukturelle Hindernisse und diskriminierende Stereotype bezüglich des Engagements von Frauen im politischen und öffentlichen Leben Frauen immer noch von Führungspositionen ausschließen, sowohl von gewählten als auch von ernannten Positionen in öffentlichen Ämtern“ (abschließende Bemerkungen zum kombinierten 7. und 8. Staatenbericht. Arbeitsübersetzung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – BMFSFJ, Absätze 31 und 32).
Die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/458 zielte darauf ab, erstmals zu dieser Situation Daten zu erheben, und hat zu einem erheblichen Anstieg an öffentlicher Aufmerksamkeit für diesen Missstand geführt. Es hat sich u. a. die Initiative Spitzenfrauen Gesundheit gegründet mit dem Ziel, die Repräsentanz von Frauen in den Leitungsfunktionen zu verbessern („Frauen im Gesundheitswesen fordern Parität in Gremien der Selbstverwaltung“, Ärzteblatt 21. Februar 2019, https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/101257/Frauen-im-Gesundheitswesen-fordern-Paritaet-in-Gremien-der-Selbstverwaltung). Es wurden seither bereits einige Leitungsfunktionen mit Frauen besetzt. Manche Organisationen mit besonders wenigen Frauen in Führungspositionen haben Frauenförderprogramme aufgelegt. Es ist dennoch davon auszugehen, dass in den Vorständen und der ersten Führungsebene der Organisationen im Gesundheitswesen ohne gesetzliche Vorgaben keine ausreichende Steigerung des Frauenanteils zum Erreichen von Parität zu erwarten ist (Beschlüsse der 28. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder). Eine ihrem Anteil an der Bevölkerung und der Arbeitsleistung entsprechende Repräsentation von Frauen in den Entscheidungsgremien ist nach Ansicht der fragestellenden Fraktion jedoch erforderlich, um einen nachhaltigen Wandel der Führungs- und Entscheidungskultur zu erreichen. Mit der Berufung von einzelnen Frauen kann der intendierte Kulturwandel nicht erreicht werden.
Diese Kleine Anfrage verfolgt das Ziel, eine Berichtskontinuität herzustellen, und knüpft an die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von Februar 2018 auf Bundestagsdrucksache 19/458 an. Sie trägt der Tatsache Rechnung, dass die Bundesregierung und die Organe der Selbstverwaltung im Gesundheitssystem bisher keine Berichts- und somit Rechenschaftspflicht zur Konzeption und Umsetzung von effektiven Maßnahmen zur Erreichung der Gleichstellung in den Führungspositionen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen haben, welche die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert (Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Mehr Frauen in Führungspositionen zur Organisation des Gesundheitswesens“ auf Bundestagsdrucksache 19/4855).
Wir fragen die Bundesregierung:
Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
1. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil unter niedergelassenen und angestellten a) Ärztinnen und Ärzten, b) Zahnärztinnen und Zahnärzten, und c) Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt?
Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigungen
2. Sind seit Februar 2018 Mitglieder des Vorstandes und der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigungen ausgeschieden, und falls ja, wurden die vakanten Positionen mit Frauen besetzt?
3. Welche Maßnahmen sind geplant, um bei der nächsten Vorstandswahl und der nächsten Wahl zur Vertreterversammlung der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigungen den Frauenanteil zu erhöhen?
4. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigungen unterhalb des Vorstandes, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt?
Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen
5. Sind seit Februar 2018 Mitglieder des Vorstandes und der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen ausgeschieden und, falls ja, wurden die vakanten Positionen mit Frauen besetzt?
6. Welche Maßnahmen sind geplant, um bei der nächsten Vorstandswahl und der nächsten Wahl zur Vertreterversammlung der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen den Frauenanteil zu erhöhen?
7. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen unterhalb des Vorstandes, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt?
Ärztekammern und Psychotherapeutenkammer
8. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Vorständen der Ärzte- und Zahnärztekammern und der Psychotherapeutenkammern, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt (bitte jeweils nach Ärztekammer aufschlüsseln)?
9. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene der Ärzte- und Zahnärztekammern und der Psychotherapeutenkammern unterhalb des Vorstandes, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt (bitte jeweils nach Ärztekammer aufschlüsseln)?
10. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Kammerversammlungen der Ärzte- und Zahnärztekammern und der Psychotherapeutenkammern, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt (bitte jeweils nach Ärztekammer aufschlüsseln)?
11. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil im Vorstand der Bundesärzte- und Zahnärztekammern und der Bundespsychotherapeutenkammer, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt?
12. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene der Bundesärzte- und Bundeszahnärztekammern und der Bundespsychotherapeutenkammer unterhalb des Vorstandes, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt?
13. Welche Maßnahmen haben die Ärztekammern, die Zahnärztekammern, die Psychotherapeutenkammern, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer und die Bundespsychotherapeutenkammer ergriffen, um den Frauenanteil in ihren Vorständen und Führungsebenen zu erhöhen?
Gesetzlich Versicherte
14. Wie viele Menschen sind bei den zehn größten gesetzlichen Krankenversicherungen versichert?
15. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil unter den gesetzlich Versicherten, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt?
Gesetzliche Krankenkassen
16. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil bei den Beschäftigten der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt?
17. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Vorständen der gesetzlichen Krankenkassen, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt bei den a) allgemeinen Ortskrankenkassen, b) Ersatzkassen, c) Betriebskrankenkassen, d) Innungskrankenkassen?
16. Wie viele Personen umfassen die Vorstände der zehn größten Krankenkassen?
17. Wie hoch ist der Anteil der Frauen in den Vorständen der zehn größten Krankenkassen (bitte in absoluten und prozentualen Anteilen angeben)?
18. Wie viele Frauen sind Vorstandsvorsitzende einer der zehn größten Krankenkassen?
19. Welche Maßnahmen haben die zehn größten Krankenkassen ergriffen, um den Frauenanteil in ihren Vorständen und in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes zu erhöhen?
20. Wie viele der zehn größten Krankenkassen verfügen über ein Führungskräfte-Förderungsprogramm, das sich speziell an Frauen richtet?
21. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands der gesetzlichen Krankenkassen, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt bei den a) allgemeinen Ortskrankenkassen, b) Ersatzkassen, c) Betriebskrankenkassen, d) Innungskrankenkassen?
22. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Vorständen der Kassenverbände auf Bundesebene, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt im a) Erweiterten Vorstand des AOK-Bundesverbandes, b) Gesamtvorstand des Verbandes der Ersatzkassen, c) Vorstand des BKK Dachverbandes, d) Vorstand des IKK-Bundesverbandes?
23. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands der Kassenverbände auf Bundesebene, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt beim a) AOK-Bundesverband, b) Verband der Ersatzkassen, c) BKK Dachverband, d) IKK-Bundesverband?
24. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Aufsichtsgremien der Kassenverbände auf Bundesebene, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt a) im Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes, b) in der Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen, c) im Aufsichtsrat des BKK Dachverbandes, d) in der Mitgliederversammlung des IKK-Bundesverbandes?
25. Welche Maßnahmen haben die Kassenverbände auf Bundesebene ergriffen, um den Frauenanteil in ihren Vorständen und ersten Führungsgremien zu erhöhen?
26. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil im Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt?
27. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes beim GKV-Spitzenverband, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt?
28. Welche Maßnahmen hat der GKV-Spitzenverband ergriffen, um den Frauenanteil in seinem Vorstand und in der ersten Führungsebene zu erhöhen?
29. Warum ist im Entwurf des Faire-Kassenwahl-Gesetzes vorgesehen, dass die Vorschlagsliste für den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes mindestens 40 Prozent weibliche und 40 Prozent männliche Bewerberinnen und Bewerber haben soll anstelle einer paritätischen Besetzung?
Gremien der Selbstverwaltung
30. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil im a) Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses, b) Vorstand, im Verwaltungsrat und in der Patientenvertretung der Medizinischen Dienste und des Medizinischen Dienstes Bund, c) Bewertungsausschuss, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt?
31. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der Geschäftsführung und in der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung a) des Gemeinsamen Bundesausschusses, b) der Medizinischen Dienste und des Medizinischen Dienstes Bund, c) des Instituts des Bewertungsausschusses, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt?
Maßnahmen der Bundesregierung
32. a) Hält die Bundesregierung den derzeitigen Frauenanteil und die Fortschritte in der Repräsentanz in den Gremien der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen für ausreichend? Falls ja, warum? Falls nicht, warum nicht? b) Falls die Bundesregierung den Frauenanteil nicht für ausreichend hält, in welchen Gremien sieht sie Verbesserungsbedarf?
33. Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es derzeit, die eine angemessene Repräsentanz von Frauen in den Organen der Körperschaften der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen sicherstellen?
34. Welche Maßnahmen (einschließlich gesetzlicher Vorgaben) hält die Bundesregierung für geeignet, um die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu verpflichten, den Frauenanteil in ihren Gremien zu erhöhen?
35. Aus welchem Grund hat die Bundesregierung darauf verzichtet, im Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) analog zum Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG) eine Vorgabe für einen Frauenanteil im Vorstand des Medizinischen Dienstes und im Vorstand des Medizinischen Dienst Bund zu machen?
36. Warum hat die Bundesregierung darauf verzichtet, in den genannten Gesetzen weitere verbindliche Vorgaben zu machen zur Stärkung der Repräsentanz von Frauen, wie z. B. Vorgaben für die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigungen und für Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen analog zu denen bezüglich des Verwaltungsrates und des Vorstands des GKV-Spitzenverbandes, der Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste und des Medizinischen Dienstes Bund?
37. Warum hat die Bundesregierung darauf verzichtet, in den genannten Gesetzen verbindliche Vorgaben zu machen zur Verpflichtung von Selbstverwaltungskörperschaften, durch eigene Maßnahmen die angemessene Repräsentanz von Frauen in Gremien und Führungspositionen der jeweiligen Körperschaft zu fördern und jährlich über die Repräsentanz von Frauen in Gremien und Führungspositionen an die zuständige Rechtsaufsicht Bericht zu erstatten?
38. Welche auf Bundes- und Landesebene einheitlichen Regelungen zur Stärkung der Repräsentanz von Frauen in den Selbstverwaltungsorganen im Gesundheitswesen plant die Bundesregierung (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 47 auf Bundestagsdrucksache 19/725)?
39. Aus welcher Rechtsgrundlage subsumiert die Bundesregierung die Vorgabe, dass Regelungen zur Stärkung der Repräsentanz von Frauen in den Selbstverwaltungsorganen im Gesundheitswesen nur einheitlich für alle Selbstverwaltungskörperschaften im Gesundheitswesen auf Bundes- und Landesebene erfolgen können (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 47 auf Bundestagsdrucksache 19/725)?
40. Welche weiteren Maßnahmen und Gesetzesinitiativen will die Bundesregierung ergreifen, um die Repräsentanz von Frauen in den Gremien der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu erhöhen?
41. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um bei der nächsten Sozialwahl, bei den nächsten Wahlen zu Vertreterversammlungen der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und der Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigungen für eine ausreichende Repräsentanz von Frauen zu sorgen?
42. Plant die Bundesregierung, der Bitte der 91. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder vom Juni 2018 nachzukommen, das Bundesministerium für Gesundheit sowie die Arbeits- und Sozialministerkonferenz mögen prüfen, „wie die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen in der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens hergestellt werden kann“?
43. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um kontinuierlich die Repräsentanz von Frauen in den Gremien der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen detailliert zu prüfen?
44. Sind der Bundesregierung wissenschaftliche Studien bekannt, die im nationalen oder internationalen Kontext mögliche Auswirkungen eines stärkeren Einflusses von Frauen in Entscheidungsgremien auf die Qualität der medizinischen Versorgung untersucht haben?
45. Welche Studien hat die Bundesregierung in Auftrag gegeben oder finanziert, um empirische Erkenntnisse zum Einfluss von paritätischer Besetzung von medizinischen und versorgungspolitischen Führungsstrukturen zu sichten?
Fragen47
Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil unter niedergelassenen und angestellten a) Ärztinnen und Ärzten, b) Zahnärztinnen und Zahnärzten, und c) Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt?
Sind seit Februar 2018 Mitglieder des Vorstandes und der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigungen ausgeschieden, und falls ja, wurden die vakanten Positionen mit Frauen besetzt?
Welche Maßnahmen sind geplant, um bei der nächsten Vorstandswahl und der nächsten Wahl zur Vertreterversammlung der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigungen den Frauenanteil zu erhöhen?
Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigungen unterhalb des Vorstandes, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt?
Sind seit Februar 2018 Mitglieder des Vorstandes und der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen ausgeschieden und, falls ja, wurden die vakanten Positionen mit Frauen besetzt?
Welche Maßnahmen sind geplant, um bei der nächsten Vorstandswahl und der nächsten Wahl zur Vertreterversammlung der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen den Frauenanteil zu erhöhen?
Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen unterhalb des Vorstandes, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt?
Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Vorständen der Ärzte- und Zahnärztekammern und der Psychotherapeutenkammern, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt (bitte jeweils nach Ärztekammer aufschlüsseln)?
Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene der Ärzte- und Zahnärztekammern und der Psychotherapeutenkammern unterhalb des Vorstandes, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt (bitte jeweils nach Ärztekammer aufschlüsseln)?
Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Kammerversammlungen der Ärzte- und Zahnärztekammern und der Psychotherapeutenkammern, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt (bitte jeweils nach Ärztekammer aufschlüsseln)?
Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil im Vorstand der Bundesärzte- und Zahnärztekammern und der Bundespsychotherapeutenkammer, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt?
Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene der Bundesärzte- und Bundeszahnärztekammern und der Bundespsychotherapeutenkammer unterhalb des Vorstandes, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt?
Welche Maßnahmen haben die Ärztekammern, die Zahnärztekammern, die Psychotherapeutenkammern, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer und die Bundespsychotherapeutenkammer ergriffen, um den Frauenanteil in ihren Vorständen und Führungsebenen zu erhöhen?
Wie viele Menschen sind bei den zehn größten gesetzlichen Krankenversicherungen versichert?
Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil unter den gesetzlich Versicherten, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt?
Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil bei den Beschäftigten der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt?
Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Vorständen der gesetzlichen Krankenkassen, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt bei den a) allgemeinen Ortskrankenkassen, b) Ersatzkassen, c) Betriebskrankenkassen, d) Innungskrankenkassen?
Wie viele Personen umfassen die Vorstände der zehn größten Krankenkassen?
Wie hoch ist der Anteil der Frauen in den Vorständen der zehn größten Krankenkassen (bitte in absoluten und prozentualen Anteilen angeben)?
Wie viele Frauen sind Vorstandsvorsitzende einer der zehn größten Krankenkassen?
Welche Maßnahmen haben die zehn größten Krankenkassen ergriffen, um den Frauenanteil in ihren Vorständen und in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes zu erhöhen?
Wie viele der zehn größten Krankenkassen verfügen über ein Führungskräfte-Förderungsprogramm, das sich speziell an Frauen richtet?
Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands der gesetzlichen Krankenkassen, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt bei den a) allgemeinen Ortskrankenkassen, b) Ersatzkassen, c) Betriebskrankenkassen, d) Innungskrankenkassen?
Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Vorständen der Kassenverbände auf Bundesebene, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt im a) Erweiterten Vorstand des AOK-Bundesverbandes, b) Gesamtvorstand des Verbandes der Ersatzkassen, c) Vorstand des BKK Dachverbandes, d) Vorstand des IKK-Bundesverbandes?
Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands der Kassenverbände auf Bundesebene, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt beim a) AOK-Bundesverband, b) Verband der Ersatzkassen, c) BKK Dachverband, d) IKK-Bundesverband?
Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Aufsichtsgremien der Kassenverbände auf Bundesebene, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt a) im Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes, b) in der Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen, c) im Aufsichtsrat des BKK Dachverbandes, d) in der Mitgliederversammlung des IKK-Bundesverbandes?
Welche Maßnahmen haben die Kassenverbände auf Bundesebene ergriffen, um den Frauenanteil in ihren Vorständen und ersten Führungsgremien zu erhöhen?
Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil im Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt?
Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes beim GKV-Spitzenverband, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt?
Welche Maßnahmen hat der GKV-Spitzenverband ergriffen, um den Frauenanteil in seinem Vorstand und in der ersten Führungsebene zu erhöhen?
Warum ist im Entwurf des Faire-Kassenwahl-Gesetzes vorgesehen, dass die Vorschlagsliste für den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes mindestens 40 Prozent weibliche und 40 Prozent männliche Bewerberinnen und Bewerber haben soll anstelle einer paritätischen Besetzung?
Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil im a) Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses, b) Vorstand, im Verwaltungsrat und in der Patientenvertretung der Medizinischen Dienste und des Medizinischen Dienstes Bund, c) Bewertungsausschuss, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt?
Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der Geschäftsführung und in der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung a) des Gemeinsamen Bundesausschusses, b) der Medizinischen Dienste und des Medizinischen Dienstes Bund, c) des Instituts des Bewertungsausschusses, und wie hat sich dieser seit Februar 2018 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/725) entwickelt?
a) Hält die Bundesregierung den derzeitigen Frauenanteil und die Fortschritte in der Repräsentanz in den Gremien der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen für ausreichend? Falls ja, warum? Falls nicht, warum nicht? b) Falls die Bundesregierung den Frauenanteil nicht für ausreichend hält, in welchen Gremien sieht sie Verbesserungsbedarf?
Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es derzeit, die eine angemessene Repräsentanz von Frauen in den Organen der Körperschaften der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen sicherstellen?
Welche Maßnahmen (einschließlich gesetzlicher Vorgaben) hält die Bundesregierung für geeignet, um die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu verpflichten, den Frauenanteil in ihren Gremien zu erhöhen?
Aus welchem Grund hat die Bundesregierung darauf verzichtet, im Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) analog zum Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG) eine Vorgabe für einen Frauenanteil im Vorstand des Medizinischen Dienstes und im Vorstand des Medizinischen Dienst Bund zu machen?
Warum hat die Bundesregierung darauf verzichtet, in den genannten Gesetzen weitere verbindliche Vorgaben zu machen zur Stärkung der Repräsentanz von Frauen, wie z. B. Vorgaben für die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigungen und für Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen analog zu denen bezüglich des Verwaltungsrates und des Vorstands des GKV-Spitzenverbandes, der Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste und des Medizinischen Dienstes Bund?
Warum hat die Bundesregierung darauf verzichtet, in den genannten Gesetzen verbindliche Vorgaben zu machen zur Verpflichtung von Selbstverwaltungskörperschaften, durch eigene Maßnahmen die angemessene Repräsentanz von Frauen in Gremien und Führungspositionen der jeweiligen Körperschaft zu fördern und jährlich über die Repräsentanz von Frauen in Gremien und Führungspositionen an die zuständige Rechtsaufsicht Bericht zu erstatten?
Welche auf Bundes- und Landesebene einheitlichen Regelungen zur Stärkung der Repräsentanz von Frauen in den Selbstverwaltungsorganen im Gesundheitswesen plant die Bundesregierung (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 47 auf Bundestagsdrucksache 19/725)?
Aus welcher Rechtsgrundlage subsumiert die Bundesregierung die Vorgabe, dass Regelungen zur Stärkung der Repräsentanz von Frauen in den Selbstverwaltungsorganen im Gesundheitswesen nur einheitlich für alle Selbstverwaltungskörperschaften im Gesundheitswesen auf Bundes- und Landesebene erfolgen können (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 47 auf Bundestagsdrucksache 19/725)?
Welche weiteren Maßnahmen und Gesetzesinitiativen will die Bundesregierung ergreifen, um die Repräsentanz von Frauen in den Gremien der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu erhöhen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um bei der nächsten Sozialwahl, bei den nächsten Wahlen zu Vertreterversammlungen der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und der Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigungen für eine ausreichende Repräsentanz von Frauen zu sorgen?
Plant die Bundesregierung, der Bitte der 91. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder vom Juni 2018 nachzukommen, das Bundesministerium für Gesundheit sowie die Arbeits- und Sozialministerkonferenz mögen prüfen, „wie die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen in der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens hergestellt werden kann“?
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um kontinuierlich die Repräsentanz von Frauen in den Gremien der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen detailliert zu prüfen?
Sind der Bundesregierung wissenschaftliche Studien bekannt, die im nationalen oder internationalen Kontext mögliche Auswirkungen eines stärkeren Einflusses von Frauen in Entscheidungsgremien auf die Qualität der medizinischen Versorgung untersucht haben?
Welche Studien hat die Bundesregierung in Auftrag gegeben oder finanziert, um empirische Erkenntnisse zum Einfluss von paritätischer Besetzung von medizinischen und versorgungspolitischen Führungsstrukturen zu sichten?